Protocol of the Session on September 15, 2004

da werden wir hören, was man für Argumente vorträgt, und dann werden wir darüber befinden, sachgerecht wie immer, Herr Glawe,

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Zurufe von Heike Polzin, SPD, und Torsten Renz, CDU)

und nicht polemisch, wie die CDU damit umgeht.

(Torsten Renz, CDU: Die Frage ist doch, ob Sie Änderungen vornehmen wollen in diesem Gesetz.)

Ansonsten kann ich nur sagen, ich bitte darum, dem Überweisungsantrag, wie von meinem Kollegen Koplin vorgetragen, hier zuzustimmen. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke schön, Herr Heydorn.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der PDS und SPD auf der Drucksache 4/1314(neu) zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag?

(Der Abgeordnete Harry Glawe meldet sich zur Geschäftsordnung.)

Herr Glawe, ich lasse über die Überweisung in den Finanzausschuss noch abstimmen. Das ist nicht vergessen worden.

Wer für die Überweisung federführend in den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss stimmt, den bitte ich jetzt ums Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das einstimmig beschlossen.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Gesetzentwurf zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? –

(Harry Glawe, CDU: Die Macht der Arroganz!)

Damit ist der in der Debatte beantragten Überweisung in den Finanzausschuss bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU und Gegenstimmen durch die Fraktionen der SPD und PDS nicht entsprochen.

Ich rufe nunmehr auf den Tagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/1325. Hierzu liegen

Ihnen zwei Änderungsanträge der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1330 und Drucksache 4/1331 vor.

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 4/1325 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 4/1330 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 4/1331 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses, der Abgeordnete Herr Vierkant. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Als der Petitionsausschuss in der Landtagssitzung vor der Sommerpause seine letzte Beschlussempfehlung vorgelegt hat, sagte Herr Timm sinngemäß, sie enthalte zwar nur 71 Petitionen, aber der Ausschuss wollte endlich den Schreibtisch leer haben. Das ist nicht gelungen. Zur heutigen Sitzung liegt Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit der Drucksache 4/1325 wieder eine Beschlussempfehlung vor. Diesmal sollen 119 Petitionen abgeschlossen werden. Sie sehen also, Ausschuss und Sekretariat waren auch über die Sommermonate Juli/August sehr fleißig, und dafür danke ich ihnen ganz herzlich.

Nach der heutigen Beschlussfassung zu dieser Vorlage wird der Landtag im Jahr 2004 über 330 Petitionen abschließend beraten haben. Das sind schon jetzt mehr als im gesamten Jahr 2000 und nur geringfügig weniger als 2001, 2002 und 2003. Wohlgemerkt: Mehr als ein Quartal haben wir noch vor uns.

Meine Damen und Herren, im Ergebnis unserer Arbeit konnte jedem fünften vorgetragenen Anliegen entsprochen werden, und das in durchaus wichtigen, teilweise für den Petenten existentiellen Fragen. So hat nach der Beschwerde einer Petentin und dem Tätigwerden des Ausschusses ein Jugendamt die noch ausstehenden Pflegegeldzahlungen beglichen und versichert, die Petentin werde auch zukünftig für die Vollzeitpflege ihres Pflegekindes Pflegegeld erhalten.

Mit der vorliegenden Sammelübersicht sollen drei Petitionen der Landesregierung überwiesen werden, um sie im Zuge geplanter Gesetzgebungsverfahren auf Probleme im Einzelfall hinzuweisen. Dabei ging es um die Bereederung von Forschungsschiffen, Parkerleichterungen für Behinderte und die Eigenständigkeit des Landkreises Rügen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei der Analyse der Beschlussempfehlung fällt auf, dass sieben Petitionen zuständigkeitshalber an den Deutschen Bundestag abgegeben werden sollen. Das sind fast 40 bis zum heutigen Stichtag im Jahre 2004 und damit ist eine deutliche Zunahme gegenüber den Vorjahren zu verzeichnen. Ich meine, dies ist ein Zeichen dafür, wie drastisch die Menschen auch in unserem Lande die Auswirkungen der Bundespolitik spüren und sich darüber beschweren. Ich nenne nur die Stichworte Gesundheitsreform, Rentenreform und die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit.

Gestatten Sie mir, meine Damen und Herren, auf einen Punkt zu verweisen, der mir sehr wichtig ist, und das ist das Ausschussklima. Mit der vorliegenden Empfehlung sollen, wie bereits gesagt, 119 Petitionen abgeschlossen werden. Davon sind 115 von den Berichterstattern beziehungsweise vom Ausschuss einstimmig verabschiedet worden. Das sind knapp 97 Prozent, und doch herrscht im Ausschuss bei weitem keine Kaffeehausatmosphäre. Drei Petitionen wurden mehrheitlich bei Gegenstimmen seitens der Fraktion der CDU und eine mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU und einer Stimmenthaltung seitens der Fraktion der SPD beschlossen. Während der Petitionsausschuss für seine manchmal zwar heftigen, meist aber sachlichen Auseinandersetzungen mit den Behörden bekannt ist, gab es bei drei der vier mehrheitlich verabschiedeten Petitionen scharfe Diskussionen der Ausschussmitglieder untereinander. Dabei ging es um grundsätzlich unterschiedliche Auffassungen zu den vorgetragenen Sachverhalten, aber auch zu den Kompetenzen des Ausschusses.

(Gerd Walther, PDS: Aber nicht bei der Verfassung!)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bin mir sicher, hierzu wird in der anschließenden Aussprache noch einiges zu sagen sein. Gleichzeitig hoffe ich aber, dass es bei allen Kontroversen gelingen wird, sachlich zu argumentieren und das Recht auf die freie, nur vor dem eigenen Gewissen zu verantwortende Entscheidung des anderen zu respektieren. Gerade wir als Abgeordnete im Petitionsausschuss müssen sehr sorgfältig mit den uns anvertrauten Sorgen und Nöten umgehen und deshalb in bestimmten Situationen auch die Kraft aufbringen, persönliche Verschiedenheiten und Befindlichkeiten im Sinne der Petenten auszublenden. Hier sollte sich jeder nochmals besonders in die Pflicht nehmen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Herr Abgeordneter Vierkant.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erste hat das Wort für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Peters. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

In der Tat, Herr Vierkant, Kaffeehausatmosphäre herrscht wirklich nicht. Persönliche Befindlichkeiten nehmen überhand. Das habe ich, solange ich im Petitionsausschuss war, bisher nicht erlebt. Das, was augenblicklich abgeht, war weder unter Herrn Grams noch unter Herrn Prachtl so. Aber dazu will ich nachher im zweiten Teil, wenn ich wieder hier vorne stehe, Genaueres sagen.

Zunächst einmal zur Drucksache 4/1325. Herr Vierkant sagte schon, die Sammelübersicht beschäftigt sich mit Petitionen für den Zeitraum vom 1. Juni bis 31. Juli 2004, und wie immer sind die Petitionen verschiedenen Bereichen zuzuordnen. Die häufigsten Bereiche kommen als kommunale Angelegenheiten. Da haben wir elf, Strafvollzug zehn, Baurecht/Bauwesen sechs, Schulwesen, allgemeine Beschwerden, Sozialversicherung jeweils fünf, und

dann splittet sich das – vier, drei, zwei – in ganz unterschiedliche Bereiche. Und auch das erwähnte Herr Vierkant: Von den 119 aufgeführten Petitionen konnte in 22 Fällen geholfen werden, in zwei Fällen wurde teilweise geholfen. Insofern deckt sich das. 20 Prozent unserer Petitionen konnten also zur Zufriedenheit oder annähernd zur Zufriedenheit der Einreicher gelöst werden beziehungsweise es konnte den Beschwerden und Bitten stattgegeben werden. Das heißt aber auch, 24 Bürgerinnen und Bürger mussten sich erst an den Petitionsausschuss wenden, bevor sie ihr Recht bekamen. Ob das notwendig gewesen ist, bleibt natürlich zu bezweifeln.

Lassen Sie mich heute wie immer einige Beispiele aus der vor Ihnen liegenden Drucksache benennen – natürlich anonymisiert. Ihre Bemerkung, es ist nicht öffentlich, habe ich wohl gehört aus der Mitte.

(Torsten Renz, CDU: Nicht aus der Mitte, rechtes Lager.)

Richtig, aus der Mitte.

(Harry Glawe, CDU: So schweigsam waren wir noch nie! – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)

Herr Glawe, das ist Ihnen ja gar nicht eigen. Aber es ist auch einmal schön, von Ihnen zu hören, dass Sie schweigsam werden wollen.

Erstes Beispiel: Ein Petent beklagt eine gebührenpflichtige Verwarnung wegen Parkens auf einem Sonderplatz für Schwerbehinderte. Er selbst ist schwer behindert und hatte dies durch die Hinterlegung seines Schwerbehindertenausweises im Fahrzeug auch belegt. Sein Tun wurde durch die Bußgeldstelle aber nicht anerkannt. Das Wirtschaftsministerium führte in seiner Stellungnahme aus, dass die Auslegung des Schwerbehindertenausweises im Fahrzeug nicht rechtmäßig war und Ausnahmen nur gelten, wenn Parkausweise gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt sind. Der Behindertenausweis allein ist noch kein Parkausweis und berechtigt nicht, auf diesem Sonderparkplatz zu parken.

Formal ist der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt und die Verwarngeldforderung natürlich auch gerechtfertigt und notwendig, aber aus dem Behindertenausweis war zweifelsfrei zu ersehen, welche Behinderung er hat. Das heißt, er ist wirklich sichtbar körperlich behindert, er hat nicht irgendwo eine versteckte Behinderung, die man nicht sehen kann. Man hätte also die Ermessensausübung durchaus vornehmen und von dieser Forderung Abstand nehmen können. Das sah das Wirtschaftsministerium auch so und hat daraufhin auf einer Dienstbesprechung mit den Leitern der Kreisordnungsbehörden eine fachliche Auswertung vorgenommen. Insofern soll es in Zukunft nicht wieder vorkommen und der Ermessensspielraum soll wirklich genutzt werden.

Ein zweites Beispiel: Nach Meinung eines weiteren Petenten werden in unserem Land – dieses Thema kommt immer wieder – ohne vorherige Hinweise massenhaft Radarfallen auch an unübersichtlichen Stellen aufgebaut, die seiner Meinung nach nur einem Zweck dienen, nämlich hohe Einnahmen zu erzielen,

(Torsten Renz, CDU: Das kann ich bestätigen.)

und so etwas gäbe es in den alten Bundesländern überhaupt nicht.

Meine Damen und Herren, angesichts der vielen schweren Unfälle mit Personenschaden aufgrund überhöhter oder unangepasster Geschwindigkeit hielt sich meine Motivation, im Sinne des Petenten darauf hinzuwirken, die Verkehrsüberwachungspraktiken in unserem Land zu ändern, doch sehr in Grenzen. Ich war nicht gewillt, irgendwie Einfluss zu nehmen, dass sich die Praktiken ändern. Ein Bußgeld ist schnell bezahlt. Wer aus seinem Verhalten nicht lernt, muss eben öfter in die Brieftasche greifen. Ein Menschenleben kann man nicht bezahlen und es ist auch nicht zu ersetzen. Aus dem Grunde ist, wie gesagt, meine Motivation nicht gegeben. Zu dem Verkehrssicherungskonzept unserer Landesregierung gibt es eigentlich nach meiner Auffassung und auch nach unserer Auffassung keine Alternative.

Ein drittes Beispiel: Die geschiedenen Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht für ihren Sohn. Dem Klassenlehrer wurde durch den Schulleiter trotzdem ein Gespräch mit dem Vater untersagt. Die Ursache für das zu beanstandende Verhalten des Schulleiters war eine fehlerhafte Eintragung in der Schülerakte. Damit dies künftig vermieden wird, sind alle Schulleiter darauf hingewiesen worden, nur noch Veränderungen in den Akten vorzunehmen, wenn amtliche Dokumente vorliegen. Selbstverständlich ist dem Anliegen des Vaters inzwischen entsprochen worden.

Ein letztes Beispiel, meine Damen und Herren: Der Petent wandte sich gegen eine gerichtliche Entscheidung und dabei insbesondere gegen die Auferlegung eines Ordnungsgeldes von 200 Euro, weil er unentschuldigt gefehlt hat. Er vermutete natürlich, dass der Termin bewusst so gelegt wurde, dass seine Teilnahme nicht möglich war. Dafür gab es aber keine Anhaltspunkte. Dennoch wurde im weiteren Verlauf die Auferlegung des Ordnungsgeldes zurückgenommen und wir konnten die Petition abschließen. Was das Ordnungsgeld betrifft, dazu muss ich sagen, in Entscheidungen des Gerichtes greifen wir nicht ein, diese haben wir auch nicht zu prüfen.