(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS – Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Richtig.)
Und, meine Damen und Herren – der Abgeordnete Schlotmann hat es angesprochen –, es ist doch unglaublich, dass jemand, der dort nicht mehr mitmachen will, von den eigenen Leuten so bedroht wird, am Leben bedroht
Meine Damen und Herren, das Programm „Demokratie und Toleranz“ begreift die Bekämpfung des Rechtsextremismus als Querschnittsaufgabe allen politischen Handelns von der Familie über Kindertagesstätten und Schulen bis hin zu den vielen Initiativen im ganzen Land, die sich gegen Rechtsextremismus wenden. Eine große Anzahl von Menschen beteiligt sich immer wieder an Aktionen wie „Bunt statt braun“ oder an Demonstrationen gegen Aufmärsche von Rechten. Und in diesem Jahr wird dieses breite gesellschaftliche Engagement gegen Rechts umso bedeutsamer, als die rechtsextremistische Szene gegenwärtig ihren Wahlkampf vorbereitet und ihn mit einer Großdemonstration am 1. Mai in Rostock beginnen will. Der DGB widmet seine traditionelle 1.-Mai-Kundgebung deshalb in diesem Jahr dem Kampf gegen die NPD und den Rechtsextremismus und dafür danke ich dem DGB ganz ausdrücklich.
Meine Damen und Herren, wir müssen allen Menschen im Land klar machen, Rechtsextremisten schaden dem Land, sie schrecken Touristen ab, Investoren ebenfalls, und sie schaffen keine Arbeitsplätze, sondern sie vernichten Arbeitsplätze. Den Rechtsextremisten muss deshalb wie durch die DGB-Kundgebung, die in diesem Jahr wegen der NPD-Demonstration auch in Rostock stattfindet, immer und überall klar gemacht werden, in Mecklenburg-Vorpommern fällt diese rechtsextremistische Geisteshaltung nicht auf fruchtbaren Boden.
Und auch das Landesprogramm „Demokratie und Toleranz“ wird dazu beitragen, dass Rechtsextremisten spüren und vor allem begreifen, sie gehören nicht zu uns nach Mecklenburg-Vorpommern und, meine Damen und Herren, sie gehören nicht in diesen Landtag!
Die demokratische Kraft des Miteinander ist stärker als rechtsextremistische Spaltung, Menschenverachtung und Gewalt und so soll es bleiben. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und Linkspartei.PDS auf Drucksache 4/2169. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und Linkspartei.PDS auf Drucksache 4/2169 einstimmig angenommen.
Ich rufe nunmehr auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und Linkspartei.PDS – Unterstützung der Bundesratsinitiative zur Erhöhung der Verbindlichkeit der Früherkennungsuntersuchungen, auf der Drucksache 4/2170.
Antrag der Fraktionen der SPD und Linkspartei.PDS: Unterstützung der Bundesratsinitiative zur Erhöhung der Verbindlichkeit der Früherkennungsuntersuchungen – Drucksache 4/2170 –
Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Voland von der Fraktion der SPD. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben den Antrag „Unterstützung der Bundesratsinitiative zur Erhöhung der Verbindlichkeit der Früherkennungsuntersuchungen“ von uns vor sich liegen. Nun sagen Sie bitte nicht, wenn das im Bundesrat ist oder in den Fachausschüssen behandelt werden soll, warum wir uns noch einmal darum kümmern müssen. Ich glaube Ja, denn eines ist zu vermerken: Seitdem Hamburg am 28.11.2005 diese Initiative in den Bundesrat eingebracht hat und sie ganz bewusst auf die Vernachlässigung und den Missbrauch von Kindern orientiert hat, hat sich eine ganze Menge zusätzlicher Sachen ergeben. Ich habe einfach einmal in die UNO-Rechtskonvention der Kinder hineingeguckt und möchte Ihnen den Artikel 24 ganz kurz vorlesen: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, daß keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird.“
Ich habe Ihnen eben gesagt, dass diese Initiative in Hamburg einige Sachen neu ausgelöst hat. Dazu hat es am 06.02.2006 eine Expertenanhörung des Saarlandes gegeben, auf der dokumentiert worden ist, wenn Früherkennung nur auf Vernachlässigung und Missbrauch von Kindern ausgeht, sollten wir das nicht erweitern. Dort wurde von Experten dokumentiert, dass vor allem Entwicklungsstörungen und Erkrankungen im frühen Kindesalter Dinge sind, die die Entwicklung und die Gesundheit des Kindes möglicherweise stark beeinflussen können. Es hat, vom Ministerpräsidenten unseres Landes Mecklenburg-Vorpommern in die Bundesratsinitiative eingebracht, einen weiteren Vorstoß gegeben:
Erstens. Es ist zu gewährleisten, dass im Interesse einer harmonischen Entwicklung aller Kinder die Maßnahmen einbezogen werden.
Zweitens. Die Zweckmäßigkeit der Untersuchungsintervalle ist mit Kinder- und Jugendärzten sowie mit Pädagogen zu überprüfen. Die Intervalle sind mit Blick auf eventuell einzuleitende Interventionen neu zu bestimmen.
Er hat nämlich in den Bundesrat eingebracht, dass die Eltern regelmäßig auf die Termine der Frühuntersuchungen hinzuweisen sind. Die Durchführung der Untersu
chungen ist in geeigneter Form zu bescheinigen und der Kindergeldstelle zur Kenntnis zu geben. Die Kindergeldstelle fordert beim Zählen des Nachweises der Durchführung der jeweils fälligen Untersuchung die Personensorgeberechtigten auf, den Nachweis beizubringen. Die Kindergeldzahlung wird unterbrochen, wenn in angemessener Zeit keine Reaktion erfolgt. Zugleich wird das zuständige Jugendamt verständigt, damit dieses zur Sicherheit des Kindeswohls erforderliche Maßnahmen treffen kann. Ich finde, das ist eine tolle Idee, diese Bundesratsinitiative in dieser Form zu erweitern.
Mit dem heutigen Antrag möchte ich Sie bitten, fraktionsübergreifend zum Wohle unserer Kinder noch weiter zu gehen, denn wir wollen zusätzlich überprüfen lassen, wie die Einführung verpflichtender Impfungen möglich sein wird, und wir wollen die Einrichtung für die aufsuchende Hilfe erweitern.
In der Zwischenzeit hat außer Hamburg, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern auch Brandenburg Initiativen eingebracht. Ich hoffe, da diese Bundesratsinitiative in die Fachausschüsse überwiesen worden ist, dass sie bald, also im Mai, behandelt wird. Ich hoffe auch, dass noch andere Länder Initiativen einreichen, dass das zum Wohle unserer Kinder passiert, damit wir die Stärken und Schwächen unserer Kinder frühzeitig erkennen und optimal darauf reagieren können. Das ist das, was ich erst einmal zur Einbringung sagen möchte, zu den einzelnen Unterpunkten komme ich bei unserer Aussprache. – Danke.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Kinder sind unsere Zukunft und natürlich auch unsere Gegenwart. Deshalb verdient die harmonische Entwicklung aller Kinder und Jugendlichen größte Aufmerksamkeit in allen Bereichen von Politik und Gesellschaft. Ich begrüße ausdrücklich den Antrag der Koalitionsfraktionen.
Ein zentraler Aspekt ist die altersgerechte Entwicklung sowie die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. In keinem anderen Lebensabschnitt gibt es derart große Potenziale, um die Entwicklung zu befördern, die Gesundheit zu stärken und das Entstehen von Krankheiten zu verhindern. Durch aktive Gesundheitsförderung, gesundheitliche Prävention sowie Gewaltprävention möchte die Landesregierung Gesundheits- und Sicherheitsrisiken mindern und die Lebensqualität aller Kinder und Jugendlichen verbessern. Entsprechend dieser Leitlinie ziehen sich gesundheitspolitische Ziele und Schwerpunktsetzungen durch alle Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern.
Sie wissen, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, die Rechtsgrundlage für das Kinder- und Jugendhilferecht ist das SGB VIII als Instrument zur Vorbeugung, Hilfestellung und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Diesem Gesetz liegt heute ein neues Verständnis von Kinder- und Jugendhilfe zugrunde. Ursprünglich war Kinder- und Jugendhilfe klassische Sozialhilfe. Heute stehen zunehmend die Förderung der Entwicklung junger Menschen, ihre Integration in die Gesellschaft durch allgemeine Förderangebote und Leistungen in unt e rschiedlichen Lebenssituationen im Vordergrund. Das ist auch unser Ansatz in Mecklenburg-Vorpommern.
Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass Gesundheitsrisiken in der Bevölkerung ungleich verteilt sind. Das wird schon im Kindesalter deutlich. Große Aufmerksamkeit muss daher dem Aspekt der Chancengleichheit bei allen Maßnahmen gewidmet werden. Die Landesregierung hat schon im Jahr 2003 alle, die im Gesundheitswesen, im Sozial- und Bildungsbereich für Kinder und Jugendliche Verantwortung tragen, für eine zielgerichtete Zusammenarbeit gewonnen. Anlässlich der 1. Kindergesundheitskonferenz wurden zehn Gesundheitsziele für Kinder und Jugendliche unter dem Motto „Chancengleich gesund aufwachsen“ vereinbart. Durch die Sensibilisierung und das Engagement aller Beteiligten, der Eltern, der Pädagogen und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens wird hierbei das Handeln im Sinne der Kindergesundheitsziele im Land mehr und mehr mit Leben erfüllt. Mehr als 70 landesweite Aktivitäten sind seit dieser 1. Kindergesundheitskonferenz zur Verbesserung der Kindergesundheit im Land auf den Weg gebracht.
Zweifellos am wichtigsten für Kinder und Jugendliche sind die Rahmenbedingungen in der Familie. Es sind die Eltern, die zuallererst die Verantwortung dafür tragen, dass Kinder bei uns im Land gesund und behütet heranwachsen. Selbstverständlich nehmen die Eltern in unserem Land diese Verantwortung auch liebevoll wahr. Dennoch wissen wir, junge Menschen werden älter, ohne immer genau zu wissen: Was heißt altersgerechte Entwicklung bei meinem Kind? Wann müssen besondere Vorkehrungen im Interesse der Entwicklung getroffen werden? Hierzu bedarf es der kontinuierlichen und der kompetenten Unterstützung unserer Eltern. Sie erhalten diese durch Kinder- und Jugendärzte unter anderem im Rahmen der regelmäßigen Vorsorgeuntersuchung.
Sie erinnern sich, verehrte Abgeordnete, gerade im Zusammenhang mit dem Kindertagesförderungsgesetz haben wir die Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung unserer Kinder intensiv diskutiert und entsprechende Regelungen im Gesetz aufgenommen. Wir haben damit ganz bewusst einen kraftvollen Impuls zugunsten der Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen mit dem neuen Kindertagesförderungsgesetz gegeben. Diese Vorsorgeuntersuchungen sind ein Angebot, das von der großen Mehrheit der Eltern auf freiwilliger Basis vorgenommen wird. Sie dienen dazu, Krankheiten und eventuelle Entwicklungsverzögerungen zu erkennen, die die körperliche oder geistige Entwicklung des Kindes gefährden oder behindern. Das ist auch die Intention unserer Anträge.
Während in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2004 mehr als 95 Prozent der null- bis einjährigen Kinder an den Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U6, das sind ja die im ersten Lebensjahr, teilnahmen, waren es bei der U9, also
bei den fünfjährigen Kindern, nur 70 Prozent der Eltern, die ihre Kinder hier vorgestellt haben. Die Teilnahme an den Untersuchungen nimmt, wie wir daraus ersehen, nach dem ersten Lebensjahr deutlich ab. Aus Gesprächen mit Eltern wissen wir, dass es viele Eltern schlicht und einfach nicht im Blick haben, wann eine freiwillige Voruntersuchung ihres Kindes fällig ist, zumal die Abstände relativ groß und unübersichtlich sind. Aus der Sicht der frühkindlichen Entwicklung sollten diese Abstände deshalb von Medizinern und Pädagogen überprüft und die Termine der Vorsorgeuntersuchungen von dem zuständigen Ausschuss neu festgelegt werden.
Eine Erweiterung des Katalogs der U-Untersuchungen und damit eine Verkürzung der Intervalle sind erforderlich. Insbesondere erscheint die Einführung einer zusätzlichen Untersuchung in einem größeren zeitlichen Abstand vor der Einschulung als sinnvoll. Entwicklungsauffälligkeiten, Entwicklungsverzögerungen können nur dann rechtzeitig vor Schulbeginn festgestellt werden und sind nur sinnvoll, wenn geeignete Maßnahmen, die den Kindern helfen, diese Entwicklungsverzögerungen zu kompensieren, auch eingesetzt werden können. Deshalb sollten alle Instrumente überprüft werden, die zu einer höheren Verbindlichkeit dieser Kinderuntersuchungen führen könnten.
Ich plädiere im Interesse einer harmonischen Entwicklung aller Kinder für verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen. Frau Voland hat bereits darauf hingewiesen, dass zu dem Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg ein Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern vorliegt. Dieser sieht zum einen vor, dass alle Kinder, und nicht nur, wie im Antrag von Hamburg vorgesehen, die gesetzlich versicherten Kinder, in die geplanten Maßnahmen einbezogen werden. Unser Antrag sieht weiterhin vor, die Zweckmäßigkeit der Untersuchungsintervalle zu überprüfen – so, wie ich es eben vorgetragen habe – und konsequente und eindeutige Regelungen zu treffen, um die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen verpflichtend zu gestalten.
Ich würde sehr gerne meinen Redebeitrag abschließen und dann die Anfragen des Abgeordneten beantworten.
Unser Antrag sieht auch vor, den Eltern regelmäßig Hinweise auf die Termine zur Frühuntersuchung zu geben. Das ist bei uns bei einem recht guten Netz der Kindertagesbetreuung über die Kindereinrichtungen möglich. Wir plädieren weiterhin dafür, dass diese Untersuchungen so bescheinigt werden, dass die Bescheinigungen auch der Kindergeldstelle vorgelegt werden. Ähnlich wie beim Fehlen anderer Belege – ich denke nur daran, dass alle Eltern, deren Kinder noch studieren, Studentenausweise vorlegen müssen – sollte auch in diesem Fall bei nicht fristgerechter Vorlage des Beleges über die Vorsorgeuntersuchung die Kindergeldzahlung unterbrochen werden und die Bescheinigung angefordert werden. Gegebenenfalls ist das zuständige Jugendamt zu verständigen, damit alle Maßnahmen eingeleitet werden, die für die Sicherung des Kinderwohles erforderlich sind. Das ist der erste Aspekt des uns heute hier vorliegenden Antrages der Koalitionsfraktionen.
Ich möchte noch auf einen weiteren Aspekt eingehen. Sie bitten um Prüfung der Einführung verpflichtender Impfungen. Ich habe für diese Forderung oder für diese Bitte großes Verständnis. Schutzimpfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten Präventivmaßnahmen in der Medizin. Sie können den Geimpften vor Erkrankungen und Tod schützen. Eine Impfpflicht ist dennoch aus medizinischer, aber auch aus rechtlicher Sicht sehr umstritten. Nach bundesdeutschem Recht existiert in Deutschland derzeit keine Impfpflicht. Alle Versuche in den vergangenen Jahren, sie einzuführen, endeten bislang ohne Erfolg.
Lassen Sie mich deshalb auch noch einmal den Stand im Land kurz referieren. Durch Verordnungsermächtigung im Paragrafen 20 des Infektionsschutzgesetzes können Bund oder Länder zwar anordnen, dass die Bevölkerung an Schutzimpfungen teilzunehmen hat, das ist vom Gesetzgeber aber nur für übertragbare Krankheiten mit klinisch schweren Verlaufsformen und schneller epidemischer Verbreitung vorgesehen. Die im Antrag genannten allgemeinen Erkrankungen sind ausdrücklich nicht in diese Ermächtigung einbezogen. Mit der Einführung des Infektionsschutzgesetzes im Jahr 2001 wurde damals erstmals bundesgesetzlich verankert, dass bei der Einschulung in allgemein bildenden Schulen das zuständige Gesundheitsamt den Impfstatus der Kinder erheben muss, und diese gewonnenen Daten werden an das Robert-Koch-Institut in anonymisierter Form übermittelt. In Mecklenburg-Vorpommern werden diese Daten bereits seit 1991 bei den Schuleingangsuntersuchungen erhoben, die dann Eingang in die Gesundheitsberichterstattung finden.