Protocol of the Session on December 15, 2005

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 4/2029 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Lück von der Fraktion der Linkspartei.PDS.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass Sie meine Einschätzung teilen, dass der Ihnen vorliegende Antrag an Aktualität nichts verloren hat.

(Beifall und Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Auch wir haben eine Verantwortung für eine kritische Begleitung der Umsetzung dieser Gesetze in unserem Bundesland. Die Fakten und die Diskussionen in der vergangenen Woche zur Regelung der Kosten der Unterkunft im Zusammenhang mit dem SGB II sprechen für sich. Die rotgrüne Bundesregierung hat in ihrer letzten Kabinettssitzung am 5. Oktober festgestellt, ich zitiere: „Das Arbeitslosengeld II hat die Kommunen finanziell stärker entlastet, als in den Schätzungen angenommen. Deshalb ist der Bundeszuschuss für die bei den Kommunen verbleibenden Kosten für Heizung und Unterkunft nicht mehr notwendig“. Diese Einschätzung hat die damalige Noch-Bundesregierung ohne eine ordentliche Revision durchgeführt, ohne diese in den Ländern und mit den Kommunen abgestimmt zu haben. Die Krönung war, man wollte den Bundeszuschuss nicht nur für das kommende Jahr streichen, sondern auch rückwirkend für das Jahr 2005. Auf welchen Fakten dieser Beschluss basiert, bleibt wahrscheinlich ein Geheimnis.

Nun zum zweiten Teil der jüngsten Geschichte unter dem Stichwort „Bundesanteil an Kosten der Unterkunft“. Der Arbeitsminister der neuen Bundesregierung, Herr Müntefering, sah sich ebenfalls dazu ermutigt, die Forderung der inzwischen abgewählten Bundesregierung nach der Senkung des Bundesanteils aufzugreifen und drohte mit 15 Prozent, falls man mit einem Bundesanteil von 19 Prozent für das Jahr 2006 diesem Anteil nicht zustimmen würde. Außerdem würde man den Bundesanteil für 2005 in Höhe von 29,1 Prozent unter Vorbehalt stellen und es war im Gespräch, ein wissenschaftliches Institut zur Überprüfung zu beauftragen.

Meine Damen und Herren, wie Sie alle wissen, hat sich inzwischen der Bundesrat mit dem Vorschlag befasst und ein eindeutiges ablehnendes Votum abgegeben. Das ist auch ein Verdienst unserer Landesregierung.

(Beifall Andreas Bluhm, Die Linkspartei.PDS)

Die kommunalen Spitzenverbände haben die Erhöhung des Bundesanteils auf 34,4 Prozent gefordert und man hat sich mit dem Bundesarbeitsminister auf die Beibehaltung des Bundesanteils in Höhe von 29,1 Prozent für das Jahr 2005 und auch für das Jahr 2006 verständigt. Das ist aus meiner Sicht von beiden Seiten inkonsequent und zeigt natürlich auch die so genannten Probleme in der Reform. Das Sozialgesetzbuch II, und das wird an dieser Stelle wie auch an vielen anderen Stellen deutlich, ist ein Gesetz mit handwerklichen Fehlern und Ungereimtheiten, das wissen wir alle, das ist nicht nur die Einschätzung meiner Partei, sondern vieler weiterer.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Deshalb ist es umso wichtiger, die Fehler schnell zu korrigieren, das will ich ausdrücklich betonen, und zwar nicht zulasten der Betroffenen,

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

der Kommunen oder auch der Mitarbeiter in den Arbeitsgemeinschaften. Die Entlastung der Kommunen um

2,5 Millionen Euro pro Jahr war eines der erklärten Ziele der Einführung des Arbeitslosengeldes II. Schon diese 2,5 Milliarden Euro waren ein Kompromiss, um das Gesetz überhaupt auf den Weg zu bringen.

(Unruhe bei Abgeordneten der CDU – Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Wir sind doch hier nicht im Wirtshaus!)

Diese Entlastung muss beibehalten werden und alle notwendigen Datenabgleiche und Berechnungen müssen erfolgen. Wenn es zu den Daten unterschiedliche Auffassungen gibt, wie bei der Arbeitsmarktstatistik zwischen der Bundesagentur beziehungsweise dem zuständigen Bundesministerium und auch den Optionskommunen, dann liegt das natürlich an der ungenügenden Klärung im Vorfeld und im laufenden Verfahren. Fördern und fordern – ich wiederhole, fördern und fordern – mit dem Vorsatz der Vermittlung der Arbeitslosen in Arbeit, das sei nicht nur am Rande erwähnt, war ein weiteres Ziel.

Auf die zugesagte Entlastung haben die Kommunen, auf die Vermittlung in Arbeit, und damit meine ich nicht nur in 1-Euro-Jobs, haben die Arbeitssuchenden einen Anspruch. Leider ist auch die jetzige Bundesregierung auf die Vorschläge meiner Partei zur Umwandlung der 1-EuroJobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse noch nicht eingegangen. Wenn die neue Bundesregierung nicht noch mehr Menschen an den Rand der Gesellschaft drängen will, dann muss sie sich auch daran messen lassen, wie sie diese Ziele umsetzt. In diesem Prozess sollten wir, der Landtag Mecklenburg-Vorpommern und in unserem Auftrag die Landesregierung, stets ein aufmerksamer und auch ein fordernder Begleiter für die Menschen in unserem Bundesland sein. Und in diesem Sinne bitte ich um Unterstützung für diesen Antrag.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Frau Lück.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Sozialministerin Frau Dr. Linke.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Bund hält seine Zusagen zur Entlastung der Kommunen bei den Kosten der Unterkunft ein. Das ist ein Erfolg für die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, die sich über die Arbeits- und Sozialministerkonferenz und den Bundesrat für die Kommunen eingesetzt hat. Das ist sicher auch ein Erfolg für die Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD, die mit ihrem Antrag dieses politische Anliegen unterstützen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurde eine Entlastung der Kommunen in Höhe von insgesamt 2,5 Milliarden Euro prognostiziert. Um das zu erreichen, verpflichtete sich der Bund, mit der Übernahme des Arbeitslosengeldes II auch die Kosten zur Grundsicherung der bisherigen erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger und deren Bedarfsgemeinschaften zu übernehmen. Im Gegenzug sollten die Kommunen die Kosten

der Unterkunft tragen. Dabei wurde im Paragraphen 46 Absatz 6 des SGB II verankert, dass der Bund sich im Jahr 2005 z u 29,1 Prozent an den Kosten der Unterkunft beteiligt. Um dieses Ergebnis dauerhaft zu sichern, wurde eine Revisionsklausel vereinbart, die lautet: „Ergibt die Überprüfung, dass die Entlastung der Kommunen den Betrag von 2,5 Milliarden Euro jährlich übersteigt oder unterschreitet, ist der Anteil des Bundes rückwirkend zum 1. Januar 2005 entsprechend anzupassen“. Das ist der Ursprung der Auseinandersetzungen, die wir in den letzten Wochen und Monaten erlebt haben.

Mit der Revision vom 30.09. diesen Jahres stellte der Bund aus seiner Sicht die Be- und Entlastung der Kommunen für ganz Deutschland dar. Hiernach sind die Kommunen in Deutschland so stark entlastet, dass es einer Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung nicht bedarf, um die zugesagte Entlastungswirkung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro zu erzielen. Vor diesem Hintergrund, Frau Abgeordnete Lück hat es eben noch einmal dargelegt, hatte der ehemalige Bundeswirtschaftsminister entschieden, die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft vollständig zurückzunehmen. Die kommunalen Vertretungen kamen allerdings zu einem ganz anderen Ergebnis. Sie stellten eine Forderung auf, die sich auf mindestens 29,1 Prozent, aber etwa größenordnungsmäßig auf 34,4 Prozent belief. Wir wissen, dass der Bund sich nach der Neubildung der Regierung entschieden hatte, noch einmal ein Angebot in Höhe von 22 Prozent zu machen. Das hätte für die Kommunen des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zu den Finanzplanungen eine Mindereinnahme von etwa 30 Millionen Euro bedeutet.

Der Zuschuss des Bundes, so ist es heute im Bundestag beschlossen worden, wird für die Jahre 2005 und 2006 im Ergebnis der vielfach geführten Diskussionen unverändert in Höhe von 29,1 Prozent bestehen bleiben. Der Bund will für diese beiden Jahre, so sieht es das Gesetz vor, darauf verzichten, den Finanzbedarf in einer Revisionsverhandlung noch einmal zu überprüfen. Nach unseren Erhebungen ist die Beteiligung des Bundes in Höhe von 29 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern Voraussetzung dafür, dass die zugesagten Entlastungswirkungen, die ich eingangs zitiert habe, für die Kommunen des Landes erreicht werden können. Unsere Forderung nach Beibehaltung der bisher vereinbarten Bundesbeteiligung war aber nicht nur finanz-, sondern auch sozialpolitisch motiviert. Es geht darum, weitere Verunsicherungen bei den Bürgerinnen und Bürgern des Landes, die vom SGB II betroffen sind, zu vermeiden. In vielen Haushalten ist die Hartz-IV-Gesetzgebung nach wie vor mit materiellen Einschnitten verbunden. Die Frage, die bisherige Wohnung zu behalten, spielt für sie selbstverständlich eine zentrale Rolle. Eine finanzielle Belastung der Kommunen durch die Kosten der Unterkunft wäre deshalb für die Betroffenen sozialpolitisch nicht vertretbar.

Auf der Basis der tatsächlichen Zahlen für das Jahr 2005

soll im nächsten Jahr an einer langfristigen Lösung zur Finanzierung der Kosten der Unterkunft gearbeitet werden. So hat es heute der Bundestag beschlossen. Diese Entscheidung lässt den notwendigen Raum für weitere Entscheidungen im Interesse der Kommunen. Jetzt wird es darauf ankommen, dass die Länder auf einer möglichst realitätsnahen Datenbasis bestehen und eine möglichst einheitliche Position einnehmen. Ich betone noch einmal, dass die Be- und Entlastungen in den Kommunen eines

Landes sehr unterschiedlich sind, und dem sollte auch in den kommenden Bund-Länder-Gesprächen Rechnung getragen werden. In diesem Sinne ist die Angelegenheit auch auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz debattiert worden. Die in dieser Frage eng zusammenarbeitenden Ministerien der Landesregierung, der Behörden des Landes, einschließlich der kommunalen Landesverbände, die hier in einer Arbeitsgruppe unter der Leitung des Sozialministeriums an der Revision arbeiten, sind daran interessiert – und diesen Appell möchte ich heute auch noch einmal an Sie alle richten –, eine einheitliche und vergleichbare Datenbasis zu erarbeiten. Diese Daten müssen einfach die Grundlage für die Verteilung innerhalb des Landes sein, um eine gleichmäßige Entlastung der Betroffenen zu erzielen. Hier ist als Trend eine deutlich stärkere Belastung insbesondere der kreisfreien Städte erkennbar. Das wissen wir, denn das hat mit Sicherheit auch etwas mit der Höhe des Mietniveaus zu tun.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, die Landesregierung geht davon aus, dass mit der Bundesbeteiligung von 29,1 Prozent auf der Grundlage der derzeitigen Rechtslage, das möchte ich ausdrücklich betonen, der Bedarf für Mecklenburg-Vorpommern annähernd korrekt beschrieben ist. Im Zuge der gesetzlichen Neuregelung zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft, die vom Bundestag heute so beschlossen wurde und im nächsten Jahr vorgesehen ist, müssen die Weichen so gestellt werden, dass der landesspezifische Bedarf auch künftig gebührend berücksichtigt wird. Deshalb ist es gut, wenn wir heute in diesem Hause deutlich machen, dass wir keine Schlechterstellung der Kommunen durch das SGB II wollen. Ich plädiere deshalb für die Annahme des Antrages der Linkspartei.PDS und SPD. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Danke, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Strenz von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der uns heute vorliegende Antrag der Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD, in dem keine Schlechterstellung der Kommunen bei Hartz IV gefordert wird, ist kurz und knapp und leider wenig inhaltsschwer. Daher ist es nun wiederum für uns schwer, gegen ihn zu argumentieren, denn in ihm steht zwar wenig Falsches, jedoch auch wenig Konkretes. Vielmehr zieht sich der Antrag aus meiner Sicht auf Selbstverständlichkeiten zurück. So heißt es im Antrag, und das lässt sich einfach im ersten Absatz nachlesen: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auch weiterhin dafür einzusetzen, dass an der gesetzlich garantierten Entlastung der Kommunen um bundesweit 2,5 Milliarden Euro jährlich im Zusammenhang mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II festgehalten wird.“ Das sehen wir auch so, wobei man an der Stelle selbstverständlich streiten könnte, ob es nun 2,5 oder 3,5 Milliarden Euro sind, die der Bund den Kommunen in diesem Jahr oder im nächsten Jahr jeweils als Kosten der Unterkunft beziehungsweise im Rahmen der Teilfinanzierung der Wohnungskosten überweisen wird.

Auch Absatz 2 des Antrages, der wie folgt lautet: „Der Landtag erwartet eine Klärung der weit auseinander liegenden Annahmen über mögliche Be- und Entlastungen

der Kommunen. Diese muss in den Revisionsverhandlungen zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden herbeigeführt werden“, ist ebenso wenig bedeutungsvoll und wird von uns nicht angezweifelt. Denn einerseits haben sich, das wissen wir ja nun, der Koalitionsausschuss auf Bundesebene und nun ja auch der Bundestag geeinigt,

(Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Wissen Sie auch, wer da alles drin ist?)

dass alles ganz wunderbar laufen wird. Was mich allerdings doch sehr verwundert, ist, wir wissen es, Erfolg hat viele Väter und in dem heutigen Fall wahrscheinlich eher viele Mütter. Und wenn Frau Lück sagt, es ist vor allem ein Verdienst der PDS, dass nun alles so gelaufen ist, dann muss ich mich schon sehr wundern. Ich frage mich: Wenn ihr das nun gelungen ist, warum denn eigentlich nicht, als noch die SPD und die Grünen an der Regierung waren?

(Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Das ist eben der Unterschied. – Zuruf von Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS)

Betont werden muss auch, dass im Jahre 2006, und das ist wichtig, in einem neuen Gesetzgebungsverfahren des Bundes für die Jahre 2007 und fortfolgende eine Anschlussregelung gefunden werden muss. Es geht daher in diesem Antrag in erster Linie darum, dass im Rahmen dieser Verhandlungen auf Bundesebene die Landesregierung die Interessen des Landes, und damit sind in diesem Zusammenhang vorrangig die Interessen der Kommunen gemeint, geltend gemacht werden. Meine Damen und Herren, die Landesregierung ist der Vertreter dieses Landes Mecklenburg-Vorpommern, so steht es auch in unserer Landesverfassung. Wir sind schon der Meinung, dem ist nichts weiter hinzuzufügen, auch das ist überflüssig.

Im Absatz 3 des Antrages ebenfalls nichts Neues.

(Zuruf von Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS)

So hat es der Landtag im Rahmen der Gesetzesberatung zur Umsetzung von Hartz IV und dem SGB II und SGB XII beschlossen. Die Ausführungsgesetze des Landes sind an dieser Stelle klar und eindeutig und spiegeln den damaligen und noch heute bestehenden Willen des Gesetzgebers wider, das muss heute im Nachgang nicht noch einmal durch das Parlament bestätigt oder kommentiert werden. Eigentlich müsste ich an dieser Stelle großen Zuspruch von Herrn Mohr finden, weil er immer an so einer Stelle sagt: Jawohl, was schon beschlossen ist, muss man nicht wiederholen, Frau Strenz. Ich gehe davon aus, dass Sie mir im Nachgang noch zustimmen werden. Ich glaube, Sie haben das vorhin auch schon signalisiert.

(Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Ach so?! Ach so?! – Zuruf von Regine Lück, Die Linkspartei.PDS)

Viel spannender, meine Damen und Herren, ist allerdings an dieser Stelle die Frage: Welche Position hat dieser Landtag eigentlich für die Zukunft? Doch dazu finden wir keine Aussagen im Antragstext. Wir finden nicht nur keine Aussagen dazu, wir haben auch keine Begründung in dem Antragstext. Ich vermute, die Zeit war zu kurz oder vielleicht mit spitzem Stift geschrieben,

(Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Ach, hohe Abstraktionsgabe!)

denn ganz schlau wurden wir daraus nicht. Die Frage stellt sich folgendermaßen: Soll beziehungsweise will das

Land in Zukunft die Gelder des Bundes vollständig im Rahmen beziehungsweise in der Höhe der Nettoentlastung an die Landkreise und kreisfreien Städte weiterleiten oder soll von dieser gegenwärtigen Praxis in Zukunft abgewichen werden? Wir sehen es für zwingend erforderlich an, den Antrag der Koalitionäre zu ergänzen beziehungsweise einen wesentlichen Aspekt neu zu fassen.

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Das ist doch witzig! Wir haben doch diese Regelung. Ich denke, Sie sind gegen diesen Antrag?!)

Frau Gramkow, wir wollen den Antrag – wir sind ja nun kurz vor dem Fest – nun nicht in Grund und Boden stampfen.