Fast alle Landkreise und kreisfreien Städte beabsichtigen, spätestens ab 1. Januar differenzierte Entgelte im Rahmen der Leistungsverträge zu vereinbaren.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich bitte doch, mehr mit Ruhe und Aufmerksamkeit den Worten der Ministerin hier zu folgen. Zwischenrufe, denke ich, beleben diese Diskussion, aber dauerndes Sprechen von allen Fraktionen ist hier nicht hilfreich.
notieren, wie es in Ihrem Landkreis, in Ihrer kreisfreien Stadt ist, für die Beratungen, die Sie dann kommunal vor Ort tätigen.
Ich sage noch einmal, dass diese differenzierten Entgelte im Rahmen der Leistungsverträge vereinbart werden, und die Mehrheit wird sich in einer Übergangsphase vom 1. August bis zum 31. Dezember 2004 an den Regelkosten orientieren.
Damit machen sie von den im Paragraphen 16 Absatz 1 als zweite Alternative des Gesetzes vorgesehenen Regelungen Gebrauch.
Viertens fragen Sie nach der künftigen Höhe der sozialen Staffelung der Elternbeiträge. Die Angaben, die dem Ministerium hierzu vorliegen, besagen Folgendes: Der Landkreis Rügen plant eine soziale Staffelung durch den Landkreis und nach Familieneinkommen durch die zuständigen Gemeinden. Die Hansestadt Greifswald sieht einheitliche Elternbeiträge vor, eine Staffelung ist für Geschwisterkinder vorgesehen. Letzteres gilt übrigens auch für Uecker-Randow, Neubrandenburg und Mecklenburg-Strelitz. Auch künftig wird der Elternbeitrag bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit der Eltern reduziert oder er kann ganz entfallen. Das entspricht dem Paragraphen 21 Absatz 6 des KiföG und dem SGB VIII.
Im Landkreis Ludwigslust liegen zu dieser Frage erste Entwürfe vor, die rechtlich geprüft werden. Der Landkreis Ostvorpommern geht davon aus, dass die Elternbeiträge ab 01.01.2005 aufgrund der neuen Leistungsverträge unterschiedlich ausfallen werden.
(Harry Glawe, CDU: Aber Sie haben doch ein Gesetz verabschiedet zum 01.08. Wo bleibt die Umsetzung?)
In Güstrow und Stralsund gibt es dazu derzeit noch keine weiteren Überlegungen. Rostock und Wismar haben erste verwaltungsinterne Überlegungen angestellt. Eine abschließende Würdigung dieser Problematik ist noch nicht erfolgt.
Sie sehen also, verehrte Abgeordnete, dass die Landkreise und die kreisfreien Städte bereits sehr intensiv gearbeitet haben, um das neue Gesetz umzusetzen.
Sie alle befinden sich auf einem guten Weg, der zugleich auch die Vielfalt und die regionale Eigenständigkeit zum Ausdruck bringt.
(Heiterkeit bei Wolfgang Riemann, CDU: Jeder macht was anderes. – Torsten Koplin, PDS: Ja, das möchte Herr Riemann nicht. – Heinz Müller, SPD: Das ist kommunale Selbstverwaltung, Herr Riemann. – Zuruf von Harry Glawe, CDU – Heinz Müller, SPD: Das ist mir neu. – Jörg Heydorn, SPD: Dann hätte er nicht so einen Einwand gemacht. – Glocke der Vizepräsidentin)
Die Darlegungen zeigen den Willen des Gesetzgebers, hier vor Ort eigenständig zu entscheiden, wie das Gesetz umgesetzt wird.
und dafür haben Sie die Unterstützung des Landes und speziell auch des Sozialministeriums, das den Kommunen beratend und unterstützend zur Seite steht.
Damit komme ich zur zweiten Frage, zu der die CDU Auskünfte wünscht, nämlich zur administrativen Unterstützung, die das Land den Kommunen gewährt hat beziehungsweise noch gewähren wird. Bereits im Dezember des vergangenen Jahres wurde zur Vorbereitung des In-Kraft-Tretens des KiföG eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Ministeriums, des Landesjugendamtes, der Jugendämter und der kommunalen Landesverbände, gegründet. In den Gesprächen innerhalb dieser Arbeitsgruppe wurde angeregt, die Umsetzung des Gesetzes prozessbegleitend in regelmäßigen Abständen, jedoch in einem größeren Gremium, sprich mit den Leitern der Jugendämter, zu gestalten. Gleichzeitig wurde deutlich, dass bereits zu diesem Zeitpunkt die meisten örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sich schon auf der Grundlage des Gesetzentwurfes erste Muster für die Leistungsverträge mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen und die damit verbundenen Entgeltvereinbarungen erarbeitet hatten, die sie nun – und darauf kam es besonders an in diesem Kreis – gegenseitig vorstellen und auch miteinander diskutieren wollten.
Themen der Beratungen in den vergangenen Monaten waren die Gestaltung von Richtlinien, Leistungsverträgen, vorläufigen Regelungen nach Paragraph 16 – zweite Alternative –, kommunalen Satzungen sowie die sozial verträgliche Staffelung von Elternbeiträgen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben wurden den kommunalen Vertretern durch das Sozialministerium Materialien, zum Beispiel zur Ermittlung der Betriebskosten, zur Verfügung gestellt. Es wurde eine Vielzahl von Einzelberatungen angeboten und auch wahrgenommen. Und es wurden Fachveranstaltungen für die Jugendamtsleiter und für die zuständigen Finanzsachbearbeiter der Jugendämter durchgeführt.
Angeregt durch die Arbeitsgruppe am Landesjugendamt trafen sich am 14./15. April die Jugendamtsleiter der Landkreise und kreisfreien Städte mit Vertretern des Sozialministeriums, um eben diese Fragen zu debattieren. Am 27. April wurde die Diskussion auf der zweitägigen Beratung der Jugendamtsleiter in Rothenklempenow zu Fragen der Umsetzung des KiföG fortgesetzt. Neben den genannten Beratungen fanden am 27. April, am 5. und am 11. Mai Schulungen der für die Finanzfragen zuständigen Mitarbeiter der Jugendämter statt. Die Sozialdezernenten wurden ebenfalls in der letzten Woche bei einem Treffen mit dem Staatssekretär in diese gesamte Problematik einbezogen. Die fachliche Begleitung der kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch das Ministerium ist vor allem wichtig, um die langjährigen Erfahrungen, die das Land gerade bei der Kostenanalyse und auch bei der Entgeltfestsetzung hat, zu nutzen. Denn diese Erfahrungen sollen im Interesse der Eltern und aller Beteiligten natürlich weitergegeben werden und auch weiterhin genutzt werden. Schließlich sind die Entgeltfestlegungen entscheidend für die Auswirkungen auf die Elternbeiträge.
Ich betone noch einmal an dieser Stelle, das neue Kindertagesförderungsgesetz macht die Kindertagesbetreuung nicht teurer. Alle heutigen Aufwendungen, die in Rechnung gestellt werden für den Betrieb einer Einrichtung, waren auch bereits in der Vergangenheit zu leisten.
Das Neue im Gesetz, die vorschulische Bildung, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird allein vom Land finanziert.
Eine drastische Erhöhung, die gern von einigen an die Wand gemalt wird, kann es nur dann geben, wenn sich die an der Finanzierung beteiligten öffentlichen Geldgeber aus ihrer bisher wahrgenommenen Verantwortung künftig zurückziehen. Ich sagte, das Land wird sich weiterhin auf hohem finanziellen Niveau beteiligen.
Damit wir verhindern, dass sich öffentliche Geldgeber aus der Finanzverantwortung stehlen, ist ja die kommunale Selbstverwaltung auch gehalten, über Satzungen, über Richtlinien, über Leistungsverträge zu agieren. Deshalb muss die Gemeinde das Einvernehmen zu den Beitragssätzen erteilen. Deshalb können Eltern eine Offenlegung der Finanzen einfordern und deshalb kann gegebenenfalls die Schiedsstelle eingeschaltet werden. Hier gilt es, konkrete Verantwortung in den Kommunen vor Ort wahrzunehmen.
Meine Damen und Herren, parallel zu den Fragen der neuen Finanzierungsregelungen hat das Sozialministerium genauso intensiv die Umsetzung des Bildungsauftrages dieses Gesetzes begleitet. Ich will Sie daran erinnern, dass das Ministerium in enger Zusammenarbeit mit der Universität Rostock einen Rahmenplan zur Umsetzung des Bildungsauftrages im Bereich der frühkindlichen Bildung vorgelegt hat. Er wurde hier in diesem Hause im März einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Eine diesbe
zügliche Rechtsverordnung ist inzwischen ressortabgestimmt und wird pünktlich mit dem Gesetz in Kraft treten.
Herr Renz, eine Sache: Die Verordnungen, die Sie erwähnt haben, sind ressortabgestimmt. Ihr In-Kraft-Treten vollzieht sich mit dem Gesetz zum 01.08. und nicht vorher.
Wir werden die Zahl der Fachberaterinnen und Fachberater, die den Bildungsauftrag begleiten und die Erzieherinnen und Erzieher beraten sollen,