Protocol of the Session on June 27, 2006

Allerdings so viel des Positiven. Negativ empfinde ich – und ich hoffe, dass unsere Kolleginnen und Kollegen das überall hier im Hause hören –, hier geht es um unsere gemeinsame Geschäftsgrundlage,

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS)

das heißt also, die Geschäftsgrundlage für unser Wirken als Abgeordnete. Ob man uns mag oder nicht, wir

sind es, wir sind gewählt worden. Es geht um die Geschäftsgrundlage der Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande, der Verbände und Institutionen, und da erwarte ich schon, dass alle Fraktionen etwas zahlreicher hier vertreten sind, als das im Moment der Fall ist. Ich appelliere an alle Kolleginnen und Kollegen, zumindest bei diesem Thema hier anwesend zu sein, auch wenn es vier harte Tage sein mögen.

Meine Damen und Herren, zur Verfassung im Allgemeinen und zu dieser Verfassungsänderung, die wir hier auf den Weg gebracht haben, gäbe es sicherlich viel Tiefschürfendes zu sagen und zu äußern und ich möchte auch zu Beginn den mitberatenden Ausschüssen und im Besonderen dem Rechtsausschuss für seine konzentrierte Arbeit danken. Ich bringe die aus meiner Sicht heutigen zur Beschlussfassung vorliegenden Änderungen auf folgenden Nenner: Es ist nicht für jeden das Wünschenswerte eingeflossen, es spiegelt aber das gemeinsam – und das betone ich hier ausdrücklich – Machbare wider.

Was meine ich damit? Die Ausschussberatungen haben vor einer Fragestellung gestanden, vor der auch die drei Fraktionsvorsitzenden in diesem Hause standen, als wir vor einigen Monaten unsere Gespräche zur Verfassungsänderung aufgenommen haben. Am Anfang stand die Verabredung, dass nur die Punkte in den Gesetzesentwurf einfließen sollen und dürfen, bei denen es tatsächlich Konsens zwischen allen drei Fraktionen gibt. Und jede Fraktion sollte davon Abstand nehmen, in der Öffentlichkeit kundzutun, dass man selbst noch viel mehr geändert haben wolle als die anderen, aber man habe sich nicht durchsetzen können. Meine Damen und Herren, ich bin wirklich froh und dankbar dafür, dass das tatsächlich bis zum heutigen Tage so funktioniert hat,

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

denn auch das gehört zur Wahrheit, dass nur so die erforderliche Zweidrittelmehrheit mindestens in diesem Landtag realistisch gewesen ist und tatsächlich ist. Darauf haben wir uns als Fraktionsvorsitzende verständigt und so sind dann auch die Ausschussberatungen verlaufen. Auch in den Ausschüssen hat es noch Überlegungen gegeben, kleine Änderungen vorzunehmen. Ich will sie mal so nennen, diese kleineren technischen Änderungen. Sie waren aber zwingend notwendig und zeigen tatsächlich, wie sorgsam der Rechtsausschuss diesen Gesetzentwurf beraten hat. Diese Änderungen sind eingeflossen, denn sie sind tatsächlich notwendig. Und auch hier noch einmal ganz deutlich: Sie stellen einen Konsens zwischen allen drei Faktionen her.

Ich finde es schon erwähnenswert, dass sich alle Fraktionen an all diese Vorgaben, die man sich gegenseitig versprochen hat, gehalten haben und davon Abstand nahmen, in der Öffentlichkeit ihre Punkte so darzulegen, als wenn man der Bessere wäre. Und es hat auch keiner versucht, über die Bande zu spielen. Auch das wäre sicherlich möglich gewesen, aber wie gesagt, es hätte dem gesamten Vorhaben geschadet. Gemeinsamkeit erfordert eben auch Verlässlichkeit und ich sage es noch einmal, diese war hier zu jeder Zeit bis heute gegeben.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nach der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes stand in der öffentlichen Darstellung vor allem die Verlängerung der Wahlperiode von vier auf fünf Jahre im Mittelpunkt. Und ich sage, das ist ein wichtiger Punkt, gar keine Frage. Aber die Einführung des Tierschutzes in die Landesverfassung, die

Erweiterung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen, der Schutz von alten Menschen und Menschen mit Behinderungen in einem gesonderten Artikel der Verfassung, aber auch die Senkung des Quorums für Volksbegehren sind nicht von minderer Bedeutung. Jeder einzelne Punkt, meine Damen und Herren, verdient die entsprechende Beachtung.

Es hätte noch viele weitere Punkte gegeben, die man hätte ändern können. In den letzten Tagen haben wir vernommen, es gab zwei weitere Vorschläge, einen vom Bund der Steuerzahler und einen vom Städte- und Gemeindetag. So hat der Bund der Steuerzahler vorgeschlagen, die Zahl der Abgeordneten im Landtag zu reduzieren. Der Städteund Gemeindetag hat die verfassungsrechtliche Verankerung der Mitwirkung der kommunalen Verbände bei solchen Gesetzen gefordert, von denen sie betroffen sind.

Übrigens an dieser Stelle eine Richtigstellung: Ich habe zu dieser Frage der Reduzierung der Anzahl von Abgeordneten an keiner Stelle und zu keiner Zeit etwas von sechs Abgeordneten gesagt. Da war jemand sehr kreativ, der diese Zahl in die Welt gesetzt hat, denn – und das sage ich auch ganz ausdrücklich den Medienvertretern – das entscheidet der zukünftige Landtag in seiner eigenen Hoheit als Haus, sonst keiner.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS)

Und genau deshalb möchte ich hier ganz klar sagen, ich hielte es wirklich nicht für sinnvoll. Und es würde auch beiden Anliegen, die aus Sicht der Betroffenen gerecht sind, nicht entsprechen, in einem Hauruckverfahren darüber zu entscheiden. Das kann der Sache nur schaden und ist ihr sicherlich nicht dienlich.

(Beifall Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS)

Ich will mich aber auch ganz persönlich an dieser Stelle inhaltlich positionieren. Wenn beide Anliegen Aussicht auf Erfolg haben wollen, kann dies nur in einem Verfahren geschehen, wie es bei der jetzt zu beschließenden Verfassungsänderung tatsächlich gelaufen ist, das heißt ohne öffentliche Vorpositionierung der einen oder anderen Seite, sondern ergebnisoffene Diskussion derjenigen, die das verändern wollen. Es geht um einen fairen Umgang miteinander unter Einbeziehung derer, die den Vorschlag gemacht haben. Darum muss es gehen. Nur so, meine Damen und Herren, wird die erforderliche Zweidrittelmehrheit erneut zustande gebracht werden können.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)

Meine Fraktion ist bereit, über beide Punkte in der nächsten Wahlperiode vorurteilsfrei zu reden, in einem geordneten Verfahren, ohne Eile mit sorgsamer Prüfung. Dazu stehe ich und da können Sie mich dann auch beim Wort nehmen. Das ist kein Verschieben auf den SanktNimmerleins-Tag – das wird uns ganz gern unterstellt –, nein, das ist genau das Verfahren, mit dem wir heute die Verfassungsänderung zu einem Erfolg und auf den Weg bringen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns die vorliegende Verfassungsänderung hier und heute beschließen und damit eine sinnvolle Fortentwicklung einer guten Verfassung auf den Weg bringen, auch wenn Einzelne hier im Hohen Hause vielleicht gern mehr gehabt hätten. – In diesem Sinne herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der CDU und Linkspartei.PDS)

Danke schön, Herr Schlotmann.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Prachtl von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass heute etwas zum Abschluss kommt, was ich in meiner Rede zum zehnjährigen Jubiläum unserer Landesverfassung anzustoßen versucht habe, eine Aktualisierung und Anpassung unserer Verfassung mit einigen Punkten, in denen sich Aktualisierungsbedarf gezeigt hat, eine Verfassung, zu der unisono gesagt wird, dass sie sich bewährt hat, dass sie seit über zehn Jahren für unser MecklenburgVorpommern das rechtliche Fundament für ein Leben in Freiheit und Demokratie bildet, dass sie ein stabiles und modernes Instrument zur Entwicklung unseres Landes ist, dass sie – und das werden auch alle erkennen – kräftig e Wurzeln hat und daraus ein Mecklenburg-Vorpommern entstehen kann. Sie kennen unsere touristischen Attraktionen, die Ivenacker Eichen, so eine große Eiche, breit, ausschlagend und mit diesen tiefen Wurzeln.

(Ute Schildt, SPD: Das stimmt.)

Und ich freue mich, dass ich am Ende meiner Zugehörigkeit zu diesem Landtag noch unmittelbar etwas erleben darf, was wir uns am Ende der Arbeit unserer Verfassungskommission und bei der Verabschiedung unserer Verfassung zwar gewünscht und woran wir aktiv gearbeitet haben, was aber damals nicht möglich war, dass alle Fraktionen in diesem Haus durch die Art und Weise, wie diese Verfassungsänderung zustande gekommen ist, durch die gefundenen Kompromisse und die gemeinsam getragenen Änderungen geschlossen demonstrieren, dass sie diese Verfassung gemeinsam tragen, dass sie sie gemeinsam vertreten und sie als gemeinsame Basis und Werteordnung für unsere Entscheidungen ansehen.

Das Wesentliche eines Wertekanons – ich habe das hier schon häufiger zitiert – können wir bei Goethe im „Faust II“ i n der kaiserlichen Pfalz nachlesen. Aber kein geringerer als Hermann Hesse – und dieser ist ja etwas näher dran – betont für diesen Wertekanon: „Es ist ein merkwürdiges, doch einfaches Geheimnis der Lebensweisheit aller Zeiten, dass jede kleinste selbstlose Hingabe, jede Teilnahme... uns reicher macht, während jede Bemühung um Besitz und Macht uns Kräfte raubt und ärmer werden lässt.... überall ist das die letzte Weisheit, dass weder Macht noch Besitz noch Erkenntnis selig macht, sondern allein die Liebe.“

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und Volker Schlotmann, SPD)

So begrüße ich es, dass wir mit unserer Verfassung im Bewusstsein unseres Landes eine gemeinsame Werteordnung vermitteln und Identität für unsere Bevölkerung stiften. Das ist angesichts des allseits beklagten Werteverfalls in unserer Gesellschaft eine Aufgabe, die gerade wir Politiker wesentlich intensiver angehen müssen und vielleicht noch wichtiger als das, was wir heute tun, ist, wenn wir die vorliegende Verfassungsänderung beschließen.

Deswegen, liebe Frau Gramkow, rufe ich der linken Seite dieses Hauses mit einem Schmunzeln zu: Willkommen auf dieser gemeinsamen Plattform! Und ich füge

gleichzeitig mit großem Ernst hinzu, Sie mögen Ihre Gründe gehabt haben, diese Verfassung abzulehnen, als sie damals verabschiedet wurde, und haben das bei der Einbringung zu der vorliegenden Verfassungsänderung nochmals erläutert. Aber wir dürfen nicht vergessen, dass diese Haltung auch dazu geführt hat, dass sich beim Volksentscheid 1994 nur knapp über 60 Prozent für diese Verfassung ausgesprochen haben.

Meine Damen und Herren, wenn es um Grundwerte und Grundordnungen geht, muss man auch einmal einem Kompromiss zustimmen und ihn aktiv mittragen. Bei dem Verfahren zu dieser Verfassungsänderung ist dies nach meiner Meinung mustergültig gelungen. Der Kollege Schlotmann hat das ebenfalls mehrfach ausgeführt. Warum sage ich das? Warum ist das so wichtig? Und warum ist es aktuell? Diese Demokratie, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist keine Schönwetterdemokratie. Das Fundament ist auf Stabilität auch für Stürme ausgelegt. Ein Land, das in zwei Generationen in Unfreiheit gelebt hat und in der Freiheit angekommen ist, will sich diese Freiheit nicht mehr nehmen lassen. Und das heißt, dass diese Freiheit, diese Demokratie gegen mögliche Feinde verteidigt werden muss. Wir sind deshalb eine wehrhafte Demokratie.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der CDU und Linkspartei.PDS)

Nur wenn wir alle gemeinsam das Fundament unserer Demokratie, unsere Verfassung, unsere Werteordnung nicht nur akzeptieren – darum geht es nicht –, sondern aktiv für sie werben, aktiv für sie eintreten, wird es uns gelingen, und das ist ganz wichtig, die Bevölkerung in ihrer gesamten Breite ebenfalls auf diesem Fundament zu verwurzeln. Nur so wird es uns gelingen, diejenigen aus diesem Hause fernzuhalten, die unsere Werteordnung und unsere Verfassung infrage stellen und einen anderen Staat wollen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU und Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS)

Gerade wenn wir nicht zu viel versprechen und uns bemühen, mehr zu erreichen, als wir versprechen, werden wir die Zahl der Enttäuschten, Frustrierten und Politikverdrossenen, die das ganze System infrage stellen, so klein halten, dass deren Protagonisten keine Chance haben, in diesem Landtag Platz zu nehmen. Die gemeinsamen Ansätze und die gemeinsame Arbeit in diesem Bereich – parallel zur Erarbeitung dieser Verfassungsänderung – in den vergangenen Monaten stimmt mich diesbezüglich für die Zukunft hoffnungsvoll.

So heißt es in der Präambel zu unserer Verfassung:

„... erfüllt von dem Willen,“ – und dieses Grundbekenntnis sollte man sich immer und immer wieder Wort für Wort vor Augen führen – „die Würde und Freiheit des Menschen zu sichern, dem inneren und äußeren Frieden zu dienen, ein sozial gerechtes Gemeinwesen zu schaffen, den wirtschaftlichen Fortschritt aller zu fördern, die Schwachen zu schützen und die natürlichen Grundlagen des Lebens zu sichern“. Und im Grundrechtsteil heißt es gleich zu Beginn: „Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist um des Menschen willen da“. Das genau sind Grundlage, Ausgangspunkt und Verpflichtung, an die wir uns auch im Rahmen von Verfassungsrechtsänderungen zu halten haben.

Deswegen erweitern wir im Kapitel über die Staatsziele den Schutz von Kindern und Jugendlichen, indem wir

neben den Kindern auch die Jugendlichen ausdrücklich unter den Schutz des Landes sowie der Gemeinden und der Kreise stellen und sie gegen Ausbeutung, sittliche, geistige und körperliche Verwahrlosung sowie vor Misshandlung geschützt werden. Und deswegen heben wir die Rechte von Kindern und Jugendlichen und deren Teilhabe an der Gesellschaft in der novellierten Verfassung hervor. Und deswegen heben wir die Stärkung der Rechte von alten Menschen und Menschen mit Behinderung in einem neuen Artikel 17 a hervor. Dadurch betonen wir den Schutz alter Menschen und Menschen mit Behinderungen in besonderer Weise und heben dessen Bedeutung hervor. Und deswegen erweitern wir die Staatszielbestimmung des Artikels 12 über den Umweltschutz durch die Aufnahme einer Staatszielbestimmung über den Tierschutz.

Kollege Schlotmann hat es schon angesprochen, darüber hinaus verlängern wir die Dauer der Wahlperioden von vier auf fünf Jahre. Damit passen wir uns nicht nur an die zwischenzeitlich geänderten Verfassungen der übrigen Bundesländer an, sondern verbessern auch die Kontinuität und die Arbeit in unserem Landtag. Davon bin ich wirklich überzeugt. Viele Kollegen werden das ja noch erleben. Weitere Änderungen betreffen notwendige rechtliche Anpassungen im staatsorganisationsrechtlichen Teil. Auf die Einzelheiten wird aber noch eingegangen oder wurde schon eingegangen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich stehe zu diesem Kompromiss zu der vorgesehenen Verfassungsänderung und ich trage sie voll mit.

Wenn ich jetzt auf etwas eingehe, der Kollege Schlotmann hat das auch schon gesagt, das mir in Bezug auf unsere Verfassung noch am Herzen liegt, dann will ich damit nicht meine vorherigen Ausführungen relativieren oder die jetzige Änderung zerreden, sondern aus der Unabhängigkeit desjenigen, der dieses Parlament verlässt, denen, die wiederkommen, und denen, die neu hinzukommen, für die nächste Verfassungsänderung noch etwas ans Herz legen. Und das darf ich ja, denke ich, heute an diesem Tag. Im Rahmen meiner Rede zum zehnjährigen Jubiläum unserer Landesverfassung hatte ich auch die Frage nach der Anzahl der Abgeordneten aufgeworfen und die Frage in den Raum gestellt, nur die Frage: Brauchen wir heute noch 71?

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Sie sind der Urheber dieser Frage.)

Ja, gut, okay.

Ich will es ganz sachlich machen. Ich will nicht aus dem Nähkästchen plaudern, dann würde es noch spannender werden, aber das lassen wir. Ich weiß, dass diese Frage sehr prekär ist, sich darüber trefflich streiten lässt und sich am Ende der Wahlperiode dafür keine Mehrheit, jedenfalls keine Zweidrittelmehrheit finden lässt, wenn es verständlicherweise um jeden Listenplatz und in vielen Fällen um das politische Überleben geht.

Und deswegen möchte ich Ihnen diese Frage auch mit auf den Weg in die Zukunft geben. Bei dieser Frage geht es nämlich um ein entscheidendes Signal dem Bürger gegenüber. Wenn aufgrund der Finanzsituation des Landes Leistungen für Bürger und Verbände sowie für Organisationen eingeschränkt und öffentliche Verwaltungen und Einrichtungen aus Gründen der Kosteneinsparung verschlankt oder ganz aufgegeben werden müssen, dann

darf dieser Prozess des Wandels nicht vor den Schlo..., vor den Toren des Schweriner Schlosses haltmachen –

(Beifall Wolfgang Riemann, CDU)

nicht vor den Schlotmännern, also vor den Toren des Schweriner Schlosses. Aber angeguckt habe ich Herrn Schlotmann.

(Heiterkeit bei Volker Schlotmann, SPD)