Protocol of the Session on December 15, 2005

Es gibt noch eine Anfrage von Herrn Abgeordneten Petters. Möchten Sie die noch beantworten, Herr Minister? (Zustimmung)

(Ministerin Sigrid Keler: Herr Petters, im Hinblick auf die Zeit klären Sie das mal lieber im Ausschuss.)

Bitte keine Äußerungen von der Regierungsbank.

Herr Minister, ich habe noch eine Frage. Wir haben in dem Zusammenhang der Diskussion – und das hat auch etwas mit der Einbringung zu tun – vom Bull-Gutachten gehört. Können Sie uns noch einmal darlegen, was aus Ihrer Sicht die Vorteile der Vorschläge des Gutachters Bull in diesem Zusammenhang sind?

Herr Petters, ich bin nicht Auftraggeber dieses Gutachtens. Das Gutachten wurde vom parlamentarischen Raum gewünscht.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Die CDU-Fraktion hat dieses Gutachten nicht. – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Lassen Sie sich das mal von Ihren Sonderausschussmit- gliedern geben! Das ist da ausgeteilt worden. – Zurufe von Volker Schlotmann, SPD, und Dr. Armin Jäger, CDU)

Als Vertreter der Landesregierung möchte ich mir nicht anmaßen, über Gutachten, die aus dem parlamentarischen Raum in Auftrag gegeben wurden, Stellung zu nehmen und diese zu kommentieren. – Danke schön.

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Döring von der Fraktion der Linkspartei.PDS.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach Artikel 1 Paragraph 5 Absatz 1 des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes soll die Wahrnehmung der Aufgaben des Betriebsdienstes einschließlich der baulichen Unterhaltung der Bundesfernstraßen und der Landstraßen den Kreisen übertragen werden. Gleichzeitig hat die Landesregierung am 28. Januar dieses Jahres beschlossen, das Landesamt für Straßenbau aufzulösen und die vier Straßenbauämter als untere Landesbehörde bestehen zu lassen. Eine Ermächtigung zu entsprechenden Organisationsregelungen durch Rechtsverordnung soll der Landesregierung durch den Gesetzentwurf zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes übertragen werden.

Meine Damen und Herren, dieses Gesetzgebungsverfahren soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion der CDU bereichert beziehungsweise modifiziert werden, um es wohlwollend auszudrücken. Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie weisen zutreffend darauf hin, dass bereits bisher durchgeführte Anhörungen fachliche Fragestellungen aufgeworfen haben. Genau aus diesem Grund steht auch heute das Straßen- und Wegegesetz nicht zur Abstimmung, ganz im Gegenteil. Der Sonderausschuss „Verwaltungsreform“ bereitet zum Komplex Straßenbauverwaltung eine umfangreiche mündli c h e Anhörung vor, nach meiner Kenntnis auf Anregung aller Fraktionen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS und Norbert Baunach, SPD)

Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf würde es nahe legen, diese Anhörung abzusagen und über mögliche Ergebnisse zu spekulieren. Aber auch, weil der Antrag der Opposition sich der Mühe unterzogen hat, mögliche Strukturalternativen darzustellen, sollten wir ihn zur federführenden Beratung in den Sonderausschuss und zur Mitberatung in den Wirtschaftsausschuss überweisen.

(Beifall Volker Schlotmann, SPD, Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS, und Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS)

Im Wege einer gründlichen Anhörung, einer sachlichen Auswertung und der notwendigen Abwägung sollten wir für den Bereich der Straßenbauverwaltung eine zukunftsfähige und zweckmäßige Struktur für die Bedingung unseres Bundeslandes finden. Dazu laden die Koalitionsfraktionen die Opposition hiermit ausdrücklich ein. Die Einladung wurde von Herrn Petters auch schon ausgesprochen beziehungsweise erwidert.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle Anmerkungen machen, die inhaltliche Aspekte des vorliegenden Antrages ansprechen und zugleich Problemstellungen verdeutlichen sollen, die im Wege der Anhörung einer Lösung zuzuführen sein werden.

Erstens zur Straffung der Landesorganisation: Die Reduzierung der oberen Landesbehörden ist Bestandteil der Verwaltungsreform. Dieses Reformelement dürfte auch weitgehend unumstritten sein. Gleichzeitig haben die bisherigen Diskussionen verdeutlicht, dass MecklenburgVorpommern im Bundesvergleich bereits über eine gute beziehungsweise effektive Struktur der Straßenbauverwaltung verfügt.

(Beifall Andreas Petters, CDU, und Rainer Prachtl, CDU – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Genau.)

Der CDU-Antrag verkündigt, dass man die Struktur der Straßenbauverwaltung nicht getrennt von den geplanten Aufgabenübertragungen neu ordnen könne. Das ist nicht falsch, aber auch nicht neu.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Na sicher, weil’s logisch ist.)

Die schriftlichen Stellungnahmen zu diesem Bereich haben durchgehend auf einen Umstand verwiesen: Die bisher vorgesehene Aufgabenübertragung wäre wenig zweckmäßig. Hier müssen wir als Landtag nachbessern

und dann, meine Damen und Herren von der CDU, eine fachlich zweckmäßige Strukturentscheidung fällen. Ihr Antrag würde daher möglicherweise Ihr berechtigtes Anliegen konterkarieren.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Nö.)

Zweitens. Meine Damen und Herren, in Umsetzung des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes ist die Umwidmung einer Vielzahl bisheriger Kreis-, Landes- und eventuell Bundesstraßen zu erwarten.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das ist ein Problem. Das ist immer noch ein Problem.)

Das Wirtschaftsministerium wird den Landtag beziehungsweise den Sonderausschuss über entsprechende Auswirkungen informieren. Diese Umstufungen haben aber Konsequenzen auf die künftige Verteilung der Aufgaben im Bereich der Straßenbauverwaltung. Zu möglichen personellen und finanziellen Auswirkungen enthält das Verwaltungsmodernisierungsgesetz in Artikel 1 Paragraph 5 Absatz 5 einen geeigneten Steuerungsmechanismus. Eine Antwort auf die Frage nach einer wirtschaftlichen und zweckmäßigen Organisation der Aufgabenverteilung beziehungsweise Zuordnung ist damit noch nicht zwangsläufig verbunden. Dass die Umstufungsproblematik mit der Aufgabenzuordnung und Strukturentscheidung in engstem Zusammenhang steht, ist meines Erachtens unstrittig, auch wenn sich dazu im vorliegenden Antrag allerdings keine Silbe findet.

Drittens. Meine Damen und Herren, Verwaltungs-, Funktional- und Behördenstrukturreformen sollen und müssen zu Einsparungen führen. Mit dieser Zielstellung legitimiert sich diese Reform. Es darf nicht allein um Aufgabenverlagerung beziehungsweise Personalverschiebung gehen. Das Verwaltungsmodernisierungsgesetz definiert in diesem Zusammenhang in Artikel 1 Paragraph 99 Absatz 5 eine so genannte Effizienzrendite. Der Absatz 2 nimmt von dieser Effizienzrendite aber ausdrücklich den Bereich Straßenbauverwaltung aus.

Meine Damen und Herren, auch die Sonderbehandlung des Straßenbaubereichs lässt auf Besonderheiten dieser Aufgabenübertragung schließen, die bei Organisationsbeziehungsweise Strukturentscheidungen zu beachten sein werden, gerade wenn der vorliegende Antrag dieses Thema nicht erfasst. Der Umstand, dass im Bereich Straßenbauverwaltung Umstrukturierungsmaßnahmen keine Effizienzrendite erwarten lassen, sollte uns veranlassen, meine Damen und Herren, in diesem Bereich Zweckmäßigkeitserwägungen die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken beziehungsweise ihnen Vorrang einzuräumen.

(Beifall Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS, und Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS)

Ich darf im Namen meiner Fraktion erklären, dass wir der Überweisung dieser Vorlage zustimmen werden. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank.

Wenn ich das richtig sehe, war das die Debütrede von Herrn Döring

(Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: So ist es.)

und damit auch die letzte Rede zu diesem Tagesordnungspunkt.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1942 zur federführenden Beratung an den Sonderausschuss und zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dem Überweisungsvorschlag einstimmig gefolgt worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Öffnung des Grenzübergangs Hintersee, auf Drucksache 4/1691, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 4/1935.

Antrag der Fraktion der CDU: Öffnung des Grenzübergangs Hintersee – Drucksache 4/1691 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 4/1935 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Abgeordnete der CDU-Fraktion Frau Fiedler-Wilhelm.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als am 26. Mai dieses Jahres unser Antrag auf schnellstmögliche Öffnung des Grenzübergangs Hintersee-Entepöl, oder, wie es auf Polnisch heißt, Dobieszczyn, in diesem Plenum beraten wurde, da ahnten wir noch nicht, wie uns die auf Bundesebene getroffenen zwischenzeitlichen Entscheidungen überrollen würden. Aber der Reihe nach: Zunächst war ich froh, dass der Antrag nicht einfach schon im Mai abgestimmt, sondern einstimmig von den Mitgliedern dieses Landtages zur weiteren Beratung in den Innenausschuss und in den Rechts- und Europaausschuss überwiesen wurde. Ich möchte an dieser Stelle sehr herzlich den Mitgliedern beider Ausschüsse dafür danken, dass sie sich in mehreren Sitzungen dieser Problematik sehr ernsthaft gewidmet und, ich gebe zu, meine vielleicht manchmal anstrengende Hartnäckigkeit auch wohlwollend ertragen haben.

(Heiterkeit bei Heinz Müller, SPD)

Das Thema ist seit dem deutsch-polnischen Regierungsabkommen aus dem Jahre 1992 sowohl im Landtag, aber auch erst recht im Uecker-Randow-Kreis für die Beteiligten auf allen Ebenen ein frustrierender Dauerbrenner. Seit das Land bereits Anfang der 90er Jahre mit dem Bau einer neuen Straße von Hintersee bis zur Grenze eine wichtige Voraussetzung für den Grenzübergang nach Entepöl geschaffen hatte, schläft die Straße ihren Dornröschenschlaf. An der mangelnden Durchlässigkeit der deutsch-polnischen Grenze im Norden des Uecker-Randow-Kreises hat sich seitdem, wie wir alle wissen, nicht viel geändert. Termine für die Grenzöffnung wurden über die Jahre immer wieder neu festgesetzt und immer wieder verschoben. Obwohl Hintersee eigentlich an der ehemaligen Hauptverkehrsstraße nach Stettin liegt, müsste es

eigentlich ein Anliegen sein, es auch wieder mit Leben zu erfüllen.

In der Maisitzung ist die Situation für die Bürger und für die Unternehmen dieser Gegend, die Stettin quasi vor der Haustür haben, aber immer noch 80 bis 90 Kilometer Umweg über Linken hinnehmen müssen, hinreichend beschrieben worden, aber auch die Bedeutung für die wichtige grenzüberschreitende Zusammenarbeit in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, weshalb ich mir das an dieser Stelle sparen möchte.

Meine Damen und Herren, am 24. August fand die erste Sitzung zu diesem Thema im Innenausschuss statt. Hier hat uns der Innenminister des Landes mitgeteilt, dass es seit der Maisitzung keinen neuen Sachstand zu vermelden gäbe. Es gab aber eine Bitte des Innenministers, den Antrag so zu verändern, dass er auf die Erfüllung des Grenzübereinkommens vom 19. November 1992 abzielt mit der Begründung, ansonsten müsste dieses Grenzabkommen neu beschlossen werden. Für die, die es nicht wissen: Es beinhaltet eben nicht die in unserem Antrag geforderte Öffnung auch für den Pkw-Verkehr. Das ist der kleine, aber sehr feine und für uns bedeutsame Unterschied. Also er war außen vor und die Intention des Antrages war eigentlich eine andere. Klar war für uns zu diesem Zeitpunkt, dass diese Leitversion schon ein Fortschritt ist, wenn wir uns alle dahinterstellen, dass wir aber natürlich auch an der Intention, den Pkw-Verkehr möglich zu machen, festhalten. Man muss an dieser Stelle von einem Kompromiss reden, so, wie er auch jetzt in der Beschlussempfehlung zu unserem geänderten Antrag hier vorliegt. Aber Kompromisse haben nun mal die Angewohnheit, nicht alle Interessen unter einen Hut zu bringen, und wir werden natürlich hier weiter am Ball bleiben und immer wieder darauf aufmerksam machen, dass der Pkw-Verkehr für uns wichtig ist.

Unterdessen, meine Damen und Herren, hat der BBL in Rostock im Rahmen der Organleihe im Auftrag des Bundes Planungsarbeiten durchgeführt, die mittlerweile auch fast abgeschlossen waren. Ich darf vielleicht ein paar technische Daten hier einmal nennen: Die Gesamtkosten für diese Grenzabfertigungsanlage in Hintersee sollten 1,9 Millionen Euro betragen. Geplant waren bei einer Containerbauweise auf 470 Quadratmetern: Verwahrzelle, Duschen, Kontrollraum nach DIN-Norm, Kleinkläranlage, Funkmast, elektrische Leitungen, Datenkabel, mit den anderen Erdarbeiten beträgt das übrigens fast 70 Prozent der gesamten Kosten, fünf Busparkspuren, Parkplätze für Pkw, Rasen, Baumfällarbeiten und Ersatzbepflanzung, obwohl mitten im Wald – deutsche Gründlichkeit eben.