Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der schon genannten Pressemitteilung der CDU-Fraktion vom 4. Juni 2004 ist zu entnehmen, dass die CDU-Fraktion noch vor den am 13. Juni 2004 stattgefundenen Kommunalwahlen Rechtsklarheit bezüglich der so genannten Altanschließerproblematik schaffen wollte und hierzu die entsprechende Novelle angekündigt hat.
Meine Damen und Herren von der Opposition, die Kommunalwahlen sind vorüber. An der Rechtslage hat sich nichts geändert.
Ihr Wahlversprechen haben Sie wohl gebrochen, allerdings nur auf den ersten Blick, denn was man ohnehin nicht einhalten kann, das kann man auch nicht brechen. Man kann bestenfalls etwas Unrealistisches versprechen und hoffen, dass es niemand rechtzeitig merkt.
Meine Damen und Herren, allen Fraktionen dieses Hauses, ob Koalition oder Opposition, ist bekannt, dass die Landesregierung – der Minister hat es eben noch einmal wiederholt – nach der Sommerpause einen umfassenden Gesetzesentwurf zur Novellierung des Kommunalabgabengesetzes in den Landtag einbringen wird.
Ich denke, es ist Populismus in dieser Frage. Es ist wirklich angebracht, das beiseite zu legen und in der Sache zu arbeiten. Wir spielen nicht nur mit der Arbeit von Zweckverbänden und Bürgermeistern, sondern vor allen Dingen mit dem Rechtsempfinden vieler, vieler Bürger, die ernsthafte Sorgen und viele Fragen in diesem Zusammenhang haben. Und dass hierbei eine Reihe von Klippen auf juristische Art zu umschiffen sind, hat der Minister eben noch einmal deutlich gemacht. Das dürfte auch der CDUFraktion wenigstens nach ihrem Schnellschussantrag zur Jagdsteuer bekannt sein,
der in der vorgelegten Form eben auch nicht haltbar ist und selbst mit einem Änderungsantrag nicht zu heilen war. Das sage ich ausdrücklich ohne Häme, meine Damen und Herren der CDU.
Ich bitte aber auch, andere nicht über Gebühr zu kritisieren. Ich glaube, das ist kein fairer Umgang in der Sache miteinander.
In Ihrer Pressemitteilung sprechen Sie davon, Rechtsklarheit schaffen zu wollen. Die besteht aber gerade seit der entsprechenden Rechtssprechung durch das Oberverwaltungsgericht Greifswald. Als Gesetzgeber müssen wir jetzt vielmehr die Voraussetzungen für eine umfassendere Flexibilisierung der Gebühren- und Beitragsgestaltung schaffen, und zwar auch im Interesse der so genannten Altanschließer. Hier sind die Fraktionen des Landtages gar nicht so weit auseinander. Neben dem Gloriaschein, verehrter Herr Ringguth, den Sie eben der CDU-Fraktion
denn Sie sprachen von der indirekten Beteiligung der Gemeindevertretungen, wir wollen auch einmal festhalten, dass in vielen Zweckverbänden auch eine ganze Reihe von CDU-Bürgermeistern gesessen
Die betroffenen Stellen haben zu Recht hohe Erwartungen an die Neuregelung. Gerade deshalb sollten wir nun aber nicht in eine Art Adventsstimmung verfallen und heute in der einen und morgen in der anderen Ecke erwartungsvoll herumschnüffeln.
Wir überweisen den vorliegenden Gesetzentwurf und werden ihn in einem größeren Zusammenhang behandeln. Wir sind sicher, dass wir aufgrund der unterschiedlichen Stellungnahmen spannende und nicht ganz einfache Diskussionen zu erwarten haben. Ich denke, dass es trotzdem wichtig ist, dass wir bis zum Ende des Jahres das Gesetz insgesamt geregelt haben. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor einer Reihe von Wochen habe ich hier die Diskussion um das Kommunalabgabengesetz sportlich mit einem Zehnkampf verglichen – es gibt ja nicht nur Fußball – und habe die CDU gescholten, dass sie hier in einzelnen Disziplinen antritt und in anderen nicht.
Heute stellen wir fest, dass die CDU in einer weiteren Teildisziplin, und zwar der Teildisziplin Beitragsrecht oder Beitragspflicht, an den Start gegangen ist
und dass wir hier, deshalb freue ich mich natürlich über diesen Antrag, eine Positionierung der CDU bekommen haben. Insofern ist das schon etwas Positives.
Ich kann auch gleich, da bin ich weiterhin beim Positiven, sagen, dass wir selbstverständlich diesen Antrag wie
auch die übrigen Anträge zum Thema Kommunalabgabengesetz in die zuständigen Ausschüsse überweisen werden. Meine Vorredner haben darauf hingewiesen, dass wir sie dort ab September zusammen mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung im Zusammenhang diskutieren werden.
Gerade die Frage der Beiträge, Herr Dr. Jäger, gehört in einen inneren Zusammenhang mit der Finanzierung unserer kommunalen Einrichtungen und Anlagen insgesamt und insofern gehört diese Diskussion in einen Gesamtzusammenhang eingebettet.
Aber lassen Sie mich noch ein paar Sätze zu diesem Thema sagen, meine Damen und Herren. Es ist in der Tat ein Thema, was das Finanzvolumen angeht, das in diesem Lande nicht nur in Teterow viele Menschen aufwühlt, sondern es ist ein ganz anderes Kaliber als etwa das Thema Jagdsteuer. Hier reden wir wirklich über große Beträge,
und zwar sehr große Beträge für Einzelne, aber auch große Beträge für entsorgungspflichtige Körperschaften.
Der Antrag der CDU lässt sich im Grunde genommen auf einen einzigen Tatbestand zusammendrängen, mehr will er ja auch gar nicht: Wir schaffen die Beitragspflicht ab und kommen zu einem Beitragsrecht.
Für eine solche Gesetzesänderung lassen sich, das will ich nicht bestreiten, eine Reihe von Aspekten ins Feld führen. Zunächst einmal ist es so, dass auch der Referentenentwurf, dessen Geburtstag wir feiern konnten, genau diese Regelung enthält, denn auch dieser Referentenentwurf geht weg von der Beitragspflicht und hin zu einem Beitragsrecht.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist nur falsch, wenn die Opposition das fordert?! – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
Ein Blick in andere Bundesländer zeigt uns auch, dass wir mit einer solchen rechtlichen Regelung keineswegs alleine dastehen würden,