Gesetz nun für drei Jahre ausgeschlossen sind. Das haben wir jetzt mehrfach gesagt, drei Jahre ausgeschlossen. Aber bei der Berechnung der Effizienzrenditen, Frau Ministerin, fangen Sie bereits mit 2012, nein, mit 2011 schon an, obwohl Sie 2012 eigentlich erst hätten beginnen dürfen,
(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS, und Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS: Nein, das ist kein Versehen!)
Und zum Abschluss noch ein Hinweis auf ein verfassungsrechtliches Risiko dieses Gesetzwerkes, das haben wir nicht nur bei der großen Schwester, sondern auch bei diesem.
Es wurde doch im Verfahren immer bemängelt, dass die Einzelheiten zur Personalüberleitung nicht im Verwaltungsmodernisierungsgesetz selbst, sondern in diesem Spezialgesetz geregelt wurden, obwohl beides in einem untrennbaren Sachzusammenhang steht. Dieser ist immer wieder zitiert worden, zuletzt heute noch einmal vom Herrn Ministerpräsidenten. Hätte man beides gemeinsam geregelt, hätten sich die Kreisvertretungen auch im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich notwendigen Stellungnahmen zur Kreisgebietsreform, zum Personalübergang und zu den konkreten Regelungen des Personalüberganges damit auseinander setzen und Stellung nehmen können. Das ist ihnen aber verwehrt geblieben und ich sage auch sehr deutlich: Dass sie da Stellung nehmen konnten, war doch von der Landesregierung und auch von der Mehrheit in diesem Hause schlicht nicht gewünscht. Man wollte gar nicht, dass die Kommunen dazu Stellung nehmen können.
Interessant ist dabei die Begründung, die eine Kehrtwende von 180 Grad beinhaltet, und zwar die Verfassungsmäßigkeit des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes nach meiner Auffassung auch wirklich infrage stellt. In der Begründung des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes heißt es doch auf Seite 153: „Eine Neuordnung der Kreisstruktur darf nicht isoliert betrachtet werden, wie dies etwa bei den Reformen bei den anderen Bundeslän
dern der Fall war, in denen stets die Gesamtreform auf jeweils selbstständige Abschnitte über einen längeren Zeitraum verteilt wurde (meist erst Gebietsreform, später Funktionalreform...“ und so weiter.
Aber das Eckpunktepapier der Landesregierung vom Januar 2003 hat einen ganz anderen Ansatz gewählt, nämlich den Ansatz, dass in diesem Lande mit einer Gesamtkonzeption sozusagen das Gesamtwerk zu einem einheitlichen Ansatz, und zwar für alle Elemente dieser Reform, zu entwickeln und umzusetzen sei. Und insofern ist die Kreisstrukturreform ein elementarer Bestandteil der Gesamtreform und auch des Gesamtkonzeptes und sie wird nur im Gesamtkontext zu dieser Gesamtreform erklärlich. Die einzelnen Teile der Gesamtreform bedingen sich wechselseitig untereinander. Das haben Sie selbst gesagt. Nach Ansicht des Justizministeriums – und da haben wir vom Justizminister im Zusammenhang mit der Anhörung auch eine Stellungnahme bekommen – würde ein solcher Zusammenhang allerdings gar nicht bestehen und das verwundert schon.
Wir haben im Sonderausschuss zum Personalüberleitungsgesetz verlangt, alle betroffenen Gebietskörperschaften anzuhören. Das haben wir verlangt. Wir wollten die betroffenen Gebietskörperschaften auch zu diesem Gesetz anhören. Aber da hat uns der Staatssekretär aus dem Justizministerium freundlich mitgeteilt: Eine solche Anhörung ist nicht erforderlich. Die Bestimmungen des Personalübergangsgesetzes sind nicht final auf eine Neugliederung oder Gebietsänderung gerichtet, was sagen soll, es besteht doch kein untrennbarer Zusammenhang. Das muss man dem zwangsläufig entnehmen.
Meine Damen und Herren, ich werde nicht mit dem Verfassungsgericht drohen, aber ich habe versucht, an Ihre Einsicht zu appellieren. Und ich bitte Sie wirklich darum: Geben Sie diesem Gesetz bitte nicht Ihre Stimme! Das Personalüberleitungsgesetz ist ein schlechtes Gesetz. – Danke schön.
Es hat jetzt das Wort von der Fraktion der Linkspartei.PDS der Abgeordnete Herr Döring. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Positionen meiner Fraktion haben die beiden Vorrednerinnen Frau Meˇsˇt’an und Frau Schmidt deutlich gemacht. Dem möchte ich mich anschließen. Ich stelle dennoch...
Genauso habe ich es gesagt und so meine ich es auch. Ich stelle dennoch den Ihnen vorliegenden Änderungsantrag auf Drucksache 4/2214 zum vorliegenden Gesetzentwurf zur Modernisierung der Verwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit dem Ziel, den Kreis Rügen in seiner jetzigen Gebietsstruktur zu erhalten.
dass der Wille der Kreistage für zukunftsfähige Kreisstrukturen eine wichtige Rolle spielt und diese nicht zwangsläufig auf der Basis der herkömmlichen Planungsregionen entstehen.
Die vorliegenden Ergebnisse der umfangreichen Arbeit im Sonderausschuss schließen für mich den Fortbestand des Insellandkreises Rügen ebenso wenig aus wie die Beschlusslage innerhalb meiner Partei. Auch die Grundkonzeption vom 12. Mai 2004 auf Drucksache 4/1210 sagt aus, ich zitiere aus der Drucksache 4/1710: „Das heißt nicht, dass der Gesetzgeber an die einmal aufgestellten Grundsätze in jedem Einzelfall starr festhalten muss.“ Veränderungen sind, wenn sie sich mehrheitsfähig darstellen lassen – darum werbe ich hier – immer möglich. Da der im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehene Sonderstatus Rügen und der damit verbundene Regionalausschuss nicht mehrheitsfähig waren,
Durch interfraktionellen mehrheitlichen Beschluss des Kreistages Rügen, dem auch ich angehöre, wurde im Juni 2004 ein Bürgerentscheid zum Erhalt des Landkreises Rügen – nach meinem Kenntnisstand als einziger Landkreis – mit der Frage gestellt: „Soll sich der Landkreis Rügen im Rahmen der Anhörung zu einer Kreisgebietsreform dafür aussprechen, dass der Landkreis Rügen eine selbstständige Gebietskörperschaft bleibt?“
Über 92 Prozent der an dieser Abstimmung beteiligten Bürgerinnen und Bürger des Insellandkreises Rügen haben sich für den Erhalt der mehr als 200-jährigen Kreisstruktur, davon mehr als 100 Jahre selbstständig, ausgesprochen. Dieses deutliche Votum wurde im bisherigen Gesetzentwurf nicht genügend berücksichtigt.
Lassen Sie mich zum Schluss etwas zitieren, was mir auf jeder Fahrt von und nach Schwerin im IC ins Auge stach: „Zuerst das Notwendige, dann das Mögliche und plötzlich schaffst du das Unmögliche.“ Der Landkreis Rügen muss, nicht nur wegen der medialen Wahrnehmung, erhalten bleiben.
Gestatten Sie mir zum Abschluss, mein tiefes Bedauern darüber zum Ausdruck zu bringen, dass bei einem Unfall auf Rügen ein Teilnehmer des heutigen Protestes tödlich verunglückt ist. – Danke schön.
Herr Döring, gibt es in Ihrer Fraktion irgendeine Art Beschlusslage, die Ihren Antrag untersetzt? Das heißt, möchte die PDS-Fraktion Sie unterstützen für die Eigenständigkeit Rügens? Erste Frage.