Ihre Redezeit ist jetzt abgelaufen. Ich habe Sie zweimal angemahnt. Es tut mir Leid, die Redezeit ist damit beendet. – Danke schön.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD – Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zurufe von Dr. Till Backhaus, SPD, und Ute Schildt, SPD)
Meine Damen und Herren, die Fraktion der CDU hat eine Beratungspause beantragt. Ich unterbreche die Sitzung für zehn Minuten. Wir setzen um 11.45 Uhr fort.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Die Aussprache war bereits beendet.
Ich lasse zunächst abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf der Drucksache 4/1204. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf der Drucksache 4/1204 bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU und ansonsten Gegenstimmen durch die Fraktionen der SPD und PDS abgelehnt.
Wir kommen damit zur Abstimmung über den vorliegenden Antrag der Fraktionen der PDS und SPD auf der Drucksache 4/1178. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Antrag der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 4/1178 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Einführung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, auf der Drucksache 4/1171.
Antrag der Fraktion der CDU: Einführung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) – Drucksache 4/1171 –
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt der Antrag der CDU-Fraktion vor „Einführung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern“. Hier
geht es um eine Berichterstattung durch die Landesregierung. Sie werden sich sicherlich fragen in den Fraktionen der SPD und PDS, warum wir diesen Antrag gestellt haben.
Dem will ich sehr gerne nachkommen, Herr Dr. Nieszery, da Sie das wahrscheinlich noch nicht wissen. Ich will Ihnen ganz klar sagen, was uns dazu bewogen hat, diesen Antrag heute noch einmal hier auf die Tagesordnung zu rufen.
Uns hat nämlich Folgendes dazu bewogen, die chaotischen Meldungen über die Medien, die tagtäglich über die Medienlandschaft auf die Eltern, auf die Erzieher und auch auf uns Politiker hereinprasseln, die Meldung, dass die Einführung dieses Gesetzes chaotische Zustände bei der Umsetzung nach sich zieht.
Aber ich will auch recht deutlich sagen, das sind nicht nur die Medien. Ich persönlich als Sozialpolitiker begebe mich auch vor Ort und höre mir die Probleme an,
besuche zum Beispiel auch Ihre Veranstaltungen der SPD in Güstrow, wozu Sie nachher ja sicherlich noch etwas sagen werden, dass es da nämlich überhaupt keine Zustimmung in den Reihen der Erzieher gegeben hat zu diesem Gesetz und auch nicht auf der Landsratsebene. Solche Veranstaltungen besuchen wir auch als CDU-Politiker und informieren uns vor Ort
Ich habe mir auch erlaubt, eine Veranstaltung des Sozialministeriums zu besuchen, zu der die Landkreise am Dienstag geladen wurden, wo ich doch einmal live erleben wollte, wie einfach die Umsetzung angeblich ist, wie ich schon mehrfach hören durfte. Aber wer solche Veranstaltungen dann besucht und erlebt, welche Probleme von der Landkreisebene – wo Sie ja ganz einfach die Probleme hindelegieren – auch in solchen Runden aufgezeigt werden, der muss schon mit Erstaunen feststellen, warum Sie dieses Gesetz nicht stoppen, meine Damen und Herren.
Ich möchte an dieser Stelle versuchen, mit ein paar Fragestellungen, die wir dann sicherlich auch von der Ministerin beantwortet bekommen, hier in der Einbringung Probleme aufzuzeigen, die aus unserer Sicht und nicht nur
aus Sicht der CDU-Fraktion, sondern auch aus Sicht der Landkreisebene, aus Sicht der Eltern – Fragen, die offen sind bei einem In-Kraft-Treten des Gesetzes zum 01.08. – heute an dieser Stelle beantwortet werden sollten:
Erstens. Ist die Verordnung des Sozialministeriums gemäß Paragraph 24 Absatz 4 KiföG fertig, die Inhalt, Ausgestaltung und Durchführung der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege zur zielgerichteten Vorbereitung auf die Schule nach Paragraph 1 A b s a t z 3 sowie die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Erreichung der Qualifikation nach Paragraph 10 Absatz 6 regelt? Nach unserem Kenntnisstand, nein.
Zweitens. Wie kann das so genannte Vorschuljahr vorbereitet werden, wenn es noch keine Rechtsgrundlage gibt? Das würden wir an dieser Stelle auch gern geklärt haben. Es erfolgen Schulungen für die Multiplikatoren. Wir fragen, auf welcher Rechtsgrundlage.
Drittens. Ist die Verordnung des Sozialministeriums gemäß Paragraph 24 Absatz 5 KiföG fertig, die Inhalt, Ausgestaltung und Durchführung der Anweisung zur gesunden Lebensführung nach Paragraph 1 Absatz 5 regelt? Nach unserem Kenntnisstand, nein.
Viertens. Ist die Verordnung des Sozialministeriums gemäß Paragraph 24 Absatz 6 KiföG fertig, die in Paragraph 15 Absatz 1 die genannte Voraussetzung für die Betriebs- und Tagespflegeerlaubnis und das hierauf gerichtete Verfahren regelt? Nach unserem Kenntnisstand, nein.
Fünftens. Ist die Verordnung des Sozialministeriums gemäß Paragraph 24 Absatz 3 fertig, die die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen nach Paragraph 11 regelt? Nach unserem Kenntnisstand, nein.
(Rudolf Borchert, SPD: Da hätten Sie sich aber kürzer fassen können. Es hätte gereicht, wenn Sie den Paragraphen 24 genannt hätten.)
Die Probleme sind so vielfältig, Herr Borchert, da gestatten Sie mir, zumindest einen kleinen Ausschnitt hier wiederzugeben.
Sechstens. Ist die Verordnung des Sozialministeriums gemäß Paragraph 24 Absatz 2 – ein ganz wesentlicher Absatz und damit eine ganz wesentliche Verordnung – fertig, die die Verwendung der Mittel und das Verfahren der Zuweisung des in Paragraph 18 Absatz 3 genannten Betrages, also der Landesmittel, zur zielgerichteten Vorbereitung auf die Schule bestimmt?
Und, Herr Borchert, wenn das alles nur Paragraphen oder Absätze sind, die sich auf Paragraph 24 beziehen,
dann müssen Sie inhaltlich weiter in dieses Thema einsteigen, da die einzelnen Absätze sich nämlich auf unterschiedliche Paragraphen des KiföG beziehen.