Protocol of the Session on October 13, 2010

Zum Zweiten oder in dem Zusammenhang will ich aber auch noch eins betonen: Ich selbst war Vorsitzender einer Trägerversammlung und obwohl das Verfassungsgericht gesagt hat, das lässt sich nicht so ohne Weiteres zusammenbringen – da ging es übrigens mehr darum, dass es den Menschen klargemacht werden muss, woher ihr Geld kommt, das war insbesondere die Aussage des Bundesverfassungsgerichtes –, haben wir zum Beispiel in meinem Kreis, behaupte ich, nach wie vor gut zusammengearbeitet.

(Egbert Liskow, CDU: Wir auch.)

Wir haben das hingekriegt. Es gibt auch andere, wie ich jetzt gerade höre. Also da kann man viel machen. Man muss sich nur mit vernünftigen Menschen auch vernünftig einigen und dann geht das auch.

Zum Zweiten, ich will noch mal eins wirklich deutlich sagen, weil ich glaube, das ist wichtig auch für die Diskussionen in den Kommunen, und ich bitte Sie alle wirklich, daran teilzuhaben oder auch Einfluss zu nehmen: Wenn man sich entscheidet für eine Optionskommune, dann ist es mir absolut nicht ausreichend, das will ich auch verdeutlichen, zu sagen, eine Kommune ist dichter dran.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das stimmt.)

Also wissen Sie, das ist ein ganz flaches Argument, denn eine Kommune ist genauso wenig dran, wie man es dann bei der Agentur sagen könnte, oder ist genauso dicht dran wie die Agentur.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr richtig.)

Die Mitarbeiter der Agentur kommen alle aus der Region. Die kennen die Betriebe und wissen auch, wo es freie Stellen gibt und so weiter und so fort. Also das Argument zieht nicht.

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Man muss sich eins anschauen und das ist wirklich wichtig, dass man sich die Frage stellen muss, inwieweit bringt eine Verfügung über alle die Fonds, die mir dann zur Verfügung stehen, eine Verfügungsgewalt darüber, mir tatsächlich Möglichkeiten, unter Umständen Vernetzungen herzustellen mit Leistungen, die ich auch ansonsten erbringe. Das wäre für mich ein Argument, wo ich sage, ja gut, das kann man nachprüfen. Ich bitte nur darum, dass man sich die Dinge gründlich anschaut. Mir geht da zu viel über den Bauch, denn es gibt auch eine Reihe von Umstellungskosten. Auch die wird man bedenken müssen. Das geht hin bis zur IT, also bis zu der Informationstechnik, die man unter Umständen umstellen muss. Es geht bis hin zu Softwarefragen und das bitte ich einfach noch mal zu bedenken. Mir reden viele zu leicht dahin, wir machen das jetzt in eigener Verantwortung und dann ist es gut. Die werden sich unter Umständen auch wundern. Ich will jetzt nicht jemand sein, der für die, die oder die Lösung wirbt, das ist gar nicht die Frage, ich werbe nur dafür, dass man sich das gründlich anschaut.

Und eine letzte Bemerkung, auf eins muss ich hinweisen: Es sind bereits Beschlüsse gefasst worden, die leider

nichts wert sind, denn es steht dann im Gesetzentwurf – und das ist übrigens auch den Kommunen so mitgeteilt worden –, man muss über den Antrag entscheiden. Also insofern werden auch einige Kreise, muss ich sagen, noch mal neu entscheiden müssen,

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

wieder Zweidrittelmehrheit,

(Harry Glawe, CDU: Ja.)

und das wird dann unter Umständen nicht leicht.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Ich will darauf hinweisen, damit auch die entsprechende Beratung dann sachgerecht erfolgt. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Harry Glawe, CDU: Sehr gut.)

Danke schön, Herr Minister.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/3791 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss sowie an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Meine Damen und Herren, die Fraktion der NPD hat um eine Auszeit gebeten. Ich unterbreche jetzt die Landtagssitzung für 15 Minuten, also um 15.45 Uhr setzen wir die Sitzung fort.

Unterbrechung: 15.27 Uhr

Wiederbeginn: 15.46 Uhr

Meine Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes, Drucksache 5/3792.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 5/3792 –

Das Wort zur Einbringung hat die Justizministerin Frau Kuder.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten anwesenden Damen und Herren! Im Wettbewerb um guten juristischen Nachwuchs muss Mecklenburg-Vorpommern reagieren. Wir müssen konkurrenzfähig bleiben, vor allem deswegen der vorgelegte Gesetzentwurf.

Mit ihm soll das gegenwärtige Juristenausbildungsgesetz um zwei maßgebliche Änderungen erweitert werden. Zum einen soll ein Notenverbesserungsverfahren im zweiten Staatsexamen eingeführt werden. Das bedeutet, dass Prüflinge nach einem bestandenen zweiten Examen die Möglichkeiten haben werden, diese in der

nächsten Prüfungskampagne zum Zwecke der Verbesserung der Examensnote zu wiederholen. Dabei ist die Prüfung insgesamt zu wiederholen. Wird keine Verbesserung erzielt, bleibt das bisherige Ergebnis bestehen. Alle anderen 15 Länder haben diese Möglichkeit inzwischen für die zweite Staatsprüfung eingeführt.

Die Möglichkeit eines Notenverbesserungsverfahrens ist inzwischen für viele angehende Referendare ausschlaggebend bei der Wahl ihres Ausbildungslandes, denn die Note der zweiten juristischen Staatsprüfung ist für angehende Juristen in der öffentlichen Verwaltung, der Justiz, bei Rechtsanwälten und Notaren sowie in der freien Wirtschaft von besonderer Bedeutung. Mit der Einführung des Notenverbesserungsverfahrens erhöht sich die Standortattraktivität der juristischen Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern.

Gegenwärtig entscheiden sich Studenten nach dem ersten Staatsexamen immer wieder, unser Land zu verlassen. Unser Ziel muss aber sein, engagierte Nachwuchsjuristen an das Land zu binden. Zwar zwingt uns das Personalkonzept 2010 zu erheblichen Einsparungen im Personalbereich und hiervon werden auch Richter und Staatsanwälte nicht ausgenommen werden, trotzdem werden Neueinstellungen im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Bereich erforderlich sein. Denn, meine Damen und Herren, bis 2025 werden in unserem Land circa die Hälfte der Richter und Staatsanwälte in den Ruhestand treten. Hier müssen wir rechtzeitig Vorsorge treffen. Die Überlegungen dürfen nicht erst am Ende dieses Jahrzehnts beginnen. Wir müssen vorausschauend denken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den Ausgang der zweiten juristischen Staatsprüfung fließen im Einzelfall nicht nur die juristischen Kenntnisse und Fähigkeiten der Prüflinge, sondern auch immer wieder persönliche Umstände ein. Haben die Prüflinge diesen Eindruck, soll ihnen die Möglichkeit einer Verbesserung eingeräumt werden. In Anbetracht der langen juristischen Ausbildung und der Bedeutung der zweiten juristischen Staatsprüfung für den weiteren beruflichen Lebensweg sowie mit Blick auf die anderen Länder ist die Gesetzesänderung im Interesse unserer Rechtsreferendare und im Interesse des Landes umzusetzen.

Das Notenverbesserungsverfahren soll ebenso wie in allen anderen Ländern kostenpflichtig sein. Die Entscheidung zur Erhebung der Kosten ist aus haushaltsrechtlichen Gründen geboten. Zudem dient das Verfahren den Interessen der Kandidaten. Die Kostenerhebung ist damit, so meine ich, sachgerecht und die Höhe der Gebühren und Auslagen wird kostendeckend bei 600 Euro liegen.

Meine Damen und Herren, die weitere Änderung betrifft die Erhebung von Kosten in Widerspruchsverfahren gegen die Bewertung der Prüfungsleistungen. Das zeit- und kostenintensive Widerspruchsverfahren war bisher kostenfrei. Nachdem die Kostenfreiheit in den anderen Ländern zwischenzeitlich aufgehoben worden ist, sollen auch hierzu künftig in Widerspruchsverfahren Gebühren und Auslagen erhoben werden. Dieses gilt allerdings nur, soweit der einzelne Widerspruch erfolglos ist. Ein erfolgreicher Widerspruch bleibt nach wie vor kostenfrei.

Die Höhe der Kosten wird sich im Schnitt der Gebühren der anderen Länder halten. Für Widersprüche gegen schriftliche Prüfungsleistungen sollen zwischen 42 und 46 Euro, für Widersprüche gegen mündliche Leistungen

zwischen 45 und 101 Euro erhoben werden. Die Höhe der Kosten in Notenverbesserungs- und Widerspruchsverfahren soll in einer gesonderten Verordnung im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Finanzministerium festgelegt werden. Der Entwurf enthält eine entsprechende Ermächtigungsklausel.

Weitere Änderungen betreffen redaktionelle Überarbeitungen und Anpassungen für einen terminologischen Gleichklang mit der Juristenausbildung und Prüfungsordnung. Eine inhaltliche Änderung ist hiermit nicht verbunden. Ich bitte um Überweisung. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke schön, Frau Ministerin.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/3792 zur Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der FDP – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr in MecklenburgVorpommern, Drucksache 5/3811.

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNVG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 5/3811 –

Das Wort zur Einbringung hat der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der FDP, der Abgeordnete Herr Roolf.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema ÖPNV hat uns schon mehrfach hier im Parlament beschäftigt und auch heute haben wir die Aufgabe, uns diesem für die Landesentwicklung und auch für die Teilhabe am Leben in Mecklenburg-Vorpommern so wichtigen Thema zu widmen.

Der ÖPNV ist eine der entscheidenden Komponenten, um das Leben der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern angenehm zu gestalten, er ist eine der entscheidenden Komponenten, um Mobilität sowohl für die Schüler als auch für die älteren Bürgerinnen und Bürger herzustellen, und er ist auch ein entscheidender Faktor beim Beitrag für die Entlastung von Individualverkehr und zum Klimaschutz.

All das sind Grundsätze, die uns bei der Gestaltung und bei der Begleitung der Existenz des ÖPNV hier in Mecklenburg-Vorpommern begleiten sollten. Ganz wichtig ist bei der Herangehensweise an das Thema ÖPNV eine Grundfeststellung, die man immer noch mal der Ordnung halber miteinander abgleichen kann. Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV heißt nicht gleich Ausführungsträgerschaft. Es gibt die Aufgaben und die Ausführung.

Wir haben Ihnen heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, der im Kern drei Veränderungen mit sich bringt, an deren Ziel wir erreichen wollen, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern die Entwicklung von Nahverkehrsräumen besser ermöglichen und besser gestalten können, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern die Mobilität herstellen können, die ich eben angedeutet habe, und dass wir in Mecklenburg-Vorpommern überhaupt auch dauerhaft einen ÖPNV finanzieren können. Denn eines muss uns allen klar sein und ist uns, denke ich, auch allen klar: Die Herausforderungen bei der Finanzierung des ÖPNV werden eher größer, als dass sie kleiner werden. Wir werden zukünftig mehr Finanzmittel für den ÖPNV zur Verfügung zu stellen haben.

Wir haben mit dem Gesetz zur Kreisgebiets- und Kreisstrukturreform Veränderungen auch in diesem Bereich zu erkennen und wir Liberalen meinen, dass wir in diesem Bereich Nachjustierungsbedarf haben und aus diesem Grund Ihnen heute der Gesetzentwurf vorgelegt wird.