Protocol of the Session on April 20, 2005

Zweitens. Wir wollten die Staatsferne des NDR weiter gesichert wissen. Ich denke, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu diesem Punkt erübrigen sich ausführliche Erörterungen, da uns allen als ein Parlament eines neuen Bundeslandes sehr wohl bewusst ist, welche verheerenden Wirkungen solche dominierenden Stellungen der Medien haben. Diese Lehre aus der eigenen Geschichte hat sich, so denke ich, fest bei uns allen eingebrannt.

Drittens. Wir halten an der Besetzung der bestehenden Gremien fest. Rundfunkrat und Verwaltungsrat des NDR haben in der Vergangenheit bewiesen, dass sie die Aufgaben erfolgreich wahrgenommen haben und ihre Zusammensetzung aus unserer Sicht eine politische und staatliche Unabhängigkeit gewährleistet. Wenn nun in der vergangenen Woche darüber diskutiert wurde, dass der Verwaltungsrat um jeweils einen nicht stimmberechtigten Vertreter der Landesregierung erweitert wird, so muss zumindest ich das erst einmal zur Kenntnis nehmen. Da mir derzeit detaillierte Informationen zum Ziel und zum Hintergrund dieser Erweiterung nicht bekannt sind, kann ich auf die möglichen Überlegungen hier nicht eingehen.

Im vierten Punkt des Antrages fordern wir eine einheitliche Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben für alle Rundfunkanstalten. Dieser Punkt, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ist derzeit einer der fraglos wichtigsten und auch am intensivsten diskutierten.

Wir alle wissen, dass die EU-Kommission mit Datum vom 5. April 2005 zwei Auskunftsersuchen zum öffentlichrechtlichen Rundfunk an die Bundesregierung gerichtet hat. Mit diesen Auskunftsersuchen wird Beschwerden privater Rundfunkbetreiber und Filmproduzenten nachgegangen. Im Kern geht es um die Frage, ob öffentlichrechtliche Rundfunkanstalten kommerzielle Tätigkeiten ausüben, die möglicherweise durch Rundfunkgebühren finanziert werden. Die geforderte Positionierung der Bundesregierung wird seitens der Kommission insbesondere hinsichtlich eines einheitlich festgelegten Grundversorgungsauftrages definiert, in Bezug auf die Führung getrennter Bücher zur Unterscheidung öffentlich-rechtlicher und sonstiger Tätigkeiten, des Aufzeigens geeigneter Mechanismen zur Vermeidung der Überkompensation öffentlich-rechtlicher Tätigkeiten, der Gewährleistung marktwirtschaftlicher Grundsätze bei der Ausübung kommerzieller Tätigkeiten und letztens der Errichtung einer nationalen Behörde zur Überwachung und Einhaltung der vorstehenden Punkte.

Die Debatte dazu wird auf politischer Ebene wie auch auf Rundfunkebene sehr intensiv, nach meinem persönlichen Eindruck auch nicht immer ganz glücklich geführt. Da aber davon ausgegangen werden kann, dass die EUKommission hier ihre durchaus klaren Vorstellungen hat und diese auch, wie so häufig, durchsetzen wird, ist nach meiner Überzeugung von allen auf deutscher Seite Beteiligten ein neues Kommunikationsmanagement auf europapolitischem Gebiet zu üben.

(Beifall Peter Ritter, PDS: Sehr richtig, Herr Kollege!)

Wenn dann in Abstimmung mit der Kommission tatsächlich strukturelle Änderungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk erforderlich sind, so ist es natürlich zwingend, dass diese einheitlich für die Rundfunkanstalten umgesetzt werden.

Meine Damen und Herren, ich meine, dass wir mit dem vorliegenden Antrag zu einer Zeit, in der sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in einer sehr intensiven Diskussion auf vielen Ebenen befindet – erinnert sei nur an die jüngste Gebührenerhöhung –, ein deutliches Signal der Unterstützung und der Wertschätzung aus MecklenburgVorpommern an den Norddeutschen Rundfunk geben. Dieses Signal ist wichtig für den NDR, so meine ich, aber auch für unser Land, für das der NDR immer ein sehr wichtiger Kommunikator und Multiplikator war und auch bleiben soll. Deswegen sollten wir den Antrag einhellig in der Form unterstützen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Caffier.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Bluhm von der PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin dem Ministerpräsidenten sehr dankbar dafür, dass er hier heute schon die Ergebnisse der Verhandlungen der Ministerpräsidenten der norddeutschen Länder, die Träger des Norddeutschen Rundfunks sind, darstellen konnte, und möchte ihm den Dank meiner Fraktion aussprechen für das Verhandlungsgeschick, das an den Tag gelegt wurde, um die entsprechenden Veränderungen des NDR-Staatsvertrages, die hier heute erläutert wurden, zu erreichen.

Die Entwicklungen der Medienpolitik in Deutschland sind in den letzten Monaten gewaltig in Bewegung geraten. Der Wettbewerb zwischen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den privaten Rundfunkanbietern nimmt an Schärfe zu. Die Printmedien unterliegen einem weiter wachsenden Konkurrenzdruck und stets sinkenden Leserzahlen. Das alles geht auch am Norddeutschen Rundfunk nicht vorbei. Der Ministerpräsident von Niedersachsen hat vor einigen Monaten nicht nur einen Stein, sondern einen riesigen Findling ins Wasser geworfen, um einen möglicherweise politischen Prämissen folgenden NDR zu schaffen. Das ist nun vom Tisch. Auch das, was mein Kollege Caffier eben hier dargelegt hat, was also die perspektivische Frage der Gremienzusammensetzung betrifft, werden wir im politischen Raum sehr aufmerksam zu verfolgen haben, wenn es um die weitere Novellierung des NDR-Staatsvertrages geht.

Eingebettet ist die Debatte um den NDR-Staatsvertrag, seine künftige Entwicklung – natürlich auch vor dem Hintergrund der Kündigungdrohung –, in die grundsätzliche bundesweite Diskussion um die Frage der Stellung der Perspektiven und des Auftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Mit dem vorliegenden Antrag bekräftigen alle Fraktionen dieses Hauses ihr uneingeschränktes Ja zum Norddeutschen Rundfunk mindestens als 4-Länder-Anstalt, also auch mit dem Land Niedersachsen. Zugleich bleibt aber hier, wenn man das einordnet in die bundesdeutsche Debatte um die künftige Gestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, schon

noch die Frage aufzuwerfen, ob es in Zukunft dem Gebührenzahler erklärt werden kann, dass inmitten des Sendegebietes des Norddeutschen Rundfunks, der 4-Länder-Anstalt des Nordens, auch noch eine weitere selbständige Anstalt existiert, nämlich Radio Bremen.

(Heiterkeit bei Siegfried Friese, SPD)

Aus meiner Sicht geht es in der künftigen Debatte um die Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, seiner Strukturen, seiner Programmaufgaben und nicht zuletzt um die Gebührenentwicklung auch um die Frage, ob es nicht sinnvoll ist, Gespräche zwischen den beteiligten Ländern mit Bremen, zwischen den Anstalten, aufzunehmen, um die Zusammenarbeit mit Radio Bremen zu entwickeln und über Kooperation zu einer künftigen 5-Länder-Anstalt des Nordens zu kommen. Ich weiß, dass es da eine ganze Reihe von Dingen gibt, die nicht so einfach zu lösen sind, aber sinnvoll aus meiner Sicht wäre es allemal.

Mit dem vorliegenden Antrag wird die Landesregierung in Punkt 4 des Antrages aufgefordert, die europarechtlichen Vorgaben für die Rundfunkanstalten einheitlich umzusetzen. Dies ist gerade vor dem Hintergrund der Debatten um die Fernsehrichtlinie der EU und die Beihilfediskussion ein folgenschweres Kriterium für die künftige Entwicklung, auch der Finanzierungsregelung und des Programmauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Die Entwicklung des Rundfunk- und Medienrechts ist Länderrecht, aber die europäische Ebene formuliert zunehmend die Entwicklungslinien auch auf diesem Gebiet.

Nicht zuletzt macht der Bericht des Europarates zur grenzüberschreitenden Medienkonzentration in Europa vom November 2004 deutlich, in welcher neuen Dimension sich Handlungsbedarf für den Europarat, seine Mitgliedsstaaten – und damit auch für Mecklenburg-Vorpommern – und für die Medienanstalten selbst ergibt. Hierbei sind die Bestrebungen der EG-Kommission zu sehen, die Lissabonner Strategie zu überarbeiten. Die EG-Kommission hat ebenfalls im November 2004 die Mitteilung „Herausforderungen für die europäische Informationsgesellschaft ab 2005“ vorgelegt. Darin kommt der öffentlichrechtliche Rundfunk nicht vor. Demgegenüber heißt es im Bericht des Europarates ganz unmissverständlich, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in diesem System künftig eine wichtige Rolle spielen werden. Deutlich wird also auch auf dem Gebiet des Rundfunkrechts, der Rundfunkpolitik, auch auf europäischer Ebene: Was wir brauchen, ist ein neues Kommunikationsmanagement auf europapolitischem Gebiet.

(Bodo Krumbholz, SPD: Genau! Genau!)

Hier will ich ausdrücklich meinem Kollegen Caffier zustimmen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und CDU)

Meine Damen und Herren, der Ministerpräsident hat die Eckpunkte des zu novellierenden NDR-Staatsvertrages hier erläutert. Der entsprechende Gesetzentwurf wird den Landtag sicherlich in den nächsten Tagen nach der entsprechenden Kabinettsbefassung erreichen, so dass wir über den NDR-Staatsvertrag in seiner neuen Fassung hier in einer der nächsten Sitzungen erneut reden können.

Dieser vorliegende Antrag, meine Damen und Herren, geht aber über den NDR-Staatsvertrag selbst hinaus, for

muliert er doch Grundsätze, wie dieses Parlament die weitere Entwicklung des Norddeutschen Rundfunks sieht. Ich bitte auch namens meiner Fraktion um Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS und Siegfried Friese, SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bluhm.

Das Wort hat jetzt noch einmal der Abgeordnete Herr Friese von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ermutigend zu sehen, dass der Landtag bereit und in der Lage ist, zu wichtigen Dingen gemeinsam zu handeln.

Der Landtag stellt mit diesem gemeinsamen Antrag fest, dass der NDR ihm wichtig ist und dass er natürlich bereit ist, auch diese Wichtigkeit durch sein gesetzgeberisches Handeln zu verteidigen. Ich begrüße das sehr und ich weiß auch, die Haltung der CDU in dieser Frage zu würdigen, denn immerhin war es ja der Ministerpräsident des Landes Niedersachsen, der diesen Anstoß gegeben hat. Wenn die CDU-Fraktion in diesem Landtag auch sagt, wir sind dafür, dass der NDR als 4-Länder-Anstalt erhalten bleibt und dass wir die Staatsferne des NDR weiter verteidigen, so ist dieses ein wichtiges politisches Signal. Ich bin gewiss, dass der Ministerpräsident unseres Landes sich bei seinen Verhandlungen mit den drei anderen Ministerpräsidenten auf das Votum des Landtages gestützt hat und es ihm geholfen hat, das Ergebnis zu erzielen, das er uns in einer ersten Fassung hier kurz vorgestellt hat, das die Fraktionen des Landtages aber noch nicht kennen.

Ich möchte an dieser Stelle aber ebenfalls ausdrücklich sagen, dass zu diesem Gesetzentwurf auch Bemühungen gesellschaftlich relevanter Gruppen außerhalb des Landtages beigetragen haben, und ich bedanke mich ganz ausdrücklich dafür.

Für mich sind vier Punkte wichtig, die diesen Antrag unterstützen:

Zunächst geht es um die Sicherung des Medienstandortes Norddeutschland. Wir haben in Deutschland heute vier Medienstandorte, nämlich Nordrhein-Westfalen, München und damit Bayern, Berlin-Brandenburg, hier vor allen Dingen die Medienstadt Babelsberg, und eben den Norddeutschen Rundfunk. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass wir als einzelne Länder, so groß Niedersachsen auch sein mag, aber auch das Land SchleswigHolstein, das Land Hamburg für sich alleine und natürlich das Land Mecklenburg-Vorpommern alleine, keine Chancen haben, in diesem Mediengerangel wirksam zu werden. Insofern, wenn wir den NDR als 4-Länder-Anstalt erhalten, sichern wir den Medienstandort Norddeutschland. Das ist ganz wichtig. Es macht keinen Sinn, den Medienstandort Niedersachsen nach vorne zu bringen oder einen anderen Medienstandort. Norddeutschland hat nur eine Chance, medienwirtschaftlich wahrgenommen zu werden, wenn es den Medienstandort Norddeutschland stärkt. Das beinhaltet natürlich, dass man den Medienstandort Hamburg stärkt. In Hamburg stehen die Studios, Hamburg ist die Medienzentrale. Wir sollten bei aller Beachtung der regionalen Interessen darauf hinwirken, dass Hamburg gestärkt bleibt. Alles andere ist kontraproduktiv und führt uns nicht weiter.

Ein zweiter Gesichtspunkt ist die Sicherung der rechtlichen Grundlagen des NDR. Das ist das Kernproblem gewesen, das zur Novellierung geführt hat. Ich bin froh, dass es nicht gelungen ist, politische Vertreter der Staatskanzleien mit Sitz und Stimme in den Verwaltungsrat zu entsenden. Wenn dieses passiert wäre, wäre die Staatsferne des NDR gefährdet, zumal die Staatskanzleien das Recht haben sollten, diese Vertreter zu bestimmen und abzuberufen. Ich kann davor nur warnen. Und wenn, wie der Ministerpräsident ausgeführt hat, es ein Verhandlungsergebnis ist, dass diese Vertreter der Staatskanzleien zu den Sitzungen des Verwaltungsrates Zugang haben und dort gehört werden, mehr aber auch nicht, dann ist dieses ein Ergebnis, über das ich sehr froh bin.

Die europarechtlichen Regelungen, die wir übernehmen, können wir nur im Verbund mit allen anderen Staatsvertragsländern übernehmen, das heißt mit allen Teilnehmern oder juristischen Subjekten, die den Staatsvertrag aller 16 Länder beschließen. Es macht keinen Sinn, wenn der Norddeutsche Rundfunk, die vier Vertragsländer des Nordverbundes, hier eigene europarechtliche Regelungen in ihre Verträge einbringen. Davor kann nur gewarnt werden.

Meine Damen und Herren, der NDR ist ein Zeichen gelungener norddeutscher Kooperation. Das trifft sowohl für den programmlichen Auftrag als auch für die organisationsrechtlichen Regelungen zu, die man gefunden hat. In programmlicher Hinsicht sind alle vier Länder gleichberechtigt. Wir begrüßen das sehr. Von der Organisationsstruktur her ist der NDR in allen vier Vertragsländern gleichmäßig vertreten und wir haben mit den Landesrundfunkräten Organe geschaffen, die die regionale Identität wahren.

Den Vorschlag beziehungsweise die Protokollnotiz, zu schauen, ob denn die Rundfunkräte in ihrer zahlenmäßigen Zusammensetzung verändert werden müssen, muss man sehr genau betrachten. Ich finde, der Vorschlag ist abzulehnen. Es macht keinen Sinn, in einer Zeit, in der immer mehr Pluralität gefragt ist, in der immer mehr Gruppen das gesellschaftliche Bild vervollkommnen, anzufangen, gewisse Gruppen aus der Verantwortung für den Rundfunkrat des NDR herauszunehmen. Gleichzeitig, so der niedersächsische Vorschlag, wenn ich richtig informiert bin, sollen aber die Parteienvertreter voll dabeibleiben. Dieses macht keinen Sinn. Ich spreche mich also klar dafür aus, dass die jetzt im Rundfunkrat des NDR vertretenen gesellschaftlich relevanten Gruppen erhalten bleiben und wir uns nicht an eine Streichliste machen. Aber dieses ist ein Punkt, den werden wir Parlamentarier dann einzubringen haben. Ich werde mich dafür einsetzen.

Ich danke dem Ministerpräsidenten ganz herzlich, dass er es geschafft hat, die Fahne Mecklenburg-Vorpommerns hochzuhalten und dem Willen, den der Landtag bekundet hat, Ausdruck zu geben. Ich weiß, es war ein schweres Verhandeln. Wir sind noch nicht am Ende, aber das, was der Ministerpräsident mit seinen Kollegen aus den anderen Vertragsländern vorgelegt hat, ist nach dem, was der Vizepräsident hier ausgeführt hat, vorzeigbar und ich freue mich auf die parlamentarische Beratung hier im Landtag. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)

Vielen Dank, Herr Friese.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS auf Drucksache 4/1635. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS auf Drucksache 4/1635 einstimmig angenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor wir in die Mittagspause eintreten, möchte ich Sie darüber informieren, dass die Fraktionen sich darauf verständigt haben, nach der Mittagspause im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 5 den Tagesordnungspunkt 8 aufzurufen. Ich bitte das bei Ihren Planungen zu berücksichtigen.

Wir unterbrechen jetzt die Sitzung. Die Sitzung wird um 13.00 Uhr fortgesetzt. Ich mache Sie noch einmal auf die Buchpräsentation aufmerksam, die jetzt in der Historischen Bibliothek stattfindet. Damit ist die Sitzung unterbrochen.

Unterbrechung: 12.04 Uhr __________

Wiederbeginn: 13.06 Uhr

Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU – Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung der Stiftung „Kunstsammlungen, Schlösser und Gärten in Mecklenburg-Vorpommern“, Drucksache 4/1620.

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU: Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung der Stiftung „Kunstsammlungen, Schlösser und Gärten in Mecklenburg-Vorpommern“ (Erste Lesung) – Drucksache 4/1620 –

Das Wort zur Einbringung hat die Abgeordnete Frau Fiedler-Wilhelm von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Friese hat vor wenigen Minuten an diesem Pult am Beispiel des Antrages „Zukunftssicherung des Norddeutschen Rundfunks“ die Einigkeit und die gemeinsamen Bemühungen in einem Einzelfall dargestellt. Ich denke, er hat es auch zu Recht positiv dargestellt. Ich finde, dass dieser Gesetzentwurf ein weiteres Beispiel erfolgreicher Zusammenarbeit im Bildungsausschuss werden könnte. Das ist auf jeden Fall meine Hoffnung. Diese Bemerkung erst einmal vorweg.