Protocol of the Session on April 6, 2006

An dieser erfolgreichen Arbeit, meine Damen und Herren, werden wir festhalten. Daran lassen wir auch nicht rütteln, wie es in manchen CDU-geführten Ländern passiert.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Ich denke, das neue Gesetz passt sich gut in die bisherigen Anstrengungen der Landesregierung ein und gibt vor allen Dingen eins: Verfahrenssicherheit.

Meine Damen und Herren, die kürzlich veröffentlichte Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung zu politischen Werten in Mecklenburg-Vorpommern hat den von der Landesregierung eingeschlagenen Weg bestätigt. 57 Prozent der Befragten gaben an, dass die Gleichberechtigung von Frauen und Männern für sie wichtig ist. Damit steht die Gleichberechtigung an dritter Stelle nach den Werten soziale Gerechtigkeit und Sicherheit und Ordnung und dem tragen wir, denke ich, Rechnung. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Danke schön, Herr Ministerpräsident.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Seemann von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Dritte Gesetz zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes steht heute zur Diskussion auf der Tagesordnung. Mit diesem Gesetz wird innerhalb der Landesverwaltung die Struktur zur Berücksichtigung gleichstellungspolitischer Aspekte gestärkt. Zum einen geht es um die beruflichen Schulen. Aufgrund der Errichtung einer unteren Schulaufsicht für die beruflichen Schulen bei den staatlichen Schulämtern wird nun im Gesetz geregelt, dass die 1.280 weiblichen Beschäftigten in den beruflichen Schulen auch auf Schul

amtsebene von einer Gleichstellungsbeauftragten vertreten werden, denn dort werden zum Beispiel personelle Entscheidungen mit getroffen.

Ein zweites wichtiges Anliegen dieses Gesetzes ist die Einrichtung einer Gleichstellungsbeauftragten beim zentralen Personalmanagement. Mit Kabinettsbeschluss vom 25. August 2005 hatte ich den Auftrag erhalten, eine Änderung des Gleichstellungsgesetzes dahingehend vorzunehmen, dass alle Gleichstellungsbeauftragten für den Bereich des zentralen Personalmanagements eine Gleichstellungsbeauftragte und eine Stellvertreterin wählen, die die Interessen der weiblichen Beschäftigten bei allen Entscheidungen des PEM vertreten. Bei der Umsetzung dieses Auftrags wurde deutlich, dass das Gleichstellungsgesetz in seiner bisherigen Fassung ein Manko hatte. Eine adäquate Einbeziehung der Gleichstellungsbeauftragten bei ressortübergreifenden konzeptionellen Fragen fehlte. Zum Beispiel entwickelt das PEM ein Qualifizierungskonzept für Überhangpersonal. Dieses Konzept wurde mit der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte und der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertreter abgestimmt. Ein entsprechendes Pendant ist bei den Gleichstellungsbeauftragten nicht vorhanden.

So galt es auch festzulegen, wer die zentrale Schlichtungsstelle Personalzuordnung anrufen darf. Nach der geplanten Verwaltungsvorschrift steht das Anrufungsrecht bei Beschäftigten der obersten Landesbehörde, dem örtlich zuständigen Personalrat sowie den zuständigen Schwerbehindertenvertretungen zu. Für die Gleichstellungsbeauftragten, bei denen es keine Stufenvertretung gibt, fehlte bislang eine praktikable Lösung. Deshalb musste auch hierfür eine Lösung gefunden werden. Das vorliegende Änderungsgesetz schafft nun Klarheit. Es wurde eine Regelung aufgenommen, wonach die Gleichstellungsbeauftragten der Landesverwaltung die Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten bilden. Diese setzt sich aus je einem Mitglied pro Geschäftsbereich der Landesregierung zusammen und vertritt die Gleichstellungsbeauftragten der Landesverwaltung in Angelegenheiten, die von allgemeiner Bedeutung sind und über den Geschäftsbereich der obersten Landesbehörde hinausgehen. Diese Arbeitsgemeinschaft hat auch das Recht, die zentrale Schlichtungsstelle anzurufen. Darüber hinaus wird eine Gleichstellungsbeauftragte beim PEM in mittelbarer Wahl gewählt. Diese ist bei allen Maßnahmen des PEM zu beteiligen, für die nicht eine Gleichstellungsbeauftragte gemäß Paragraf 12 Absatz 1 Gleichstellungsgesetz – das sind die Gleichstellungsbeauftragten in den einzelnen Ressorts – zuständig ist. Das heißt, die Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten in den Dienststellen bleiben hiervon unberührt.

Mit dieser Gesetzesänderung wird wesentlich dazu beigetragen, die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bei allen Prozessen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Personalkonzepts sicherzustellen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stärken wir die Interessenvertretungen der Frauen und schaffen arbeitsfähige Strukturen zum Vorteil aller Seiten. Sie ergänzen die bereits vorhandenen Strukturen, die in vielen Bereichen entstanden sind und auch wirksam arbeiten. Ich denke da an frauenpolitische Interessenvertretungen wie den Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern eV, die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, das Netzwerk Häusliche Gewalt, aber auch den Gender-Beirat oder die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenbeauftragten der Hochschulen. Das alles, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind Interes

senvertretungen, die der Frauen- und Gleichstellungspolitik als Querschnittsaufgabe wirklich gerecht werden. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Harry Glawe, CDU: Sehr richtig, Frau Gleichstellungsbeauftragte!)

Danke, Frau Dr. Seemann.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/2165 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Innen- sowie an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Eine Enthaltung. Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der SPD-Fraktion bei einer Stimmenthaltung, mit den Stimmen der Linkspartei.PDS und den Stimmen der CDU-Fraktion angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe –, Drucksache 4/2167.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (Erste Lesung) – Drucksache 4/2167 –

Das Wort zur Einbringung hat die Sozialministerin Frau Dr. Linke.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einmischen statt zuschauen, das ist das Anliegen des Ihnen vorliegenden Gesetzesentwurfes. Unser gemeinsames Ziel ist es, Jugendliche anzusprechen, sie zu aktivieren. Wir wollen eine Mitwirkungsund keine Zuschauerdemokratie. Die niedrige Wahlbeteiligung von unter 50 Prozent in Sachsen-Anhalt lässt aufhorchen. Noch sind die Ursachen dafür nicht klar, aber wir erinnern uns, dass in der Vergangenheit auch in Mecklenburg-Vorpommern bei den Erst- und Jungwählern eine unterdurchschnittliche Wahlbeteiligung zu verzeichnen war. Bei den Landtags- und Bundestagswahlen 2002 lag die Wahlbeteiligung der 18- bis 21-Jährigen bei etwa 56 Prozent, bei den 21- und 25-Jährigen bei etwa 53 Prozent, also weit unter der damals zu konstatierenden Wahlbeteiligung von 68 Prozent. Wir müssen hierbei beachten, dass die Altersgruppe der 60- bis 69-Jährigen von ihrem Wahlrecht zu 77 Prozent Gebrauch gemacht hat und damit dieses insgesamt noch befriedigende Wahlergebnis wesentlich mitbestimmt hat. Es ist also eine besondere Herausforderung für alle demokratischen Parteien, aber auch für Vereine und Verbände, schon im Vorfeld der bevorstehenden Landtagswahlen die jugendlichen Wähler besonders anzusprechen und sie für die politische Mitwirkung zu gewinnen. Das wird uns umso besser gelingen, je mehr Jugendliche das Empfinden haben, dass ihre Mitwirkung und ihre Mitsprache gefragt sind. Demokratie und

Beteiligung muss für junge Menschen erlebbar sein und von ihnen gelebt werden.

Diesen Gedanken verfolgt der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch zur Kinder- und Jugendhilfe. Mit der Novelle werden folgende Anliegen zur besseren Partizipation von Jugendlichen im Bereich der Kommunen verwirklicht: Die Anzahl der Mitglieder der Jugendhilfeausschüsse der Landkreise und kreisfreien Städte wird von 15 auf 20 erhöht. Den Jugendhilfeausschüssen sollen zukünftig zwingend Vertreter von Jugendorganisationen angehören, die durch die jeweiligen Stadtoder Kreisjugendringe bestimmt werden. Auch in den Landesjugendhilfeausschuss soll ein Vertreter des Landesjugendringes und ein Vertreter des Landesschülerrates als reguläres Mitglied aufgenommen werden. Nicht zuletzt wird die Mitgliedschaft im Landesjugendhilfeausschuss und in den Jugendhilfeausschüssen der Kommunen nunmehr auch mit 16 Jahren möglich sein.

Damit werden die Gestaltungsmöglichkeiten für Jugendliche in einem zentralen Bereich der Jugendpolitik gestärkt, denn der Jugendhilfeausschuss vor Ort ist das Gremium, das über alle Angelegenheiten der Förderung von Jugendprojekten, von Freizeitstätten, von Jugendclubs und nicht zuletzt bei der Förderung von Jugendarbeitern mitredet. Die Novelle stärkt die Mitwirkungsrechte der Jugendlichen. Die Koalition setzt damit ihren im Jahr 1999 mit der Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Kommunalwahlen eingeschlagenen Weg konsequent fort. Der Ausbau der politischen Beteiligungsrechte auch für Jugendliche ab 16 Jahren gehört zu unserem politischen Anliegen. Die Ihnen vorliegende Novelle steht deshalb auch im Zusammenhang mit der von allen Fraktionen des Landtages angestrebten Verfassungsänderung. Artikel 14 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern soll zukünftig sowohl den umfassenden Schutz von Kindern und Jugendlichen als auch deren Anspruch auf Mitgestaltung festschreiben. „,Land, Gemeinden und Kreise fördern die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an der Gesellschaft‘“, so heißt es ausdrücklich im Entwurf.

Eines muss an dieser Stelle herausgestellt werden: Gesetze bieten einen Handlungsrahmen, der natürlich mit Leben erfüllt werden muss, und zwar durch Aktivitäten des Landes, der Kommunen, der Vereine und Verbände, aber auch der Betroffenen. Ihnen, den Jugendlichen, muss vermittelt werden, Demokratie ist anstrengend, sie funktioniert nicht ohne die Arbeit engagierter Bürger. Aber die Anstrengung lohnt sich, denn es lässt sich etwas bewegen. Die eigene Beteiligung an demokratischen Prozessen ist deshalb entscheidend.

(Beifall Andreas Bluhm, Die Linkspartei.PDS)

Und das ist, das sei an dieser Stelle gesagt, wirklich Teilhabe von klein an. Wir diskutieren über Kita, Schule, Ausbildung, Arbeitsplatz, Sport, Freizeit, aber wir diskutieren auch über die Mitwirkungsrechte in den Kommunen. Ich darf deshalb daran erinnern, dass der Ausbau des Netzes der Kinderfreizeiteinrichtungen natürlich im engen Zusammenwirken mit dem aktiven Mitgestalten junger Menschen in den Kommunen steht. Partizipation und Beteiligung sind die Ziele bei der Zusammenarbeit mit dem Landesjugendring, der ja die Mitglieder delegiert und zu ihrer Teilnahme an der Arbeit der Jugendhilfeausschüsse abordnet. Der Landesjugendring mit seinen 220.000 Mitgliedern im Land ist eine ganz we

sentliche Basis für die Wahrnehmung von Mitwirkungsrechten.

Die vorliegende Novelle erweitert in diesem Zusammenhang die demokratischen Beteiligungsrechte der Mitglieder des Landes, des Landesjugendringes, der Vereine und Verbände. Hier schließt sich der Kreis von demokratischer Mitwirkung und Mitwirkungsrechten hin zu der finanzpolitischen Schwerpunktsetzung des Landes und, das sei auch an dieser Stelle gesagt, bildet durchaus eine Einheit. Die im Landesjugendplan gerade zur Verfügung gestellten Mittel des Landes in Höhe von 3,1 Millionen Euro für die freien Träger der Jugendhilfe sichern natürlich auch den finanziellen Rahmen, um die Rechte wahrzunehmen.

Wir haben im Land – ergänzt zu den demokratischen Mitwirkungsrechten in den Kommunen – neue Instrumente, um junge Menschen zu gewinnen und sie zu motivieren, hier mitzuwirken: Es sind die Zuwendungsverträge der Jugendverbände, es ist die Beteiligungskampagne, es ist die Ehrenamtskampagne, aber auch das Projekt „Zeitensprünge“, es sind die CIVITAS-Projekte und es ist die Initiative im Rahmen des Prora-06-Eventes. Sie wissen, dass mit diesem Event ganz sicher ein Signal dafür gesetzt wird, wie es Jugendlichen aus eigener Kraft gelingt, ein Beispiel für Demokratie, Toleranz, für Vielfalt, für Ideen, auch für den eigenen Erfolg, darauf kommt es ja auch immer an, bei der Umsetzung von Projekten zu geben. Das ist genau der Weg, den wir weiterhin einschlagen wollen. Insgesamt sind 120 Projekte in Vorbereitung, bei denen Erfahrungen für die kommunale Mitwirkung gesammelt werden.

Es ist natürlich sehr wichtig, dass bei allen Aktivitäten die finanzielle Basis durch das Land gewährleistet wird. Gerade Prora 06 ist ein Beispiel dafür, dass neben dem Land auch Mittel aus der Wirtschaft und von Verbänden zur Verfügung gestellt werden, um damit zu zeigen, jugendpolitische Maßnahmen sind ein gesamtgesellschaftliches Anliegen. Ich begrüße es deshalb ausdrücklich, dass der Landesjugendring seine Aktivitäten in diesem Jahr mit Blick auf den Landtagswahlkampf auch durch eine Initiative „Jugend in M-V – Gemeinsam aktiv gegen Rechtsextremismus“ erweitert.

Einmischen statt zuschauen, das ist der beste Weg, um in Mecklenburg-Vorpommern Demokratie und Toleranz zu stärken. Es geht darum, gerade Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vielfältige Gelegenheiten zu geben, Demokratie zu erleben und durch eigenes Handeln erfahrbar zu machen. Gerade mit dem Ihnen vorliegenden Gesetz kommen wir dabei ein weiteres Stück voran. Ich bitte Sie deshalb um Unterstützung für dieses Gesetzgebungsverfahren. – Danke.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS und Rudolf Borchert, SPD)

Danke, Frau Ministerin.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Glawe von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegen! Der „Ent

wurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinderund Jugendhilfe –“ liegt Ihnen zur Beratung vor.

(Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Stimmt.)

Frau Ministerin, es gibt auch bundespolitische Elemente, die in diesem Gesetz enthalten sind. Das sind immerhin das Adoptionsvermittlungsgesetz sowie das Unterhaltsvorschussgesetz. Das halten wir in der CDU durchaus für bemerkenswert. Ich weiß gar nicht, warum Sie es hier nicht erwähnt haben. Es sind wichtige Bausteine, die in besonderer Weise den Kindern und den Müttern helfen, die Dinge voranzubringen, oder denen, die Mutter und Vater werden wollen.

Meine Damen und Herren, die anderen Dinge hat Frau Ministerin relativ politisch gefärbt vorgetragen. Das ist auch völlig richtig. Aber ich möchte auch sagen,...

(Andreas Bluhm, Die Linkspartei.PDS: Was?!)

Ja natürlich!

Aber ich möchte bezüglich der Fragen der Reisekosten darauf hinweisen, die Sie hier besonders positiv dargestellt haben, das sind 1,9 Millionen Euro, die gehen natürlich zulasten der Aus- und Fortbildung. Das darf man hier zumindest sagen. Alle anderen Dinge, insbesondere die Arbeit von Jugendlichen in den Ausschüssen der Kommunen zu stärken, teilen wir auch.

Meine Damen und Herren, ich glaube, dass wir viele Dinge noch bei der Anhörung besprechen müssen. Immerhin ist es so, dass die Landesregierung einen wichtigen Bestandteil, und zwar die Berichte der Landesregierung, die bis jetzt immer Bestandteil der Arbeit im Landtag waren, im Paragrafen 15 aus diesem neuen Gesetz herausnehmen möchte. Darüber muss man auch diskutieren. Meine Damen und Herren, insgesamt darf ich darum bitten, dass Sie der Überweisung zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Herr Glawe.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Voland von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte es kurz machen.

Herr Glawe, ich bedanke mich bei Ihnen, dass Sie auf die Dinge aufmerksam gemacht haben, die auch mir in der Rede der Ministerin noch fehlten, was ich sonst hier getan hätte.