Protocol of the Session on March 9, 2005

Ums Wort hat jetzt noch einmal gebeten die Abgeordnete Frau Schlupp von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich wollte ich mich hier nicht noch einmal hinstellen, aber ich muss eins sagen: Wenn wir hier von Gleichberechtigung sprechen, dann ist es doch wohl auch ein Anrecht, dass ich ausreden kann und nicht von den Damen von SPD und PDS unterbrochen werde.

(Beifall Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU, und Wolfgang Riemann, CDU)

Das, denke ich, gehört, wenn wir hier von Gleichberechtigung sprechen, mit dazu.

Und dann möchte ich auch noch etwas zu Herrn Holter sagen. Ich will jetzt nicht weiter kritisieren, aber das, was ich gesagt habe, war ein Gesprächsangebot. Wenn man aber auf ein Angebot so reagiert, dass man den anderen, der eigentlich Partner beim Gespräch sein soll, angreift,

(Regine Lück, PDS: Das war ja eine Presseerklärung, Frau Schlupp!)

dann ist das für mich...

Ja, ich kann auch gerne eine Presseerklärung machen. Aber vielleicht machen Sie das ja. Frau Dr. Seemann will ja schon...

(Angelika Gramkow, PDS: Sie haben eine gemacht und die hat er kritisiert und nicht Sie persönlich!)

Ich habe keine Presseerklärung gemacht.

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Angelika Gramkow, PDS: Die CDU-Fraktion!)

Ich bin hier nicht die CDU-Fraktion. Ich habe auch versucht, Ihnen zu sagen, dass ich hier persönliche Dinge äußere.

(Zurufe von Minister Dr. Till Backhaus und Dr. Margret Seemann, SPD)

Und im Moment bin ich ja wieder nicht in der Lage, hier auszusprechen. Also ich weiß nicht, wo ich hier bin. Sie können nicht das eine fordern und für sich andere Dinge in Anspruch nehmen.

(Beifall Wolfgang Riemann, CDU)

Also wäre ich ganz erfreut, wenn ich jetzt vielleicht einmal einen Satz in Ruhe zu Ende bringen könnte. Wie gesagt, ich finde es nicht schön, wenn man jemanden als Gesprächspartner hat, ihn vor den Kopf zu stoßen, bevor man mit ihm spricht. Das funktioniert in der Regel nicht.

Ich möchte mein Angebot erneuern. Und da Frau Dr. Seemann ja ganz offensichtlich die Probleme, die ich habe mit den Erklärungen, was das KiföG angeht, nicht hat, lade ich Sie hiermit herzlich ein in die nächste Gesprächsrunde mit den Eltern, die bei mir sitzen,

(Dr. Margret Seemann, SPD: Gerne!)

und dann können Sie dort in Diskussionen eintreten. Vielleicht kommen wir ja dann weiter und vielleicht ist das ja auch ein erster Ansatz aus dieser Aktuellen Stunde, dass wir wirklich zu konkreten Problemlösungsansätzen kommen. Ich hätte mir davon auch hier noch mehr gewünscht. Ich möchte doch immer noch gerne zu Ende

reden und jetzt bin ich fertig und jetzt höre ich Ihnen auch gerne zu.

(Beifall Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU, und Wolfgang Riemann, CDU)

Vielen Dank, Frau Schlupp.

Ich schließe die Aussprache.

Von Seiten der CDU-Fraktion ist eine halbstündige Beratungspause beantragt worden. Wir unterbrechen die Sitzung und setzen die Beratung um 11.37 Uhr fort.

Unterbrechung: 11.05 Uhr

(Die Dauer der Unterbrechung wird zwischenzeitlich verlängert. – Der Ältestenrat wird einberufen.)

Wiederbeginn: 12.22 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Im Ergebnis der Sondersitzung des Ältestenrates möchte ich Ihnen im Nachgang zu Tagesordnungspunkt 1 noch einmal folgende Hinweise geben:

Gemäß unserer Geschäftsordnung Paragraph 66 Absatz 4 ist für die Aktuelle Stunde das Verlesen von Erklärungen oder Reden unzulässig. Ich weise darauf noch einmal ausdrücklich hin, weil es offensichtlich Kritik gab an der Nichteinhaltung der Geschäftsordnung bezogen auf diesen Punkt, die aber nicht konkret bezogen worden ist auf einen konkreten Redner oder auf eine konkrete Rednerin. Paragraph 66 Absatz 4 der Geschäftsordnung gilt für alle Redner, die hier vorne das Wort ergreifen. Wir haben im Ältestenrat noch einmal nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die Einhaltung der Geschäftsordnung gerade in Bezug auf diesen Punkt zukünftig stärker in den Blickpunkt der Betrachtung gerückt werden soll.

Gibt es die Vermutung, dass die Geschäftsordnung in diesem Punkt nicht eingehalten wird, besteht die Möglichkeit, das hier entsprechend durch einen Antrag deutlich zu machen. Das heißt aber nicht, dass daraus resultiert, dass man, wenn es diesen Vorwurf der Nichteinhaltung der Geschäftsordnung gibt, daraus ableiten kann, dass das zu einer doch sehr großen Unruhe hier im Plenum führt oder dass Kritiken dann von den Plätzen aus in Richtung Präsidium geäußert werden. Darauf mache ich noch einmal ausdrücklich aufmerksam.

Im Weiteren verweise ich darauf, dass alle Mitglieder und alle Teilnehmer der Sitzung gehalten sind, auch den Paragraphen 98 der Geschäftsordnung zu beachten. Wir alle stehen in der Verantwortung, die Würde des Landtages zu achten, zu respektieren, dass jeder hier Gelegenheit haben soll, seine Sicht auf die Dinge zum entsprechenden Tagesordnungspunkt darzulegen. Das darf auf keinen Fall dazu führen, dass in einer Rede pauschalisierte Urteile vorgetragen werden.

Unsere Geschäftsordnung sieht in Paragraph 98 Absatz 2 entsprechende Regelungen vor, was zu tun ist, wenn das nicht eingehalten wird, und das bezieht sich auf die Mitglieder des Landtages. Da in unserem Hause nicht nur die Mitglieder des Landtages das Wort ergreifen, sondern auch Vertreter der Regierung, gehen wir davon aus, dass diese Regelung natürlich für alle, die hier das Wort

ergreifen, gelten sollte im Sinne der Würde und Achtung des Parlamentes und auch im Sinne einer entsprechenden Darstellung des Parlamentes in der Öffentlichkeit.

Ich bitte darum, dass Sie zukünftig stärker noch als bisher darauf achten, dass wir unsere selbst gesetzten Regeln auch einhalten und damit auch die Würde des Hauses achten und nicht beschädigen. – Vielen Dank.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes, Drucksache 4/1307, in Verbindung mit der Zweiten Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes, Drucksache 4/1230, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 4/1576. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1593 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/1307 –

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) – 2. ÄndG KAG – (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/1230 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 4/1576 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 4/1593 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Abgeordnete und Ausschussvorsitzende Herr Friese.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dem Innenausschuss sind im vergangenen Jahr, zuletzt im September 2004, insgesamt drei Gesetzentwürfe und ein Antrag zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes zur federführenden Beratung überwiesen worden. Dieses waren zwei Gesetzentwürfe und ein Antrag der Fraktion der CDU sowie ein Gesetzentwurf der Landesregierung. Im Anschluss daran hat der Innenausschuss im November 2004 eine umfangreiche öffentliche Anhörung durchgeführt, an der neben den kommunalen Landesverbänden und dem Landesrechnungshof 15 weitere Verbände, Vereinigungen, Arbeitsgemeinschaften, Wasserzweckverbände, ein Vertreter der Hochschule Wismar und ein Richter vom Oberverwaltungsgericht Greifswald sowie eine Bürgerinitiative teilgenommen haben.

(Vizepräsident Andreas Bluhm übernimmt den Vorsitz.)

Unserer Beschlussempfehlung haben Sie zum einen die vom Innenausschuss vorgenommenen Änderungen am Gesetzentwurf entnehmen können. Zum anderen dürfte Ihnen aufgefallen sein, dass die Änderungen im Ausschuss – bis auf eine Ausnahme – alle einstimmig ergangen sind. Diese eine Änderung betraf die Frage der Verpflichtung oder der Wahlfreiheit bei der Erhebung von

Herstellungsbeiträgen im neuen Paragraphen 9 des Kommunalabgabengesetzes. Die Fraktion der CDU hatte mit ihrem Gesetzentwurf – wie der Gesetzentwurf der Landesregierung auch – an dieser Stelle die Einführung einer Kann-Regelung vorgeschlagen, also ein Ermessen für den jeweiligen Satzungsgeber.

Diese Frage „Beitragsrecht“ oder „Beitragspflicht“ ist lange und sehr sachlich im Ausschuss diskutiert worden. Wie im Ausschuss gab es auch unter den Sachverständigen verschiedene Meinungen. Der Städte- und Gemeindetag hatte sich positiv zu der geplanten Kann-Regelung und damit für die Möglichkeit der Entscheidungsträger ausgesprochen, selbst zu entscheiden, ob sie ihre Einrichtungen nur aus Gebühren oder aus Gebühren und Beiträgen finanzieren. Der Landkreistag hatte die KannRegelung abgelehnt. Beide Landesverbände hatten dann aber während der Anhörung als denkbare Kompromisslösung die Einführung einer Soll-Regelung angeregt. Der Landesrechnungshof hatte die im Gesetzentwurf vorgesehene Aufhebung der Beitragspflicht ebenfalls positiv bewertet, jedoch hierbei eine Einschränkung gemacht. So sei dieser Verzicht in der Regel nur in Städten wegen ihrer verdichteten Bebauung sinnvoll. Im ländlichen Raum dürfte dagegen der Verzicht auf die Beitragserhebung zu ökonomisch und sozial nicht mehr verträglichen Gebühren führen. Die Mehrheit der Abgeordneten hat sich am Ende für die Soll-Regelung bei der Beitragserhebung im Kommunalabgabengesetz ausgesprochen.

Meine Damen und Herren, da der Wasser- und Abwasserbereich einschließlich der Gestaltung der Kosten einen großen Teil der Regelungen des Kommunalabgabengesetzes einnimmt, hat der Ausschuss im Januar dieses Jahres noch eine öffentliche Anhörung – dieses Mal zu dem Bericht des Landesrechnungshofes zur Abwassersituation im Land – durchgeführt. Mit seiner Anregung, gegebenenfalls einen Rückbau nicht ausgelasteter Kläranlagen in Erwägung zu ziehen, um langfristig Kosteneinsparungen zu erzielen, hat der Landesrechnungshof hohe Wellen in der öffentlichen Diskussion verursacht. In der Anhörung hat der Landesrechnungshof seine wohl in der Presse falsch verstandene Empfehlung konkretisiert. Danach sei sein Vorschlag nur auf solche Kläranlagen bezogen, die im Einzelfall stark und dauerhaft unter 50 Prozent ausgelastet seien. Hier müsse im Falle anstehender Neuinvestitionen genau geprüft werden, ob es nicht wirtschaftlicher sei, einen Teil der Anlagen zurückzubauen, so der Landesrechnungshof.

Im Laufe der Beratungen im Ausschuss hat die Fraktion der CDU ihren Antrag und ihren zweiten Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes wegen Erledigung zurückgezogen. Den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, die Wahlfreiheit bei der Erhebung von Herstellungsbeiträgen betreffend, hat der Ausschuss nach der mehrheitlichen Zustimmung für die Soll-Regelung mehrheitlich abgelehnt.

Meine Damen und Herren, am Schluss der gesamten Beratungen möchte ich noch die gute Zusammenarbeit aller Fraktionen im Ausschuss betonen, für die ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanke. Ich bitte Sie, der im Innenausschuss einvernehmlich beschlossenen Empfehlung zu folgen und den Gesetzentwurf in der geänderten Fassung anzunehmen. Um Missverständnissen vorzubeugen: Einvernehmen heißt parlamentarisch nicht einstimmig, sondern die Mehrheit bei Enthaltung der Minderheit. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke schön, Herr Friese.