Ja, Änderungsantrag. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1200
(Dr. Ulrich Born, CDU: Nicht zweimal abstimmen! – Minister Dr. Till Backhaus: Das kann man ja mal ausprobieren!)
gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei zwei Zustimmungen aus der SPD-Fraktion und einer Stimmenthaltung bei der PDS-Fraktion abgelehnt.
Wer dem Antrag der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 4/1177 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 4/1177 mit den Stimmen der SPD und PDS bei einer Gegenstimme aus der PDS und Stimmenthaltung der CDU-Fraktion angenommen.
Ich rufe auf den Z u s a t z t a g e s o r d n u n g s p u n k t: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU und PDS – Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/1199, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 4/1208.
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und PDS: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (6. ÄndG KV M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/1199 –
(Andreas Bluhm, PDS: Nein, wir schenken nicht! – Birgit Schwebs, PDS: Nein. – Heinz Müller, SPD: Hoffentlich kriegen wir die Ohren wieder. – Heiterkeit bei Torsten Koplin, PDS)
Wir haben im Frühjahr dieses Jahres die Fünfte Änderung zur Kommunalverfassung vorgesehen. Gegen diese Kommunalverfassung liegen eine Verfassungsbeschwerde und ein Eilantrag vor, der die Mindestfraktionsstärke betrifft, auf die sich alle Fraktionen geeinigt haben.
Der Innen- und der Rechtsausschuss haben sich entschlossen, zu dieser Anfrage des Verfassungsgerichtes Stellung zu nehmen. Sie haben Stellung in der Art genommen, dass sie das Gesetz noch einmal ändern wollen im Sinne einer Änderung. Die Änderung betrifft zwei Paragraphen, in denen der Wille des Landtages jetzt klar definiert wird, dass es nicht die Absicht war, die Mindestfraktionsstärke in größeren Gemeinden und den Landkreisen dadurch zu beschädigen, dass diese Fraktionsstärke angehoben wird, sondern wir haben klargestellt, die Neuregelung zur Fraktionsstärke tritt erst mit Ablauf des 13. Juni dieses Jahres in Kraft. Damit ist dieses klargestellt.
Eine zweite Änderung betraf auf Wunsch des Innenministeriums eine Klarstellung dahin gehend, dass wir
gesagt haben, wenn Gemeindevertretungen oder kommunale Parlamente sich konstituieren, so tritt diese Konstitution erst ein, nachdem der ehrenamtliche Bürgermeister sozusagen ernannt worden ist. Erst danach könne die Gemeindevertretung über die Gültigkeit der zuvor stattgefundenen Wahl befinden.
Diese beiden Punkte sind geändert worden. Sie sind fraktionsübergreifend im mitberatenden Rechtsausschuss und im federführenden Innenausschuss so beschlossen worden. Ich bitte Sie, auch dieser Änderung, der nun Sechsten Veränderung oder Novellierung unserer Kommunalverfassung zuzustimmen. – Schönen Dank.
Es ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD, CDU und PDS eingebrachten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 4/1199. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und PDS entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1208 anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.
Das heißt, wir werden entsprechend verfahren. Ich darf Sie um einen Augenblick Geduld bitten, da wir noch die Listen für die namentliche Abstimmung benötigen, und dann treten wir ins Verfahren ein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beginnen jetzt mit der Abstimmung. Dazu werden Sie namentlich aufgerufen. Ich bitte Sie, dann laut und deutlich Ihr Abstimmungsvotum durch Ja, Nein oder Enthaltung hier anzusagen. Wir beginnen.
Gibt es im Hause noch einen Abgeordneten oder eine Abgeordnete, der/die ihre Stimme noch nicht abgegeben hat und das noch tun möchte? –
(Zuruf aus dem Plenum: Hier hinten sitzen noch welche! – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und PDS)
Ich darf Ihnen das Abstimmungsergebnis bekannt geben. An der Abstimmung haben sich 41 Abgeordnete beteiligt. Davon stimmten 41 mit Ja, kein Abgeordneter stimmte gegen den Gesetzentwurf, keiner enthielt sich. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 4/1208 einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich darf Ihnen bekannt geben, dass wir heute die drittlängste Sitzung des Landtages an einem Freitag durchgeführt haben. Es gab zum
(Heinz Müller, SPD: Wir können ja noch was machen! – Lorenz Caffier, CDU: Wir können ja noch eine Auszeit beantragen! – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)
Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages auf Mittwoch, den 23. Juni 2004, 10.00 Uhr ein. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Die Sitzung ist geschlossen.