Protocol of the Session on December 15, 2005

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1766 zuzustimmen wünscht, den bitte ich ums H a n dzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1766 bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU, Ablehnung durch die Fraktionen der SPD und Linkspartei.PDS, des fraktionslosen Abgeordneten und einer Abgeordneten der CDU-Fraktion abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/1612, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Umweltausschusses auf der Drucksache 4/1931.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesab- wasserabgabengesetz – AbwAG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/1612 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Umweltausschusses – Drucksache 4/1931 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von fünf Minuten für jede Fraktion vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat ums Wort gebeten der Umweltminister des Landes Professor Methling. Bitte schön, Herr Minister.

Wenn die Kollegen Abgeordneten die nötige Ruhe und ihre Plätze wiedergefunden haben, erteile ich Ihnen auch das Wort. Meine Damen und Herren Abgeordneten!

Also, Herr Minister, jetzt haben Sie das Wort.

(Birgit Schwebs, Die Linkspartei.PDS: Nun gehen sie alle. Hättest du sie mal nicht angesprochen!)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Schutz der Ressource Wasser ist lebenswichtig. Mit dem In-KraftTreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind die Weichen für einen europäischen Gewässerschutz im Sinne der Nachhaltigkeit gestellt. Die EU-Richtlinie gibt die Leitlinien vor. Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss. In diesem Zusammenhang ist die Abwasserabgabe ein unverzichtbares Instrument. Zweck dieser Abgabe neben der Schaffung eines wirtschaftlichen Anreizes ist es, den Stand der Abwasserreinigungstechnik zu verbessern, eine wirksamere Reinhaltung der Gewässer und eine gerechtere Zuordnung der Kosten für die Vermeidung, die Beseitigung und den Ausgleich der durch die Gewässerverschmutzung verursachten Schäden zu erreichen.

Neben dem Anreiz, verbesserte Abwasseranlagen zu errichten und die Abwasseranlagen ordnungsgemäß zu betreiben, trägt die Abwasserabgabe somit auch dem Emissionsprinzip für vorgenommene Gewässerverunreinigungen Rechnung. Selbst von ordnungsgemäß errichteten und betriebenen Kläranlagen gehen bekanntlich Emissionen aus, die sich mit einer umweltpolitischen Abgabe mit dem Ziel der Verbesserung der Gewässerqualität noch stärker reduzieren lassen. Zu den zentralen Aussagen und Änderungen gegenüber dem geltenden Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz habe ich bereits in meiner Rede in der Landtagssitzung am 20. und 21. April 2005 Stellung genommen.

In den Ausschusssitzungen stand die Frage der Konnexität im Mittelpunkt der Diskussion. Hierzu möchte ich nur kurz meinen Standpunkt darstellen. Nach meiner Auffassung wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf keine neue Aufgabenübertragung vorgenommen,

(Beifall Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS)

sondern es wird lediglich im Sinne der Deregulierung eine doppelte Aufgabenzuständigkeit gestrichen. Wasserrechtliche Zuständigkeiten, und hierzu ist auch die Überwachung der Einleitung zu zählen, sind bereits im Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern geregelt. Die Zuständigkeit für die im Rahmen der Überwachung regelmäßig durchzuführenden Abwasseruntersuchungen und somit für die Erfassung und Kontrolle der Überwachungsprogramme und -ergebnisse sowie für die Prüfung ordnungsrechtlicher Maßnahmen nach dem Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegt für die Gewässer zweiter Ordnung bei den Landräten

der Landkreise und den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte.

Nach dem derzeit gültigen Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind die Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur ebenfalls für Probeentnahmen und Abwasseruntersuchungen zuständig. Diese Doppelzuständigkeit wird im Rahmen der vorliegenden Novellierung aufgehoben. Die Zuständigkeit soll sich nunmehr ausschließlich wieder nach den wasserrechtlichen Kompetenzen richten, so dass die bisher von den Staatlichen Ämtern für Umwelt und Natur erbrachten Leistungen entbehrlich sind. Ein konnexer Sachverhalt liegt danach nicht vor, da keine neuen Aufgaben auf kommunale Körperschaften übertragen werden.

Der durch den Vollzug des Abwasserabgabengesetzes entstehende Verwaltungsaufwand wird gemäß Paragraph 12 des Entwurfs aus dem Aufkommen der Abgabe gedeckt. Der Vollzug dieses Gesetzes verursacht keine Kosten bei den kommunalen Vollzugsbehörden. Zum einen erhalten die kommunalen Vollzugsbehörden für die Erstellung von Abwasserabgabebescheiden und dem dabei entstandenen Vollzugsaufwand Erstattungen und zum anderen werden die Kosten für die durchzuführenden Überwachungen nach den Bestimmungen des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom Einleiter getragen. Für den Aufwand der Vollzugsbehörden im Rahmen der Überwachung sieht die Wasserwirtschaftskostenverordnung entsprechende Gebührentatbestände vor. Dennoch werden wir entsprechend der Entschließung des Landtages die Wasserwirtschaftskostenverordnung im Benehmen mit den kommunalen Landesverbänden so ändern, dass mögliche durch den Vollzug des Landesabwasserabgabengesetzes verursachte Kosten der Kommunen durch Gebührenerhebung gedeckt werden können.

(Beifall Heinz Müller, SPD, und Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS – Heinz Müller, SPD: Sehr gut.)

Die Gesetzesnovelle wird gleichermaßen zu einem vereinfachten Verwaltungsvollzug und zu einer Senkung der Abgabenlast für Investoren und Anwohner führen

(Heinz Müller, SPD: Auch das ist sehr gut.)

und sie ist somit auch ein Beitrag zur Verwaltungs- und Funktionalreform. Ich bitte Sie deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)

Danke schön, Herr Minister.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU die Vizepräsidentin Frau Renate Holznagel. Bitte schön, Frau Holznagel, Sie haben das Wort.

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Frau Holznagel ist auch dafür.)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf dient im Wesentlichen der Anpassung von Landesrecht an Bundesrecht. Gleichzeitig soll damit dem Anliegen der Deregulierung und Verwaltungsvereinfa

chung Rechnung getragen werden. Diesen Ansätzen des Gesetzesentwurfes, Frau Gramkow, kann meine Fraktion uneingeschränkt folgen und sie mittragen.

(Heinz Müller, SPD, und Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Sehr gut. – Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: Deswegen mögen wir Sie so sehr.)

Nicht folgen können wir dem Gesetzentwurf und der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses hinsichtlich der in Paragraph 13 verankerten Aufgabenübertragung.

(Beifall Dr. Ulrich Born, CDU: Richtig.)

Nach unserer Rechtsauffassung kann und darf es kein Gesetz des Landes geben, das gegen die Landesverfassung verstößt.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Sehr richtig. – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Das ist richtig. – Birgit Schwebs, Die Linkspartei.PDS: Der Innenausschuss hat gesagt, das verstößt nicht dagegen.)

Wir haben gemeinsam die Konnexität im Artikel 72 Absatz 3 der Landesverfassung verankert. Nun müssen wir auch gemeinsam dafür Sorge tragen, meine Damen und Herren, dass die Landesverfassung eingehalten wird.

(Birgit Schwebs, Die Linkspartei.PDS: Gemeinsam mit der CDU-Fraktion. – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Wir haben das getan.)

Meine Damen und Herren, schon in der Anhörung zum Gesetzentwurf wurde seitens der kommunalen Spitzenverbände vehement auf diesen Mangel des Gesetzentwurfs hingewiesen. Wenn auch grundsätzlich die Zusammenführung der Zuständigkeit für Gewässer zweiter Ordnung zu begrüßen ist, so müssen doch den Aufgaben die Personalstellen und die dafür notwendigen Haushaltsmittel folgen.

(Beifall Dr. Ulrich Born, CDU: Sehr richtig.)

Gerade die Übertragung der behördlichen Überwachung auf die Landräte und Oberbürgermeister erfordert zusätzliches Personal und zusätzliche Haushaltsmittel des Landkreises.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Genauso ist es!)

Seitens des Landkreises wurden diese Sachkosten mit etwa 20.000 Euro und der Personalbedarf mit einer halben Personalstelle beziffert. Nur mit dieser Ausstattung können die Vergabe der behördlichen Überwachung, der Abschluss von Verträgen mit staatlich anerkannten Untersuchungsstellen, die Erteilung der einzelnen Überwachungsaufträge, die Kontrolle der Überwachungsprogramme und -ergebnisse, die Prüfung ordnungsrechtlicher Maßnahmen bei Überschreitung von Überwachungswerten, die Erstellung von Kostenfestsetzungsbescheiden gegenüber den Abwassereinleitern und die Erfassung der Überwachungsergebnisse in EDV-Verfahren erfolgen. Dass all diese Maßnahmen Mehraufwendungen für die Landkreise und kreisfreien Städte verursachen, ist wohl unbestritten. Herr Minister, ich denke, hier ist die Frage, ob es neue oder alte Aufgaben sind, gar nicht zu stellen.

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Doch!)

Dennoch verzichtet die Landesregierung auf eine Kostenfolgeabschätzung und auf die Berücksichtigung des

Konnexitätsprinzips. Sie, meine Damen und Herren der Landesregierung, stellen sich damit gegen die Landesverfassung und möchten Ihre Rechtsposition vom Landtag legitimieren lassen.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Hört! Hört! – Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: Siegfried, jetzt musst du dazu aber was sagen! – Siegfried Friese, SPD: Jetzt muss ich erst zuhören.)

Hierfür steht meine Fraktion aber nicht zur Verfügung, denn wir haben dazu eine andere Rechtsauffassung. Aus diesem Grunde lehnen wir die Beschlussempfehlung und den Bericht des Umweltausschusses zum vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung insbesondere zum Paragraphen 13 ab.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Schade, Frau Holznagel.)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 4/1612. In Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Umweltausschuss, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1931 anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.