Der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion ist von der Sorge getragen, dass die individuelle Förderung von Menschen mit Behinderungen zurzeit bei uns im Lande nicht gesichert ist. So habe ich Sie auch verstanden jetzt. Diese Sorge, meine Damen und Herren, ist nicht begründet. Unser Schulgesetz und alle dazugehörigen untergesetzlichen Regelungen sichern ausdrücklich die Leistungen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen. Die sehr guten Bedingungen an den Förderschulen haben sich nicht verändert. Seit Jahren ist es selbstverständlich, dass Lehrerinnen und Lehrer gemeinsam mit dem Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung zum Wohle der Kinder tätig werden. Das bedeutet, dass alle Leistungen für die individuelle Förderung auf hohem Niveau auch sichergestellt werden.
Selbstverständlich gehören in unserem Land neben pädagogischen Leistungen auch Leistungen der Pflege dazu. Diese Ausstattungen gewähren seit Jahren ein hohes Niveau der pädagogischen Arbeit an unseren
staatlichen Schulen. Die individuelle Förderung jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers ist umfassend sichergestellt. Das ist sie auch an den Schulen in freier Trägerschaft unseres Landes. Auch hier gilt, dass auf hohem pädagogischem Niveau gearbeitet wird.
Die Regelungen des neuen Schulgesetzes werden zum Anlass genommen, so klingt das ja, eine Schlechterstellung freier Träger zu vermuten. Diese Vermutung wird daraus hergeleitet, dass erstmals freie und staatliche Schulen sowie freie Schulen untereinander nach den gleichen finanziellen Maßstäben behandelt werden. Die finanzielle Ausstattung der freien Träger durch entsprechende Zahlungen des Landes, die sogenannte Finanzhilfe, wird seit dem 01.08.2010 nach einem neuen Verfahren berechnet. Nach dem neuen Schulgesetz sind Grundlage für die Berechnung der Zahlungen an die Schulen in freier Trägerschaft die Personalausgaben des Landes für die staatlichen Schulen. Dabei wird durch das Schulgesetz genau vorgegeben, welche Aufwendungen einzubeziehen sind.
Es wird von den Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in freier Trägerschaft betont, dass sie seither nicht mehr in der Lage seien, jedes Kind entsprechend zu fördern. Dabei erhalten diese Schulen – anders als bei den allgemeinbildenden Schulen – 100 Prozent der Zuweisungen der staatlichen Schulen. Jede Schule hat die gleichen Bedingungen, um den gesetzlichen Auftrag des Unterrichtens, Erziehens und Förderns zu erfüllen. Damit erfolgt erstmals eine finanzielle Gleichstellung der freien Schulen mit den staatlichen Schulen, das heißt, freie und staatliche Schulen in unserem Land sind den gleichen gesetzlichen Standards verpflichtet und sie erhalten hierfür auch die gleichen finanziellen Ausstattungen.
Wir alle haben in den letzten Wochen erlebt, dass eine öffentliche Diskussion über die Auskömmlichkeit dieses Kostensatzes geführt wurde. Das haben Sie ja eben auch noch mal angesprochen. Ich – so sagt jetzt der Bildungsminister – habe diese Diskussion sehr ernst genommen und die wortführenden Verbände und Träger um einen Nachweis gebeten, die Mehrbedarfe gegenüber dem staatlichen Bereich zu begründen. Wir waren uns in den Gesprächen darüber einig, dass dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die tatsächlichen Personalausgaben für jede einzelne Schule mitgeteilt werden. Diese Aufstellung ist allerdings bisher nicht übergeben worden.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal Folgendes betonen: Durchschnittlich – die Zahl nannten Sie – 16.818,49 Euro stellt das Land für jeden Schülerplatz an unseren staatlichen Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bereit. Exakt diese 16.818 Euro erhalten seit dem 01.08.2010 auch die Schüler an den freien Schulen. Mit diesem Betrag arbeiten die staatlichen Schulen auf hohem Niveau zum Wohle der Kinder. Leistungen für einen erforderlichen Einzelunterricht bei Verhaltensstörungen sind in diesem Schülerkostensatz nicht enthalten. Sie werden zusätzlich gewährt.
Den freien Trägern war frühzeitig bekannt, mit welchem Schülerkostensatz sie ab Beginn dieses Schuljahres rechnen durften. Bereits im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren wurden die mit dem neuen Schulgesetz zu erwartenden Schülerkostensätze mit den freien Trägern diskutiert. Das war im November 2008.
Für die Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in freier Trägerschaft stand damals noch ein Schülerkostensatz in Höhe von 14.222,66 Euro im Raum. Damit war die Grundlage für eine wirtschaftlich vorausschauende Planung mit dem ursprünglich bestehenden Schülerkostensatz gelegt. Das Diakonische Werk selbst hatte zwar mit Schreiben vom 18. November 2008 Bedenken gegen diesen Schülerkostensatz erhoben. Somit kann also keiner der freien Träger mit Recht behaupten, man hätte mit den Kostensätzen nicht kalkulieren können, weil diese erst spät bekannt waren. Heute stehen den Schulen sogar eben die genannten 16.818 Euro zur Verfügung, das heißt also, 2.600 Euro mehr.
Meine Damen und Herren, die neue Finanzhilfe orientiert sich an den tatsächlichen Kosten der Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Sie schafft für die Ersatzschulen bei der Finanzierung ihrer Personalkosten die gleiche wirtschaftliche Basis wie bei öffentlichen Schulen. Dadurch werden gleiche Bedingungen zwischen den Schulen gewährleistet. Das gehört am Ende auch zur Bildungsgerechtigkeit.
Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist natürlich für alle Schulen des Landes verantwortlich. Diese Verantwortung gebietet es auch, letztlich unterschiedliche Meinungen zu gewichten, und der Bildungsminister muss es natürlich auch ernst nehmen, wenn Schulleiter in staatlichen Schulen wenig Verständnis für die hier geführte Diskussion aufbringen.
Sehr geehrte Damen und Herren, damit wird noch mal klar, dass alle Leistungen der individuellen Förderung an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Behinderung bedarfsgerecht und umfassend gewährt werden. Insofern ist der Antrag der FDP-Fraktion so dann nicht notwendig, weil es eben keine Kürzungen im Pflegebereich zulasten von Eltern und Schülern gibt und weil es auch keine rechtlichen Voraussetzungen für die Berücksichtigung von individuellem Förderbedarf für Schwerstmehrfachbehinderte gibt, die wiederhergestellt werden müssten. So weit der Bildungsminister. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir werden sowohl den Antrag der FDP als auch den Änderungsantrag der LINKEN ablehnen,
für Kinder mit besonderen Lebensbedingungen nicht mehr möglich ist. Das wird ja suggeriert. Also wenn man sagt, wir stellen einen Antrag, dass diese Förderung
sicherzustellen ist, dann suggeriert man ja damit, dass die Förderung im Augenblick nicht gewährleistet ist. Das ist für uns Populismus.
Lassen Sie mich vorwegstellen, wir sind als SPD zutiefst davon überzeugt, dass Schulen in freier Trägerschaft nicht bessergestellt sein dürfen als staatliche Schulen.
Und ich muss Herrn Seidel widersprechen, wenn er sagt, die Bedingungen an den Schulen haben sich nicht verändert. Die Bedingungen an den Schulen haben sich verändert, denn mit der Gleichbehandlung geht für die Schulen in freier Trägerschaft die Konsequenz einher, dass sie Geld verlieren, dass sie schlechtergestellt werden, weil wenn man sich die Bewilligungsbescheide aus der Vergangenheit mal ansieht und sich die heute ansieht, dann war es in der Vergangenheit so, dass im Grundsockelbetrag Schulen in freier Trägerschaft gleichgestellt waren mit staatlichen Schulen.
Dann kriegten die Schulen in freier Trägerschaft noch was obendrauf, das kriegten die staatlichen Schulen nicht. Und das ist weggefallen,
insofern sind die Schulen in freier Trägerschaft natürlich schlechtergestellt. Die Frage ist ja nur: Ist das fachlich zu vertreten? Ist das fachlich zu vertreten, dass das Geld wegfällt?
Und zumindest wir als SPD-Fraktion haben Zweifel daran, ob das fachlich vertreten werden kann. Denn man muss sich ja mal die Frage stellen: Um welche Kinder geht es? Es geht um Kinder mit schweren Mehrfachbehinderungen. Und ich habe das Kultusministerium angeschrieben, habe darum gebeten, dass man mir mal aufzeigt, wie die Verteilung pro Schule ist der Kinder mit Pflegestufe 3.
Und dabei kommen sehr unterschiedliche Dinge raus. Also es scheint so zu sein, dass es sowohl unter den staatlichen Schulen Schulen gibt, wo sich Kinder in Pflegestufe 3 konzentrieren, die gibt es auch in den Schulen in privater Trägerschaft, und es scheint keinen Unterschied zu geben. Aber man muss sich ja mal folgende Frage beantworten: Was bedeutet das denn, wenn sich an bestimmten Schulen diese Kinder konzentrieren und es gibt den Kostensatz von 16.000 Euro? Reicht das denn aus, um diese Kinder in entsprechender Art und Weise individuell ihrem Bedarf entsprechend zu versorgen? Das ist eine spannende Frage,
Und auch das Thema der Ferienbetreuung ist hier genannt worden. Die Schulen in freier Trägerschaft haben, wenn ich das richtig weiß, immer eine Ferienbetreuung gewährleistet, weil ja gerade die Betreuung dieser Kinder für die Eltern extrem schwierig ist, wenn sie arbeiten müssen und das Kind während der Ferien
betreut werden muss. Und die Frage ist: Kann man das machen? Ist das fachlich zulässig, dass man diese Ferienbetreuung einstellt?
Und wenn ich das richtig weiß, hat es auch gute Kooperationen gegeben zwischen Schulen in freier Trägerschaft und staatlichen Schulen. In Wismar beispielsweise hat die Schule in freier Trägerschaft die Ferienbetreuung auch für die staatliche Schule übernommen.
Und das sind Dinge, die natürlich jetzt dann wegfallen würden. Und da muss man sich schon die Frage stellen, ob man das machen kann.
Und auch zu der Frage: Woher kommen die Hilfen für diese Kinder? Da haben wir als SPD-Fraktion eine klare Auffassung, da sind wir uns mit unserer Ministerin völlig einig. Diese Hilfen müssen unseres Erachtens aus einer Hand kommen, das ist Bildung.
Und wenn man sich also die Notwendigkeiten, die sich aus der Inklusion ergeben, ansieht, dann gibt es meines Erachtens nicht die Möglichkeiten, das auseinanderzuziehen
und den Eltern zu sagen, es gibt auf der einen Seite Bildung, das macht die Schule, und es gibt auf der anderen Seite andere Sozialträger, die hier auch noch in der Leistungsverpflichtung sind.