(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Wenn Sie das alles wissen, warum beantragen Sie dann einen Untersuchungsausschuss?)
In der Rechtsausschusssitzung am 8. Dezember 2005 hat die CDU-Fraktion die Nichtteilnahme des Generalstaatsanwalts in eben dieser Sitzung gerügt. Der Minister hat diese Rüge zum Anlass genommen, sehr deutlich klarzustellen, dass seine Rechte, als Minister im Rechtsausschuss gehört zu werden, nur ihn als Minister betreffen und dass die Frage, wen er dazu mitbringe, allein seine Entscheidung sei.
Das gelte auch dann, wenn der Ausschuss beschließen sollte, einzelne Bedienstete seines Geschäftsbereichs zu laden.
In diesem Zusammenhang hat die CDU-Fraktion deutlich gemacht, dass für sie die Einsicht in die Gefangenenpersonalakte unerlässlich sei. Nur am Rande: Der Minister sagt, die Akte sei etwa 1.000 Seiten stark, was ja schon ein erheblicher Umfang ist. Nach unseren Informationen ist die Akte sogar etwa 1.500 Seiten stark,
Sie kennen alle diese Packungen Schreibmaschinenpapier, „nur“ ein marginaler Unterschied, das räume ich ein. Diese Akteneinsicht aber untersagt der um Aufklärung bemühte Minister und erklärt, dass es für ihn eine Grenze gebe, die er ganz deutlich ziehen wolle.
die von SPD und PDS benannten Anzuhörenden mit Akten und Unterlagen auszustatten, erkennt der Minister, dass er eine Schieflage erzeugen würde, wenn er den Sachverständigen, aber nicht den Abgeordneten Einsicht in die Gefangenenpersonalakte gewährt, und bietet Einsichtnahme wie selbstverständlich an. Nur ist inzwischen wiederum ein Monat ins Land gegangen.
Auch dieses ist ein Beitrag des Ministers zur freiwilligen Sachaufklärung á la Sellering, Herr Dankert.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Dr. Armin Jäger, CDU, und Rainer Prachtl, CDU: Das ist nur zum Thema. – Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)
Meine Damen und Herren, dieses ist nicht anders zu bezeichnen als mit dem Begriff „Salamitaktik“. Ich glaube, ich habe Ihnen auch deutlich gemacht, warum es notwendig ist und warum es gar nicht zu vermeiden ist, dass hier ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt wird,
(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Aber zu einem anderen Thema! – Zurufe von Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS)
(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Ändern Sie doch das Thema des Untersuchungs- ausschusses! – Dr. Margret Seemann, SPD: Es geht ihm doch gar nicht um den Schutz von Menschen, ihm geht es darum, den Justizminister vorzuführen!)
war beispielsweise die Frage, ob die Erlasslage, die im Jahr 2004 geschaffen worden ist, heute noch eine gültige Erlasslage ist.
Das ist zum Beispiel eine Frage, die durchaus von erheblicher Wichtigkeit ist, aber sie ist bis heute nicht beantwortet worden, obwohl sie gestellt wurde und obwohl auch versprochen worden ist, diese Frage zu beantworten. Ich frage mich: Wenn die Erlasse vor und zum Zeitpunkt der Entlassung des Maik S. noch gültig waren, wurden sie dann hinreichend beachtet? Ich frage mich: Wie intensiv wurde die Entlassung eines Häftlings von der Staatsanwaltschaft geprüft, dem die psychologische Gutachterin Fellert noch gut drei Monate vor der Entlassung eine hohe Rückfallwahrscheinlicht attestiert hatte? Lag der Staatsanwaltschaft bei Prüfung der Frage, ob Paragraf 66b StGB, ob also eine nachträgliche Sicherungsverwahrung anzuordnen war, die Gefangenenpersonalakte
vor? Wie hat die Staatsanwaltschaft die darin enthaltenen zahlreichen und immer wiederkehrenden Auffälligkeiten und Regelverstöße des Strafgefangenen bewertet? Mit anderen Worten: Wäre es vermeidbar gewesen, Maik S. aus der Haft zu entlassen? Hätte man schon während der Haft feststellen können, dass es sich bei ihm – wie heute mehrfach angesprochen und wie der Gutachter Orlob offenbar festgestellt hat – um einen nicht therapierbaren Straftäter gehandelt hat, und wäre nicht dieses die eine neue Tatsache im Sinne des Gesetzes gewesen, die zu prüfen gewesen wäre?
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, richtig, ja! Genau das! Genau das! – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)
Denn eines ist in diesem Zusammenhang natürlich auch zu beachten und das genau macht diese Veränderung deutlich:
Im Gerichtsurteil von 1998 steht, dass der Täter therapiert werden soll, also therapierbar ist. Und wenn er heute feststellbar nicht mehr therapierbar ist,
Man fragt sich auch, warum der Justizminister nicht im Besitz des zweiten psychologischen Gutachtens von Orlob ist und warum er sich immer wieder veranlasst sieht, hier allein aus der Presse zu zitieren. Und man fragt sich, ob der Generalstaatsanwalt von Mecklenburg-Vorpommern die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hinreichend berücksichtigt und kennt, wenn er Anfang Januar behauptet, die letzte Entscheidung des BGH sei diejenige vom 25. November, dies ist heute ja auch schon angesprochen worden. Und schließlich fragt man sich auch, warum in Bayern in einem höchst vergleichbaren Fall erfolgreich Anträge auf nachträgliche Sicherungsverwahrung gestellt werden,
(Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist doch gar nicht erst geprüft worden! Das ist doch gar nicht erst geprüft worden! – Zurufe von Heike Polzin, SPD, und Dr. Ulrich Born, CDU)