Und, meine Damen und Herren, das macht deutlich, welche Brisanz unser Antrag hat. Wenn ich noch einmal auf die parteipolitische Arbeit Ihrer beiden Häuser kommen will,
(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Alexa Wien, Die Linkspartei.PDS: Aber nacheinander, nacheinander!)
wovon man sich bedient, oder gibt es da auch Mitarbeiter, die vielleicht hier aus dem Land kommen, um zum Beispiel eine Abteilungsleiterstelle im Bereich der Gesundheit im Hause Linke zu besetzen?
(Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Was ist denn das für ein Zeug?! Das sind doch CDU-Leute, die da eingeritten sind!)
Und um noch einen Gerichtsstreit zu zitieren, weil man unbedingt einen aus Berlin haben will. Vielleicht könnte man mich mal aufklären, mit welchem Hintergrund solche Besetzungen erfolgen.
(Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: Wie viel davon waren aus Berlin? – Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)
Kosten, die unnütz sind. Das verursacht Steuergelder und deshalb müssen wir die Personalpolitik der Landesregierung kritisch hinterfragen.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Egbert Liskow, CDU: Genau. – Rudolf Borchert, SPD: Zum eigentlichen Antrag hast du gar nichts gesagt. – Minister Dr. Till Backhaus: Kannst du mich mal aufklären?)
Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/2054. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. –
(Dr. Margret Seemann, SPD: Darf man auch zwei Finger heben? – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS)
Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/2054 mit den Stimmen der Fraktion der SPD bei einer Enthaltung sowie den Stimmen der Fraktion der Linkspartei.PDS bei Zustimmung der Fraktion der CDU abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Bericht über die Vorgänge im Landesversorgungsamt Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit den zahlreichen, rechtswidrig überhöhten Bewilligungen des Pflegewohngeldes nach § 9 ff. LPflegeG M-V aufgrund der vollumfänglichen Nichtbeachtung der seit 1. Januar 2005 geltenden neuen Rechtslage, Drucksache 4/2055.
Antrag der Fraktion der CDU: Bericht über die Vorgänge im Landesversorgungsamt Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit den zahlreichen, rechtswidrig überhöhten Bewilligungen des Pflegewohngeldes nach § 9 ff. LPflegeG M-V aufgrund der vollumfänglichen Nichtbeachtung der seit 1. Januar 2005 geltenden neuen Rechtslage – Drucksache 4/2055 –
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem mein Kollege Wolfgang Riemann alle wieder richtig munter gemacht hat,
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS – Gerd Walther, Die Linkspartei.PDS: Das stimmt. – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Herr Schubert, das sind wir von Ihnen nicht gewohnt. – Dr. Margret Seemann, SPD: Nicht das Niveau. – Zuruf von Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS)
muss ich leider in diesem Thema fortfahren, und ich glaube, anhand der Tatsachen, die vorliegen, und der Zahlen, die uns auch bekannt geworden sind, müssen wir natürlich in diesen Bereich etwas tiefer einsteigen. Ich glaube auch, die Einigkeit, die heute Morgen gewesen ist, wird wahrscheinlich bei diesem Antrag nicht wieder so rüberkommen.
Aber ich denke, einig sind wir uns doch, dass, wenn es Vorkommnisse gibt, diese wie auch die Ursachen aufgedeckt werden müssen,
und dass daraus Schlussfolgerungen gezogen werden müssen, damit solche Vorkommnisse nicht wieder auftreten.
(Beate Schlupp, CDU: Genau. – Dr. Margret Seemann, SPD: Ganz allgemein kann man das unterstützen. Das ist wohl wahr.)
Aber ich denke, wir sollten ein bisschen tiefer in die Materie einsteigen, damit man auch weiß, was dort eigentlich so passiert.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, wir sollten dieses Thema ein bisschen tiefer behandeln, wir sollten noch tiefer einsteigen.
(Dr. Margret Seemann, SPD: Das macht sich im Wahlkampf gut. – Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Das hat ja richtig Tiefgang.)
Wieder einmal hat sich bestätigt, was die CDU-Fraktion bereits in der Landtagssitzung im Dezember 2004 vorausgesagt hat, dass es bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Anpassung von Landesgesetzen an das XII. Sozialgesetzbuch und das II. Buch Sozialgesetzbuch und das Zuwanderungsgesetz zu erheblichen Problemen kommen wird, da dieses Gesetz zum 1. Januar 2005 in Kraft treten wird. Vor der Verabschiedung, das war nun bei der letzten Landtagssitzung, blieben nur noch 14 Tage Zeit. Zu diesem Anpassungsgesetz wurde auch das Landespflegegesetz geändert, doch die Auswirkungen hat die Landesregierung nicht bedacht. Das Landesversorgungsamt als obere Landesbehörde hat nichts mitbekommen und Frau Dr. Linke als Sozialministerin des Landes MecklenburgVorpommern schon gar nicht.
Frau Dr. Linke hat sich in den folgenden Monaten im Jahr 2005 auch intensiv in den Wahlkampf zur Bundestagswahl eingebracht. Bei ihren Wahlveranstaltungen hat sich die Sozialministerin sehr kritisch zu den Hartz-IVGesetzen geäußert.
(Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: Das ist auch gut so. – Alexa Wien, Die Linkspartei.PDS: Das ist auch richtig so. Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Völlig berechtigt.)
Das kann ich erst einmal nicht bestreiten, das hat sie getan. Ich habe es bei einigen Veranstaltungen miterlebt.
(Heiterkeit bei Gerd Walther, Die Linkspartei.PDS: Ich dachte, Sie wollen dem jetzt beitreten. – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Da ist sie richtig gut, ne?)
Was sie jedoch dabei nicht bedacht hat, die Veränderungen für die Auszahlungen des Pflegewohngeldes bei ihrem anstrengenden Pensum hat sie leider vergessen. In Medien, Presse, Rundfunk und Fernsehen wurde ausführlich über die Auswirkungen der Hartz-IV-Gesetze berichtet.
Jedoch müssen das Landesversorgungsamt und die Ministerin Frau Dr. Linke nicht mitbekommen haben, dass es auch Veränderungen in ihrem Verantwortungsbereich gegeben hat, obwohl bei dem Anpassungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern das KiföG und das
Landespflegegesetz mit eingebunden waren. Die Auszahlungen des Landespflegewohngeldes erfolgten nach wie vor nach der alten Gesetzgebung. Erst durch die Übergabe der Unterlagen zur Berechnung des Landespflegewohngeldes an die Landkreise und kreisfreien Städte wurde im Herbst 2005 schließlich festgestellt, dass es zu zahlreichen rechtswidrigen überhöhten Bewilligungen und Auszahlungen durch das Landesversorgungsamt Mecklenburg-Vorpommern gekommen ist.