Ich möchte Ihnen einige Beispiele der Auswirkungen des jetzigen Landeswaldgesetzes im Paragraphen 20 nennen und fange wie immer damit an: Die Gemeinde Koserow baut eine neue Straße. Die Straße ist 200 Meter lang und schmal. Man kann auf der Straße nicht wenden, denn sie endet an einem Wald. Für Pkw und Müllabfuhr ist ein Wendehammer erforderlich und dafür wird ein Stück Waldrand benötigt, aber nicht zum Parken, damit vielleicht die Feuergefahr gebannt wird, sondern nur zum Wenden, damit der Müllfahrer wenden kann. Dieses Stück ist 1,50 mal 5 Meter groß und mit Schneebeeren – der Volksmund sagt Knallerbsensträucher – bewachsen, keine Bäume.
(Reinhard Dankert, SPD: Kein Maschen- drahtzaun? – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)
Drei Termine vor Ort zwischen der Gemeinde, dem Amt, der Planungsbehörde und der unteren Forstbehörde waren notwendig. Erst als die Gemeinde zusammen mit dem Entsorgungsbetrieb, dem Amt und dem Planungsbüro mittels eines Müllfahrzeuges die Notwendigkeit des Wendehammers praktisch nachgewiesen hatte, konnte bei einem weiteren Vor-Ort-Termin der Wendehammmer wie geplant mit Rasengittersteinen, also auch keine Versiegelung, errichtet werden.
Ein zweites Beispiel: Die Gemeinde Loddin hat die Errichtung einer Rettungsschwimmerunterkunft geplant, neben einem Gebäude, welches Mitte der 90er Jahre errichtet wurde – damals wurde die Waldabstandsregelung flexibler gehandelt – und Feuerwehr und Jugendklub beherbergt. Rettungsschwimmerunterkunft, daneben Feuerwehr und Jugendklub – ein sinnvolles Ensemble also. Waldabstand 15 Meter, Kiefernwaldhöhe 10 Meter. Ungezählte Vor-Ort-Termine der unteren Forstbehörde, der Gemeinde, des Amtes und des Planungsbüros, Einschaltung des Landesamtes für Forst und Großschutzgebiete und Einschaltung des Ministeriums – und das Ergebnis der Vor-Ort-Termine:
ein Jahr Verzögerung, Verteuerung, Personal- und Ressourcenvergeudung. Zur diesjährigen Saison hausen die Rettungsschwimmer weiter in einer Baracke unter unzumutbaren Bedingungen.
(Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus – Eckhardt Rehberg, CDU: Das ist die Realität! Das ist die Realität!)
Aber, meine Damen und Herren, nach einem Jahr der Kompromiss: Baubeginn für die Rettungsschwimmerunterkunft in diesem Sommer.
Ein drittes Beispiel: In der Gemeinde Ahlbeck plant ein privater Investor eine Hotelerweiterung und dazu die Errichtung eines Reiterhofes. Investitionsvolumen 20 Millionen Euro, 25 neue Arbeitsplätze, Waldrandlage, teilweise Privatwald, Kiefern. Wieder Vor-Ort-Abstimmung mit der unteren Forstbehörde, wieder Ortsbegehung mit dem Landesamt für Forsten und Großschutzgebiete. Dann kommen vier ganz große Förster, laufen da rum
und gucken sich jeden Baum einzeln an – ich war dabei –, wieder Zeitverzug, wieder Verteuerung, wieder Bürokratie, wieder Frust.
Meine Damen und Herren, staatliche Reglementierung von Wirtschaft und Gesellschaft führen zu einer ökonomischen und mentalen Erstarrung auch in Mecklenburg-Vorpommern.
(Reinhard Dankert, SPD: Aber die CDU schafft das ab, Herr Riemann?! – Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)
Meine Damen und Herren, ich schätze die untere Forstbehörde in Neu Pudagla. Ich schätze ausdrücklich den Forstoberrat Sündermann, der mit vielfältigen Ideen den Wald verteidigt, mehrt und der Bevölkerung und den Touristen nahe bringt.
Aber, meine Damen und Herren, geben wir dem Forstamt und den Förstern vor Ort mehr Entscheidungsfreiheit! Sie können besser Sinnvolles von Unsinnigem unterscheiden und sie können schneller und unbürokratischer unterscheiden. Das wird die Akzeptanz von Wald und Behörden stärken. – Danke.
Im Rahmen der Debatte ist eine weitere Mitüberweisung in den Innenausschuss und in den Finanzausschuss beantragt worden. Ich lasse also jetzt über die Überweisung abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU auf der Drucksache 4/1229 zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Bauausschuss, den Umweltausschuss, den Tourismusausschuss, den Innenausschuss und den Finanzausschuss zu überweisen, den bitte ich jetzt ums Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisung so zugestimmt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes, auf der Drucksache 4/1230.
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) – 2. ÄndG KAG – (Erste Lesung) – Drucksache 4/1230 –
Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Herr Ringguth. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Irgendwie bedauere ich es schon, dass ich Ihnen nach einem so großen Sommerfest gestern Abend und nach einem nicht so großen Fußballspiel – und
wir haben jetzt auch gehört, dass Rudi Völler als Bundestrainer zurückgetreten ist, das sind die ganz, ganz wichtigen Dinge –, dass ich Ihnen mit einer so relativ trocknen Gesetzesmaterie, wie es die im KAG nun mal ist, kommen muss.
Ich freue mich, dass ich den Innenminister Herrn D r. Timm dort auf der Bank sehe. Herr Innenminister, ich muss Ihnen schon sagen, Sie waren sich einfach nicht zu schade, den vorliegenden Gesetzentwurf der CDU-Fraktion in einer Presseerklärung als „Entwürfchen“ zu titulieren.
Dazu kann ich Ihnen aber nur sagen, Herr Innenminister, lieber in regelmäßigen Abständen ein „Entwürfchen“ als gar kein Entwurf.
Das Kommunalabgabengesetz stand in dieser Legislaturperiode schon mehrfach auf der Tagesordnung dieses Hohen Hauses und immer, das betone ich, immer auf Initiative der CDU. Am 17. März …
Nein, Sie sehen ja, wir haben jetzt gerade ein paar Tage nach der Wahl und ich stehe schon wieder hier, Herr Dr. Timm.