Protocol of the Session on April 1, 2004

Ich hoffe, Herr Minister, dass dies heute anders sein wird. Ich hoffe auch, dass Sie sich heute dazu äußern. Ich habe auf jeden Fall gesehen, dass Sie Redezeit beantragt haben.

Meine Damen und Herren, wir alle tragen die Verantwortung dafür, dass die Bürger unseres Landes auf eine umweltgerechte und gebührenfreundliche Abfallentsorgung zurückgreifen können. Schweigen hilft uns nicht weiter. Vielmehr sollten Sie, meine Damen und Herren der Koalition, einen Blick in Ihren Koalitionsvertrag wagen, denn dort steht unter Punkt 129: „Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger werden durch das Umweltministerium bei ihren Planungen für Abfallbehandlungsanlagen beraten und unterstützt.“

(Reinhard Dankert, SPD: Stimmt, da haben wir gestern nicht mehr reingeguckt.)

Herr Kollege, ich weiß gar nicht, warum Sie immer denken, dass ich eine Souffleuse brauche.

(Reinhard Dankert, SPD: Ich habe auch nicht souffliert.)

Also ich brauche die eigentlich nicht.

Dies ist aber offensichtlich nicht in ausreichendem Maße geschehen, denn nur so ist zu verstehen, dass für 151.400 Tonnen Siedlungsabfälle pro Jahr bis zum 1. Juni 2005 keine Entsorgungssicherheit vorhanden ist. Dies ist eine eher optimistische Prognose, meine Damen und Herren. Es steht nämlich keineswegs fest, ob die bereits genehmigten oder schon im Bau befindlichen Anlagen rechtzeitig zum Termin fertig werden. Aus genau diesem Grund hat meine Fraktion den vorliegenden Antrag eingebracht.

Mit Sorge betrachten wir die derzeitige Entwicklung in der Abfallwirtschaft und den Aufbau von Abfallwirtschaftsstrukturen in unserem Land. Seit der letzten Debatte zu diesem Thema hat sich leider nicht viel ereignet, außer dass in Ludwigslust und Rosenow der erste Spatenstich für die Errichtung von Behandlungsanlagen vollzogen wurde und die Genehmigung für die Abfallbehandlungsanlage in Stralsund erteilt ist.

Klar ist allerdings, dass für Bad Doberan, Güstrow, Nordvorpommern, Ostvorpommern, Greifswald, Schwerin und Rostock bis heute keine Verträge zur Entsorgung der Siedlungsabfälle bestehen. Bis heute existiert in unserem Land erst eine funktionierende Behandlungsanlage in Samtens auf Rügen. Der vorliegende Antrag meiner Fraktion verfolgt nach wie vor das Ziel, das lautet: Aufbau ökologischer, wettbewerbsfähiger und gebührenfreundlicher Abfallentsorgungsstrukturen in unserem Land.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemäß Paragraph 29 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz des Bundes hat das Land die Pflicht, einen Abfallwirtschaftsplan nach überörtlichen Gesichtspunkten aufzustellen. Am 13. Januar 2000 hat die Landesregierung einen Abfallwirtschaftsplan verabschiedet, der gerade diesen Anforderungen nicht entsprach. Damals wurde seitens des Landesrechnungshofes und auch der CDU-Fraktion darauf verwiesen, dass es dem vorgelegten Abfallwirtschaftsplan an den im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgeschriebenen Lenkungs- und Abwägungswirkungen der einzelnen Belange wie Abfallvermeidung, Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz untereinander mangelt. Schon damals wurde darauf verwiesen, dass die Landesregierung mit dem vorgelegten Abfallwirtschaftsplan versucht, sich für den Aufbau und die Entwicklung wettbewerbsfähiger Abfallwirtschaftsstrukturen aus der Verantwortung zu stehlen und diese auf die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu übertragen.

Die mageren Ergebnisse müssen wir heute wie auch schon im letzten Jahr im September leider zur Kenntnis nehmen. Damit wir so schnell wie möglich im Interesse des Landes und seiner Bürger handeln können, bedarf es einer genauen Analyse, in welchen Bereichen der Abfallwirtschaftsplan umgesetzt wurde und in welchen Bereichen steuernd eingegriffen werden muss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn die umweltgerechte Abfallentsorgung ein wesentlicher Bestandteil der von den Kommunen wahrzunehmenden Aufgaben der Daseinsvorsorge ist, muss die Landesregierung die Voraussetzungen für die Wahrnehmung dieser Aufgaben schaffen. Entsorgungssicherheit muss auch in Zeiten der Liberalisierung des Abfallmarktes gewährleistet werden. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, dass den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zur Erfüllung ihrer Aufgaben die rechtlichen und technologischen Voraussetzungen, auch die notwendigen ökonomischen Rahmenbedingungen eingeräumt werden. In erster Linie benötigen die Kommunen Planungssicherheit, um sich den Herausforderungen der Daseinsvorsorge stellen zu können. Aber gerade an dieser Planungssicherheit fehlt es im Moment. Vor dem Hintergrund, dass ab dem 1. Juni die Entsorgung von unbehandelten Siedlungsabfällen auf Deponien verboten ist und dann in Deutschland Behandlungskapazitäten – Herr Minister, das haben Sie auch selber immer wieder ausgeführt – in einer Größenordnung von circa 1,5 Millionen Tonnen fehlen, ist mit einer erheblichen Steigerung der Abfallgebühren für die Bürger unseres Landes zu rechnen.

Der Presse war zu entnehmen, dass der Umweltminister keine Ausnahmen für eine Deponierung von Siedlungsabfällen zulassen will. Er spricht lediglich von einer Zwischenlagerung der Siedlungsabfälle. Wie und wo die Siedlungsabfälle abgelagert werden sollen, darüber fehlen bisher jegliche Aussagen. Ebenso wenig gibt es Auskünfte, ob die Abfälle behandelt oder unbehandelt zwischengelagert werden sollen oder ob es für die Zwischenlagerung bereits genehmigte Deponien gibt. Am interessantesten ist aber die Frage nach den zusätzlichen Kosten, die sich dann wieder über die Gebühren auf die Geldbörse unserer Bürger niederschlägt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der geltende Abfallwirtschaftsplan lässt auch heute noch die gesetzlich vorgeschriebene Lenkungswirkung vermissen. Vor diesem Hintergrund ist es nur logisch, dass er in vielen Punkten gescheitert ist. So war es für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger schwer, die im Abfallgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorgeschriebene Entsorgungssicherheit zu realisieren. Dies gelang auch nur im Rahmen freier Ausschreibungen. Diese Tatsache ist zwar bedauerlich, da mit den Abfällen auch die Wertschöpfung verloren geht, aber aufgrund der derzeitigen Rahmenbedingungen ist diese Herangehensweise der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger nur konsequent.

Ich möchte hier den Wettbewerb, das sage ich ganz deutlich, zwischen kommunaler und privater Entsorgung nicht in Frage stellen. Vielmehr sehe ich im Wettbewerb die Chance, Kosten und Gebühren zu dämpfen. Aber die Spielregeln müssen vom Land vorgegeben werden, damit sich ein vernünftiger und nachhaltiger Wettbewerb entfalten kann.

Und damit bin ich beim Punkt 3 unseres Antrages: „die wirtschaftliche Situation der Ihlenberger Abfallgesell

schaft und der damit für den Landeshaushalt verbundenen Risiken“. Die IAG weist nach eigenen Angaben im Wirtschaftsjahr 2002 Verluste in einer Größenordnung von 500.000 Euro aus, und das, obwohl die Rückstellungen für die Rekultivierung drastisch gesenkt wurden. Des Weiteren beabsichtigt die IAG auf dem Ihlenberg die Errichtung einer mechanisch-biologischen Anlage mit einem Input von 150.000 Tonnen, obwohl sie bis heute die Abfallmengen für den Betrieb einer solchen Anlage nicht akquiriert hat. Welches Risiko damit verbunden ist, meine Damen und Herren, darauf brauche ich wohl nicht näher einzugehen. Wenn schon ein Unternehmen des Landes nicht in der Lage ist, sich auf die von der Landesregierung vorgegebenen Rahmenbedingungen einzustellen, dann stellt sich die Frage, wie dieses den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern gelingen soll.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, es gibt noch viele Fragen, die hier zu erörtern sind. Aus diesem Grund fordern wir den Umweltminister auf, zu den aufgeworfenen Fragen Stellung zu beziehen. – Haben Sie vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Kokert.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Das Wort hat zunächst der Umweltminister Herr Professor Methling.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Lieber Herr Kokert, gerne gebe ich auf Ihre Fragen Antworten. Ich hätte auch ganz gern gehört, dass es auf Ihrer Seite einen Erkenntnisfortschritt und einen gewissen Respekt für das, was sich verändert hat, gibt. Aber vielleicht können wir das in der heutigen Landtagsdebatte erreichen, denn für die Gäste in unserem Hause ist sicherlich die Geschichte nicht ganz klar, wie sich die Abfallwirtschaftspolitik in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt hat. Es reicht aber heute die Zeit nicht aus, um dieses darzustellen. Nur dieses dürfen Sie natürlich nicht ganz vergessen, wenn wir über die gegenwärtige Situation sprechen, insbesondere was die Deponie auf dem Ihlenberg betrifft und die Entwicklung der Abfallwirtschaft und der Abfallwirtschaftsstrukturen in diesem Lande. Die Abfallwirtschaftspolitik war im Jahr 1998, als wir die Verantwortung übernommen haben, in jeder Beziehung total gescheitert. Es musste eine neue Politik entwickelt werden, die mehr und mehr Ergebnisse zeitigt.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Und dieses sollten Sie wenigstens respektieren!

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, die Ablagerung unvorbehandelter Abfälle ist ab dem 1. Juni 2005 nicht mehr zulässig. Die Bundesabfallablagerungsverordnung vom 20. Februar 2001 hat eine Regelung der seit 1993 geltenden Technischen Anleitung Siedlungsabfall übernommen und somit verrechtlicht. Die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger haben also seit 1993 davon Kenntnis, dass spätestens zum 31. Mai 2005 ausreichende Vorbehandlungskapazitäten aufzubauen sind beziehungsweise zur Verfügung stehen müssen. Durch die Abfallablagerungsverordnung wurde neben der thermischen auch

die Möglichkeit der mechanisch-biologischen Abfallvorbehandlung eröffnet. Der Abfallwirtschaftsplan für Mecklenburg-Vorpommern vom Januar 2000 – Sie haben darauf verwiesen – wurde deshalb und aufgrund weiterer veränderter Rahmenbedingungen von mir durch den Abfallwirtschaftsplan vom 17. September 2002 ersetzt.

Mit meiner Amtsübernahme als Umweltminister habe ich mich für eine Verfahrensvielfalt bei der Wahl der Vorbehandlungstechnologien eingesetzt, übrigens, wie Sie wissen, bevor dieses rechtlich fixiert war. Schwerpunkt meiner Abfallpolitik war und ist es ebenfalls, durch den Verzicht auf Überlassungspflichten an bestimmte Entsorgungsanlagen sowie auf Vorschriften zur Nutzung einer bestimmten Technologie die Eigenverantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte bei der Organisation der Abfallentsorgung als Selbstverwaltungsaufgabe zu stärken. Und dieses sollten Sie zumindest immer wieder in Erinnerung haben, dass die Kommunen wollten, dass sie selbst entscheiden können. Und Sie stellen laufend in Frage, dass die Kommunen dieses wollen.

Dies kommt auch deutlich im Abfallwirtschaftsplan und der dazugehörigen Verordnung zum Ausdruck. Ich erinnere mich sehr deutlich an die damaligen interessanten und zum Teil heftigen Diskussionen, auch in diesem Hohen Hause und an anderen Orten, ob mit der Opposition oder dem Landesrechnungshof. Im Übrigen hatten wir selten Diskussionen mit den Kommunen selbst und den Abfallwirtschaftsunternehmen unseres Landes, wie Sie sich sicher deutlich erinnern können.

(Vincent Kokert, CDU: Noch nicht.)

Glauben Sie mir, Herr Kokert, ich bin da dran, und zwar schon mehrere Tage, was meine Abwesenheit im Landtag ja entschuldigt hat. Dort habe ich mit den Unternehmen, um die es geht, und den Kommunen darüber gesprochen.

(Zuruf von Gesine Skrzepski, CDU)

Im Abfallwirtschaftsplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern und in der dazugehörigen Verbindlichkeitsverordnung vom 24. September 2002 habe ich bestimmt, dass sich die Beseitigungspflichtigen, außer bei gefährlichen Abfällen, der Deponien und Abfallbehandlungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern zu bedienen haben. Mit anderen Worten: Abfälle aus Mecklenburg-Vorpommern sollen in Mecklenburg-Vorpommern entsorgt werden. Dadurch wird gesichert, dass die Wertschöpfung für diese abfallwirtschaftlichen Aktivitäten im Land bleibt und die Kommunen die notwendige Planungssicherheit erhalten, um sich den Herausforderungen der Daseinsvorsorge stellen zu können.

In diesem Zusammenhang halte ich die Behauptung der CDU für absurd, dass die Verbindlichkeitsverordnung nach allgemeiner Rechtsauffassung nicht rechtskonform sei. Ob beziehungsweise dass von der Verordnung abgewichen werden muss, wie Sie es behaupten, sehe ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht, denn rechtskonforme Maßnahmen sind auch bei eventuellen kurzfristigen Verschiebungen im Sinne der abfallwirtschaftlichen Grundsätze durchaus möglich. Und ich kenne keinen – ich betone, keinen – öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und auch kein Abfallwirtschaftsunternehmen unseres Landes, das einen anderen Weg gehen will. Die Daten zur Prognose des Restabfallaufkommens in Mecklenburg-Vorpommern wurden dem Abfallwirtschaftsplan in Zusammenarbeit mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und den

aktuellen Abfallbilanzen entnommen und entsprechend aufbereitet. Gewisse Prognoseunsicherheiten sind im Wesentlichen durch folgende Fakten bedingt:

1. Angesichts der Unsicherheiten über die zukünftig den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassenen Mengen an Abfällen zur Beseitigung aus gewerblichen Unternehmen, die aus der Umsetzung der seit dem 1. Januar 2003 gültigen Gewerbeabfallordnung resultieren, sind die Zahlen für den Anteil des Gewerbeabfalls nur begrenzt belastbar. Das ist bekannt.

2. Klärschlamm wird in Mecklenburg-Vorpommern gegenwärtig zum größten Teil einer landwirtschaftlichen Verwertung zugeführt beziehungsweise im Landschaftsbau eingesetzt. Eine Verschärfung der Klärschlammverordnung durch die intensiv diskutierte Konzeption des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft sowie des Bundesumweltministeriums würde diesen Entsorgungsweg zum Teil verschließen und das zu beseitigende Restabfallaufkommen erhöhen.

Nun zum aktuellen Stand der Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung.

Für Mecklenburg-Vorpommern ist für das Jahr 2005 ein Restabfallaufkommen in Höhe von 430.000 Tonnen prognostiziert. Die Prognosen liegen zwischen 400.000 und 430.000 Tonnen bei unterschiedlichen Herangehensweisen.

Die Situation zur Bereitstellung der notwendigen Kapazitäten stellt sich gegenwärtig wie folgt dar:

Die Kreise Bad Doberan, Güstrow, Nordvorpommern müssen neu ausschreiben. Diese Ausschreibung wird in diesem Monat erfolgen.

Die Kreise Ludwigslust und Parchim haben die Behandlung ihrer Abfälle vergeben. Die thermische Abfallbehandlungsanlage Ludwigslust wird eine Kapazität von 50.000 Tonnen haben. Baubeginn war am 20.10.2003, die Grundsteinlegung für weitere Bauabschnitte ist vor kurzem erfolgt.

Die OVVD, also die Entsorgungsgemeinschaft, gewissermaßen der Zweckverband der Kreise Demmin, Mecklenburg-Strelitz, Müritz, Uecker-Randow und der Stadt Neubrandenburg, hat ebenfalls die Leistungen vergeben. Es wird eine mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage in Rosenow gebaut, geplant ist eine Kapazität von 125.000 Tonnen. Eine Erweiterung ist in Abhängigkeit von weiteren Vergaben möglich.

Der Kreis Ostvorpommern und die Stadt Greifswald haben ihre Ausschreibungen aufgehoben. Sie führen gegenwärtig Gespräche mit öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern für die Variante eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, mit dem die Entsorgungssicherheit gewährleistet wird.

Die Kreise Nordwestmecklenburg und die Hansestadt Wismar haben ihre Leistungen vergeben an das Abfallentsorgungszentrum Deponie Ihlenberg. Dort ist eine mechanisch-biologische Anlage geplant mit einer Kapazität von 120.000 Tonnen.

Der Kreis Rügen und die Hansestadt Stralsund haben ihre Leistungen vergeben. Die MBA Stralsund soll eine Kapazität von 70.000 Tonnen umfassen, die Anlage ist zum Teil errichtet und die Hallen sind auch errichtet. Die

Hansestadt Stralsund hat die Leistung vergeben an eine MBA, sie soll 80.000 Tonnen bearbeiten können, und es ist eventuell eine zweite Ausbaustufe für die thermische Behandlung vorgesehen.

Die Stadt Schwerin will ihre Ausschreibung im dritten Quartal 2004 durchführen.

Summa summarum ergibt sich daraus, meine Damen und Herren, dass Kapazitäten in Größenordnungen von 395.000 Tonnen pro Jahr vorgesehen sind. Hinzu kommen die MBA und hinzu kommt eine Müllverbrennungsanlage in Ludwigslust für 50.000 Tonnen pro Jahr.

Außerdem sind Planungen beziehungsweise konkrete Vereinbarungen getroffen für Anlagen für die thermische Abfallbehandlung, für die Behandlung der heizwertreichen Fraktion. Mit dem Beginn der Errichtung der thermischen Verwertungsanlage in Ludwigslust im Oktober 2003, der MBA in Rosenow im Februar 2004, der am 30. März erteilten Genehmigung für den Standort Stralsund, dem vorliegenden Änderungsantrag für den Standort Rostock sowie dem fortgeschrittenen Genehmigungsverfahren an dem Standort Ihlenberg sind die Voraussetzungen geschaffen, die Entsorgungssicherheit für Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2005 zu gewährleisten.