Um die Kindertageseinrichtungen in den eher ländlichen Räumen nicht zu benachteiligen, ist ein neuer Schlüssel bei der Berechnung der Verteilung der Landesmittel vorgesehen. Eltern erhalten mit dem neuen Gesetz weitere Mitwirkungsrechte auf allen Ebenen.
Sie können in ihren Kindertageseinrichtungen die Leistungsverträge einsehen und an der Ausgestaltung der Erziehung und des Bildungsauftrages mitwirken. Sie können in den Landkreisen und kreisfreien Städten und auf der Landesebene Beiräte bilden.
Drittens. Die Rechte der Erzieherinnen und Erzieher werden deutlich gestärkt. Die Qualität in den Kindertageseinrichtungen wird erhöht.
(Wolfgang Riemann, CDU: Komisch, dass die Leute das ganz anders sehen. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Erzieherinnen und Erzieher erhalten künftig einen gesetzlichen Anspruch auf Fortbildung und die Zeiten für die Vor- und Nachbereitung werden ebenfalls gesetzlich geregelt.
Sie werden außerdem gegenwärtig Zug um Zug auf die Umsetzung des gesetzlichen Bildungsauftrages vorbereitet. Und es wird auch Verbesserungen bei den Standards der Erzieher-Kind-Relation geben. Hier nehme ich Bezug auf eine Frage des Abgeordneten Renz.
Der Zwang zur Einhaltung eines im Paragraphen 10 Absatz 5 festgelegten „Durchschnitts“ dieser Relationen in den Krippen, Horten und Kindergärten sichert die Qualität in der Betreuung besser als die frühere Formulierung „in der Regel“. So kannten wir sie ja im alten Kindertagesstättengesetz.
„In der Regel“ bedeutete, genehmigungsbedürftige Ausnahmeregelungen sind möglich. Von diesen Ausnahmeregelungen hatten im vergangenen Jahr 381 der 1.050 Kindertageseinrichtungen Gebrauch gemacht, Herr Renz. Und jetzt hören Sie bitte genau zu: Alle haben diese Ausnahmeregelungen zu Ungunsten der Erzieher-KindRelation beantragt und genehmigt bekommen. Das wollen wir ändern.
(Torsten Renz, CDU: Sagen Sie doch einfach, worauf sich das durchschnittlich bezieht! Bezieht sich das auf den Landkreis? Bezieht sich das auf die Einrichtungen oder auf was bezieht sich das?)
Das ist anders als in der Schule. Durchschnitt ist ein Mittelwert, das lernt man in der Schule. Sie sind doch Lehrer.
Kommunale Selbstverwaltung heißt insbesondere, die Eigenverantwortung der Kreise und kreisfreien Städte zur Sicherstellung des Bedarfs an Kita-Plätzen und ihre finanzielle Verantwortung zu stärken.
Die Angelegenheiten der frühkindlichen Bildung und Erziehung werden künftig vor Ort entschieden. Nein, nicht erst künftig, sie werden bereits jetzt vor Ort entschieden.
Der Landtag hat entschieden, dass den Landkreisen und kreisfreien Städten Landesmittel für die eigenverantwortliche Verwendung für die frühkindliche Bildung und Erziehung zur Verfügung gestellt werden. In diesem Jahr gibt das Land 77,7 Millionen Euro aus, das sind 13 Millionen Euro mehr als vor vier Jahren. Und dieser Betrag, das wissen Sie, steigt jährlich um zwei Prozent.
Erstens zum konkreten Stand der Vorbereitungen in den Kommunen. Eine aktuelle Abfrage der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses bei allen Jugendämtern zum Stand der Umsetzung des Gesetzes per 10.05.2004 ergibt folgendes Bild, wobei ich sagen muss, dass 15 der 18 Landkreise und kreisfreien Städte den aktuellen Stand mitgeteilt haben. 3 liegen also nicht vor.
Zu den Richtlinien. Richtlinien der zuständigen Jugendhilfeausschüsse zur Umsetzung des KiföG wurden oder werden demnächst beschlossen. Hier ergibt sich folgendes Bild: Rügen, der Uecker-Randow-Kreis und Greifswald haben das bereits getan. Wismar und Neubrandenburg planen keine Richtlinien. In Nordwestmecklenburg, Parchim und Ludwigslust wollen die dortigen Jugendhilfeausschüsse die KiföG-Richtlinien noch in diesem Monat beschließen. Ostvorpommern wird das im September tun, Güstrow im zweiten Halbjahr 2004. Der Landkreis Demmin plant eine Übergangsregelung zum 31.12.
(Zuruf von Peter Ritter, PDS – Harry Glawe, CDU: Was wollen Sie denn dann mit dem neuen Gesetz anfangen? Wie geht denn das?)
Der Jugendhilfeausschuss in der Hansestadt Stralsund befasst sich erst nach seiner Konstituierung nach den Kommunalwahlen mit dieser Thematik und in Schwerin und Mecklenburg-Strelitz werden gegenwärtig entsprechende Richtlinien erarbeitet. In Rostock hält man eine Verabschiedung derartiger Richtlinien nicht für sinnvoll.
Zweitens. Erarbeitung einer Satzung für die Kindertageseinrichtungen nach Paragraph 10 Absatz 5 und Paragraph 21 Absatz 2 Satz 3.
Demnach planen die Landkreise Mecklenburg-Strelitz, Rügen und Uecker-Randow die Verabschiedung von Satzungen noch in diesem Monat. Wismar und Nordwestmecklenburg folgen im Juni, wobei die Bürgerschaft in Wismar bereits im April die Satzung zu Paragraph 10 Absatz 5 beschlossen hatte.
Greifswald, Rostock und der Landkreis Ostvorpommern planen die Verabschiedung durch die Kreistage beziehungsweise durch die Bürgerschaft im Oktober, Stralsund im Dezember.
Die Landeshauptstadt Schwerin sowie der Landkreis Demmin bereiten Übergangsregelungen, nein, vorläufige Regelungen bis zum 31. Dezember dieses Jahres vor
und wollen eine neue Satzung zum 1. Januar 2005 verabschieden. Die Stadtvertreter in Neubrandenburg werden sich voraussichtlich am 27. Mai mit der Umsetzung des KiföG befassen, Güstrow im zweiten Halbjahr.
In Ludwigslust liegt ein Satzungsentwurf vor und Parchim will die Satzung durch den Landrat per Eilentscheidung in Kraft setzen.
Drittens. Verehrte Abgeordnete der CDU, Sie fragen nach den Leistungsverträgen. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben uns auch hierzu ihre Angaben mitgeteilt, ob sie im Rahmen der Leistungsverträge einheitliche oder differenzierte Entgelte vereinbaren werden und ob die Qualitätsentwicklung der Kindertageseinrichtungen auch Gegenstand der Leistungsverträge sein wird. Es ist sehr erfreulich, dass fast alle befragten Kreise und kreisfreien Städte selbstverständlich die Qualitätsentwicklung in den abzuschließenden Leistungsverträgen spätestens zum 1. Januar umsetzen werden.
Der Landkreis Güstrow plant dies bereits zum 1. August, während die Hansestadt Wismar die Qualitätsentwicklung erst ab 1. August nächsten Jahres zum Bestandteil der Leistungsverträge einbeziehen möchte.