Protocol of the Session on May 14, 2004

Wir werden die Zahl der Fachberaterinnen und Fachberater, die den Bildungsauftrag begleiten und die Erzieherinnen und Erzieher beraten sollen,

(Torsten Renz, CDU: Wie das abläuft, ist doch unlogisch. – Zuruf von Rudolf Borchert, SPD)

von 20 auf 60 erhöhen.

(Beifall Angelika Gramkow, PDS)

Von den 2,3 Millionen Euro für die vorschulische Bildung stehen ab Herbst 490.000 Euro für die pädagogische Beratung zur Verfügung.

(Unruhe bei Rudolf Borchert, SPD, und Torsten Renz, CDU)

Am 7. und 8. Mai fand, in Verantwortung des Sozialministeriums und fachlich geführt durch Wissenschaftler der Universität, die erste Fortbildungsveranstaltung für die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren statt. Fortgesetzt werden sie am 14./15. Mai, abgeschlossen werden sie am 4. und 5. Juni diesen Jahres. Gleichzeitig sollen nach der ersten Fortbildungsveranstaltung die weiteren Fach- und Praxisberater der Kreise und Kreisverbände und in der Folge kurzfristig die Erzieherinnen, die ab September in die Umsetzung der vorschulischen Bildung einbezogen werden, qualifiziert werden. Damit wird erreicht, dass alle zum Termin pünktlich auf diese neue Aufgabe vorbereitet sind.

Das Ministerium hat auch seine Unterstützung an Eltern und interessierte Bürgerinnen und Bürger gegeben. Wir haben im April eine Telefonhotline geschaltet, an die sich alle wenden können, die Fragen haben. Wir haben auf der Internetseite aktuelle Informationen. Wir haben Handreichungen vorbereitet. Ich habe Infoveranstaltungen durchgeführt und habe mich auch an die Vorsitzenden der Fraktionen im Landtag gewandt. Für Gesprächsbedarf stehe ich jederzeit bereit, auch den Kolleginnen und Kollegen der CDU.

(Eckhardt Rehberg, CDU: Ich hab keinen Bedarf, Frau Linke.)

Wir können uns hier also zu Fragen, die Sie vor Ort haben, auch detailliert verständigen.

Die letzte Frage der CDU bezieht sich auf die zeitnahe Auszahlung der Landesfinanzen. Die finanzielle Beteiligung des Landes ist im Paragraphen 18 geregelt.

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Für das laufende Jahr gewährt das Land den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe Zuweisungen in Höhe von 77,7 Millionen Euro. Dabei ist der bereits verausgabte Beitrag bis zum In-Kraft-Treten des Gesetzes am 1. August auf den Jahresbetrag anzurechnen. Die Auszahlung der Landesmittel erfolgt in zwei gleich großen Teilbeträgen, am 1. August und am 1. November. Maß

geblich für die Festlegung der Anzahl der belegten Kitaplätze ist der Durchschnitt der Meldungen, der Platzbelegungen am 1. April und 1. Oktober 2003,

(Harry Glawe, CDU: Soll das bis 2005 gemacht werden, Frau Ministerin? 2005?)

also für den Endzeitraum des Jahres. Die Höhe der bis zum 31.07.2004 ausgereichten Landesmittel bemisst sich nach der im alten Kita-Gesetz festgelegten Stichtagsregelung. Sie ist Ihnen bekannt. Die Kinderzahl zum 1. April wird gemeldet über die Jugendämter an das Landesjugendamt. Das bedeutet, sofern diese Meldungen korrekt vorliegen und geprüft sind, …

(Harry Glawe, CDU: Die haben Sie doch schon.)

Bedauerlicherweise nicht.

… wird die Höhe der Auszahlungen kurzfristig – und ich gehe davon aus, dass das zeitnah ist,

(Harry Glawe, CDU: Die überprüfen Sie doch genau.)

in der Regel war das um den 15. Mai – auch in diesem Jahr den Kreisen und kreisfreien Städten mitgeteilt.

In Paragraph 18 Absatz 2 ist die finanzielle Beteiligung des Landes für die Jahre 2005 und 2006 geregelt. Es handelt sich um Festbeträge, die im Vergleich zu den Daten des Jahres 2004 in den beiden Folgejahren um jeweils zwei Prozent steigen.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Die Zuweisungen des Landes errechnen sich zur einen Hälfte aus der Gesamtzahl aller im Zuständigkeitsbereich eines örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe lebenden Kinder bis zu 11 Jahren – Stichtag ist der 31.12. des vorvergangenen Jahres – und zur anderen Hälfte aus der Zahl der durchschnittlich belegten Kita-Plätze auf der Basis der Angaben vom 1. April und 1. Oktober 2003. Das Land wird auch hier eine zeitnahe Auszahlung der Landesmittel sicherstellen. Die Mittel sind im Doppelhaushalt enthalten, da gibt es überhaupt keine Frage. Falls das auf der jetzigen gesetzlichen Grundlage nicht gewährleistet sein sollte, ist der Landtag gefragt, gegebenenfalls hier Veränderungen vorzunehmen.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Torsten Renz, CDU: Das tragen wir mündlich vor.)

Sehr verehrte Abgeordnete, die Bilanz der bisherigen Umsetzung des neuen Kindertagesförderungsgesetzes, das wir im Land haben, fällt sehr positiv aus.

(Eckhardt Rehberg, CDU: Oh! – Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Erstens. Die Umsetzung des gesetzlichen Bildungsauftrages ist gut vorbereitet. Wir liegen im Zeitplan.

(Eckhardt Rehberg, CDU: Ah!)

Zweitens. Die Finanzzuweisungen werden in den nächsten Tagen konkret ausgewiesen.

Drittens. Die drei zum 01.08.2004 zu erlassenden Rechtsverordnungen zum Bildungsauftrag, zur Finanzierung und zur Gesundheitserziehung sind mit den Ressorts abgestimmt. Das Einvernehmen mit den zuständigen Ministerien ist hergestellt und sie werden pünktlich zum 1. August 2004 mit In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Verfügung stehen.

Viertens. Die kommunale Selbstverwaltung nimmt ihre Verantwortung zur Umsetzung des Gesetzes selbstbewusst und selbstbestimmt wahr.

Fünftens. Verehrte Abgeordnete, es ist uns im vergangenen Jahr, seit wir über dieses Gesetz diskutiert haben, gelungen, alle Bereiche der Gesellschaft über die Notwendigkeit vorschulischer Bildung zu informieren und die Gesellschaft zu sensibilisieren. Kaum ein Tag vergeht, wo nicht in den Tageszeitungen ein Träger seine Kinder oder sein Konzept vorstellt, für sich wirbt und die gesamte Gesellschaft an diesen Prozessen Anteil nimmt.

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Verehrte Abgeordnete, der Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder ist sowohl unter dem Aspekt einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit als auch unter dem Gesichtspunkt einer früheren und besseren Bildung von Kindern voranzutreiben. So steht es in den zehn Eckpunkten der Frauenunion der CDU.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Was die CDU dort vorschlägt, das haben diese Landesregierung und diese Koalitionspartner bereits auf den Weg gebracht. – Vielen Dank.

(Heiterkeit bei Eckhardt Rehberg, CDU: Peinlich! Peinlich! Ganz peinlich! – Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Frau Ministerin, gestatten Sie jetzt die Anfrage des Abgeordneten Renz?

Ja.

Bitte, Herr Renz, fragen Sie.

Frau Ministerin, Sie haben ausgeführt, dass die Formulierung im Paragraphen 10 Absatz 5 „durchschnittlich“ mindestens genauso gut beziehungsweise besser ist als die alte Formulierung, „in der Regel“. Meine Frage ist an dieser Stelle noch einmal: Was bedeutet „durchschnittlich“?

„In der Regel“ ist eine feste Angabe. Das hatte ich schon gesagt. Ich will es in Bezug auf den Durchschnitt noch einmal erläutern. „In der Regel“ bedeutet, dass Ausnahmen von diesem ErzieherKind-Schlüssel der Genehmigung bedürfen.

(Harry Glawe, CDU: Er hatte nach dem Durchschnitt gefragt, Frau Ministerin!)

Ja, ich sage es noch einmal. Es gab etwa über 300 Ausnahmeanträge und das hat uns bewogen, über eine Formulierung nachzudenken – weil nämlich alle Ausnahmen immer zu Ungunsten der Kindertagesbetreuung, und zwar des Erzieher-Kind-Schlüssels, beantragt wurden – und den Begriff „durchschnittlich“ zu wählen. Das heißt, wir werden dem Rechnung tragen, dass die Besetzung in den Kindertageseinrichtungen im Laufe des Jahres unterschiedlich ist.

Sie wissen, dass es anders ist als in der Schule, wo man annähernd gleiche Klassenstärken hat. Gehen Kinder aus dem Kindergarten in die Schule, dann sind die Gruppen kleiner. Werden neue Kinder aufgenommen, gibt es eine Differenzierung im Laufe des Jahres bei der Anzahl der Kinder, eine Differenzierung zwischen Urlaubszeit und Nichturlaubszeit und eine Differenzierung in den Frühund Nachmittagsstunden. All diese Einzeldaten bilden

den Gesamtwert und die Summe, aus der man dann den Durchschnitt wählen kann. Der muss eingehalten werden und dem trägt der Gesetzgeber Rechnung, damit es zeitweilig möglich ist, größere Spannen und auch entsprechend kleinere Spannen zu bilden.

Sie haben auch die Möglichkeit in besonderen sozialen Brennpunkten, darauf zielt der Paragraph ja ab, zeitweilig kleinere Gruppen zu bilden. Und wenn sie viele Kinder haben, die Deutsch als zweite Sprache lernen, dann können sie verstärkt mit diesen Kindern arbeiten. Alle diese Möglichkeiten sind jetzt gegeben, ohne dass dafür eine Ausnahme eingeholt wird. Aber bei der Verhandlung der Leistungsverträge sind diese Dinge zur Sprache zu bringen und mit zu regeln.

(Harry Glawe, CDU: Jetzt haben wir’s.)

Gestatten Sie noch eine kurze Nachfrage, Frau Ministerin?

Gestatten Sie noch eine Nachfrage, Frau Ministerin? (Zustimmung)