Nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraph 93 Absatz 1 Satz 1 unserer Geschäftsordnung findet in der Regel bei Wahlen geheime Abstimmung statt. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.
Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel sind die Namen beider Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn auf dem Stimmzettel mehr als eine Stimme vergeben wurde sowie der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist oder den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt.
Bevor ich jetzt die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.
Ich bitte nunmehr den Schriftführer, die Namen der Abgeordneten in alphabetischer Reihenfolge aufzurufen.
Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Das ist der Fall, dann schließe ich die Abstimmung.
Ich unterbreche die Sitzung für die Mittagspause bis 13.45 Uhr. Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgt nach der Mittagspause. Die Sitzung ist unterbrochen.
Ich gebe das Ergebnis der Wahl zum Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß Paragraph 29 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutz des Bürgers bei der Verarbeitung seiner Daten bekannt. Es wurden 66 Stimmen abgegeben, davon waren 59 Stimmen gültig. Es stimmten für den Kandidaten Karsten Neumann 38 Mitglieder des Landtages. Es stimmten für den Kandidaten Michael Ankermann 21 Mitglieder des Landtages.
Ich stelle fest, dass Herr Karsten Neumann gemäß Paragraph 29 Absatz 2 Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern die erforderliche Stimmenanzahl von 36 Stimmen auf sich vereinigen konnte und somit zum Landesbeauftragen für den Datenschutz gewählt wurde.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und PDS – Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/1405.
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 4/1405 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen treten in diesem Moment an, um mit der neunten Änderung des Schulgesetzes eine größere Zielstellung für Schulentwicklung zu gewährleisten.
Ich will dies im Einzelnen vielleicht strategisch mal sagen, denn was den Neuheitswert dieser Novelle anbelangt, so dürfte der nicht mehr allzu groß sein. Nach der gestrigen Pressekonferenz spätestens hat jeder alle Parameter vor sich, um die es hierbei geht. Aber mir ist es noch mal wichtig zu sagen, was über die konkreten Vorhaben hinaus der Hintergrund unserer Entscheidung war.
Die größere Zielstellung heißt also, wir müssen über die nächsten drei Jahre hinaus denken und für unser Schulnetz Bestandsfähigkeit, Zuverlässigkeit und den Ausbau von Investitionen, gerade im Ganztagsschulbereich, planen. Und dafür müssen Entscheidungen getroffen werden, die im Einzelfall sicherlich sehr schwer sein werden, aber die unumgänglich sind, wenn wir die angestrebten Ziele, nämlich eine Bestandssicherheit über eine längere Zeit, gewährleisten wollen. Dabei ließen wir uns davon leiten, dass in unserem Flächenland aus Sicht der Kinder eine Erreichbarkeit von Schulen zumutbar ist. Das ist schon damit begründet, dass bei allen Berechnungen die Schulwegezeit nicht verändert wurde gegenüber den bisherigen Parametern: 40 Minuten maximal für einen Grundschüler, darüber hinaus soll ihm nichts zugemutet werden, und bei älteren Schülern sind es die 60 Minuten, die sich nicht ändern werden, was schon vielerorts den „Fernreisenden“, die da an die Wand gemalt werden, ein Gegenargument entgegensetzt.
Wir brauchen aber auch sinnvolle Mindestgrößen, denn der bisherige Entwurf, der auf eine Zweizügigkeit in der Regel im weiterführenden Bereich abhob, hat sich in der Wirklichkeit zum Gegenteil umgekehrt. Die Ausnahme wurde die Regel. Im ländlichen Bereich haben wir fast überwiegend einzügige Systeme mit den Nachteilen, die
objektiv zustande kommen. Ich würde mich an dieser Stelle niemals hinstellen und sagen, kleine Schulen können nicht gut sein. Wir wissen genau, wie engagiert kleine Schulen arbeiten können, dass sie manches ausgleichen durch soziale Kompetenz, durch das Gefühl, den Kindern eine Heimstatt zu sein, und dennoch können einzügige Schulen im weiterführenden Bereich vieles nicht kompensieren, nämlich die Probleme des Lehrerpersonalkonzeptes im Einsatz von Fachlehrern, nämlich die Vertretbarkeit an einer einzügigen Schule, wenn der Fachlehrer mal ausfällt, der in der Regel auch der Einzige ist, und auch die Möglichkeit, fachlichen Austausch untereinander vorzunehmen, wenn an dieser Einzelschule in der Tat nur der einzige Fachlehrer mit sich selbst sich beraten kann. All das sind objektive Faktoren, die keinesfalls heißen, nur große Schulen sind gute Schulen, die aber sagen, nur größere Schulen – und ich lege Wert auf diesen feinen Unterschied – können es schaffen, effektiv in der Struktur auch für Qualität auf Dauer zu sorgen.
Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf weiterhin eine Tür öffnen für unser auch nicht neues Anliegen, längeren gemeinsamen Unterricht behutsam anzugehen. Wir haben dazu einige Voraussetzungen im Gesetz geschaffen, die nur ein Anfang sein können, die aber alle Türen offen lassen, um zu gewährleisten, dass nicht mit einer weiteren Veränderung wieder ein Durcheinander im System entsteht, sondern wir hier eine ganz normale Entwicklung dann auch vorbereiten. Die Maßnahmen im Einzelnen dürften den meisten zwar bekannt sein, ich will sie dennoch bei meiner Einbringung kurz erwähnen:
Wir haben im Gesetzentwurf auf die Mindestgrößen von Schulen und von Klassen Einfluss genommen in dem Falle, dass wir zwar bei Grundschulen weiterhin davon ausgehen, kurze Wege für kurze Beine, eine Einzügigkeit muss möglich sein. Das ist in diesem Falle auch pädagogisch durchaus möglich, weil der Unterricht in Grundschulklassen auch sehr gut in der Fachvertretung laufen kann. Da ist der Fachunterricht noch nicht vorrangig. Das kriegt man an Grundschulen in der Einzügigkeit sehr gut gebacken und für die Kinder im Alter von 6 bis 10 sind dann die Schulwege auch zumutbar im ländlichen Bereich. Im weiterführenden Bereich mit dem Einsetzen des Fachunterrichtes bauen wir darauf, dass mindestens eine Zweizügigkeit im Regionalschulbereich stattfindet. Das Gymnasium soll dreizügig sein. Das sind jetzt keine Regelgrößen mehr, sondern Mindestanforderungen, was auch dazu führen wird, dass nicht mehr die Ausnahme die Regel sein kann.
Wir haben Mindestschülerzahlen angehoben. In den Grundschulen sollen es mindestens 20 Schüler sein, in den Regionalschulen in den Eingangsklassen mindestens 18 Schüler. Ich betone das an dieser Stelle noch mal, weil auch hier nicht von Mammutklassen die Rede ist, weil wir hier auch nicht mit Berliner Verhältnissen (33 Schüler) und so weiter zu vergleichen sind, weil wir auch hier Systeme schaffen, die diesem Flächenland angemessen sind, und dennoch eine sinnvolle Mindestgröße entsteht.
Wir wollen mit diesem Schulgesetz – und das ist eine weitere Maßnahme – eine Vereinheitlichung schaffen in dem Wald von möglichen Schularten, die wir zurzeit nebeneinander existieren haben. Die Regionale Schule wurde in der letzten Legislatur eingeführt. Sie ist jetzt einige Jahre durchgelaufen, die untergesetzlichen Regelungen sind geklärt. Der Weg dahin ist eindeutig und es ist an der Zeit, die noch daneben existierenden Schularten wie
verbundene Haupt- und Realschulen, Realschulen und Hauptschulen auslaufen zu lassen, weil sie unserem Flächenland überhaupt nicht mehr angemessen sind und weil sie zum Zweiten nur für Verunsicherung im Nebeneinander mit den anderen Schularten sorgen.
Und wir wollen – auch das findet sich im Gesetzentwurf – d i e klare Botschaft bringen, die zukunftsfähigen, bestandssicheren Schulstandorte müssen ganz gezielt ausgebaut werden zu Ganztagsschulen. Das bedeutet auf der einen Seite die richtigen Voraussetzungen für das Förderprogramm durch den Bund und das bedeutet auf der anderen Seite die inhaltliche Ausgestaltung, indem wir die Lehrerzuweisung, die bisher mit einem Faktor von 0,06 berechnet wurde, auf 0,1 heben. Das ist nahezu eine Verdoppelung dieses Angebotes, heißt also auch, hier wird die pädagogische Betreuung auf bessere Füße gestellt. Auch das ist ein Signal, dass wir eine langfristigere Planung im Auge haben.
Die Konsequenzen dieses Prozesses, der sich ja mindestens über ein Jahr in der Umsetzung hinziehen wird, denn wir öffnen ja heute mit der Ersten Lesung den Beteiligungsprozess erst offiziell, werden wir also in den Ausschüssen beraten. Und wir beantragen natürlich, dass dieser Gesetzesentwurf federführend in den Bildungsausschuss überwiesen wird, aber mitberatend auch in den Finanz- und in den Innenausschuss, denn uns ist doch klar, dass hier kommunale Aspekte stark berührt sind. Dieser Beteiligungsprozess soll sehr umfassend gestaltet werden und wir gehen auch davon aus, dass im Gesetzgebungsverfahren der eine oder andere Aspekt, der jetzt im ersten Entwurf noch gar nicht steht, hinzukommen könnte. Man wird immer klüger, auch bei Gesetzesberatungen. Uns kommt es darauf an, in einer sachlichen Debatte landespolitisch verantwortliche Entscheidungen zu treffen.
Uns ist doch klar, dass hier in Einzelfällen Schulen, die vom Engagement ihrer Lehrer, Eltern und Schüler leben, teilweise ganz schlimme Entscheidungen hinnehmen müssen. Keiner von uns stellt sich hier hin und fühlt sich als Held bei solchen Geschichten. Wir sind aber auch der Meinung – und Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben das Thema ja hier umfassend begleitet –, dass wir nur noch eine Wahl haben, Mittel vernünftig in effizienten Systemen zu verwenden oder aber zusätzliche Mittel ins System zu bekommen, um Lehrerstellen zu sichern. Und was wir in den letzten Jahren auch haushaltstechnisch teilweise für Aktionen durch haben, die finde ich weitaus schlimmer, denn die sind qualitätsgefährdend, nicht wenn man einen mutigen Schnitt an dieser Stelle, weil Demographie sich entwickelt, wie sie sich entwickelt, tut, um dann endlich Kontinuität ins System zu bekommen.
Als Letztes in dieser Einbringungsrede mein Wunsch: Wir wünschen uns, dass man diese Probleme, so schwierig sie teilweise auch sind und so emotional das Thema im Einzelnen auch ist, immer unter dem Gesichtspunkt sieht, sind Alternativen wirklich da oder muss man jetzt diese Entscheidung treffen, anstatt an anderer Stelle einen jahrelangen Rückwärtssaltoprozess zu initiieren, der uns andernfalls nicht erspart bliebe. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten für die Fraktionen sowie 3 Minuten für den fraktionslosen Abgeordneten Dr. Bartels vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute sicherlich einen Gesetzentwurf vor uns liegen, der es sozusagen in sich hat, der gravierend in die Schullandschaft in Mecklenburg-Vorpommern eingreifen wird. Die Frage ist natürlich immer bei einem Gesetzentwurf, bei einem Antrag, warum tut man dieses. Und Frau Polzin hat in ihrer Einbringungsrede, ich sage, zum größten Teil, pädagogische Argumente mit ins Feld geführt, warum wir hier uns als Landtag auf diesem Gebiet bewegen sollen. Die finanziellen Probleme, Frau Polzin, sind aus meiner Sicht sehr, sehr kurz gekommen, die haben Sie hier kaum angerissen.
Und ich erinnere mich an Frau Lück heute in der Aktuellen Stunde, dass sie gesagt hat, sie hat auf Rechenkünste hingewiesen, was man einem weismachen will und man soll es einfach aussprechen. Deswegen sage ich Ihnen hier an dieser Stelle, sprechen Sie es einfach deutlich aus: Der Hauptgrund, warum wir uns mit diesem Gesetz befassen müssen, ist aus unserer Sicht nicht die Demographie, sondern der Hauptgrund sind die finanziellen Zwänge in unserem Land.
Ich bin auch sehr erstaunt, Frau Polzin, wenn Sie hier an dieser Stelle davon sprechen, dass Sie einen sehr umfassenden Beteiligungsprozess erwarten. Da stellt sich für mich doch schon die Frage, warum wählen Sie dann diese Verfahrensweise, dass Sie als Koalitionäre diesen Gesetzentwurf einbringen. Warum gehen Sie nicht, so, wie es eigentlich üblich ist, die ersten Schritte sind ja auch gegangen worden, dass die Landesregierung diesen Gesetzentwurf erarbeitet, dass das Kabinett sich damit befasst, das Kabinett sogar dazu Beschlüsse fasst, warum gehen Sie nicht diesen Weg konsequent weiter, dass Sie in diesen Anhörungsprozess gehen und die zuständigen Gremien im Vorfeld einbeziehen? Nein, Sie gehen erstaunlicherweise, aber das werden Sie in der Diskussion sicherlich nachher noch erläutern, einen anderen Weg, indem Sie hier als Fraktionen diesen Gesetzentwurf einbringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie an dieser Stelle eventuell schon Änderungen versprechen, dann kommt bei mir ein Gefühl auf, weil ich ja auch Entwürfe kenne, die schon im Hause geisterten, wenn es gerade um die Einzügigkeit im weiterführenden Bereich geht, wenn dort in den ersten Entwürfen drin stand, dass man sich sehr gut vorstellen kann, mit einer Durchschnittszahl ab Klasse 5 von 20 zu arbeiten, Sie hier aber