Nein, Entschuldigung, das war es natürlich nicht, das war schon ein anderes Versprechen, Frau Gramkow. Jetzt geht es um ein anderes Versprechen, es soll nämlich alles besser werden, aber natürlich auch nicht sofort, sondern erst ab 2007. Dann soll nämlich das 2-Quellen-Modell im FAG verankert werden, damit nun endlich viel mehr Transparenz im kommunalen Finanzausgleich herrscht.
Grundsätzlich: Das 2-Quellen-Modell ist auch nach unserer Auffassung eine großartige Sache. Aber wir meinen, das ist ein ungedeckter Scheck, der das Papier nicht wert ist, auf dem er steht. Und im Übrigen, Kollege Müller, noch gestern in der Haushaltsdebatte haben Sie gesagt, der Gleichmäßigkeitsgrundsatz – und jetzt wörtlich – „den halte ich für ein vernünftiges, nachvollziehbares Verfahren“.
Nun geht es aber in Ihrem Antrag natürlich um etwas ganz anderes, nämlich um das 2-Quellen-Modell. Aber, meine Damen und Herren, im Herbst 2006 wird ein neuer Landtag gewählt. Entschließungsanträge, die bis dahin nicht umgesetzt wurden, werden damit gegenstandslos – Diskontinuität. Wer weiß, ob SPD und PDS nach der Wahl im Jahr 2007 an Ihren Versprechungen aus dem Jahr 2005 noch festhalten möchten?
Die Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag von SPD und PDS zur Mindestfinanzgarantie wurden doch auch nicht eingehalten.
Meine Damen und Herren, wir werden uns für derartige Schauveranstaltungen nicht hergeben. Sie hatten uns angeboten – und das fand ich insgesamt gut und fair, auch das Verfahren –, den Antrag mitzutragen. Aber wir sagen, wenn man wirklich den Willen hat, etwas zu ändern, dann muss man es sofort tun. Entsprechend haben wir unseren Änderungsantrag, den ich hiermit einbringe, formuliert. Wir wollen, dass die Verabschiedung des 2-Quellen-Modells sofort und noch in dieser Legislaturperiode erfolgen soll.
Man kann alles möglich machen, wenn man will. Der FAG-Beirat arbeitet schon an der Vorbereitung und darauf kann man aufbauen. Deshalb, meine Damen und Herren, frage ich Sie: Was wollen Sie? Wir wollen sofort. Ich bitte Sie daher, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Na, Herr Ringguth, dann haben Sie es zumindest bis zum Schluss Ihrer Rede geschafft, die Aufmerksamkeit in Ihrer Fraktion so herzustellen, dass es auch gerechtfertigt ist, dass man eine namentliche Abstimmung zu diesem Thema stattfinden lässt.
Ich würde innerhalb dieser Debatte gern zu drei Punkten sprechen, weil ich glaube, dass auch Herr Ringguth in seiner Rede einige Ausführungen gemacht hat, die es wert sind, dass man sie aufnimmt, dass man sie diskutiert und dazu eine Position hat. In diesem Zusammenhang habe ich noch zwei Fragen vom Kollegen Riemann zu beantworten, der mir diese gestern stellte, und ich habe auf die heutige Debatte verwiesen.
Ich will als Erstes etwas sagen zu den beschlossenen Leistungen des Landes im Doppelhaushalt von Mecklenburg-Vorpommern für die Kommunen und der gesetzlichen Grundlage, die wir heute behandeln, denn wir haben eigentlich das heute zu verabschiedende Gesetz gestern im Doppelhaushalt finanzpolitisch untersetzt. Ich denke, dass die Zuweisungen des Landes an die Kommunen sowohl innerhalb des Finanzausgleichs als auch außerhalb erfolgen, und ich verweise hier darauf, dass das Land 50 Prozent zusätzlich Mittel übernimmt für die so genannten Fusionsprämien, das Hochzeitsgeld und so weiter und so fort, also der Entscheidungen der Kommunen vor Ort. Ich bin froh, dass diese Mitfinanzierung von 50 Prozent gesichert werden konnte.
Darüber hinaus bekommen die Kommunen 1,1 Milliarden Euro zugewiesen, von dem Gesamthaushalt 7 Milliarden.
Das ist etwa genauso viel, wie wir für die investiven Ausgaben oder auch für Bildung im Land insgesamt ausgeben. Diese Zuweisungen sind reduziert worden, das ist richtig und ich stehe dazu. Sie wissen, dass das in meiner Fraktion eine sehr schwierige Entscheidung gewesen ist und auch nicht von allen Mitgliedern meiner Fraktion mitgetragen wird, dass wir aufgrund der dramatischen Einbrüche der Einnahmen in den Jahren 2000, 2001 und 2002, den Folgen daraus in den Jahren 2003 und 2004, mit dem Doppelhaushalt 2003 und 2004 die Mindestgarantie des Landes aufgehoben haben,
aber auch wegen dem Ausgleich des Haushaltes – die Verfassungsmäßigkeit des Haushaltes herzustellen. Es macht mir keinen Spaß, das zu sagen, aber Sie haben Recht, dass die Zusage an die Kommunen aufgrund der Gesamtsituation des Haushaltes im Land nicht realisiert werden konnte.
Ich sage Ihnen aber auch klar, wer sich hier hinstellt und weismachen will, dass die Situation in den Dörfern, Städten, in den Kreisen und kreisfreien Städten des Landes allein durch Finanzzuweisungen des Landes repariert werden kann, der sagt ganz klar die Unwahrheit.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU – Wolfgang Riemann, CDU: Fragen Sie mal Ihre Landräte!)
Herr Ringguth, Sie haben völlig Recht, wir könnten uns einmal unvoreingenommen die Einnahmesituation der Kommunen anschauen.
Ja, natürlich. Lassen Sie mich doch ausführen! Ich habe auch nicht gesagt, Herr Ringguth hat Unrecht. Er hat Recht.
Und jeder Kommunalpolitiker, der hier sitzt – und ganz viele sitzen hier –, wird dies bestätigen können. Der Landesrechnungshofpräsident hat uns in seiner Präsentation zum Jahresbericht die Einnahmesituation unserer Kommunen im Vergleich zu Kommunen vergleichbarer Flächenländer oder Stadtstaaten präsentiert.
Wir haben die Situation – und sie hat sich nach 2003 nicht verbessert, sondern im Gegenteil –, dass unsere Kommunen, hier sage ich aber auch, im Durchschnitt, circa 40 Prozent aus eigenen Einnahmen realisieren und bei etwa 60 Prozent angewiesen sind auf Zuweisungen des Landes.
Es ist doch klar, wenn von diesen großen Zuweisungen des Landes aufgrund der Finanzsituation etwas weggeht, das aufgrund der eigenen Einnahmen nicht kompensiert wird, dann bleibt eine Lücke.
Und natürlich führt die Lücke dazu, dass wir in den Kommunalhaushalten – ich bin ja selbst Stadtvertreterin –
Sie besteht doch nicht nur allein darin, dass wir eine wirtschaftliche Basis haben, die die Gewerbesteuereinnahmen nicht bringt. Wir haben Gewerbesteuerzuwächse, aber die Zuwächse realisieren einige wenige Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern.