(Harry Glawe, CDU: Die haben Sie doch schon halbiert. Das haben Sie schon vor zwei Jahren gemacht. Haben Sie das alles vergessen?!)
Herr Rehberg sagt zum Regierungsprogramm der Union allen Ernstes: Für Ostdeutschland werde deutlich, dass mit einer von CDU/CSU-geführten Bundesregierung neue Impulse für einen Aufbruch möglich sind. „Das Regierungsprogramm der CDU in Berlin trägt der Situation unseres Landes Rechnung.“ Dazu sage ich Ihnen: Tut mir Leid, da haben Sie sich selber etwas in die Tasche gelogen!
Das spricht letztendlich für sich, meine Damen und Herren von der CDU. Deswegen sage ich Ihnen ganz nüchtern und trocken, Ihren Antrag werden wir mit Sicherheit nicht akzeptieren. – Besten Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir müssen die Urteile des Landesverfassungsgerichts nehmen wie sie sind.
Sie beantworten nicht die Frage, wie unter den gegenwärtigen politischen Rahmenbedingungen und spezifischen Voraussetzungen in unserem Land eine solide und zukunftsfähige Haushaltspolitik betrieben werden kann. Das ist allerdings auch nicht die Aufgabe des Verfassungsgerichts, denn diese Frage haben die Landesregierung und wir als Landesgesetzgeber zu beantworten. Allerdings die Bedingungen, unter denen wir dieses können, sind jetzt zumindest teilweise klargelegt.
Die Urteile des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern sind eine juristische Niederlage, ja,
und sie sind auch eine Ohrfeige für Landesregierung und Parlament. Im Übrigen, meine Damen und Herren, sind sie es auch für die Opposition. Die Urteile haben präjudizierende Wirkung und entscheidende Konsequenzen, und zwar nicht nur für die Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb tun wir gut daran, uns an die Entscheidung zu halten
Eins ist klar: Verfassungsgerichtsurteile mögen zwar nicht immer in allen Einzelheiten der Entscheidung und Begründung richtig sein, aber sie sind verbindlich.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Endlich mal jemand, der das kapiert hat! – Volker Schlotmann, SPD: Ich bin ja lernfähig! – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)
Erstens. Der Darlegungs- und Begründungspflicht für eine Kreditaufnahme über die Regelkreditobergrenze der Verfassung hinaus ist zu entsprechen. Dabei sind konjunkturelle und strukturelle Darlegungen in Bezug auf die Situation bei den Einnahmen und Ausgaben, die eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts begründen, vorzunehmen. Alle zur Verfügung stehenden Daten, natürlich auch die Berichte des Landesrechnungshofes, sind einzubeziehen.
Die Konsequenz daraus: Die für nichtig erklärte Nettokreditaufnahme von 166 Millionen Euro des Nachtragshaushaltes 2003 wird als nachträgliche Ermächtigung in den Haushalten 2005 mit der Größenordnung 55 Million e n Euro und 2006 111 Millionen Euro erteilt. Eine wie vom Landesverfassungsgericht geforderte Ausweisung als Fehlbetrag widerspricht allerdings den Vorgaben des Haushaltsvollzuges. Es geht hier nicht darum, dass wir der Forderung des Verfassungsgerichtes nicht entsprechen wollen, sondern es geht einfach darum, dass wir den Vorgaben nicht entsprechen können.
Soll und Haben sind hier ein gewisser Unterschied! Und für die Fraktion der Linkspartei.PDS bleibt es im Übrigen bei dem Ziel, die Regelkreditobergrenze zukünftig einzuhalten und die Nettoneuverschuldung jährlich zu senken.
Zweitens. Dem so genannten Bepackungsverbot ist zu folgen! In der Staatspraxis hat sich offensichtlich – wie in vielen Ländern, so auch in Mecklenburg-Vorpommern – seit 1990 die Praxis eingeschliffen, das Haushaltsgesetz und die haushaltsbegleitenden Maßnahmen in einem so genannten Mantelgesetz zu verabschieden. Dieses widerspricht, das haben wir jetzt schwarz auf weiß, Artikel 61 Absatz 4 der Landesverfassung. Die Konsequenz: Zukünftig werden die Vorlagen getrennt. Das nun vorgelegte Haushaltsgesetz 2005 und das Haushaltsbegleitgesetz 2005 entsprechen den Regelungen. Dabei sollte der Verweis zulässig sein, dass das Bepackungsverbot faktisch ein allgemeines Geschäftsordnungsprinzip ist und nicht nur für die Haushaltsgesetzgebung gilt. Auch dieses haben wir in der Arbeit zukünftig zu berücksichtigen.
Drittens. Der Landtag und die Landesregierung müssen konsequenter auf die Einhaltung der Verfassung achten. Wir selbst müssen es auch mit der Geschäftsordnung des Landtages genauer nehmen. Artikel 55 Absatz 2 der Landesverfassung ist klar: Gesetze bedürfen einer Grundsatz- und einer Einzelberatung. Es ist egal, ob es sich dabei um das Haushaltsgesetz oder ein beliebiges anderes handelt. Jetzt gehören allerdings auch Nachschiebelisten dazu. Daran ändert auch nichts, dass 1990 in meiner Praxis als Finanzausschussmitglied, egal von welcher Regierung, grundlegende Korrekturen zum Beispiel aus der Novembersteuerschätzung immer einbezogen wurden. Natürlich nicht nur aus Zeitnot. Manchmal war dies ja auch so, um der Opposition die Grundlage für eine öffentliche Debatte zu entziehen oder sie vor vollendete Tatsachen zu stellen.
Viele Überraschungen haben doch seit 1990 die parlamentarische Bühne passiert, egal unter welcher Regierung. Die Konsequenz daraus: Wir werden genau abwägen, welche Änderungen zukünftig eine erneute Erste Lesung im Landtag nötig machen, also einer erneuten Grundsatzberatung unterliegen. Hier setzt allerdings auch unsere Kritik am Urteil des Landesverfassungsgerichts ein. Das Urteil ist an dieser Stelle relativ unbestimmt und auslegbar. Was heißt „wesentliche Änderungen“?
Was heißt, dass die Einführung grundlegender und wesentlich neuer Gegenstände in eine Gesetzesvorlage in späteren Verfahren unzulässig ist?
Meine Damen und Herren, es steht wirklich die Frage, welches Selbstverständnis wir von der Arbeit des Parlaments und den verbleibenden Gestaltungsmöglichkeiten haben.
Wann sind Änderungen von Fraktionen, Ausschüssen und insbesondere des Finanzausschusses zulässig? Sind wir zukünftig dem Initiativrecht der Landesregierung, denn nur sie kann einen Haushalt einbringen – das sagt die Verfassung –, ausgeliefert?
Und wäre dies nicht eine unzulässige Einschränkung, insbesondere der Rechte der Opposition? Diese Fragen, meine Damen und Herren, sind offen.
Die Fraktion der Linkspartei.PDS hält beide Urteile des Landesverfassungsgerichts für so grundlegend und bedeutsam, dass ich den Vorschlag unterbreite, dass sich der Rechtsausschuss – der ja Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss in einem ist – mit den Urteilen und den gegebenenfalls geschäftsordnungsmäßigen und praktischen Konsequenzen der Entscheidung befasst.
Vielleicht wären dazu beispielsweise eine Anhörung oder ein Expertengespräch, vielleicht sogar die Einholung gutachterlicher Stellungnahmen geeignet. Die Fragen, meine Damen und Herren, sind offen zur praktischen Arbeit, wie wir zukünftig miteinander umgehen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Wolfgang Riemann, CDU: Richtig.)
Meine Damen und Herren, es hat ja schon eine Rolle gespielt, natürlich stellen die beiden Urteile für den Haus
halt 2005 keine leichten finanzpolitischen und organisatorischen Probleme dar. Die Landesregierung hat ihre Aufgaben gemacht.
Mit der Vorlage des Haushaltsgesetzes 2005 und des Haushaltsbegleitgesetzes 2005 wird die inhaltliche Ausrichtung der Politik dieses Landes zu bestätigen sein. Die finanzpolitischen Rahmenbedingungen haben sich dabei nicht verbessert. Die notwendigen Korrekturen sind umgesetzt und neue Gestaltungsspielräume ergeben sich nicht. Gesetzte Prioritäten haben sich bewährt und sie werden deshalb Bestand haben. Dazu gehören folgende Punkte:
Um die Bedingungen für wirtschaftliche Entwicklung zu verbessern, bleibt die Investitionsförderung auf hohem Niveau. Das Konzept zur Unternehmensfinanzierung greift.
In der Arbeitsmarktpolitik des Landes wird das Arbeitsund Strukturentwicklungsprogramm auch unter den erschwerten Bedingungen einer wegbrechenden Arbeitsmarktpolitik des Bundes und Hartz IV weiter ausgebaut. Das neue Programm „50 Plus“ ist Beweis genug dafür.