Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Landesgesetzen an das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch, das Zweite Buch Sozialgesetzbuch und das
Zuwanderungsgesetz auf Drucksache 4/1404. In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Sozialausschuss, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1454 anzunehmen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Paragraphen 1 bis 3 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 d ie Paragraphen 1 bis 3 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS sowie des fraktionslosen Abgeordneten gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragraphen 4 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer diesem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 der Paragraph 4 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses einstimmig angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Paragraphen 5 bis 14 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer diesen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Paragraphen 5 bis 14 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 4/1454 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS sowie des fraktionslosen Abgeordneten gegen die Stimmen der Fraktion der CDU angenommen.
Ich rufe auf die Artikel 2 bis 10 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 bis 10 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 4/1454 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und PDS sowie des fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 4/1454 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 4/1454 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS sowie des fraktionslosen Abgeordneten bei Gegenstimmen durch die Fraktion der CDU angenommen.
In Ziffer II der Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1454 empfiehlt der Sozialausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer der Ziffer II der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 4/1454 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und PDS sowie des fraktionslosen Abgeordneten
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 11 aufrufe, möchte ich etwas nachholen, was uns heute Morgen im Eifer des Gefechts entgangen ist. Wir haben hier zwar die Abgeordnete Frau Borchardt zur stellvertretenden Schriftführerin gekürt, aber sie nicht wieder zu ihrer Rückkehr in den Landtag begrüßt. Frau Borchardt, seien Sie herzlich willkommen in unserer Mitte!
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, Drucksache 4/1435, in Verbindung mit dem Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Fraktion der CDU – Landesverordnung über die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht – Gebührenbefreiung natürlicher Personen, auf der Drucksache 4/1472.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Achter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Erste Lesung) – Drucksache 4/1435 –
Antrag der Fraktion der CDU: Landesverordnung über die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht – Gebührenbefreiung natürlicher Personen – Drucksache 4/1472 –
Das Wort zur Einbringung des Gesetzentwurfes hat der Ministerpräsident des Landes Herr Dr. Harald Ringstorff. Bitte schön, Herr Ministerpräsident.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Informations-, Kommunikations- und Medienzeitalter ist in aller Munde und wird es bleiben, denn die Entwicklung ist atemberaubend, auch ihre Geschwindigkeit. Derzeit ist die Umrüstung auf das digitale Antennenfernsehen in Deutschland in vollem Gange und die Etablierung des UMT-Systems läuft auf Hochtouren. In zwei Jahren, und zwar ab dem Jahr 2006, soll das flächendeckende mobile Fernsehen und das mobile Internet, inklusive E-Mail über Handy, Smartphone, BlackBerry und Laptop Wirklichkeit sein.
Die Schattenseiten dieser Entwicklung sind Ihnen auch bekannt – ein immer komplizierteres und unübersichtlicheres Regelwerk und ein beinharter Konkurrenzkampf in wirtschaftlich schwieriger Lage. Ich erwähne nur die Entwicklung der Werbeeinnahmen in den Print- aber auch in den Funkmedien. Der Konkurrenzkampf, den sich Privatsender und öffentlich-rechtliche Sender schon seit Jahren liefern, wird immer härter. Aufgrund der bekannten demographischen Entwicklung wird die besonders stark umworbene und angeblich besonders konsumfreudige Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen weiter schrumpfen. Für die Öffentlich-Rechtlichen gilt, was der NDR-Intendant Jobst Plog so zusammengefasst hat: Angesichts insgesamt schrumpfender Bevölkerung seien die Zeiten der Expansion endgültig vorbei, es gelte, den Status quo zu erhalten, statt Expansion könne und müsse es ein „quali
tatives Wachstum“ geben. Das beste Beispiel dafür sehe ich in der Regionalkompetenz der Dritten Programme.
Meine Damen und Herren, diese Entwicklungen und Überlegungen standen in den vergangenen zwei Jahren im Vordergrund, während der sich die Länder über die Höhe der Rundfunkgebühr für die anstehende Gebührenperiode 2005 bis 2008 einigen mussten. Wir waren uns bewusst, dass der rasante technische Fortschritt, die demographische Entwicklung und die schwierige wirtschaftliche Situation auch gravierende Einflüsse auf die Aufgaben und die Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben. Dennoch hat Mecklenburg-Vorpommern bei den zurückliegenden Verhandlungen über das Maß der Gebührenerhöhung immer darauf gedrängt, die Gebührendiskussion nicht mit der Struktur- und Reformdiskussion zu vermengen. Die Regierungschefs von Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben hier eine andere Richtung verfolgt, denn München und Köln sind nun einmal die Standorte der großen Privatsender. Und von daher vertreten die Kollegen auch deren Interessen. Die grundgesetzlich gegebene Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Systems wird damit gefährdet. Die prekäre wirtschaftliche Lage der Privatsender darf nicht als Druckmittel gegen den öffentlich-rechtlichen Sektor benutzt werden,
denn dieser hat auch einen verfassungsrechtlich gesetzten Auftrag. Von daher dränge ich darauf, Finanzierungs-, Gebührenfestlegungs- und Strukturdiskussionen zu trennen, denn es ist unsere Aufgabe, meine Damen und Herren, dafür zu sorgen, dass auch in Zukunft die ARD, das ZDF und die Gemeinschaftsprogramme sowie das DeutschlandRadio ihrem Grundversorgungsauftrag gerecht werden können. Und deshalb steht die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern zur Finanzierungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk!
Wir sind uns aber auch darüber im Klaren, dass die Finanzierbarkeit und sogar die Daseinsberechtigung dieses Systems auf lange Frist nur sichergestellt werden kann, wenn wir auch Strukturreformen angehen, die die Anstalten verschlanken und ihre Kernkompetenzen verstärken. Nur so ist der Auftrag und sind die Entwicklungsmöglichkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im multimedialen Zeitalter und im digitalen Zeitalter bei schrumpfender Bevölkerungszahl zu erhalten. Ganz speziell mit Blick auf unser Land möchte ich betonen, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nicht nur ein wesentlicher Kulturträger in unserem Land, sondern auch ein wichtiger Arbeitgeber. Wie wichtig das für unser Land ist, ist uns allen, glaube ich, klar.
Meine Damen und Herren, Finanzierung, technische, wirtschaftliche, strukturelle und inhaltliche Anpassungen, das sind die Themen, die der Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag anspricht, der heute zur Lesung eingebracht wird. Die moderate Anhebung der Rundfunkgebühren zum 1. April 2005 um 88 Cent auf dann 17,03 Euro ist eine weitaus niedrigere Erhöhung als von der KEF empfohlen. Doch angesichts der derzeitigen allgemeinen wirtschaftlichen Situation und der finanziellen Situation von Millionen Privathaushalten wäre eine stärkere Gebührenerhöhung problematisch gewesen, denn bei der Festlegung und
Erhöhung waren nicht nur rundfunkpolitische Gesichtspunkte ausschlaggebend, sondern auch die Sozialverträglichkeit der Gebühr.
Um der technischen Entwicklung Rechnung zu tragen, wird für Mobiltelefon und Internet künftig eine Rundfunkgebühr fällig. Die Anzahl der Geräte spielt dabei keine Rolle. Im Interesse der gebotenen Vereinfachung und Transparenz sind Ausnahmeregelungen bei den Gebührenbefreiungen eingegrenzt worden. Bei den großen Hotels wurde die Gebührenermäßigung um 25 Prozent reduziert. Wir haben es aber geschafft, Ferienwohnungen mit Hotels gleichzustellen. Sie profitieren jetzt auch von der Gebührenermäßigung im Beherbergungsgewerbe. Das ist für Mecklenburg-Vorpommern, glaube ich, nicht ganz unwichtig.
Angesichts der Tatsache, dass mehrere Länder das Hotelprivileg insgesamt als systemwidrig kippen wollten, ist dies für die Beherbergungsbetriebe hier in Mecklenburg-Vorpommern ein guter Kompromiss und eine gute Entwicklung.
Unter Beachtung des Grundsatzes der Unabhängigkeit und der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben wir den Rundfunkanstalten die Festlegung einer Obergrenze für die Zahl der Hörfunkprogramme auferlegt. Für die digitalen Programme im öffentlich-rechtlichen Fernsehen sind die Schwerpunkte Kultur, Bildung und Information fixiert worden. Das ist aus meiner Sicht eine erfreuliche Festlegung, um den Kernauftrag der Öffentlich-Rechtlichen zu stärken. Doppelstrukturen werden abgebaut, eine weitere Konzentration der Mittel erfolgt. Auch wurden konkrete Sparmaßnahmen zum Beispiel beim Personal in Gang gesetzt. Die Landesmedienanstalten müssen weiterhin mit den bisher gewährten Mitteln auskommen. Mit der Protokollerklärung zum Staatsvertrag wird der Anstoß gegeben, auch die dortigen Strukturen zu straffen.
Meine Damen und Herren, die Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sieht eine weitere Gebührenperiode ab 2009 vor. Die jetzt zu beschließende ist gültig bis 2008. Unter anderem hat Bayern jetzt schon gefordert, dass es ab dann keine Erhöhungen mehr geben dürfe. Abgesehen davon, dass auch Herr Stoiber nicht weiß, wie die Welt im Jahr 2008 aussieht, ist das ein unzulässiger Eingriff und eine Gefährdung der verfassungsrechtlich festgeschriebenen Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Deshalb lehne ich diese einseitige Festlegung ab!
Auch der Kollege Wulff in Niedersachsen ist derzeit in ähnlicher Mission unterwegs. Seit der letzten Konferenz Norddeutschland wissen wir, dass er mit dem Gedanken spielt, den NDR-Staatsvertrag zu kündigen. Der NDRStaatsvertrag wurde 1978 von dem damaligen CDU-Ministerpräsidenten Albrecht schon einmal gekündigt, damals mit der Begründung, der NDR sei zu politisch. Nun scheint es dem „politischen Enkel“ von Herrn Albrecht, dem Herrn Wulff, mit der Staatsferne zu weit zu gehen. Durch Nachfragen wissen wir, dass er auch den Verwaltungsrat politisch besetzen will, um damit einen größeren Einfluss auf die Personalentscheidungen und auf das Programm zu erlangen.
Damit, meine Damen und Herren von der CDU, bringt er die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Gefahr und verletzt das Prinzip der Staatsferne. Dabei hat er noch kürzlich im Niedersächsischen Landtag ausdrücklich erklärt: „In Strukturfragen und inhaltliche Fragen mischen wir uns überhaupt nicht ein. Inhaltliche Fragen... sind Sache der Gremien, des Rundfunkrates und des Verwaltungsrates, nicht der Politik und der Landesregierung.“ Da kann ich mit ihm voll übereinstimmen. Weiter bescheinigt er ausdrücklich dem NDR, sich den Herausforderungen gestellt zu haben, also Programme geprüft und Personal eingespart zu haben.
Meine Damen und Herren, als Druckmittel für effizientere Strukturen ist eine Kündigung überflüssig, denn darum bemühen wir uns alle. Aber vielleicht will Herr Wulff noch etwas anderes. Heute las ich beispielsweise wieder einen Artikel aus dem „Tagesspiegel“,
ich zitiere Herrn Wulff: „Vielmehr wollen wir nicht jeden Abend Mecklenburg-Vorpommern im NDR haben.“
Ich weiß nicht, ob wir nun zu häufig vorkommen, aber wir bemühen uns darum, dass wir angemessen vorkommen. Ich glaube, das ist auch Angemessenheit, was wir im NDR finden.
Zur Programmbeeinflussung ist, glaube ich, so eine Kündigung unzulässig. Ich frage daher: Was soll denn durch die Kündigung des Vertrages besser werden? Vor allem die Wählerinnen und Wähler in Schleswig-Holstein wird das interessieren. Ich meine, Sie haben ein Recht darauf zu wissen, welches Spiel hier gespielt wird.
Ich setze mich dafür ein: Auch in Zukunft muss die Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unabhängig von der ohne Zweifel notwendigen Strukturund Reformdebatte erfolgen. Keinesfalls darf es ein Junktim geben, quasi eine öffentlich-rechtliche Rundfunkpolitik nach Kassenlage, zum Beispiel abhängig von der wirtschaftlichen und finanziellen Situation der Privaten. Ich stehe zu einem staatsfernen Rundfunk!
Zur Zukunftssicherung gehören neben der angemessenen Finanzausstattung und Strukturreform weitere Aspekte. Ich appelliere an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, sich auch den neuen europarechtlichen Herausforderungen konstruktiv zu stellen. Derzeit laufen mehrere Auskunftsersuchen der EU-Kommission gerichtet an die Adresse des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Kernpunkt ist hauptsächlich die Frage, ob die Rundfunkgebühr, wie sie hier in Deutschland erhoben wird, eine Beihilfe darstellt, sowie die Frage, inwieweit sich öffentlichrechtliche Rundfunkanstalten vorrangig im Filmproduktionssektor wirtschaftlich engagieren dürfen. Hinter allem steckt die Problematik, wem die Gestaltungshoheit für die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zukommt. Diese kann nach meiner Meinung und nach meinem Verständnis nur in der Verantwortung der Länder liegen.
Meine Damen und Herren, der Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der heute in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wird, berücksichtigt die gegenwärtige wirtschaftliche Lage genauso wie die demographische und die technische Entwicklung. Ich bitte Sie daher, dem Entwurf des Staatsvertrages vom 8. Oktober dieses Jahres zuzustimmen. Ich kann den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion sagen, dass ja morgen noch darüber debattiert wird. Alle Staatsvertragsländer, also auch Hamburg und Niedersachsen, haben das Problem, das Sie schildern, natürlich erkannt. Sie waren sich aber darüber einig, dass eine Änderung der Befreiungsverordnung eine unnötige Bürokratie darstellen würde, da das wieder staatsvertraglich abgestimmt werden müsste. Deshalb ist der NDR beispielsweise schon seit Wochen konkret mit den zuständigen Sozialbehörden im Gespräch, um diese Fragen im Interesse der Betroffenen zu klären. Diese Probleme werden geklärt werden, aber dazu wird morgen noch einmal debattiert. – Herzlichen Dank.