(Vincent Kokert, CDU: Ja, weil sie nicht funktionieren, das ist es ja. – Birgit Schwebs, DIE LINKE: Ja, ja.)
Und dass sie einfach ausgeschlossen werden sollen, das ist völlig unwissenschaftlich und ruft jeden seriösen Biologen und Ornithologen auf den Plan.
Die Fachleute Ihres Ministeriums, sehr geehrter Herr Minister, selbst geben an, dass Krähenvögel nicht nachweisbar als Seuchenüberträger festgestellt wurden, und wenn, dann wären die nach den Abschussattacken übrig gebliebenen Krähenvögel ja auch in dem gleichen Verdacht, Seuchen zu übertragen. Folgt man dieser Unlogik, müsste man ja gleich alle Kulturfolger bejagen. Diese Begründung ist an den Haaren herbeigezogen, meine Damen und Herren.
Auch die restlichen angeführten Begründungen, die uns angeblich zur Bejagung von Aaskrähen und Elstern zwingen, klingen recht abenteuerlich. Rabenvögel zerstören Gelege, erbeuten Jungvögel, dezimieren einzelne Niederwildarten – ja, wie jeder Adler, wie jeder andere Raubvogel das eben tut, ebenso, wie diese gejagten Tiere sich wiederum von anderen Wirbeltieren und Wirbellosen ernähren. Schwindet die Spezies Raubvögel, so wer
So ist es eben in der Nahrungskette. Dies als Begründung herzunehmen, ist mehr als merkwürdig, zumal der Antwort auf die Kleine Anfrage meiner geschätzten Kollegin Schwebs auf Drucksache 5/4117 zu entnehmen war, dass es keinerlei belegbare Erkenntnisse für irgendwelche von Rabenvögeln ausgehende Bestandsgefährdungen von Niederwild gibt.
Und wenn es dann doch so sein soll, warum gibt es dazu keine Untersuchungen durch die Landesregierung? Sind Rabenvögel eine besondere Spezies, bei der man sich auf mittelalterliche Gruselgeschichten verlässt, wie in vielen Märchen zu lesen war?
(Torsten Renz, CDU: Da bin ich schon gespannt, was der Minister dazu sagt. – Irene Müller, DIE LINKE: Vor allen Dingen klauen Elstern ja Gold.)
Ebenso bringt mich die Behauptung der Landesregierung zum Erstaunen, dass diese schwarzen Vögel, also ich meine die Rabenvögel, regional bedeutende Schäden in der Landwirtschaft verursachen. Auch dies ist mir und mit keinerlei Fakten unterlegbar, siehe die vorhin erwähnte Antwort auf die Kleine Anfrage von Frau Schwebs.
(Irene Müller, DIE LINKE: Die gehen über das Feld und hinterlassen Tapsen. – Zuruf von Rudolf Borchert, SPD)
Unter uns Menschen würde man bei solchen Begründungen mit Sicherheit von Hörensagen, übler Nachrede und Verleumdung sprechen. Das sind Zustände aus grauer Vorzeit. Wenn die Landesregierung so massiv in den Naturhaushalt eingreifen will, denn für mich ist die Bejagung einzelner Arten ein massiver Eingriff und das bleibt es auch, dann soll sie gefälligst ihre Hausaufgaben machen und ihre sogenannten Begründungen auch konkret und wissenschaftlich unterlegen. Aus diesem Konvolut von Mutmaßungen eine gesetzliche Regelung zur Bejagung von Rabenvögeln herzuleiten, ist für meine Begriffe unseriöses Regierungshandeln.
Meine Fraktion und ich fordern jedenfalls von Ihnen, Herr Minister Backhaus, auf die geplante Änderung des Paragrafen 1 der Jagdzeitenverordnung in dieser Form zu verzichten und damit die Aaskrähen und die Elstern nicht dem Jagdrecht zu unterstellen.
Gemeinsam mit meiner Kollegin Reese nahmen wir, und der Herr Minister war ja auch dabei, an der Delegiertenkonferenz des Landesjagdverbandes am 05.03. in Klink teil. Ich habe mich hier mit den Jägern unterhalten, was sie denn dazu meinten. Sie haben gesagt, na gut, ab und zu schießen wir auch mal eine Krähe,
weil es vielleicht auch mal Spaß macht. Aber hierfür eine gesetzliche Verordnung zu schaffen, weil man glaubt, diese Vogelart damit dezimieren zu können, halten selbst die Jäger für keine ausgewogene und kluge Geschichte.
(Vincent Kokert, CDU: Das glaube ich Ihnen nicht. Da müssen Sie sich mal die Stellungnahme des Landesjagdverbandes ansehen.)
Ein anderer Jäger hat gesagt, es würde vielleicht ein bisschen Spaß machen, auf diese Tiere zu schießen.
Aber, meine Damen und Herren und liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werben dafür um Ihre Zustimmung, dass dieser Paragraf, der Paragraf 1, nicht so umgesetzt wird wie geplant. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Griese, ich kann das ja irgendwie verstehen, aber das wäre ein abendfüllendes Programm, jetzt darüber zu reden, was diese Landesregierung in den letzten Jahren für den Natur- und Umweltschutz getan hat.
Ich will nur daran erinnern, dass wir Steigerungsraten haben im ökologischen Landbau. Wir sind das Bundesland mit dem größten Anteil, was Agrarumweltmaßnahmen anbetrifft, wir haben einen zusätzlichen Naturpark auf den Weg gebracht. Ich will das gar nicht alles aufzählen.
Und das Größte und Beste ist natürlich, wenn in einer Umfrage im Lande Mecklenburg-Vorpommern der Natur- und Umweltschutz gerade von der Bevölkerung in unserem eigenen Bundesland hochgradig anerkannt wird. Ich glaube, da verkennen Sie einen,
das habe ich mir gedacht. Ich meine das auch nicht böse. Sie bereiten sich ja wahrscheinlich jetzt schon auf Ihre Widerrede vor. Da kann ich auch sehr gut mit umgehen, aber irgendwie verstehe ich die ganze Welt nicht mehr.
Vom Prinzip her müssten wir ja auch sagen, eigentlich ist das, was Sie jetzt gemacht haben, ein Plagiat. Sie haben nämlich abgeschrieben vom BUND
(Irene Müller, DIE LINKE: Ich glaube, mit dem Wort „Plagiat“ sollte man ein bisschen sachlicher umgehen.)
herumzujagen, Frau Müller, Sie vielleicht auch noch. Aber eines ist doch klar, wir haben noch gar keine gesetzliche Grundlage. Ich verstehe das nicht. Wir haben das Landeswaldgesetz noch gar nicht beschlossen und selbstverständlich ist es gute fachliche Praxis, wenn eine Landesregierung ein Gesetz in der Bearbeitung hat und dieses Hohe Haus irgendwann – hoffentlich bald im Übrigen – darüber entscheiden wird, dass dann in dem Zusammenhang auch die Verordnungsentwürfe vorgelegt werden. Das sind Entwürfe, ich betone das.