Protocol of the Session on January 26, 2011

Und zum Dritten sage ich Ihnen ganz deutlich, ich bin nach wie vor nicht sicher, ob einer rechtlichen Prüfung dieser vorliegende Gesetzentwurf, auch wenn Sie ihn mit Mehrheit beschließen, Bestand hat, dass er sozusagen geltendes Recht ist.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Doch. – Dr. Armin Jäger, CDU: Da kann ich Sie beruhigen.)

Das werden wir ja dann sehen.

Wir werden für die Anhörung unsere entsprechenden Rechtsexperten benennen und gegebenenfalls gibt es ja immer noch die Möglichkeit der danach stattfindenden Nachprüfung von rechtlichen Entscheidungen.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Brauchen Sie nicht! Brauchen Sie nicht!)

Ja, ja, Herr Dr. Born, haben wir in diesem Landtag alles gehabt. Das hat die CDU-Fraktion auch vortrefflich gemacht und hat sogar recht gekriegt. Also von daher wäre es doch mal schön, wir hätten auch mal recht.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das müssen Sie mal dick unterstreichen im Protokoll.)

Danke schön, Herr Bluhm.

Das Wort hat noch einmal der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Tesch.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Professor Methling hat gerade mit seinem Zwischenruf „eine Ansammlung von Juristen“ eigentlich deutlich gemacht, was das eigentliche Thema ist. Aber natürlich, Herr Bluhm, kann ich das durchaus nachvollziehen, dass Sie aus vielerlei Gründen jedes Mal zu einer Debatte auflaufen, die nicht so direkt was mit dem Thema zu tun hat, denn Sie könnten ja auch mal Ihre eigenen Konzepte hier darlegen. Das sage ich jetzt wirklich, ohne irgendwie nach hinten zu kanten, denn Sie haben mit einem Satz gesagt …

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Das ist es aber!)

Nein, ist es nicht, Herr Bluhm. Ich will es ja begründen.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Sie kriegen es nicht hin, einen Gesetzentwurf fristgemäß dem Parlament zuzuleiten.)

Herr Bluhm, ich habe Ihren Gesetzentwurf in der Schublade vorgefunden, fristgemäß. Also insofern es ist wirklich eine Lächerlichkeit an sich. Es ist kaum zu überbieten, aber okay, wenn Sie es so wollen, dann …

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das ist eine Frechheit.)

Nein, das ist keine Frechheit, Herr Professor Methling.

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Und ich will einfach noch mal etwas sagen, vielleicht in aller Ruhe, zu der Frage der rechtlichen Geltung. Das erste Schulreformgesetz vom 26. April 1991 ist aufgrund des Paragrafen 144 des Schulgesetzes aus dem Jahre 1996 in weiten Teilen außer Kraft getreten. Das haben wir heute hier schon gehört. Ausgenommen, und auch das haben wir an anderer Stelle schon gehört, vom Außerkrafttreten war der Paragraf 21 Absätze 2 und 4 des Schulreformgesetzes.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Ja, im ’96er.)

Absatz 2 wurde weiterhin benötigt, weil dort die Grundsätze über die Befähigung von Lehrern geregelt sind, wichtiger noch, es findet sich an dieser Stelle die einzige vorhandene Ermächtigung

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Ja, im ’96er-Gesetz, Herr Minister!)

für das Bildungsministerium, Verordnungen für die Lehrerbildung zu erlassen. Von daher bestand seitens des Bildungsministeriums zu keinem Zeitpunkt eine Veranlassung, auch diese verbliebene Vorschrift des Schulreformgesetzes aufzuheben. Das Zwischenergebnis also: Paragraf 21 Absatz 2 des Schulreformgesetzes wurde durch die Inkraftsetzung des Schulgesetzes nicht angetastet oder in seiner Geltungsdauer auch nur eingeschränkt. Das ist der Punkt.

Und Paragraf 144 des aktuellen Schulgesetzes trifft keine Aussage mehr zu den verbliebenen Vorschriften des Schulreformgesetzes.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Richtig.)

Hier wird lediglich das Schulgesetz in der Fassung von 1996 aufgehoben.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Richtig.)

Damit ist der Regelungsgehalt auf die Regelung des Schulgesetzes beschränkt. Das Schulreformgesetz ist aber kein Teil des Schulgesetzes, sondern ein eigenständiges Gesetz,

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Nein, es gilt nur im Sinne des 144 des ’96er-Gesetzes.)

das ja auch vom Landtag im Jahre 1991 als solches Gesetz beschlossen worden ist. Und wenn der Paragraf 21 Absätze 2 und 4 Schulreformgesetz aufgehoben werden sollte, hätte es dazu einer eigenständigen und ausdrücklich landesgesetzlichen Regelung bedurft. Der Landtag hätte also ausdrücklich ein Gesetz zur Aufhebung des Schulreformgesetzes, hier Paragraf 21 Absätze 2 und 4, beschließen müssen. Einen solchen Beschluss gibt es aber gerade nicht. Dieser wäre auch aus sachlichen Erwägungen heraus kontraproduktiv gewesen, da mit dessen Wirksamwerden alle Grundlagen für die Regelung der Lehrerbildung weggefallen wären, etwas, was – da sind wir uns ja beide einig – immer eine wichtige Grundlage ist. Wir brauchen etwas, worauf das letztendlich fußt.

Ergebnis: Paragraf 21 Absätze 2 und 4 Schulreformgesetz sind weiterhin in Kraft und stehen daher für eine Änderung zur Verfügung. Und wenn Sie, und der Kollege Reinhardt hat das ja gesagt – und jetzt haben Sie gesagt, darüber könne man locker reden, Zitat von Ihnen, das ich aufgreife, sehr gerne –, die Frage mit den 18 Monaten nehmen, Sie wissen, Sachsen ist bei 12, andere überlegen andere Dinge,

(Regine Lück, DIE LINKE: Das ist es ja gerade.)

dann ist es doch gerade so, dass wir eine fehlende Korrespondenz zu Schulhalbjahr und Referendarseinstellung hatten. Das wird jetzt gelöst.

(Regine Lück, DIE LINKE: Ja, jeder macht, was er will.)

Und wer hat denn nun einen Einstellungstermin festgelegt? Diese Landesregierung.

Das sind doch also alles Dinge in der Lehrerbildung, die umgesteuert werden, die jetzt punktgenau abgearbeitet werden müssen. Ich verstehe Ihre Aufregung, das hat aber mit diesem Gesetzentwurf an dieser Stelle nichts zu tun. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke schön, Herr Minister.

Das Wort hat noch einmal der Vizepräsident und Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE Herr Bluhm.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Herr Minister und Oberlehrer Tesch,

(Zurufe von Minister Henry Tesch und Peter Ritter, DIE LINKE)

es ist manchmal tatsächlich eine Zumutung, in welcher Art und Weise Sie hier mit der Auffassung frei gewählter Abgeordneter im mecklenburg-vorpommerschen Landtag umgehen.

(Minister Henry Tesch: Das ist doch nicht wahr. – Zuruf von Gabriele Měšťan, DIE LINKE)

Natürlich.

Ein zweiter Punkt: Wir reden hier heute über einen Gesetzentwurf, den die Koalition einbringt über Nacht, mit dem geregelt werden soll, dass ab 01.04. dieses Jahres die Referendarausbildung in der zweiten Phase, also in der Vorbereitungszeit, von 24 auf 18 Monate verkürzt werden soll, ohne irgendeine inhaltliche Aussage, weder von der Koalition noch von der Landesregierung. Es liegt kein, wirklich kein Konzept dafür vor. Das mahne ich an.

Und sich dann hier hinzustellen, Herr Minister, und von mir zu erwarten, nun sagen Sie doch mal, lieber Herr Bluhm von den LINKEN, wie stellen Sie sich das denn vor, das ist nicht mein Job in diesem Haus. Wir haben einen Gesetzentwurf Ihrer Koalition …

(Harry Glawe, CDU: So geht es auch nicht, Herr Kollege!)

Wir haben einen Gesetzentwurf dieser Koalition vorliegen, um den es geht,

(allgemeine Unruhe – Zuruf von Harry Glawe, CDU – Glocke der Vizepräsidentin)

und dazu ist nichts, aber auch gar nichts inhaltlich gesagt worden.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)