Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Seit nunmehr einem halben Jahr habe ich den Ausschussvorsitz im Petitionsausschuss inne. Das heißt mit anderen Worten, die Hauptarbeit, die in dem nun vorliegenden Tätigkeitsbericht steckt, wurde von meinem Vorgänger Herrn Rainer Prachtl geleistet. Ich danke ihm für die geleistete Arbeit sowie für die reibungslose Übergabe dieses gut funktionierenden Ausschusses.
Maßgeblich aber dazu beigetragen hat auch das hoch motivierte und engagierte Mitarbeiterteam im Sekretariat. Auch hier gilt mein herzlicher Dank den vier Damen.
Ich will mich darüber hinaus für die freundliche Aufnahme im Ausschuss durch meine Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete – und damit meine ich ausdrücklich die Mit
Wie wahrscheinlich jeder hier im Saal, der bislang nicht im Petitionsausschuss gearbeitet hat, hatte auch ich so etwas wie eine Vorstellung von dem, was mich da erwarten würde. Ich dachte vor allem an Querulanten, an ungewöhnliche, um nicht zu sagen unsinnige Bitten und Anliegen. Aber dieses durch Hören und Sagen vorgeprägte Bild war vollkommen an der Realität vorbei. Man lernt im Petitionsausschuss das gesamte Spektrum des Lebens kennen. In über 90 Prozent aller Fälle werden tatsächlich sehr, sehr ernste Probleme vorgetragen und nicht irgendwelche Boshaftigkeiten unausgelasteter Bürgerinnen und Bürger.
Meine Damen und Herren, das zeigt mir, dass die Bürger dieses Landes vom Grunde her bodenständig sind und ihr Leben im Griff haben. Sie wissen sich zu helfen und wenden sich wirklich nur dann an den Petitionsausschuss, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen und keinen anderen Ausweg mehr sehen. Dies war im Jahr 2003 bei 7.340 Petenten so. Sie reichten insgesamt 582 Petitionen ein. Eine zahlenmäßige Abweichung der Petitionen zu den vergangenen Jahren ist nicht auszumachen. In den letzten fünf Jahren hatten wir immer so etwa 500 bis 600 Petitionen. Die hohe Anzahl der Petenten resultiert daraus, dass sich im letzten Jahr 6.838 Petenten zusammenschlossen und sich in insgesamt 80 Massenpetitionen an uns wandten, immerhin etwa doppelt so viel wie noch vor zwei Jahren.
Nach Auswertung des ersten Quartals 2004 ist eine deutliche Steigerung der Petitionen zu verzeichnen. Wir hatten Ende März bereits den Stand an Petitionen, den wir im vergangenen Jahr im Mai erreicht haben. Hochgerechnet auf das gesamte Jahr 2004, wenn denn die Entwicklung kontinuierlich weiter so verläuft, könnten wir dann mit einer Gesamtzahl von 800 Petitionen rechnen, was einen deutlichen Ausschlag nach oben bedeuten würde. Die Prognose ist jedoch nicht uneingeschränkt belastbar, da der Eingang von Petitionen erfahrungsgemäß sehr stark vom politischen Alltagsgeschehen abhängt, insbesondere von Gesetzesnovellierungen, von neuen Verordnungen und Erlassen.
Inhaltlich ist auszumachen, dass ein sehr deutlicher Anstieg im Bereich des Bildungswesens stattgefunden hat. Hier ging es hauptsächlich um die Stundenzahlerhöhung für Lehrer und die Erhöhung der Kursteilnehmer-Mindestzahl an den Gymnasien. Sehr viele Petitionen erreichten uns auch zu der beabsichtigten Kürzung des Titels für Telefonseelsorge.
Meine Damen und Herren, um zu meinem eingangs Gesagten zurückzukommen, bei diesen Inhalten können die Petenten ihr Schicksal wirklich nicht weiter in die eigene Hand nehmen, sondern müssen sich an ihre Volksvertretung mit der Bitte um Abhilfe wenden. Tröstlich finde ich in diesem Zusammenhang, dass sie von ihrem verfassungsmäßig verankerten Recht auch tatsächlich Gebrauch machen und nicht in Frust und Resignation verfallen.
Die hohe Anzahl an Eingaben beweist, dass die Bürger entgegen anderslautender Umfrageergebnisse doch noch
Vertrauen in die Politiker und in die Demokratie haben. In etwa einem Viertel der Fälle wird dieses Vertrauen auch nicht enttäuscht, denn da konnten wir helfen. Oft reicht es dabei schon aus, dass sich der Petitionsausschuss kümmert und in der Folge eine Behörde die getroffene Entscheidung nochmals überdenkt. So wurden dann einzelne Fehlentscheidungen korrigiert oder bestehende Ermessensspielräume der Verwaltung im Sinne des Bürgers genutzt.
Ich verweise auf einen Fall aus dem Baurecht. Hier wollte die Tochter auf dem Grundstück ihrer Eltern eine vorhandene Scheune in ein Wohnhaus umbauen. Zunächst hieß es, ein Umbau wäre nur zulässig, wenn die gesamte Nutzfläche nicht erhöht würde. Ein Einfamilienhaus allerdings mit 54 Quadratmetern Wohnfläche hätte wohl wenig Nutzen gebracht und nach Erfolg der Petition und Rücksprache mit der Bauaufsichtsbehörde sowie dem Bauministerium ging es letztendlich nur um das äußere Erscheinungsbild. Kleine Änderungen und Erweiterungen sollten nun doch möglich sein. Na bitte, sage ich da nur.
Manchmal allerdings bedarf es auch mehrerer Ausschusssitzungen und Hartnäckigkeit unsererseits, bis wir erfolgreich abschließen können. So war es beispielsweise in einem Fall, in dem ein Petent die Änderung der Klausurbedingungen für die Studenten in seinem Fachbereich wünschte, weil er wegen zweifelhafter Aufgabenstellungen eines Professors eine Klausur wiederholen musste. Es ging dem Petenten nicht um seine eigene Klausur, sondern um die Prüfungsordnung für alle zukünftigen Studenten. Nach anfänglichen Widerständen der Prüfungskommission und dem Rat, juristische Schritte einzuleiten, sah es die Hochschule dann doch ein, dass hier eine Änderung vonnöten und sicherlich auch sinnvoll sein könnte. Schließlich wurde die Prüfungsordnung im Sinne der Anregung geändert, auch wenn der Petent selbst nicht mehr davon profitiert. Solche Fälle machen mich – und ich denke auch die anderen Mitglieder des Ausschusses – sehr zufrieden.
In diesem Jahr gab es wiederum einige Erfolgserlebnisse, auch wenn ein etwas bitterer Nachgeschmack bleibt, denn mehr als 100 Menschen wären 2003 nicht zu ihrem Recht gekommen, hätten sie sich nicht an den Petitionsausschuss gewandt.
Meine Damen und Herren, immer wieder müssen wir auch die Behandlung von Petitionen ablehnen oder sie weiterleiten. Weitergeleitet werden sie dann, wenn sie nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen, sondern andere Bundesländer betreffen oder die Bundesregierung. Das war im Berichtszeitraum 37-mal der Fall. Von der Behandlung absehen mussten wir 34-mal. Dieses geschieht häufig, wenn Gerichtsverfahren anhängig sind oder wenn Belange der kommunalen Selbstverwaltung angesprochen werden, weniger häufig, wenn das Anliegen nicht eindeutig erkennbar ist oder wenn es sich um Streitigkeiten im Bereich des Privatrechts handelt. Insgesamt haben wir aber doch 405 Petitionen behandelt und abgeschlossen.
Und noch eine Zahl, auf die wir alle sehr stolz sein können: Die allermeisten Petitionen werden innerhalb eines
Ein kleiner Ausblick sei mir in diesem Zusammenhang noch erlaubt. Die im letzten Jahr bereits verstärkt durchgeführten Ortsbesichtigungen halte ich persönlich für sehr wichtig. Der Kontakt zu den Menschen vor Ort trägt auch zu der eingangs erwähnten Vertrauensbildung maßgeblich bei und ermöglicht es, sich ein Bild abseits der Aktenlage zu machen. Diese Ortsbesichtigungen möchte ich weiter fortführen. Häufig reicht es ja schon aus, wenn die Berichterstatter vor Ort waren.
Informationsgespräche unabhängig von konkreten Petitionen sind ein weiterer wichtiger Punkt unserer zukünftigen Arbeit. So sind zum Beispiel die Petitionen aus den Justizvollzugsanstalten des Landes über die letzten Jahre gleichbleibend hoch. Der Petitionsausschuss hat sich hier in den vergangenen Legislaturperioden immer wieder vor Ort informiert. Das werden wir auch in diesem Jahr praktizieren. Ende Mai tagen wir in der JVA Bützow, später im Jahr werden wir zur JVA Waldeck fahren.
Wegen regelmäßiger Beschwerden aus dem Bereich Gerichte und Richter haben wir bereits das Gespräch mit dem Justizminister und dem Richterbund gesucht. Bei diesen Beschwerden geht es gar nicht, wie man vielleicht denken könnte, um die Kritik an den Urteilen. Nein, daran können und daran wollen wir auch nichts verändern. Es geht oftmals um die Kritik an der Verhandlungsführung oder um nicht verständliche Urteile und Schreiben. Hier haben wir angeregt, sich noch einmal vor Augen zu führen, wie sich der Bürger im Gerichtssaal fühlen mag. Er erlebt das ja nicht tagtäglich wie die Damen und Herren der Hohen Häuser dort, sondern für ihn ist es eine Ausnahmesituation, eine extreme Ausnahmesituation. Etwas mehr Einfühlungsvermögen in den Verhandlungen, aber auch eine verständlichere Sprache in den nachgereichten Schriftstücken wären hier und da wünschenswert. Wir werden sehen, was möglich ist, ohne die richterliche Unabhängigkeit zu gefährden.
Eine Petition, die gleichzeitig die Bundesländer Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern betraf, führte kürzlich zu einem Treffen von Vertretern dieser Küstenländer. Solchen Treffen will ich mich auch künftig nicht verschließen. Ich möchte auch laut darüber nachdenken gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten im Ausschuss, ob es Möglichkeiten gibt oder ob es notwendig ist, das Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz zu modernisieren.
Meine Damen und Herren, alle Welt spricht von E-Government, von Effizienzerhöhung und Bürgerfreundlichkeit. Deshalb denke ich hier zum Beispiel an die Möglichkeit, Petitionen per E-Mail einzureichen, und damit auch an die Frage, wie viel Legitimation der Petenten wir künftig haben wollen. Wichtig ist jedoch, nicht überstürzt zu entscheiden, sondern gründlich zu beraten, damit die Verfahren praktikabel und zukunftsfähig sind.
Alles in allem haben wir ein arbeitsreiches und erfolgreiches Jahr hinter uns. Ich wünsche uns, dass wir im laufenden Jahr diese Qualität der Arbeit beibehalten, vielleicht sogar an einigen Stellen noch verbessern können.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie nach der Aussprache, den Tätigkeitsbericht 2003 des Petitionsausschusses für erledigt zu erklären, und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprachedauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Alle Jahre wieder, so auch in diesem Jahr, liegt Ihnen mit der Drucksache 4/1132 der Tätigkeitsbericht des Jahres 2003 des Petitionsausschusses vor, ganz gemäß Paragraph 68 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern.
Der Vorsitzende sagte schon, 583 Petitionen erreichten uns in diesem Jahr. Und ich muss vielleicht ein bisschen abschwächen, gegenüber 2002 mit 640 haben wir doch einen leichten Rückgang zu verzeichnen. Ob der Trend anhält, da gebe ich dem Vorsitzenden Recht, mag man jetzt bestreiten, glaube ich auch nicht nach der bis jetzt eingegangenen Petitionszahl. Aber Schätzungen sind immer so eine Sache, am Ende wird abgerechnet.
Die Ursachen für Petitionen sind vielschichtig. Mitunter beruhen sie ganz einfach auf der Tatsache, dass zu wenig miteinander gesprochen wird oder der Anstoß nur von außen benötigt wird, um etwas zu erreichen. Die häufigsten Petitionen waren unter anderem, das ist im Bericht nachzulesen, bei kommunalen Angelegenheiten 57, im Strafvollzug 53, bei Hilfe für Behinderte 40, beim Bildungswesen 40 und im Baurecht sowie Bauwesen 39. Ich sage Ihnen die Zahlen noch mal, weil ich das nicht ganz nachvollziehen kann. Im Bildungswesen hatten wir nicht die meisten Petitionen, nachzulesen im Bericht. Eine Seelsorgepetition, Herr Vorsitzender, ist offiziell im Bericht nicht ausgewiesen. Ich weiß jetzt nicht, wo Sie im Bericht 2003 auf diese Petition kommen.
90-mal konnte dem Anliegen der Petentinnen und Petenten entsprochen werden, das sind mehr als 22 Prozent. Das heißt, es gab doch Wege und Möglichkeiten, den Menschen zu helfen. Warum musste nun erst die aufwendige Petitionsmaschinerie in Gang gesetzt werden? Man hätte es doch sicher auch anders lösen können.
Wie sieht eigentlich die Entwicklung der Anzahl – vielleicht ist es doch interessant – jährlich eingegangener Petitionen aus? 1990 gab es lediglich 32 Petitionen, 1991 waren es bereits 71 und 1992 kamen wir auf stolze 1.198 Petitionen. Man kann vermuten, die erste Phase der Orientierung war vorbei. Zwei verschiedene Rechtsund Gesetzauffassungen und Systeme führten vielleicht auch dazu, dass die Leute vieles nicht einzuordnen wussten oder sich ganz einfach wehren wollten. In den Jahren 2001 bis 2003 hält sich die Anzahl in etwa die Waage.
Meine Damen und Herren, die Ausschussmitglieder setzen sich mit dem direkten Anliegen der Bürger auseinander. Das unterscheidet uns eigentlich von anderen Ausschüssen. Ohne Ansehen der Person und ohne parteipolitischen Hintergrund nehmen wir jedes Anliegen unserer Petenten sehr ernst. Übrigens war das auch in der Presse zu lesen. Herr Walters, Praktikant, hat das sehr treffend, denke ich mal, auch dort berichtet. Es fällt uns manchmal schwer, und das im wahrsten Sinne des Wortes, jeden Petitionsinhalt oder Petitionsinhalte auch gründlich zu studieren. Eine Akte, die wir letztlich in der Poststelle haben wiegen lassen, hatte 5,5 Kilo, also im wahrsten Sinne des Wortes schwer. Und da bringen wir den nötigen Ernst und auch die gleiche nötige Energie auf, um hier tiefgründig nach Lösungen zu suchen. Manchmal ringen wir auch nur um Teillösungen.
Noch etwas unterscheidet uns ganz wesentlich von anderen Ausschüssen: Unsere Öffentlichkeitsarbeit hält sich sehr in Grenzen. Wir können damit auch keinen Kommunalwahlkampf machen. Die persönlichen Daten werden hier nämlich anonymisiert.
Teil der zu beratenden Petitionen sind die abgeforderten Stellungnahmen der Ministerien, Ämter beziehungsweise Behörden, die zur Entscheidungsfindung beitragen. Wer musste denn nun wie oft eine Stellungnahme im vergangenen Jahr abgeben? Wenig gefordert wurde die Staatskanzlei mit 6 Stellungnahmen, das Landwirtschaftsministerium und das Finanzministerium gaben jeweils 27 Stellungnahmen ab, das Umweltministerium war mit 29 Stellungnahmen gefordert. Spitzenreiter sind mit 97 Stellungnahmen das Justizministerium, mit 101 Stellungnahmen das Sozialministerium und mit 117 Stellungnahmen das Innenministerium. Ich will nicht verschweigen, dass insbesondere im letzten Quartal sehr viele Petitionen kamen, die sich auf das KAG bezogen, das KAG berührten, und damit die Stellungnahmen durch das Innenministerium dann auch erbracht werden mussten.
Meine Damen und Herren, positive Beispiele hat der Vorsitzende Ihnen vorgetragen, wo wir helfen konnten. Ich denke, mein Kollege Holger Friedrich wird nachher auch noch positive Beispiele sagen. Vielleicht lassen Sie mich jetzt noch einige Beispiele benennen, wo wir leider nicht helfen konnten.
Da beschwert sich ein Petent über die Ablehnung einer Baugenehmigung für einen Wintergarten. Die Begründung lautet, die Bebauung würde innerhalb des 7-MeterSchutzstreifens zu einem Graben enden. Dieses sei mit wasserschutzrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar. Also er bekam nicht die Genehmigung. Dann führte aber der Petent zwei Beispiele aus der Nachbarschaft auf. Also ich zeige mal mit dem Finger auf den anderen, der durfte aber und ich darf jetzt nicht. Meine Damen und Herren, hier können wir nicht helfen. Eine Gleichheit im Unrecht gibt es nicht. Das müssen wir dem Petenten dann auch so sagen.
Eine Petentin wünscht eine Klärung, ob ein Grundstück, das in 2003 auf die Erben überschrieben wurde, von der Gemeinde ohne Entschädigung als Parkplatz genutzt werden darf oder zwangsenteignet werden kann. Abschluss: Die Gemeinde hat gesetzeskonform den Erwerb angeboten, aber die Eigentümer haben sich dazu nicht geäußert, sind dem nicht gefolgt. Insofern bleibt dann dem Eigentümer auch nur der Rechtsweg offen.
Kurios diese Petition, mit der wir uns sehr viel beschäftigt haben, und das Endergebnis ist noch nicht hundertprozentig, darüber müssen wir uns noch berichten lassen: Eine Stadt hat einen Teil eines öffentlichen Weges versehentlich an einen Privateigentümer verkauft. Dieser trennt nun sein Grundstück aus Sicherheitsgründen ab, so dass die Bewohner des Nachbarhauses zukünftig ihr Haus nicht mehr erreichen können. Die Stadt steht in Verhandlung mit dem Eigentümer, das Teilstück zurückzuerwerben. Abschluss: Die Stadt hat sich zwar mit dem Eigentümer geeinigt, aber das Endergebnis, wie ich vorhin schon anmerkte, ist noch nicht in Papier und Tüten.