Auch das ist eine Frage, die natürlich politisch, bildungspolitisch und auch rechtlich zu bewerten ist. Noch verrückter wird die ganze Diskussion, wenn es um unterschiedliche Fächerkombinationen geht, wo die Belastung des einzelnen Faches auch immer eine Rolle spielt.
Also, meine Damen und Herren, wir haben mit dem von Ihnen hier vorgebrachten Antrag und den von dem Minister daraufhin getätigten Aussagen eine aktuelle Situationsinformation erhalten. Für uns wäre der Antrag damit fachlich erledigt. Ich habe kein Verständnis dafür, dass Sie auf der Grundlage dieses Antrages eine ganze Reihe von weiteren Fragen des Bildungsbereiches hier thematisieren wollen. Von daher kann ich nur noch einmal das unterstützen, was der Minister in Bezug auf die Polemisierung bezüglich des Maulkorberlasses gesagt hat. Niemand hat einer Lehrerin oder einem Lehrer in diesem Lande abgesprochen, dass er sich in seinem ganz persönlichen Engagement für die Entwicklung von Schule für das Volksbegehren einsetzen oder sich auch dagegen aussprechen kann. Aber es gehört nicht zu den dienstlichen Obliegenheiten eines Schulleiters oder eines Lehrers, dieses im Rahmen seiner dienstlichen Verpflichtungen in der Schule organisatorisch zu vollziehen. Das gehört da nicht dazu.
Noch eine Bemerkung, Herr Renz, zu Ihren gestrigen Aussagen. Wenn Sie den Bogen so weit spannen, dann würde ich den auch gerne spannen wollen,
denn ich kam nicht dazu, was die Konsequenzen in der Frage von Umsetzung des Lehrerpersonalkonzeptes vor dem Hintergrund des laufenden Volksbegehrens betrifft.
Sie haben gestern so nett formuliert, Sie können nicht alles aus dem Volksbegehren unterstützen. Wenn ich Ihre Aussagen gestern und heute reflektiere, dann meinen Sie damit wohl,
dass Sie den längeren gemeinsamen Unterricht in der jetzigen Gesetzeslage nicht unterstützen und insbesondere den Teil unterstützen, der sich im Volksbegehren
(Torsten Renz, CDU: Eine mutige Hypothese! – Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
Darf ich daraus schließen, dass Sie alle Regelungen, die in dem Gesetzentwurf enthalten sind, zu Schulwegezeiten und Klassenbildung nicht teilen? Das impliziert die Aussage von Ihnen von gestern.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS – Torsten Renz, CDU: Nein. – Zurufe von Volker Schlotmann, SPD, und Egbert Liskow, CDU)
Ich möchte für meine Fraktion und auch die SPD-Fraktion hier noch einmal betonen: Mit der Rede des Ministers ist für uns der Antrag erledigt. Stimmen Sie der Erledigterklärung Ihres Antrages zu!
(Harry Glawe, CDU: Nein, machen wir nicht. – Lorenz Caffier, CDU: Schlecht beantwortet. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
der einmal gesagt hat: „Wenn ein Mann gern Rat erteilt, ist es ein sicheres Zeichen, dass er ihn selbst braucht.“ Herr Renz, Sie brauchen ihn.
(Beifall und Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Lorenz Caffier, CDU: Du übst wohl schon Sprüche für deinen Parteitag, was?! – Zurufe von Norbert Baunach, SPD, und Volker Schlotmann, SPD)
Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/2125 bei Zustimmung der Fraktion der CDU und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und Linkspartei.PDS abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Bereich Legehennen, Drucksache 4/2123.
Antrag der Fraktion der CDU: Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Bereich Legehennen – Drucksache 4/2123 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Ausbruch der Vogelgrippe stehen den Geflügelhaltern in unserem Land schwere Zeiten bevor. Der Landwirtschaftsminister des Landes Brandenburg geht davon aus, dass eine Freilandhaltung von Geflügel in den kommenden Jahren nicht möglich sein wird. Leider hat er mit dieser Auffassung Recht.
Aus diesem Grund und um den Geflügelhaltern in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch bundesweit eine wettbewerbsfähige Einkommensmöglichkeit innerhalb der Europäischen Union zu ermöglichen, hat meine Fraktion den vorliegenden Antrag eingebracht. Nationale Alleingänge, wie sie von der rot-grünen Bundesregierung unter dem Deckmantel des Tierschutzes durchgesetzt wurden, helfen weder den Tieren noch den Verbrauchern. Vielmehr führen sie dazu, dass die Produktion und somit Arbeitsplätze in Drittländer verlagert werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Im Juli 1999 hat die Europäische Kommission die Richtlinie zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen verabschiedet. Die Richtlinie schreibt vor, dass herkömmliche Käfigbatteriehaltung ab dem 1. Januar 2012 in der Europäischen Union verboten ist. Für neu zu errichtende Käfiganlagen schreibt die Richtlinie ab dem 1. Januar 2003 ausgestaltete Käfige vor. Diese ausgestalteten Käfige sollen den Hennen ein artgerechtes Verhalten, Staubbaden sowie Flattern oder Scharren ermöglichen.
Wenige Wochen nach Verabschiedung der EU-Richtlinie hat das Bundesverfassungsgericht das so genannte Hühnerschutzurteil gesprochen. In diesem Urteil wurde festgestellt, dass das in der EU-Richtlinie verankerte Mindestplatzangebot von 550 Quadratzentimetern je Legehenne nicht ausreichend ist. Die Richter erachteten ein Platzangebot von 690 Quadratzentimetern für tierschutzgerecht. Infolge des Urteils wurde die Produktion von Eiern in Drittländer wie USA, Litauen, Polen oder Estland verlagert. Im Klartext heißt das: Hühner, die unter wesentlich schlechteren Bedingungen gehalten werden, legen die Eier für den tierliebenden deutschen Verbraucher. Dieses Ergebnis kann nicht zielführend sein und auch die Tierschützer nicht befriedigen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Verabschiedung der Ersten Verordnungsänderung der Tierhaltungsverordnung im Bundesrat am 19. Oktober 2001 hat die damalige Bundesregierung die europarechtlichen Vorgaben im Alleingang verschärft. Diese Verschärfung führte zu der bereits angeführten Entwicklung. Der durch die rot
g r üne Bundesregierung durchgesetzte Alleingang kam einem bundesweiten Verbot der Käfighaltung gleich. Schon damals kündigte der Landwirtschaftsminister unseres Landes an, dass er der vorgelegten Verordnung lediglich zustimmen würde, wenn die so genannten ausgestalteten Käfige Eingang in die Verordnung finden würden. Diese ausgestalteten Käfige sollen den Hennen Sitzstangen, Legenester, Scharrflächen und ein ausreichendes Platzangebot bieten. Leider haben sich die Geflüge l h a l t e r und auch meine Fraktion zu sehr auf diese Aussagen verlassen. Am Vortag der Abstimmung im Bundesrat hieß es noch, ein Mann ein Wort. Am entscheidenden Tag war nur noch der Mann da.
Oder anderes gesagt: Minister Backhaus stimmte dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung zu, ohne dass entsprechende Regelungen für einen ausgestalteten Käfig integriert wurden.
Damals war die Enttäuschung sowohl bei den Geflügelhaltern unseres Landes, bei meiner Fraktion und Amtskollegen aus anderen Bundesländern groß.
Einen weiteren Anlauf zur Einführung des ausgestalteten Käfigs unternahmen die CDU-geführten Bundesländer im Dezember 2004 im Bundesrat. Sie legten eine Novelle zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Bereich der Legehennen vor. Diese Novelle fand die Zustimmung des Bundesrates und wurde von der damaligen Bundeslandwirtschaftsministerin aus rein dogmatischen Gründen nicht in Kraft gesetzt. Wieder einmal konnte der Landwirtschaftsminister unseres Landes seinen Einfluss bei der Bundesregierung nicht geltend machen. Auch wenn er von sich behauptet: „Ich spitz nicht nur den Mund, sondern pfeife auch“, fehlen beim Pfeifen doch die Töne.
Meine Fraktion will mit dem vorliegenden Antrag dem Landwirtschaftsminister in den entsprechenden Gremien den Rücken stärken und ihm somit das geräuschvolle Pfeifen ermöglichen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Auftreten der Vogelgrippe ergibt sich eine neue Situation und somit zwingender Handlungsbedarf für die Rechtsanpassung. Eine Freilandhaltung von Legehennen steht für Jahre in Frage. Um die Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Geflügelwirtschaft zu sichern, ist eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Bereich der Legehennen zwingend notwendig. Wenn wir in absehbarer Zeit noch Eier aus heimischer Produktion essen wollen, dann müssen wir jetzt handeln.
Sehr geehrte Damen und Herren der Koalition! Wenn Sie auch gleich wieder verkünden werden, der Landwirtschaftsminister handelt schon und die Opposition ist zu spät dran, die Landwirte unseres Landes und auch wir haben unsere Erfahrungen mit solchen Aussagen gemacht. Diese Erfahrungen bestärken uns in der Ansicht, dass dieser Antrag mehr denn je notwendig ist. Er ist
umso notwendiger, da die Geflügelhalter in unserem Land gerade jetzt durch geeignete Maßnahmen unterstützt werden müssen.