Wie sieht es mit dem Drehstandort zwischen den beiden Medienmetropolen Hamburg und Berlin aus? Auch hier existieren, und zwar durch noch unverbrauchte Drehorte und die Aufgeschlossenheit unserer Bürger gegenüber Filmemachern, beste Bedingungen.
Meine Damen und Herren, was wir brauchen, ist eine Entwicklung der kulturellen Filmförderung hin zu einer wirtschaftlichen. Projektförderung ist nur wenig geeignet, solche kulturellen Leistungsträger in die Lage zu versetzen, ihre Vorhaben und Unternehmungen vernünftig und längerfristig zu planen. Kameralistik in der kulturellen Filmförderung steht darüber hinaus einzuführenden betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entgegen. Damit es aber überhaupt so weit kommen kann, darf der Kahlschlag bei der kulturellen Filmförderung nicht durchgezo
gen werden. Wir brauchen sie noch als Basis für die wirtschaftliche Förderung. Wie die aussehen kann, das wird in verschiedenen Konzepten ausführlich dargelegt. Eins habe ich ja schon zitiert, es muss also nichts neu erfunden werden.
Auf die positiven wirtschaftlichen und beschäftigungsrelevanten Nebeneffekte wird mein Kollege Dr. Born noch einmal eingehen. Deshalb bleibt mir nur der Appell: Unterstützen Sie unseren Antrag! Lassen Sie uns den Grundstein dafür legen, dass sich Produktion und entsprechendes Dienstleistungsgewerbe langfristig bei uns ansiedeln, dass Arbeitsplätze entstehen können und unser Land nicht ein weiteres Aushängeschild verliert!
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Fiedler-Wilhelm, Sie haben die Leistungsbilanz wunderbar dargestellt, sehr facettenreich. Da es vorwiegend in kultureller Filmförderung entstanden ist,
ist das doch eigentlich an dieser Stelle ein Ausdruck für gute Kulturpolitik, über die wir froh sein dürfen.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Ja, das habe ich doch gesagt und darum wollen wir sie auch nicht kaputtmachen. Das hatte ich gesagt.)
Wir alle zusammen wissen natürlich, dass dieses Feld der Filmförderung viele Facetten hat. Und das liegt nicht nur in den Händen des Bildungsministeriums, hier ein wirkliches Kultusministerium, sondern es liegt im Wirtschaftsministerium, es liegt im Finanzministerium und es liegt in der Staatskanzlei.
Es sind sehr viele, die hier ackern müssen. Ich kann hier eigentlich nur etwas zu der kulturellen Filmförderung sagen.
Sie haben angesprochen, dass das Landesfilmzentrum von den Haushaltseinschnitten hart getroffen worden ist. Das liegt natürlich daran, dass wir eine prozentuale Absenkung gemacht haben, denn sie haben vorher auch viel bekommen.
Es ist schwer, ohne Frage. Wir haben sicher alle wahrgenommen, dass das Landesfilmfestival noch einmal einen Zuschuss bekommen hat, damit es ordentlich laufen kann. Es ist von allen wahrgenommen worden.
Der Punkt, alles werde mit der Gießkanne gemacht, kommt ein bisschen gebetsmühlenartig. Und genauso gebetsmühlenartig gebe ich zurück, das stimmt doch nicht. Wir haben Schwerpunktsetzungen,
die liegen bei den Jungendkunstschulen, die liegen bei den Bibliotheken, die liegen bei den Musikschulen und eine ganze Menge der Gelder sind eingebunden in institutionellartige Ausschüttungen. Ich denke einmal an das – weil wir Daueraufgaben haben –, was wir bei den Musikschulen tun müssen.
Wir waren beide sicherlich beeindruckt von der Vielzahl der Stimmen in der Bildungsausschusssitzung zum Thema Förderrichtlinie. Was für mich hängen geblieben ist, das sind nicht so sehr die Förderrichtlinien, sondern dass das Problem mehr darin liegt, dass wir doch bitte mehr Geld ausgeben sollten.
So ist es. Aber die Förderrichtlinien sind jedenfalls nicht so sehr unter Beschuss geraten, wie wir das zu Anfang erwarteten und dachten. An einer Stelle muss ich jetzt aber doch einhaken, denn Sie haben gesagt, die Filmwirtschaft müssen wir fördern.
Und da bin ich jetzt außerhalb meines eigenen Bereiches, denn ich kann etwas zu dem kulturellen sagen.
Wir könnten vielleicht weiter über die kulturelle Filmförderung diskutieren, denn da sind wir im Kerngeschäft handlungsfähig und die Verpflichtungsermächtigungen sind alle da. Sie haben als Stichwort das Landesfilmzentrum angesprochen und da plädiert der Landesrechnungshof für eine Eigenständigkeit. Das macht durchaus auch Sinn und darüber muss man nachdenken. Aber die selbst finanzierte Einrichtung können wir uns alle zusammen in allen Bundesländern nicht vorstellen. Da werden immer entweder Zuschüsse oder Darlehen von der wirtschaftlichen Seite gebraucht.
Über die Organisationsform muss man diskutieren. Das bedarf einer sehr sorgfältigen Abstimmung mit den anderen Häusern, so, wie ich sie genannt hatte.
Die Diskussion ist lang und mein Beitrag ist ganz kurz und die Diskussion ist noch nicht am Ende. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Film ist ein wichtiges Kultur- und Wirtschaftsgut. Erhalt und Entwicklung deutscher Filmkultur sind nur auf der Basis einer funktionie
renden Filmwirtschaft möglich. Dieses Ziel ist in Deutschland wie sonst auch in Europa, mit Ausnahme des USamerikanischen Films auch in Übersee, nach Auffassung der Kulturpolitik nur durch öffentliche Förderung erreichbar. Bund und Bundesländer, damit auch MecklenburgVorpommern, haben ein hohes Interesse daran, den Filmund Medienstandort Deutschland durch Förderung einer leistungs- und wettbewerbsfähigen Film- und Medienwirtschaft zu entwickeln.
Seit dem 1. Januar diesen Jahres, manchmal muss man ja auch so ein bisschen Bildung machen, gilt die neue Novelle des Filmfördergesetzes der Bundesrepublik. Dadurch wurde der Etat der bundesweit agierenden Filmförderanstalt von 46,2 Millionen auf 64,7 Millionen Euro erhöht. Zu diesem Zweck wurde die Kinoabgabe auf etwa 2,7 Prozent des Bruttoumsatzes erhöht, was etwa 3 Cent pro Kinokarte bedeutet. Zum Vergleich, in Frankreich sind es 11 Prozent, die abgeführt werden müssen. In Frankreich hat alleine die Zentralregierung 700 Millionen Euro jährlich zur Verfügung, um Filme zu fördern.
Von daher sind also die in fast allen Bundesländern existierenden Filmfördereinrichtungen, die aus Steuergeldern oder aus Mitteln verschiedener Medienanstalten gespeist werden, ein nicht mehr wegzudiskutierendes Faktum. Teilweise sind, wenn man sich die unterschiedlichen Praktiken in den einzelnen Ländern anguckt, natürlich auch öffentlich-rechtliche oder privatwirtschaftliche Programmanbieter an der Finanzierung beteiligt. Allerdings zahlen Filmtheater und Videobranchen nur auf Bundesebene und nicht in die Fördertöpfe der Länder. Für Deutschland ergibt sich immerhin ein Fördervolumen im Filmförderbereich von fast 230 Millionen Euro. Das bedeutet eine durchschnittliche Subventionierung eines Arbeitsplatzes in der Filmwirtschaft in Deutschland mit etwa 5.000 Euro. Das also sind Rahmenbedingungen.
Es gibt unterschiedliche Trägerschaften in Bezug auf die Institutionalisierung der Filmförderung, es gibt die Stiftungen, es gibt die Vereine und es gibt auch GmbHLösungen wie zum Beispiel in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Von daher ist natürlich die Frage einer selbständigen Struktur – und der Landesrechnungshof fordert dieses ja auch – schon richtig. Nichtsdestotrotz ist es so, dass wir in dem Konzert der Filmförderung ja wohl eher die Kleinen sind. Und wenn man sich anguckt, dass Nordrhein-Westfalen 36,6 Millionen ausgibt, der Film- und Fernsehfonds Bayern 32,4 Millionen, die Filmworld BerlinBrandenburg 17,2 Millionen und die Mitteldeutsche Medienförderung 14 Millionen, dann sind das Dimensionen, die bei uns im Lande nicht zu realisieren sind.
Von daher wird es also darum gehen, die Frage der Förderung wirklich auf eine neue Grundlage zu stellen, denn die Diskussion ist ja im Gange. Es gibt natürlich auch vom Landesfilmzentrum selbst verschiedene Vorschläge, eine eigenständige und tatsächlich wirtschaftliche Filmförderung zu schaffen, die die kulturelle Filmförderung im Lande Mecklenburg-Vorpommern ergänzt. Ich gehe davon aus, dass das, was Sie in Ihrem Punkt 3 schreiben – die kulturelle Filmförderung in eine rein wirtschaftliche Filmförderung zu überführen –, nicht wirklich ernst gemeint ist. Denn beide Förderungen, eine kulturelle Filmförderung und eine wirtschaftliche Filmförderung, haben ihren berechtigten Platz.
Ich möchte an dieser Stelle darauf verweisen, dass das Kardinalproblem nicht einfach die Auffüllung von Fördertöpfen ist, denn es gibt gerade in der Filmwirtschaft in Deutschland einen so genannten Fördertourismus. Oftmals, und das ist die Tendenz, die wir jetzt in Deutschland feststellen, werden nämlich durch diese Förderung nicht feste Arbeitsplätze subventioniert, sondern ausschließlich Projekte.
Das ist das Problem. Wenn wir nämlich darüber nachdenken und diskutieren, wie wir eine wirklich wirtschaftliche und kulturelle Filmförderung in Mecklenburg-Vorpommern neu ordnen wollen, dann müssen wir auch diese Fragen mit den Betroffenen diskutieren. Deswegen greift auch Ihr Antrag, so, wie er uns hier heute vorliegt, zu kurz.