Protocol of the Session on June 27, 2006

Dass die beiden Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf gemeinsam initiiert haben und zu Ende bringen, mag als gutes Vorzeichen für eine weitere Zusammenarbeit

von Rot-Rot gelten. Selbstverständlich waren und sind sachliche Differenzen zu überwinden. Das ist nicht im Verborgenen geblieben und es besteht im Übrigen auch kein Anlass dafür, das zu verheimlichen. Wichtig ist für uns, dass sich letztendlich die Auffassung durchgesetzt hat, dass das Informationsfreiheitsgesetz eine wichtige Grundlage und Stütze für bürgerschaftliche Beteiligung ist. Durch die Einräumung eines umfassenden Informationszugangsanspruchs besteht die Chance, der Verwaltungstransparenz ein wichtiges Stück näher zu kommen.

Es ist durchaus berechtigt, verschiedene Motive für dieses Gesetz zu benennen. So liegt man gewiss nicht falsch, wenn man als Motiv die Stärkung der demokratischen Mitbestimmung und der bürgerschaftlichen Teilhabe am öffentlichen Leben benennt. Aber auch die Förderung der demokratischen Kontrolle der Verwaltung von unten ist Grund für dieses Gesetz ebenso wie die Förderung der Selbstkontrolle. Schließlich hat das Gesetz die Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption, Vetternwirtschaft und Filz im Auge. Kurzum, meine Damen und Herren, das Gesetz muss nicht besonders begründet werden. Und wer wie die CDU uns fortwährend weismachen will, das Gesetz sei überflüssig und widerspreche dem Anliegen der Deregulierung, der ist auf dem Holzweg und verbreitet bewusst die Unwahrheit.

(Beifall Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS – Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Das ist aber eine Behauptung!)

Allein die Existenz einer faktisch für den Bürger unantastbaren und undurchdringbaren Bürokratie sowie immer wieder auftretende Fälle von Vorteilsnahmen und Korruption erfordern diese Regulierung.

An dieser Stelle seien ebenfalls genannt die zahlreichen Petitionen sowohl an den Petitionsausschuss als auch an die Bürgerbeauftragte, die bei einer jetzt angestrebten Regelung verhindert werden könnten. Es geht um eine Gesetzesregelung, die frischen Wind in die Verwaltung bringen und das Verwaltungsdickicht lüften soll, aber auch, und das möchte ich an dieser Stelle betonen, das Vertrauen zur Arbeit der vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst erhöhen wird. Dieses ist die Hoffnung, die wir vor allen Dingen mit diesem Gesetz verbinden. Freilich wird sich erst zeigen müssen, ob das Gesetz eine scharfe Waffe ist und ob und wie die Bürgerinnen und Bürger von ihrem Recht Gebrauch machen werden. Mit dem unbedingten Rechtsanspruch auf Informationsfreiheit haben wir jedenfalls ein QuasiBürgerrecht konstruiert, das im Recht auf informationelle Selbstbestimmung sein Pendant hat.

Ich unterstütze ausdrücklich die Auffassung des Innenministers, dass das Informationsfreiheitsgesetz zur Stärkung der Demokratie beitrage, den Dienstleistungscharakter der Verwaltung erhöhe und der Rechtsanspruch auf Akteneinsicht es dem Bürger erlaubt, erhobenen Hauptes den Behörden gegenüberzutreten, statt als gebeugter Bittsteller um Auskünfte betteln zu müssen. Wenn der Minister schließlich sogar meint, das Informationsfreiheitsgesetz könnte die Verwaltungsmodernisierung beflügeln, sollte auch dies nicht nur ein frommer Wunsch sein. Allerdings, und das will ich an dieser Stelle sagen, ein Paradigmenwechsel zwischen Bürger und Verwaltung ist es noch nicht. Hier stehen wir wohl erst am Anfang. Das Ende der Fahnenstange ist noch lange nicht erreicht, denn Paradigmenwechsel bedeutet dem Lexikon nach

eine grundsätzliche Umkehr in bisherigen Auffassungsund Denkmustern. Und wenn das bereits so wäre, dann kann ich mir beispielsweise die durchaus vorhandenen Einschränkungen nicht erklären, auf die ich an anderer Stelle zurückkommen werde.

Dass die CDU seit Jahren gegen die Informationsfreiheit wettert, ist bekannt. Was die Gegnerschaft der CDU betrifft, gestatten Sie mir, meine Damen und Herren, nur eine kleine Anmerkung. Sicherlich wird Ihnen der Name Beatrix Philipp nicht viel sagen. Wer aber die Rede von Beatrix Philipp, Mitglied des Deutschen Bundestages der Fraktion der CDU/CSU, vom 3. Juni 2005 in der Debatte zum Bundesinformationsfreiheitsgesetz gelesen hat, hätte sich zum Beispiel das Anhören der Rede von Herrn Ringguth in der ersten Debatte zu unserem heute vorliegenden Gesetz ersparen können, denn es bestand damals bis in die wörtlichen Formulierungen hinein eine erstaunliche Übereinstimmung zwischen beiden Reden und ebenso in der Argumentationskette. Kurzum, Herr Ringguth spielte hier bei uns die Rolle des Mundwerkes dieser Dame. Wir erfuhren also all das noch einmal, was bereits in Berlin von der CDU verkauft worden war,

(Zuruf von Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS)

darunter beispielsweise auch solche Plattheiten, dass das Gesetz Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Gerichte und Anwälte sei und mehr Bürokratie beschere. Und natürlich kommt auch der Vorwurf, das Gesetz würde die allein selig machende deutsche Verwaltungskultur – das Amtsgeheimnis – um die Ecke bringen.

Was Herr Ringguth allerdings neu erfand, war lediglich eine unsachliche Attacke gegen den Landesdatenschutzbeauftragten. In der Sache ist der Vorwurf, dass das Informationsfreiheitsgesetz den Datenschutz verletze, völlig abwegig.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Herr Ringguth, wo steht denn geschrieben, dass der Dat e nschutz die Staats- und Verwaltungspapiere schützt? Ich kenne jedenfalls keine derartige Rechtsvorschrift. Wenn Sie sich mit der Verfassung und dem Landesdatenschutzgesetz vertraut gemacht hätten, könnten Sie dieses nicht behaupten. Von einem Schutz des Amtsgeheimnisses und der Akten ist dort nirgendwo die Rede. Der Datenschutz findet an der Stelle im Gesetz seine Regelung, und da muss er sein, wo es um persönliche Rechte und persönliche Daten und die Rechte von Betroffenen geht, nicht jedoch um Amtsgeheimnisse.

(Zuruf von Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU)

Ich kann nur sagen, Herr Ringguth, Sie liegen voll daneben und haben mit dieser Argumentation einfach das Thema verfehlt.

(Beifall Konrad Döring, Die Linkspartei.PDS, und Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS)

Aber wir können die CDU beruhigen, denn eines ist klar, meine Damen und Herren von der CDU: Das Gesetz ist und bringt beileibe keine Revolution.

(Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Dann kann man es auch lassen.)

Dazu hat es leider zu viele Bremsen, beispielsweise in den Versagungsgründen und im Schutz privater Interessen. Und dass der Informationsanspruch überall dort an

Grenzen stößt, wo es um das liebe Geld geht, egal ob um privates Geld oder um Staatsknete, ist leider nur allzu wahr. Gerade dieser Punkt ist aus unserer Sicht außerordentlich beklagenswert.

Damit möchte ich nahtlos übergehen, auf die Schwächen und die Ecken und Kanten hinzuweisen, die besonders in der Anhörung sichtbar gemacht worden sind. Die Vorteile habe ich bereits in der Ersten Lesung ausführlich begründet. Zu den Ecken und Kanten gehören die Erfassung Privater sowie Betroffener hinsichtlich des Schutzes ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und persönlicher Daten. Hier muss die Zukunft zeigen, ob sich die gegenwärtigen Lösungen als praktikabel erweisen werden oder ob nicht doch nähere Abwägungsregelungen erforderlich sein werden. Aber auch ob die unterschiedliche Behandlung der kommunalen Verwaltungsebene und der Landesverwaltung hinsichtlich der Reichweite des an sie gerichteten Informationsbegehrens berechtigt und tragbar ist, sei an dieser Stelle genannt.

Dass in der Praxis die kommunale Ebene wesentlich mehr von Anträgen betroffen sein dürfte als die Landesverwaltung, dürfte klar sein. Dafür werden aber Anträge an Regierung und Landesverwaltung, die zum Beispiel von Journalisten zu erwarten sein werden, eher auf ein breiteres öffentliches Interesse stoßen. Gesetzlich unterschiedliche Akteneinsichtspflichten festzulegen, wie es in diesem Gesetz der Fall ist, ergibt sich daraus aber aus unserer Auffassung nicht.

Zu hadern ist aus unserer Sicht auch mit der Kostenregelung. Ich gehe davon aus, dass der Innenminister die entsprechende Verordnung so gestaltet, dass nicht bereits durch saftige Gebührensätze potenzielle Antragsteller abgeschreckt werden beziehungsweise das Informationsbegehr abgewürgt wird. Dann hätten wir mit diesem Gesetz, und darüber sind wir uns sicherlich einig, nichts gekonnt. Ich denke, und da haben wir Vertrauen, dass für den Regelfall, wenn beispielsweise kein besonderer Arbeitsaufwand in der Verwaltung entsteht, moderate Gebühren vorgesehen werden. Auch eine gewisse Zahl von kopierten Seiten sollte kostenfrei sein. Sicherlich wäre es auch unkulant, würden für abgelehnte Anträge Gebühren erhoben werden. Dieses liegt nun in der Hand des Innenministers und wir werden mit Interesse sehen, wie er in dieser Verordnung die Rolle der Verwaltung als Dienstleister und die praktisch unbehinderte Ausübung der Akteneinsicht unter einen Hut bringt. Dass die Kostenregelung im Spannungsfeld von kommunaler Verwaltungsebene und Konnexitätsprinzip liegt, ist offensichtlich, deshalb ist sie auch so kompliziert.

Meine Damen und Herren! Zu den besonderen Kritikpunkten gehören, und das hat auch die Anhörung des Gesetzentwurfes gezeigt, die Ablehnungs- beziehungsweise Verweigerungsrechte der Behörden. Wir haben immerhin zwei Paragrafen mit etwa ein Dutzend Einzeltatbeständen, die die Akteneinsicht massiv einschränken. Ich würde niemandem widersprechen, der sagt, es handele sich um einen Drahtverhau von Versagungsmöglichkeiten. Besonders hier ist, sehr geehrter Herr Innenminister, jedenfalls kein Paradigmenwechsel zugunsten der Bürgerrechte zu bemerken.

Traditionell bilden der Schutz von Geheimnissen sowie der Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Landesregierung die Krone der Schöpfung von Versagungsgründen. Aber wir haben auch zwei wesentliche Neu

schöpfungen, nämlich einmal die Verweigerung der Akteneinsicht, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet würde, und zum Zweiten, wenn fiskalische Interessen des Landes im Wirtschaftsverkehr beeinträchtigt werden könnten. Ich gestehe, meine Damen und Herren, dass mir diese beiden Gründe besonders schwer im Magen liegen. Beide Gründe sind in den entsprechenden Gesetzen der anderen Bundesländer in der Regel nicht, jedenfalls nicht in dieser Weise, enthalten. Und man wundert sich schon, warum wir hier keine andere Regelung hinbekommen haben.

Der Ausschluss wegen Gefährdung der Sicherheit und Ordnung sei ein Auffangtatbestand, wird festgestellt, und sei „in Anbetracht der Terroranschläge und der neu entfachten Sicherheitsdiskussion erforderlich“. So lesen wir es im Begründungstext. Nur, meine Damen und Herren, wir wissen doch, dass Auffangtatbestände in der Regel rechtsstaatlich sehr fragwürdige Kandidaten und meist Hintertüren sind. Schließlich frage ich mich auch, seit wann irgendwelche neu entfachten Sicherheitsdiskussionen gesetzliche Neuregelungen erforderlich machen. Noch problematischer ist aus meiner Sicht die mögliche Ablehnung, weil fiskalische Interessen des Landes im Wirtschaftsverkehr gefährdet werden könnten. Dennoch, und davon sind wir überzeugt: Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfes auf der heutigen Sitzung werden wir ein Zeichen setzen und ich bin fest davon überzeugt, dass wir in der weiteren Diskussion Veränderungen vornehmen werden, und freue mich auf die Debatte in der nächsten Legislaturperiode. – Danke.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Danke schön, Frau Borchardt.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Friese von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jetzt nicht als Ausschussvorsitzender, sondern als Sprecher der SPD-Fraktion für dieses Gesetz und daher etwas subjektiver gefärbt.

Meine Damen und Herren! Ich möchte drei Aspekte in den Mittelpunkt meiner Ausführungen rücken, dabei aber betonen, dass die grundsätzliche Haltung der SPD-Fraktion zu diesem Gesetzentwurf bereits durch den Minister vorgetragen wurde. Es wird Sie nicht verwundern, dass die SPD-Fraktion natürlich die Argumentation unseres Ministers mitträgt.

Für mich ist das Informationsfreiheitsgesetz nicht einfach ein Gesetz wie viele andere, sondern schon ein besonderes Gesetz. Es ist für mich ein Beispiel dafür, wofür wir 1989 auf die Straße gegangen sind und worin sich unsere Gesellschaft von der Gesellschaft der DDR unterscheidet. Informationsfreiheit war 1989 der Inbegriff alles dessen, was staatliche Verwaltung glaubte verfolgen zu müssen. Informationen sind ein Machtfaktor für den, der über sie verfügt. Zum Thema Freiheit und den Umgang mit Freiheit durch die DDR-Führung muss ich nichts weiter sagen. Dieses Gesetz steht in der Tradition der Anfangsjahre oder der Jahre nach 1989.

Öffentliche Verwaltung ist kein Selbstzweck. Mir hat sehr gefallen, wie im vergangenen Jahr zum 100. Geburtstag von Einstein über dem Bundeskanzleramt die große Überschrift lautete: „Der Staat ist für die Bürger da.“ Das

ist ein Satz, den man gerade Politikern, aber auch den Bürgern nicht oft genug sagen kann. Ich glaube, sie machen noch viel zu wenig Gebrauch davon, dass der Staat für sie da ist und dass sie einen Rechtsanspruch gegenüber dem Staat haben auf Auskunft.

Ein zweiter Aspekt. Dieses Gesetz ist von seiner Ausgangsidee her nicht für die Wirtschaft gemacht. Das muss man klar erkennen und die Wirtschaft hat dieses auch deutlich formuliert. Ich will einige Argumente dazu sagen und will mich dabei auf eine Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung stützen, die im Jahre 2004 international nachgeschaut hat, und nicht nur geschaut hat, sondern geforscht hat natürlich, wie sich Informationsfreiheitsgesetze international auswirken. Die Bertelsmann-Stiftung kommt dabei im Wesentlichen zu folgenden Gesichtspunkten:

Erstens. Nicht alles, was von der Wirtschaft und von den Unternehmen als schützenswerte Geheimnisse der Unternehmen angesehen und als solche bezeichnet wird, sind solche schützenswerten Geheimnisse. Die Bertelsmann-Stiftung weist darauf hin, dass gerade eine Vielfalt von Informationen über die öffentliche Verwaltung ein wesentlicher Faktor ist, der die Unternehmen stärkt, und sie weist darauf hin, dass Unternehmen bereits Zweige einrichten, die ganz genau untersuchen, in welchem Staat welche Informationen frei zugänglich sind und wie öffentliche Verwaltung in demokratisch verfassten Ländern funktioniert.

(Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Ab wie viel Mitarbeiter? Doch keine kleinen Betriebe!)

Zweitens. Die Bertelsmann-Stiftung kommt zu dem Ergebnis, die größten Nutznießer von Informationsfreiheitsgesetzen sind weniger die Bürger, sondern sind Unternehmen in ihrem Auftrag unternehmerisch und weltweit tätig zu werden. Ich halte dieses für ein bemerkenswertes Ergebnis. Wir haben als Sozialdemokraten natürlich auch die Einwände der Unternehmen gehört, aber wir haben uns in diesem Fall stärker an die Autorität der Bertelsmann-Stiftung gehalten.

Ein dritter Aspekt. Wer war bisher berufen, öffentliche Missstände aufzudecken? Von Natur aus natürlich die Staatsanwälte, aber neben den Staatsanwälten die Leitungen von Behörden und Unternehmen, die Bürger und es war und ist die Presse. Sie hat ein Auskunftsrecht gegenüber den Behörden.

Herr Ringguth, und jetzt möchte ich auf Sie zurückkommen, der Sie auf das Landespressegesetz verwiesen haben mit der Möglichkeit von Journalisten, sich Informationen zu besorgen. Aber wie schreibt der Deutsche Journalistenverband in seinem Publikationsorgan für Mecklenburg-Vorpommern vom 5. Januar 2006 zum Informationsfreiheitsgesetz: „Nach dem Landespressegesetz ist es der Behörde überlassen, wie sie ihre Auskunftspflicht erfüllt. Als Journalist muss man sich im Regelfall mit der Auskunft der Pressestelle zufriedengeben. Hier“, so der Deutsche Journalistenverband, „schafft das Informationsfreiheitsgesetz bessere Arbeitsbedingungen für Journalisten.“

Meine Damen und Herren, wir reden über Informationsfreiheit, die ein Zugewinn in unserem öffentlichen Leben sein wird. Wenn ich mir die Presse unseres Landes ansehe, und als medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion hatte ich dazu häufig Gelegenheit und habe das auch mit großem Interesse getan, mache ich mir Sorgen um die

Informationsfreiheit, soweit sie praktisch in unserem Lande durch unsere Presse ausgeübt wird. Lassen Sie mich dafür folgende Gründe nennen: In unserem Lande wird zwischen den Herausgebern von Presse und den Journalisten heftig darüber gestritten, wer der Träger von Pressefreiheit ist. Die Herausgeber und Eigentümer der Presseorgane berufen sich darauf und haben dieses in Anhörungen vor der SPD-Fraktion und der PDS-Fraktion in der vorigen Legislaturperiode sehr deutlich gesagt, dass sie allein Träger der Pressefreiheit sind.

Kollege Ankermann, das war in der vorigen Legislaturperiode und das waren Abstimmungen innerhalb unserer Fraktionen. Also Sie haben da nichts versäumt.

Ich wiederhole: Die Unternehmer und Herausgeber von Presseorganen kämpfen um den Standpunkt, dass sie allein Träger der Pressefreiheit sind. Journalisten sind nach Überzeugung der Herausgeber und Eigentümer von Presseorganen dieses nicht. Ich halte das für nicht vereinbar mit unserem Grundgesetz und es ist auch nicht mit unserem Landespressegesetz vereinbar, denn in diesem haben wir festgeschrieben, dass die Presse eine herausragende Rolle spielen muss bei der Bewahrung der Demokratie in unserem Lande. Die Presse hat laut Landespressegesetz die Pflicht, aufklärerisch zu wirken und zum Wohle des Gemeinwesens beizutragen.

Wenn Journalisten nur als Angestellte von Zeitungen gesehen werden, was sie arbeitsrechtlich natürlich sind, dagegen gibt es gar nichts zu sagen, aber wenn sich ihre Tätigkeit darauf beschränkt und sie nicht einen vom Grundgesetz vorgegebenen Auftrag haben, zur Pressefreiheit und zur Aufklärung von Missverständnissen, von Missverhältnissen in der Gesellschaft beizutragen, dann sehe ich dieses als eine Fehlentwicklung an. Ich appelliere an Sie, meine Damen und Herren, in der nächsten Legislaturperiode sich dieses Themas noch einmal anzunehmen.

Ich sehe aber auch mit großer Sorge, dass die Informationsfreiheit durch die Presse in unserem Land dadurch gefährdet wird, dass der journalistische Nachwuchs nicht mehr mit der Gründlichkeit ausgebildet wird, wie es dieser schwerwiegende und gewichtige Berufsstand verlangt.

(Beifall Reinhard Dankert, SPD, und Reinhardt Thomas, CDU)

Heute kann Journalist werden, wer möchte, wer schreiben kann, ohne dass er mit den Grundsätzen eines demokratischen Journalisten vertraut ist und sich diesem Kodex verpflichtet fühlt.

Meine Damen und Herren, eine letzte Bemerkung: Ich mache mir große Sorgen um die Informationsfreiheit in unserem Lande, soweit diese durch die „Schweriner Volkszeitung“ wahrgenommen werden muss. Wir haben im Innenausschuss im vergangenen Jahr eine Anhörung mit den Vertretern der Presseorgane in unserem Lande gehabt und dort wurde uns versichert, dass wir uns um die Informationsfreiheit keine Sorgen machen müssen. Und als Beispiel für die Vielfalt von Pressefreiheit in diesem Lande führten die Unternehmer aus, man schaue sich doch nur einmal die Vielzahl von Anzeigenblättern an, auch dieses sei ein Zeichen von Pressefreiheit. Meine Damen und Herren, lassen wir uns mit dieser Auskunft nicht abspeisen!