Hierbei wäre gar kein Einvernehmen zwischen Landesregierung und Arbeitnehmervertretern erforderlich. Und dann ist von den Personalräten und der Landesverwaltung die Beteiligung der Personalräte gefordert worden.
Als es um die bisherigen Kreisverwaltungen in der Schlichtungsstelle, diese berühmte Schlichtungsstelle nach Paragraf 10 e, ging,
haben die Personalräte von der kommunalen Ebene gefordert, dass sie in der Schlichtungsstelle wirklich vertreten sein wollen. Das wurde im Paragrafen 10 aber nicht festgelegt.
(Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS: Das ist aber festgelegt worden, dass sie gehört werden. Ha- ben Sie das nicht mitbekommen, Herr Ringguth?)
Meine Damen und Herren, auch für die Arbeitgeber – und das ist die andere Seite – auf kommunaler Ebene wurde nichts getan. Die Forderung, dass Entscheidungen über die Ermittlung und Übernahme des notwendigen Personals gemeinsam bitte mit den Kommunen, nicht nur allein, nicht nur auf Gutsherrenart, sondern gemeinsam mit den Kommunen stattfinden soll,
(Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS: Herr Ringguth, das nehmen Sie zurück! – Sigrid Keler, SPD: Aber, Herr Ringguth, wir haben das doch ganz transparent gehalten.)
ist nicht einseitig von der Personalübergangsstelle festgelegt worden und wurde auch nicht aufgegriffen.
Das haben Sie nicht gemacht. Das ist doch in der Anhörung bemängelt worden, dass Sie nicht vorher mit den Personalvertretern geredet haben.
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Sigrid Keler, SPD: Herr Ringguth, gucken Sie sich das Personalkonzept 2004 an! Das ist ganz transparent.)
Frau Finanzministerin, ich sage Ihnen, was ich meine: Nach wie vor wird in Ihrem Hause, in Ihrer Personalüberleitungsstelle, und zwar ohne Benehmen mit den kreisfreien S t ädten und ohne Benehmen mit den Kreisen, alles entschieden, in Ihrem Hause,
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Sigrid Keler, SPD: Aber, Herr Ringguth, da wird es transparent gemacht.)
(Wolfgang Riemann, CDU: Walter Ulbricht hat gesagt, es muss nur demokratisch aussehen. – Zuruf von Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS)
dass bei der Besetzung der Schlichtungsstelle ein Einvernehmen zwischen Justizministerium, Finanzministerium – das ist das, was Frau Meˇsˇt’an eben gemeint hat –, im Landkreistag und im Städte- und Gemeindetag erzielt werden soll, ist doch auch nicht hilfreich, wenn diese überhaupt keine Entscheidungskompetenz hat. Und die von den kommunalen Spitzenverbänden geforderte Neuberechnung des Konnexitätsbetrages – da ging es um die Neuberechnung nach der gemeinsamen Erklärung zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden – haben Sie im Gesetzesverfahren auch nicht nachgeholt. Sie sind beim Paragrafen 99 schön so geblieben, wie er war.
(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Es gibt dazu ‘ne Revisionsklausel und es gibt einen Betrag, der wird ein halbes Jahr vorher festgelegt. Das steht im Gesetz.)
Ja. Das ist das, was wir vorhin von Ihrer Kollegin aus Ihrer Fraktion sozusagen im Vergleich mit Hartz IV gehört haben. Das wird alles erst hinterher geregelt. So ist es.
(Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS: Überlegen Sie mal, wer für Hartz IV ge- wirkt hat! – Zuruf von Rainer Prachtl, CDU)
(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Halten Sie sich zurück bei den Zitaten unserer Kollegin Meˇsˇt’an!)
(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS – Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS: Ja, wer hat denn das zu verantworten? Frau Schmidt oder wer?! – Sigrid Keler, SPD: Herr Ringguth, wir sind in 2006 und 2009 wird das Personalkonzept übergeleitet. – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Wort hat Herr Ringguth und ich bitte darum, ihn seine Ausführungen hier auch tätigen zu lassen.
(Rainer Prachtl, CDU: Dann müssen Sie den drei Damen vom Grill das mal näher bringen, damit sie das verstehen.)
Meine Damen und Herren, dann gibt es diese berühmte Gleichung: Ausgleichsbetrag gleich Personalkosten des übergeleiteten Personals plus zehn Prozent Sachkosten. Das führt bei nüchterner Betrachtung zu dem Problem, dass die Kreise Personal übernehmen müssen, das sie eigentlich möglicherweise – beim Intendanzpersonal weiß man es ganz genau – überhaupt gar nicht brauchen würden...
So ganz einfach ist das nicht. Und dass Sie Intendanzpersonal nicht brauchen werden, das haben Sie vorher gewusst.
Aber Sie kriegen es, richtig. Sie kriegen es und das Land ist es los, Herr Müller. Genauso sieht es aus.
Damit wird von Anfang an, Frau Ministerin, bei den Kreisen wirklich ein Personalüberhang erzeugt, der nur durch Kündigungen später wieder abzubauen ist, aber dann auf kommunaler Ebene.
Meine Damen und Herren, Sie haben auch dafür keine Lösung angeboten und dann noch so eine kleine – Frau Ministerin, das wird Sie nun wirklich interessieren –, wie ich finde, gesetzgeberische Meisterfehlleistung. Sie besteht nämlich darin, dass die Kündigungen durch das
Gesetz nun für drei Jahre ausgeschlossen sind. Das haben wir jetzt mehrfach gesagt, drei Jahre ausgeschlossen. Aber bei der Berechnung der Effizienzrenditen, Frau Ministerin, fangen Sie bereits mit 2012, nein, mit 2011 schon an, obwohl Sie 2012 eigentlich erst hätten beginnen dürfen,