Zusammen mit den kommunalen Landesverbänden sollen Vorschläge erarbeitet werden, in welchen Fällen und in welcher Art Konsolidierungsunterstützungen erforderlich sind.
Und was den Disput betrifft oder den Gesprächsfaden, ich kann das nicht erkennen, Herr Holter, wie Sie das dargestellt haben. Gerade in der Woche haben die Finanzministerin und ich mit den Geschäftsführern vom Städte- und Gemeindetag und vom Landkreistag zusammengesessen und genau über die aktuelle Situation beraten. Also keinen Gesprächsfaden können wir in der Form so nicht feststellen.
Meine Damen und Herren, in der Tat ist es so, die Gemeinden und Kreise in unserem Land können nur bestehen, wenn sie die Möglichkeit haben, ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln. Wir alle wollen und brauchen daher Gemeinden mit kompetenten Gemeindevertretungen, mit engagierten Bürgern, die in den örtlichen Vereinen und Institutionen für die Gestaltung ihres Lebensumfeldes Verantwortung übernehmen.
Starke Städte und Gemeinden bilden das Fundament für ein lebendiges sowie lebens- und liebenswertes Land.
sozialen, kulturellen, sportlichen und nicht zuletzt auch des politischen Lebens unserer Bürgerinnen und Bürger. In solchen Städten und Gemeinden, in denen die Menschen ihre Belange selbst in die Hand nehmen und das Gemeindeleben aktiv mitgestalten, werden die Grundlagen gelegt für eine leistungsfähige Selbstverwaltung,
für die Entwicklungsmöglichkeiten ihrer Einwohner und damit auch für die Zukunftsfähigkeit des gesamten Landes. Hier ist kein Platz für Demokratieverdrossenheit.
Uns ist bewusst, dass es in leistungsschwachen Gemeinden wenig Spielräume für gemeindliches Handeln im Sinne und für das Wohl der Einwohner gibt
Wir wissen von den Städten und Gemeinden, in denen sich die Haushaltslage aus den unterschiedlichsten Gründen sehr schwierig darstellt. Bei Betrachtung aller Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern ist jedoch festzustellen, dass trotz der schweren Wirtschafts- und Finanzkrise, die unser Land erlebt hat,
die Kommunen insgesamt gut durch diese Krise gekommen sind und sich damit hier im Land im Vergleich zum Bund und insbesondere zu den westdeutschen Bundesländern sogar ein gegenläufiger Trend abzeichnet. Die Steuereinnahmen haben sich bei den Kommunen in den letzten Jahren stabil entwickelt.
Nach der bekannten aktuellen Steuerschätzung vom Mai 2011 erhalten die Kommunen 46 Millionen Euro mehr an Steuereinnahmen als im Vergleich zum Vorjahr, insgesamt nämlich 803 Millionen.
Insbesondere der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer soll sich um 17 Millionen Euro erhöhen. Das ist insgesamt sehr erfreulich und wird den Kommunen auch wieder mehr Handlungsspielräume eröffnen. Dieser Trend wird sich nach den Steuerschätzungen, so, wie es die Finanzministerin gestern auch dargestellt hat, in den nächsten Jahren fortsetzen.
So rechnen wir 2015 mit Steuereinnahmen in Höhe von etwas mehr als 1 Milliarde Euro für die Gemeinden unseres Landes.
Im Bereich der Kassenstatistik zeigt sich darüber hinaus, dass im Vergleich zu anderen Bundesländern die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr Überschüsse im Finanzierungssaldo in Höhe von 28 Millionen Euro zu verzeichnen hatten. Überschüsse waren nur noch bei den Kommunen in Sachsen und in Sachsen-Anhalt vorhanden. Ansonsten verzeichnen die Kommunen in den anderen Bundesländern rote Zahlen.
Auch im Verwaltungshaushalt konnten im vergangenen Jahr Überschüsse erwirtschaftet werden. Auch wenn sich diese deutlich zu den sehr hohen Überschüssen der Ausnahmejahre 2007 und 2008 verringerten, lagen diese Überschüsse immer noch über denen des Jahres 2006.
Auffallend ist, dass insbesondere ein Teil der kreisfreien Städte aus der defizitären Entwicklung seit 2006 herauskommen. Nach unserer Landesverfassung besteht jedoch nicht nur die Berechtigung, sondern auch die Verpflichtung der Kommunen, im Rahmen ihrer eigenen Leistungsfähigkeit ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze frei zu regeln. Das bedeutet, vor Ort müssen die gewählten Gemeindevertreter verantwortungsvoll mit den vorhandenen finanziellen Ressourcen wirtschaften. Dem muss man sich stellen.
Rückblickend ist in den vergangenen 20 Jahren viel in diesem Land geschaffen worden, was im Bereich Straßen- und Städtebau, aber auch Schulen und Kindertagesstätten sichtbar ist. Das hat viel Geld gekostet,
nicht nur Geld vom Land, auch Geld vom Bund, auch von der EU. Und auch die Kommunen haben dabei sehr große Anstrengungen unternommen,
um diese notwendigen Erneuerungen zu ermöglichen. Viele Kommunen haben sich dabei verschuldet und haben nun in schwierigen Zeiten natürlich das Problem, diese Schulden zu tilgen. Das muss man auch mit anerkennen, dass wir Jahre haben, in denen die Einnahmen geringer sind, indem wir die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise, die so lange noch nicht zurückliegt, auf allen Ebenen – nicht nur auf Landesebene, natürlich auch auf der kommunalen Ebene – spüren.
Wie Sie wissen, wird der zu verteilende Kuchen aber immer kleiner. Im vergangenen Jahr erhielten Land und Kommunen noch 921 Millionen Euro aus dem Solidarpakt II. Diese Mittel laufen bekanntermaßen planmäßig bis zum Jahr 2020 aus. Hinzu kommen noch die Auswirkungen des Einwohnerrückgangs auf die Steuereinnahmen des Landes.
Das Land wird sich jedoch nicht, wie es die Befürchtung einiger Akteure ist, auf Kosten der Kommunen gesund sparen. Land und Kommunen sind eine Schicksalsgemeinschaft und sie sind vielmehr gefordert, diese Herausforderung der zurückgehenden Finanzeinnahmen gemeinsam zu meistern. Genauso wenig wie das Land zulasten der Kommunen seinen Haushalt sanieren darf, dürfen auch nicht die Kommunen, ohne die Einnahmesituation des Landes zu berücksichtigen, übermäßige Finanzforderung aufstellen und die eigene Haushaltskonsolidierung außer Acht lassen. Aufgrund der zurückgehenden Einnahmen wird es für beide Seiten – Land wie Kommunen – in Zukunft weniger zu verteilen geben. Darauf müssen sich alle Akteure einstellen. Und sie müssen sich auch darauf einstellen, dass sie sich dann auf das konzentrieren, was sie in den jeweiligen Ebenen tun.
Das bedeutet nicht, dass das Land die Finanzausstattung der Kommunen nicht im Blick hat. Hierzu schreibt die Landesverfassung in Artikel 73 Absatz 2 eindeutig vor, ich zitiere: „Um die Leistungsfähigkeit steuerschwacher Gemeinden und Kreise zu sichern und eine unterschiedliche Belastung mit Ausgaben auszugleichen, stellt das Land“ – Mecklenburg-Vorpommern – „im Wege des Finanzausgleichs die erforderlichen Mittel zur Verfügung.“ Ende des Zitats.
Hierzu hat das Landesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 11. Mai 2006 ausgeführt, ich zitiere wiederum: „Nach Auffassung des Landesverfassungsgerichts besteht das Recht auf Mindestfinanzausstattung in den Grenzen der Leistungsfähigkeit des Landes … Wenn das Land selber auf ein niedriges Niveau gehen muss, haben die Kommunen kein Recht, davon ausgenommen zu werden.“ Ende des Zitates – nicht Zitat der Landesregierung, Zitat des Landesverfassungsgerichtes.
Meine Damen und Herren, dem Land ist sehr daran gelegen, dass die Kommunen über eine ausreichende Finanzausstattung verfügen.
Das Thema „Angemessene Finanzausstattung“ steht auch bei uns auf der Agenda und wird sicherlich auch in Zukunft das Parlament beschäftigen. Was im Einzelnen allerdings unter „aufgabengerechter und auskömmlicher Finanzausstattung“ zu verstehen ist, wird mit den kommunalen Landesverbänden und verschiedenen Interessengruppen in den kommenden Monaten, aber auch nach der Wahl zu erörtern sein. Wir als Landesregierung strecken hier zum wiederholten Male die Hand zum offenen Dialog aus und wir führen diesen offenen Dialog auch bereits. Entscheidend ist und bleibt aber dabei, dass sich die Finanzverteilung auf der Basis des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes an der Finanzkraft und der Aufgabenbelastung der Kommunen orientiert,
(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Und dass das überholt ist, diskutieren wir schon lange in der kommunalen Familie.)
dass sie transparent ist und dass die Frage der Finanzausstattung der Kommunen immer nur im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Landes gewährt werden kann. Die erforderlichen Daten werden hierzu jetzt bereits alle zwei Jahre erhoben und damit wird die Finanz situation der Kommunen in kürzeren Abständen abgebildet. Aber auch hier muss man nachdenken, ob man da noch engere Spielräume entstehen lässt.
Im Innenministerium sind zudem zahlreiche Projekte vorangetrieben worden, die für die Sicherung der Zukunftsfähigkeiten von Städten und Gemeinden von großer Bedeutung sind. Wenn wir heute über die Zukunft der kommunalen Selbstverwaltung diskutieren, darf die Kreisgebietsreform dabei natürlich nicht unerwähnt bleiben. Bereits im Titel dieser Reform steckt alles drin, was man wissen muss: Gesetz zur Schaffung zukunftsfähiger Strukturen der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Auch mit dieser Reform haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in den Landkreisen die Qualität der Verwaltungen auf Dauer gesichert werden kann.
Die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und die der Wirtschaft werden in den neuen Strukturen schnell, zuverlässig und in hoher Qualität behandelt werden, denn das sagt uns die Ihnen allen bekannte Untersuchung des Landesrechnungshofes zum neuen Landkreis Nordvorpommern in deutlichen Worten: Gerade infolge der Kleinteiligkeit ist in den derzeitigen Gebietsstrukturen de facto kein Raum mehr für Verbesserung vorhanden. Die Personaldecke ist vielfach so dünn, dass die erforderliche Spezialisierung und Professionalität der Verwaltungsmitarbeiter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf Dauer nur schwer gewährleistet werden könnte.