Hierzu gehört auch, dass denjenigen, die auf dem Arbeitsmarkt keine Beschäftigung finden, Beschäftigungsmöglichkeiten vornehmlich auf dem ersten Arbeitsmarkt angeboten werden.
9. Meine Damen und Herren, eine schrittweise Senkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung auf fünf Prozent durch die Reformen am Arbeitsmarkt ist ebenfalls eine Forderung.
Zusammenfassend möchte ich unsere Sicht zur derzeitigen Arbeitsmarktpolitik so darstellen: Die Arbeitsmarktpolitik der rot-grünen Bundesregierung und der rotroten Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern beschränkt sich im Wesentlichen darauf, mit hohem
finanziellen Aufwand die Ergebnisse einer verfehlten Wirtschaftspolitik in den Griff zu bekommen. Und dieses kann nicht funktionieren und wird abgelehnt.
Viel wichtiger ist nach Ansicht der CDU eine Politik für mehr Wachstum und Beschäftigung, die wesentliche Strukturveränderungen beinhaltet. Dies bedeutet eine Neuordnung der Wirtschaftspolitik und die Beseitigung von Fehlsteuerungen, wie von uns ständig gefordert. Die Wirtschaft muss, um wieder aufblühen zu können, von den Fesseln einer ausufernden Bürokratie und den Hemmnissen einer Überregulierung entlastet werden.
Vielmehr muss von dem Brutto mehr Netto in den Taschen der Arbeiter und Angestellten übrig bleiben. Und darauf kommt es an.
Gleichwohl möchte ich an dieser Stelle auch betonen, dass für die CDU-Landtagsfraktion die soziale Grundsicherung und der gerechte Lastenausgleich weiter eine herausragende Bedeutung haben.
Zum Gesetzgebungsverfahren auf Landesebene, meine Damen und Herren, kann ich feststellen, dass es sich um einen Gesetzentwurf handelt, der vor knapp zwei Wochen in Erster Lesung in den Landtag eingebracht wurde, innerhalb kürzester Zeit in den Ausschüssen abschließend beraten wurde und heute in der Sondersitzung zur Endabstimmung kommt.
Es handelt sich bei dem Gesetzgebungsverfahren, meine Damen und Herren, um ein klassisches Eilverfahren, bei dem zwangsläufig auch Fehler auftauchen. So hat der Sozialausschuss über haushaltsrelevante Veränderungen, also finanzpolitische Gesichtspunkte, beraten, ohne dass der zuständige Finanzausschuss überhaupt einbezogen wurde. Ferner wurde im Rahmen der öffentlichen Anhörung kritisiert, dass in Paragraph 6 Absatz 1 eine investive Zweckbindung der Ausgleichszuweisungen des Landes festgeschrieben ist, was einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung aus unserer Sicht bedeutet.
Zudem sollte Paragraph 3 Absatz 2 aus Sicht der CDULandtagsfraktion gestrichen werden, da gemäß Entscheidung des Verwaltungsgerichts Greifswald die Zustimmung des Innenministers gemäß Paragraph 3 Absatz 1 gerade nicht an materielle Bedingungen geknüpft werden darf,
Schließlich haben wir beantragt, dass Paragraph 2 Absatz 5 gestrichen wird, denn die Regelungen über die Erstattung von Verwaltungskosten und Auslagen sollen den Landkreisen durch Satzungen selbst überlassen blei
Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass wir uns mit unseren Positionen leider nicht durchsetzen konnten.
Auch unsere Kritik an der Nichteinbeziehung des Finanzausschusses im Rahmen des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen im Sozialausschuss des Landtages wurde von SPD und PDS nicht mitgetragen. Ferner bleibt nun abzuwarten, ob der im Gesetz gefundene Weg der Verteilung der Finanzmittel auf die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte so langfristig wirklich tragbar ist oder nicht vielmehr einer Revision und Abänderung schon in nächster Zukunft bedarf.
Abschließend möchte ich jedoch betonen, dass auch wir es für wichtig erachten, dass dieses Gesetz kommt, selbstverständlich schnellstmöglich. Deshalb können wir auch nicht nachvollziehen, dass es zwar jetzt den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum SGB II gibt, der heute abschließend beraten und auch endabgestimmt werden soll, jedoch der Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum SGB XII bisher nicht Gegenstand der Beratungen im Landtag war,
denn auch das SGB XII wird am 01.01.2005 in Kraft treten und bedarf einer rechtzeitigen Umsetzung durch ein Landesgesetz.
Hier gibt es folglich noch erheblichen Handlungsbedarf. Vielleicht sollte sich die Sozialministerin ein Beispiel an ihrem Kabinettskollegen aus dem Arbeitsressort nehmen und schnellstmöglich für die nächste Sitzung des Landtages im Oktober einen solchen Entwurf dem Landtag zuleiten. Auch hier wollen alle Beteiligten rechtzeitig Planungsund Rechtssicherheit.
Meine Damen und Herren, ich erkläre für die CDU-Fraktion, dass wir uns aufgrund der genannten Mängel enthalten werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die PDS-Landtagsfraktion hat die Agenda 2010 und hierin enthalten die Hartz-Gesetze von Anfang an kritisiert und es wird dabei bleiben, denn Hartz IV ist sozial ungerecht. Hartz IV erhöht den Druck auf Langzeitarbeitslose und bringt keine Arbeitsplätze. Qualifikation ist nichts mehr wert, weil jeder jede Arbeit annehmen muss. Hartz IV demütigt die Menschen, weil allein das Antragsformular jedem Offenbarungseid das Wasser reichen kann. Hartz IV macht den Niedriglohn salonfähig, weil Lohnsenkungen und Arbeitszeitverlängerung für die, die heute noch Arbeit haben, nicht auf sich warten lassen werden. Hartz IV ist kontraproduktiv, weil Kaufkraft ver
nichtet wird und dadurch auch bestehende Arbeitsplätze in Gefahr sind. Hartz IV macht Angst auf Zukunft, weil Langzeitarbeitslose die stets angemahnte private Altersvorsorge in den Wind schreiben können und die Lebensversicherungen sowie die Ausbildungsvorsorge für die Kinder weitgehend aufgebraucht werden müssten.
Insgesamt ist Hartz IV Armut per Gesetz und es ist Gift für Ost, und ich sage, aber auch für den Westen dieses Landes.
Und deshalb bleibt die PDS bei ihrer Kritik, deshalb bleibt sie auch als Fraktion bei den Demonstrantinnen und Demonstranten auf der Straße am 2. Oktober in Berlin.
Deshalb haben wir zurzeit eine Informationstour durch die Kreise und Städte gestartet, um die Menschen zu unterstützen, ihnen zu sagen, dass sie sich beraten lassen sollen beim Ausfüllen der Anträge, aber auch, dass sie ihre Anträge fristgerecht abgeben sollen.
(Harry Glawe, CDU: Dann müssen Sie sich aber beeilen! Dann müssen Sie die Kampagne von der PDS aber ein bisschen verstärken! – Zuruf von Torsten Koplin, PDS)
Und ungeachtet, Herr Glawe, unserer grundsätzlichen Kritik an der Hartz-Gesetzgebung haben wir das Landesausführungsgesetz schnell, solide und von den Beteiligten akzeptiert auf den Weg gebracht.
(Zurufe von Reinhard Dankert, SPD, Torsten Renz, CDU, Torsten Koplin, PDS, und Gabriele Schulz, PDS)
es liefert den Kommunen rechtliche Grundlagen für ihre Arbeit, es regelt die Aufgaben als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises für die Landkreise und kreisfreien Städte, es ermöglicht den Landkreisen, ihre Ämter und amtsfreien Gemeinden per Satzung zur bürgernahen Aufgabenerledigung vor Ort heranzuziehen, und es sichert den finanziellen Ausgleich in Umsetzung der Vorgaben des Bundes. Das heißt insbesondere, jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt wird durch diesen Gesetzgebungsprozess entlastet.
Der Modus war in der Diskussion strittig, aber es gibt mit dem Gesetzesvorschlag, den wir heute verabschieden, ein klares Signal in Richtung der Kommunen, dass wir sie bei dieser Aufgabenerledigung unterstützen. Das ist auch das Signal, was Sie heute verabschieden,