die das ganze letzte Jahr geführt wurden, entsprechend vor Augen führt, der wird das starre Festhalten an diesem einmal verkündeten Ziel insgesamt als Fahrlässigkeit bezeichnen müssen.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU und Dr. Gerhard Bartels, PDS – Dr. Armin Jäger, CDU: Dann müssen wir das mit Herrn Müller einmal klären.)
Meine Damen und Herren, lassen Sie es mich auf den Punkt bringen: Verwaltungs- und Funktionalreform in Mecklenburg-Vorpommern, ein klares Ja! Regionalkreismodell, so Nein!
Und das will ich nicht nur plakativ stehen lassen. Vor allem drei Punkte veranlassen mich, Ihnen aus fachpolitischer Sicht und kommunalpolitischer Verantwortung die Annahme der Grundkonzeption in der vorliegenden Form nicht zu empfehlen.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig. – Eckhardt Rehberg, CDU: Das wird das Landesverfassungsgericht auch sagen.)
Meine Damen und Herren, zu den allgemein anerkannten verfassungsrechtlichen Anforderungen einer Kreisgebietsneuordnung gehört beispielsweise eine vollständige Sachverhaltsermittlung.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Armin Jäger, CDU: Genau. – Eckhardt Rehberg, CDU: Richtig.)
Zentraler Bestandteil ist hierbei eine überprüfbare Analyse der Defizite der bestehenden Strukturen.
(Vincent Kokert, CDU: Genau so ist es! – Eckhardt Rehberg, CDU: Richtig, richtig. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Bis heute.)
Das Innenministerium geht hingegen davon aus, dass eine Verwaltungsmodernisierung, wie sie in unserem Land geplant ist, mit herkömmlichen verfassungsrechtlichen Maßstäben nicht zu messen sei.
Nach vergeblichen Versuchen der Erstellung einer Defizitanalyse spricht man jetzt von einer Optimierungsanalyse.
Wenn nun aber, meine Damen und Herren, die vorliegende Grundkonzeption im zweiten Absatz das Geheimnis etwas lüftet beziehungsweise das Vorhaben Verwaltungsmodernisierung definiert, nämlich als Strukturreform unter Einschluss von Funktionalreform, Organisationsoptimierung, Deregulierung und E-Government, dann erkenne ich nichts, aber auch gar nichts, was dieses Vorhaben von allgemein gültigen verfassungsrechtlichen Anforderungen freisprechen könnte.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU und Dr. Gerhard Bartels, PDS – Dr. Armin Jäger, CDU: Genau so ist es.)
In diesem Sinne, darauf hat uns der Landesrechnungshof mit seiner Unterrichtung deutlich hingewiesen, trägt das Regionalkreismodell den Keim des verfassungsrechtlichen Scheiterns, auch der vorliegenden Grundkonzeption, in sich. Hier sollten wir uns nicht täuschen.
Meines Erachtens entsprechen die in der Grundkonzeption vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere die Bildung von Regionalkreisen, die sich an den Planungsregionen ausrichten sollen, nicht dem Ziel der Stärkung kommunaler Selbstverwaltung,
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Siehst du? Genau so ist es.)
wie es die vorliegende Konzeption an erster Stelle vorgibt. Auf kreislicher Ebene werden ausdrücklich mögliche Demokratiedefizite in Kauf genommen. Durch die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen sind diese Defizite nach meiner Auffassung nicht kompensierbar, weil sich Demokratie nach unserer Landesverfassung misst und nicht an hauptamtlichen Fraktionsgeschäftsstellen und kommunale Selbstverwaltung definiert sich auch nicht als einräumige Strukturoptimierung. Der Weg des Bürgers zu seiner Verwaltung ist die eine Seite. Die viel wichtigere und aus meiner Sicht unterbelichtete Frage ist, wie der Kommunalvertreter – auch des Kreises – die Verantwortung, die ihm seine Wähler in die Hand geben, überschaubar und bürgernah wahrnehmen kann.
Meine Damen und Herren, die PDS-Fraktion hat seit über einem Jahr darauf aufmerksam gemacht – nachzulesen unter anderem im Protokoll der Sitzung des Sonderausschusses vom 7. März 2003 –, dass ein Regionalkreismodell mit den Empfehlungen der Enquetekommission nicht vereinbar ist.
Dieser Konstruktionsfehler soll nun plötzlich durch einen Prüfauftrag zur Einführung eines so genannten Amtsvertretungsmodells beseitigt werden.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Genau. Unglaublich ist so etwas! – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Unglaublich ist so etwas!)
Erstens. Wie ein Amtsvertretungsmodell Demokratiedefizite auf Kreisebene abbaut, das bleibt ein Rätsel.
Zweitens ist ein Land – so habe ich jedenfalls Herrn Thomalla vom Städte- und Gemeindetag verstanden –, das während des Reformprozesses beliebig seine Ziele und Richtungen wechselt, für die Gemeindeebene wenig ernst zu nehmen.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Heiterkeit bei Eckhardt Rehberg, CDU – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)
Drittens. Schließlich wären mit diesem Modell innerhalb der kreislichen Ebene drei kommunale Ebenen angesiedelt, mit der Folge, dass zwischen örtlichen, gemeindeübergreifenden Gemeindeaufgaben und überörtlichen ergänzenden und ausgleichenden Kreisaufgaben zu differenzieren wäre. Diese Ausdifferenzierung dient weder der Verwaltungsvereinfachung noch der Effizienzsteigerung kommunaler Selbstverwaltung.
Ein Amtsvertretungsmodell würde damit der Grundkonzeption der Verwaltungsmodernisierung so, wie sie vorliegt, nicht entsprechen, sondern widersprechen.
Meine Damen und Herren, unter Punkt 3 wird die Bildung von Regionalkreisen explizit zu einem Ziel der Verwaltungsreform erklärt. Das allerdings entspricht den unter Punkt I angeführten Zielstellungen nicht.
Dieser Lapsus lässt aber auf der anderen Seite tief blicken. Die vorliegende Grundkonzeption geht offenbar von einem Eigenwert der radikalen Vergrößerung der Verwaltungsräume auf Kreisebene aus.
(Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU, und Eckhardt Rehberg, CDU – Eckhardt Rehberg, CDU: Stimmt genau! So ist es.)