nicht auf die Tagesordnung gesetzt, um zu sagen, da wollen wir uns feiern, obwohl da Grund genug wäre,
Das finde ich auch, vor allem die Kolleginnen und Kollegen, die sozusagen an der Front die Arbeit tun.
(Beifall Dr. Ulrich Born, CDU: Sehr gut! Sehr gut! – Rainer Prachtl, CDU: Und wenn wir weiter so gute Arbeit auf- rufen, sitzen wir ja am Samstag noch da.)
Aber der Punkt, um den es den Koalitionsfraktionen geht, das ist die Frage: Können wir noch etwas verbessern und können wir vielleicht auch die Arbeit intensivieren? Das ist etwas, wo man natürlich auf Seiten derjenigen, die als Erstes an den Haushalt denken, sagen, um Gottes willen, sollen da noch mehr Leute tätig werden. Aber dazu, denke ich, sollten wir uns im Ausschuss auch unterhalten mit einer gewissen Kosten-Nutzen-Analyse.
Die Justiz hat Erfahrung damit, dass wir Geld ausgeben, um dann mehr Geld zu sparen. Ich erinnere nur an das Projekt „Ausweg“, wo wir dafür sorgen, dass Straftäter, die nicht ins Gefängnis gehören, dann auch gemeinnützige Arbeit leisten und nicht für viel Geld im Knast sitzen, oder daran, dass wir sogar ressortübergreifend vom Innenminister Geld für sechs Asylrichter bekommen haben und auf diese Weise deutlich die Kosten senken können. Wir sollten uns ansehen, ob im Bereich Geldjägerei so etwas Ähnliches möglich ist.
Ich will Ihnen nur einmal die Zahlen sagen. Wir haben im Jahr 2003 14,5 Millionen eingenommen. Und wenn davon 90 Prozent an die Opfer gehen, ist das ein sehr großer gesellschaftspolitischer Erfolg. Aber ich bin der Meinung, dass wahrscheinlich von den 10 Prozent, die dann übrig bleiben, wir sehr gut die Leute bezahlen können, die da tätig sind.
Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen, ganz deutlich zu machen, dass dieser Erfolg nur möglich ist, weil in der Tat da Geldjäger bei der Arbeit sind. Das ist nicht reißerisch, da wird wirklich gejagt. Anders geht das nicht.
Natürlich fallen einem auch mal bei einer Durchsuchung Gelder in die Hände, aber normalerweise geht es um den typischen Fall, wenn Sie sich das vorstellen, schwierigste Weiße-Kragen-Täter, die Leute um Millionenbeträge prellen. Da führen wir das Strafverfahren durch und im Anschluss daran sagen wir, so, jetzt geht bitte zu Gericht und versucht, euren Schaden einzuklagen, doch das Geld ist schon lange auf den Bahamas. Da müssen wir frühzeitig die Hand drauflegen, damit Leute Geld bekommen.
Wie gesagt, im Jahre 2003 weit über 12 Millionen Euro und für die Staatskasse ist auch noch Geld übrig geblieben. Das ist nur möglich gewesen, weil in den Staatsanwaltschaften sehr gut gearbeitet wird. Aber, und jetzt bitte ich das Hohe Haus, einmal in das Lob einzustimmen, gute Zusammenarbeit mit der Polizei und natürlich auch mit den Finanz- und Zollbehörden, nur deshalb klappt es. Das werden wir im Ausschuss besprechen, wie man da noch besser zusammenarbeiten kann.
Aber jetzt möchte ich gerne hier vor dem Hohen Haus meinen Dank für die gute Arbeit ausdrücken. – Vielen Dank.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Prachtl. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Erste Vorbemerkung, Herr Minister: Wenn es eine Beliebtheitsskala gäbe – und das sage ich nicht ironisch jetzt –, wären Sie ein Minister, den ich ganz oben ansiedeln würde.
Ich betrachte diesen als so einen, weil der Minister so clever und so gut ist, und er hat ja auch gesagt, es läuft gut.
Das hätten wir im Ausschuss allemal beraten können. Und, liebe Freunde, wenn wir so weitermachen und solche Lobanträge hier in den Landtag einbringen, dann sitzen wir mal am Samstag noch. Aber das soll ja auch nicht verkehrt sein.
Ja, gut. Ja, ja, ist ja richtig. Ich sage das bloß mal. Ich habe mir vorgenommen, hier authentisch zu sein, die Wahrheit zu sagen, und die muss man dann auch ertragen.
Und jetzt kommt der Teil, wo ich sage, ich lese meinen staatspolitischen Anteil hier vor und dann haben wir es für heute Abend.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Strafverfolgung darf nicht damit enden, Kriminelle zu bestrafen, sondern ein wesentliches Augenmerk muss auf das durch die Straftaten erlangte Vermögen gerichtet werden, das gesichert werden muss.
Ziel der Vermögensabschöpfung ist es, neben den traditionellen Ermittlungen zur Aufklärung von Straftaten und der Überführung von Tätern, das bei den Straftaten erworbene Vermögen sicherzustellen. Mit der Vermögensabschöpfung trifft man die Kriminellen an der Wurzel ihrer Bestrebungen, sich auf Kosten anderer zu bereichern.
Dieses ist ganz wichtig, denn selbst eine Haftstrafe hat nur eine begrenzte Wirkung, wenn auf den Täter nach der Haftentlassung ein Millionenvermögen wartet. Das kennen wir aus den „Tatort“-Folgen oder anderen kriminellen Handlungen, die uns in RTL und sonst wo vorgeführt werden.
Daher ist nach meiner Einschätzung die Vermögensabschöpfung als solche angewandte Wiedergutmachung für Opfer von Straftaten und ein elementarer Bestandteil einer effektiven Strafverfolgung.
Dabei muss man konstatieren, es gibt Erfolge bei der Vermögensabschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern, der Minister hat es gesagt. Herr Minister, danke, danke, danke!