(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Nun sagen Sie doch, wo das Problem in Uecker-Randow liegt! – Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)
(Unruhe bei Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS – Zurufe aus dem Plenum: Ooh! – Heinz Müller, SPD: Jetzt, wo es spannend wird.)
(Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Uecker-Randow will nach Mecklenburg-Strelitz. Das hat gar nichts mit fünf Kreisen zu tun.)
und Ihnen dann hier mit weiteren Ausführungen Hilfestellung auch im Bereich der berufl ichen Schulen geben kann. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Danke.
Lieber Herr Renz, Sie mussten sich so sehr aufregen. Ich möchte versuchen, etwas zu Ihrer Beruhigung zu tun. Ich möchte ganz konkret über die Unterrichtsversorgung im kommenden Schuljahr sprechen. Wir werden sinkende Schülerzahlen haben, drei Prozent, wir werden 100 Lehrerstellen mehr haben, im kommenden Jahr noch einmal 180 Lehrerstellen zusätzlich. Das tut uns allen gut, auch Ihnen, Herr Renz.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/2303. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? –
Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/2303 bei Zustimmung der Fraktion der CDU, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und Linkspartei.PDS sowie einer Stimmenthaltung aus der Fraktion der Linkspartei.PDS abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit wir es nicht vergessen, gestatten Sie mir an der Stelle einen Einschub. Wir haben im Laufe der letzten Sitzungstage viele Kolleginnen und Kollegen verabschiedet, die hier im Parlament ihre letzten Reden gehalten haben. Aber nicht alle Abgeordneten, die aus dem Parlament ausscheiden, haben geredet. Ich möchte es daher nicht versäumen, auch diese Kollegen würdig zu verabschieden. Es sind die Kollegen Herr Dr. Bartels, Frau Skrzepski und Herr Thomas.
Alle drei Abgeordneten haben dem Parlament zum Teil sehr lange angehört, zwei davon auch mit kurzzeitigen Unterbrechungen. Die Kollegen waren stets streitbare Abgeordnete im Parlament, so haben wir sie hier erlebt. Ich gehe davon aus, dass sich alle drei auf ihrem zukünftigen Lebensweg weiterhin aktiv für die Belange des Landes Mecklenburg-Vorpommern in unterschiedlichen Aufgaben einsetzen werden. Wir wünschen Ihnen persönlich alles Gute für die Zukunft und vor allen Dingen viel Gesundheit.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 45: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und Linkspartei.PDS – Verzahnung von Jugendhilfe und Schule stärken, auf Drucksache 4/2311. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/2353 vor.
Antrag der Fraktionen der SPD und Linkspartei.PDS: Verzahnung von Jugendhilfe und Schule stärken – Drucksache 4/2311 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein chinesisches Sprichwort sagt: „Der Zweig eines Maulbeerbaumes wird gebogen, wenn er noch jung ist.“ Was hat das jetzt mit Verzahnung von Jugendhilfe und Schule zu tun? Hier kümmern wir uns um junge Menschen, die ihren Lebensweg gehen sollen. Wir müssen dazu kommen, denke ich, dass wir Bildung
mit einem anderen Begriff versehen, denn Bildung ist nicht nur Schulbildung. Bildung ist die Befähigung zu einer eigenständigen Lebensführung in sozialer Verantwortung, sie stellt kulturelles Kapital dar, erweitert die Handlungsmöglichkeiten von Personen und beeinfl usst ihre sozialökonomische Stellung. Sie ist ein zentrales Ressort der Lebensbewältigung, sie entscheidet über die Teilhabe an der Gesellschaft und ist Voraussetzung für deren Entwicklung. Die Bedingungen, unter denen im Moment in unserer Gesellschaft junge Menschen aufwachsen, verändern sich gravierend. Deshalb ist es notwendig, dass wir ein neues System aufbauen, in dem Bildung, Erziehung und Betreuung junger Menschen aufeinander bezogen und miteinander verbunden sind.
Wesentliche Bezugspunkte dieses Gesamtsystems sind die Lebenssituationen und die persönlichen Voraussetzungen der jungen Menschen sowie die Anforderungen, die als Erwachsener auf sie zukommen. Das Augenmerk muss darauf ausgerichtet sein, die Bildungsbereitschaft Jugendlicher so zu stärken, ihre individuelle und soziale Entwicklung zu fördern und die Chancengleichheit zu verwirklichen, Benachteiligung abzubauen, sie vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, positive Lebensbedingungen zu schaffen und so ein Gelingen zum Aufwachsen aller Jungen und Mädchen und ihre Integration in die Gesellschaft und Mitwirkung an der Gesellschaft zu unterstützen. Bei der Bewältigung dieser Herausforderungen sind Schule und Jugendhilfe stärker denn je auf sie angewiesen. Die Schule könnte ihre ureigenste Aufgabe ohne stärkere Beachtung sozialpädagogischer Aufgaben nicht mehr bewältigen und die Jugendhilfe ist nicht in der Lage, ihre Aufgaben ohne die Berücksichtigung der zentralen Lebensthematik junger Menschen, der Bildung, zufriedenstellend zu lösen. Es kommt darauf an, die beiden gesellschaftlichen Systeme Jugendhilfe und Schule besser miteinander zu vernetzen.
Das schließt ein, dass sich beide Systeme selbst erneuern, ihre Arbeit neuen gesellschaftlichen Herausforderungen anpassen und ihre eigenen Herausforderungen machen.
Wir haben am 22. Mai in Rostock eine Konferenz zur Verzahnung von Jugendhilfe und Schule durchgeführt und uns dazu Experten und Praktiker nach Rostock eingeladen. Diese haben mir recht gegeben, diese Problematik, die wir heute noch einmal aufl isten wollen, unbedingt mit in den Landtag hineinzubringen, damit hier etwas passiert. Wir haben gestern einige Sachen, die wir in den vier Jahren Landtag abgeschlossen haben, verabschiedet. Aber hier geht es um ein Ressort, das wir neu betrachten müssen, bei dem es notwendig ist, neue Rahmenbedingungen zu schaffen. Das heißt, wir haben uns in dem Antrag nur in einem ganz kleinen Teil zwischen Jugendhilfe und Schule verständigt. Ich bin der Meinung, man muss erst einmal anfangen und die Voraussetzungen für das neue Schulsystem des längeren Lernens schaffen. Die Möglichkeit, mehr Schulsozialarbeiter einzusetzen, bietet einmal eine ganz große Chance, das Lernen in der Schule mit dem Bereich Jugendhilfe besser zu verzahnen und zu vernetzen. Deswegen stellen wir diesen Antrag. Ich werde zu dem Änderungsantrag der CDU noch einmal Stellung nehmen und wir werden darüber reden, wie man es am besten machen sollte, aber das erfolgt in den weiteren Diskussionen. – Danke.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Um das Wort gebeten hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Professor Dr. Dr. Metelmann.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich knüpfe unmittelbar an das, was Frau Voland gerade gesagt hat, an. Wir sind uns, glaube ich, alle darin einig, dass die Vermittlung von Schlüsselqualifi kationen wie zum Beispiel Verantwortungsbereitschaft oder emotionale Intelligenz oder Durchhaltevermögen oder Zuwendung das unumstrittene Ziel ist, für alle Menschen, die sich mit Kindern und Jugendlichen, in welcher Funktion auch immer, beschäftigen. Was den Schulbereich und den institutionalisierten Bereich dieser Beschäftigung angeht, ist es eine merkwürdige aktuelle Situation in unserem Land und für Ostdeutschland bis 1990 auch ungewohnt, dass hier eine Trennung zwischen Schule und Freizeitgestaltung vorgenommen wurde. Uns muss es darum gehen, diese Trennung aufzulösen oder zumindest über diese beiden separaten Bereiche so viele Verknüpfungen zu schaffen, dass wir an dieser Stelle Kinder und Jugendliche als Gesamtpersönlichkeit sehen, dass wir sie als eine Einheit sehen, damit wir sie nicht aus verschiedenen Bereichen heraus funktionalisieren.
Ziel von Schulsozialarbeit, darum geht es, ist es, Kinder und Jugendliche in ihrer gesamten Lebenswirklichkeit zu erfassen. Schulsozialarbeit hat die Aufgabe, eine Öffnung und ein verändertes Verständnis von Schule mit zu beeinfl ussen. Schule wird eben nicht mehr nur reine Lehr- und Bildungsanstalt und Lernanstalt sein, sondern auch ein aktives Zentrum jugendlicher Lebenswelten. Und deshalb ist Schulsozialarbeit einmal kompensatorisch, nämlich Schule unterstützend, und einmal komplementär, nämlich Schule ergänzend, und einmal kooperativ zu verstehen, nämlich Schule vernetzen mit vielen Partnern.
Das Angebot von Schulsozialarbeit richtet sich an Kinder und Jugendliche, an Eltern, an Lehrerinnen und Lehrer, an alle Personengruppen, die mittelbar und unmittelbar mit Schule zu tun haben. Das Angebot ist kostenlos, es ist freiwillig, es ist bei Bedarf anonym, es ist ganz auf das Ergebnis orientiert, denn es soll zum Ziel führen. Es soll in erster Linie Kinder und Jugendliche fördern, zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder Überwindung individueller Beeinträchtigungen. Bei Kindern soll es wirksam werden, die auf vermehrte Unterstützung angewiesen sind in ihrer schulischen und berufl ichen Ausbildung, bei der Eingliederung in die Arbeitswelt oder bei der Sozialintegration, wobei hier das Elternhaus natürlich nicht vernachlässigt werden darf. Deshalb wendet sich diese Form von Sozialarbeit auch an die Eltern. Es soll die Möglichkeit geben, dass sie sich bei bestimmten Fragen und Problemen an diese Fachkräfte wenden, und es ist ein Angebot an die Lehrkräfte. Es gibt gemeinsame Projekte, Helferkonferenzen, Fallbesprechungen, Beratungen, die seitens der Jugendsozialarbeit angeboten werden.
Schulsozialarbeit, dieses Thema jetzt einmal aus Sicht der Schule betrachtet, ist auch ein wichtiger Beitrag
zur Qualitätssicherung und Entwicklung einer Schule. Wenn sie dazu beiträgt, Schule als ganzheitliches an der Welt der Kinder und Jugendlichen orientiertes Bildungsangebot zu verstehen, dann können dort Ressourcen genutzt werden, die Schulen selbst nicht zur Verfügung stehen, denn es kann zur Vernetzung beigetragen werden, es kann eine problemnahe Inanspruchnahme von Beratungs- und Vermittlungsangeboten über den Schulalltag hinaus erfolgen. Dies ist auch das Konzept der Ganztagsschule und deshalb muss man Schule und Schulsozialarbeit gerade im Bereich der Ganztagsschule modellhaft diskutieren. Es sind die über den Unterricht hinausgehenden Angebote, die die Ganztagsschule ausmachen, die der Trumpf sind, der in der Schulsozialarbeit ausgespielt werden muss. Welche Vorstellungen hat das Bildungsministerium, um künftig eine engere Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe zu erreichen? Wir greifen zurück auf die Landesinitiative „Jugend und Schulsozialarbeit“, die sich seit ihrem Bestehen bewährt hat. Sie hat aktiv zur Strukturentwicklung in der Schulsozialarbeit beigetragen.
Vielen Dank. Ich glaube, das ist auch einer echten Beachtung wert. Hier haben Menschen im Hintergrund gewirkt und es wurde auch ganz wesentlich unterstützt durch Ihr Haus, liebe Frau Dr. Linke, in einem Bereich, der manchmal sehr im Verborgenen geblieben ist, bei dem wir nicht alle immer wahrgenommen haben, was dort für Probleme in einer sehr frühen Phase erkannt und für uns alle gelöst worden sind. Um das noch weiterhin auszubauen, müssen die Schulen, die Schulämter, die Jugend ämter, die Träger der Schulsozialarbeit, die sozialpädagogischen Fachkräfte dafür Sorge tragen, ich möchte einige Punkte herausgreifen, dass erstens bedarfsgerechte Fort- und Weiterbildungen konzipiert und realisiert werden, wobei Sozialpädagogen und Lehrerinnen sowie Führungskräfte von Jugendhilfeträgern und Schulen nach Möglichkeit gemeinsame Fortbildungen wahrnehmen sollten, um so zur Entwicklung sozialräumlicher Kooperationsstrukturen von Jugendhilfe und Schule beizutragen.
Dritter Aspekt. Regelmäßige Beratungen zwischen Jugendämtern und Schulämtern sowie gemeinsame Sitzungen der Bildungs- und der Sozialhilfeausschüsse
Vierter Aspekt. Qualitätsentwicklung und Sicherung durch sozialpädagogische Fachkräfte mit geeigneten Methoden und Formen der Zusammenarbeit
In der Schulsozialarbeit muss es künftig Kooperationsverträge zwischen Schulen und örtlichen Trägern der Jugendhilfe geben. Jugendhilfe, Planung und Schulentwicklungsplanung sollten auf der örtlichen Ebene natürlich sinnvollerweise abgestimmt werden, wenn sie schon in der Funktion für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen diese erhebliche Bedeutung haben. Deshalb sollten auch die öffentlichen Träger der Jugendhilfe und die staatlichen Schulämter an dieser Stelle natürlich kooperativ und in besonderer und geeigneter Form institutionell zusammenarbeiten. Bisher entscheiden Kreise, ob Schulsozialarbeiter gefördert werden. Dies führte zu einer höchst unterschiedlichen Ausstattung von Schulen mit Schulsozialarbeitern durch die Landkreise und durch die kreisfreien Städte. Das müssen wir zugunsten einer guten Versorgung unserer Kinder in unseren Schulen zumindest in den Blick nehmen und schauen, in welchem
Aus der Sicht des Bildungsministeriums sollte künftig in jeder weiterführenden Schule, auch vor dem Hintergrund des Ausbaus des Anteils der Ganztagsschulen, möglichst ein Schulsozialarbeiter beziehungsweise eine Schulsozialarbeiterin tätig sein.
Natürlich muss es unser Wunsch sein, die Landesinitiative in der nächsten Legislaturperiode auf diesen Bedarf auszurichten. Dieses vorzubereiten könnte Aufgabe der interministeriellen Arbeitsgruppe sein, die aus je einem Vertreter des Kultusministeriums, des Sozialministeriums und des Ministeriums für Arbeit, Bau und Landesentwicklung besteht. Und diese Auffassung, die ich gerade dargestellt habe, und deshalb trage ich sie hier auch so freimütig vor, ist genau die jüngste Empfehlung des Landesjugendhilfeausschusses. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.