Protocol of the Session on March 3, 2004

(Unruhe bei Abgeordneten der CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Das machen die doch heute auch schon längst.)

In den Bereichen Sprechen, Sprache, musikalisches und bildnerisches Gestalten, …

(Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Torsten Renz, CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Ministerin, trotz aller Erregung bitte ich doch, die Rednerin hier so reden zu lassen, dass man sie auch verstehen kann, und zwar hier im Parlament.

(Heiterkeit bei Lorenz Caffier, CDU: Zu welchem Gesetzentwurf redet sie denn? – Heiterkeit bei Eckhardt Rehberg, CDU: Das weiß sie selber nicht.)

Es werden in den Bereichen Sprechen und Sprache, musikalisches und bildnerisches Gestalten, Bewegungserziehung, Gemeinschaft, Natur, Sachen sowie mathematisches Denken vielfältige Anregungen mit diesem Plan, Anstöße zu einer eigenständigen Entwicklung unserer Kinder gegeben.

(Zuruf von Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU)

Durch die Arbeit nach diesen Plänen werden die Kinder befähigt, den Anforderungen des Schulalltages dann später besser gerecht zu werden. Bereits in der zweiten Hälfte dieses Monats wird mit der Schulung von Multiplikatoren begonnen.

Viele Experten haben uns in der öffentlichen Anhörung des Landtages darin bestärkt, dass frühkindliche Bildung, dass der Bildungsrahmen über das fünfte bis sechste Lebensjahr hin ausgeweitet werden muss. Dem sind die Regierungsfraktionen bei ihren Beschlussempfehlungen gefolgt. Auch das bedeutet auf dem Weg zu mehr Bildung einen großen Schritt voran.

(Eckhardt Rehberg, CDU: Ich frage mich ganz besorgt, warum der Bildungsausschuss mit diesem Gesetz nicht befasst war.)

Der Bildungsplan, der für das letzte Jahr vor Schuleintritt erarbeitet wurde, wird also künftig auch für drei- und vierjährige Kinder entwickelt werden. Damit können wir eine in sich logisch und aufeinander abgestimmte Bildungskette bis zum Eintritt in die Schule knüpfen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Eckhardt Rehberg, CDU: Sie werden das blaue Wunder mit dem Gesetz erleben.)

Brüche werden vermieden. Schon frühzeitig erhalten die Erzieherinnen mit diesen Plänen wertvolle Anregungen und Impulse für ihre eigene Arbeit. Das Recht der Kinder auf Bildung wird mit dem Gesetz

(Harry Glawe, CDU: Jetzt wird schon Bundesrecht und Landesrecht miteinander vertauscht und nicht beachtet.)

durch das Recht auf gesunde Lebensweise ergänzt.

(Harry Glawe, CDU: Unsere Gesetzgebung setzen Sie schon außer Kraft mit Ihrem Gesetz.)

Der Handlungsbedarf in diesem Sinne ist enorm bei unseren Kindern. Die Einschulungsuntersuchungen machen ihn Jahr für Jahr deutlich. Es sind nicht nur medizinische Diagnosen, wie zum Beispiel die erstmalige Feststellung der Herabsetzung der Sehschärfe,

(Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU, und Eckhardt Rehberg, CDU)

es sind zum Teil auch Gesundheitsprobleme, die einen engen Zusammenhang zur frühkindlichen Förderung haben. Denken wir an die Sprachentwicklung. Und ich darf nochmals daran erinnern, dass 21 Prozent der Einschüler Auffälligkeiten im Bereich der akustischen Differenzierung haben. Auch das hängt mit der Sprachentwicklung zusammen.

(Lorenz Caffier, CDU: Das haben wir heute auch wieder gemerkt.)

Und hinzu kommen die bekannten Gesundheitsprobleme, die aus der Bewegungsarmut resultieren. „Kinder in Bewegung“, das war der Titel einer Tagung, und das, denke ich, ist auch ein Ziel, das wir mit dem neuen Gesetz verfolgen.

(Zuruf von Lorenz Caffier, CDU)

Das KiföG wird aber auch die Rechte der Eltern stärken. Eltern können zukünftig frei entscheiden, bei welchem Träger sie die Förderung in Anspruch nehmen wollen.

(Harry Glawe, CDU: Ja, ja, ja. – Eckhardt Rehberg, CDU: Da werden sich alle bedanken.)

Das bislang geltende Wohnortprinzip bei der Betreuung entfällt. Das bringt für die Eltern durchaus enorme Vorteile, da sie nunmehr unabhängig von ihrem Wohnort die

Kita für ihre Kinder aussuchen können und damit Wahlmöglichkeiten erhalten, die ihnen bisher vorenthalten wurden.

Die Mitwirkungsrechte der Eltern bei der inhaltlichen Arbeit und der Kostengestaltung der Einrichtungen werden mit dem Gesetz deutlich gestärkt.

(Harry Glawe, CDU: Die haben wir doch heute schon. – Zuruf von Eckhardt Rehberg, CDU)

Das Gesetz enthält Regelungen über die Bildung von Elternbeiräten und das Auskunftsrecht der Eltern über die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel, aber auch der Elternbeiträge.

(Harry Glawe, CDU: Was für Fördermittel denn überhaupt?! Es gibt keine Fördermittel vom Land für Investitionen. Null Euro werden gezahlt.)

Das Gesetz erlaubt ausdrücklich auf der örtlichen Ebene die Bildung von Elternvertretungen und das ist in den parlamentarischen Beratungen hinzugekommen.

(Harry Glawe, CDU: Null Euro sind im Haus- halt! – Peter Ritter, PDS: Wir sind doch hier nicht auf einem politischen Aschermittwoch! – Harry Glawe, CDU: Es ist so.)

Moment bitte, Frau Ministerin.

Herr Glawe, Herr Ritter, ich ermahne noch einmal das Parlament, eine vernünftige Art und Weise der Aussprache hier zu ermöglichen, ansonsten unterbreche ich die Sitzung.

(Lorenz Caffier, CDU: Das gilt auch für die Regierungsbank.)

Korrekt.

(Eckhardt Rehberg, CDU: Na, die quatschen auch immer dazwischen.)

Eltern können ihre Interessen über Elternvertretungen wahrnehmen, sie können einen Elternbeirat auf Landesebene bilden. Sie haben mit dem neuen Gesetz ein gesetzlich legitimiertes Mitspracherecht. Das ist eine völlig neue Qualität und ich glaube, das wird auch insgesamt zu einer wirksameren Vertretung von Elterninteressen führen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Lassen Sie mich noch ein Wort zur Ausgestaltung der Rechtsansprüche auf die Förderung der Kinder in den Kita-Einrichtungen sagen. Immer wird mir vorgehalten, der Rechtsanspruch werde im Vergleich zum alten KitaGesetz, das ja gegenwärtig noch gilt, eingegrenzt. Und ich sage das noch einmal: Der Rechtsanspruch wird nicht eingegrenzt.

(Zuruf von Eckhardt Rehberg, CDU)

Für berufstätige Eltern bleibt es bei dem Anspruch auf eine ganztägige Förderung im Kindergarten. Insofern ändert sich nichts im Vergleich zum geltenden Gesetz. Für Kinder unter drei Jahren und für Grundschüler werden nach wie vor Plätze bedarfsgerecht bereitgestellt. Ganztagsförderung umfasst wie bekannt 50 Stunden wöchentlich und auch ohne Vereinbarkeit von Beruf und Familie als notwendige Begründung für den Kita-Besuch eines Kindes umfasst der Rechtsanspruch auf Förderung im

Kindergarten 30 Stunden Betreuung in der Woche als Teilzeitförderung.

Zusätzlich – und das ist etwas Neues – enthält das Gesetz aber die Möglichkeit, auch nur 20 Stunden in Anspruch zu nehmen, wenn das die Eltern, und zwar ausschließlich die Eltern, wünschen. Der Entwurf schmälert hier nicht, nein, er erweitert die Ansprüche und bildet mit diesem Gesetz die Realität und die Bedürfnisse dieser Realität der Eltern damit einfach besser ab.

Mit dem Gesetz werden auch die Rechte der pädagogischen Fachkräfte gestärkt. Das wurde im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens präzisiert. Hier wurde aus einer Soll-Vorschrift eine Ist-Vorschrift. Und auch das, denke ich, ist eine deutliche Verbesserung des Gesetzes, die zu mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung führen wird.

Mit dem Gesetz stärken wir die kommunale Selbstverwaltung und geben ihr die Verantwortung, die sie nach dem Bundesrecht ja ohnehin hat. Überall in der Bundesrepublik sind die Landkreise, sind die kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig für die Ausgestaltung der Bedingungen für die Kindertagesförderung. Das ist ja in Paragraph 80 SGB VIII geregelt und das wird auch in Mecklenburg-Vorpommern jetzt so sein.

Die Landkreise und kreisfreien Städte können durch kommunale Satzungen Einzelheiten der zukünftigen Kindertagesförderung regeln. Das gilt auch für den ErzieherKind-Schlüssel. Hier hat das Gesetz auf die Regelungen im alten Kindertagesstättengesetz zurückgegriffen. Diese Zahlen sollen künftig nach dem Gesetzentwurf im Durchschnitt gelten. Viele haben deshalb immer wieder gefragt, welcher Durchschnitt gemeint ist. Ich gehe davon aus, dass grundsätzlich die tägliche Belegung der einzelnen Einrichtungen Maßstab für einen Durchschnitt ist.

(Harry Glawe, CDU: Ist ja lustig, ist ja lustig!)

Die Kommunen haben aber nach dem Gesetz durchaus die Möglichkeit,

(Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Das müssen Sie reinschreiben, das müssen Sie reinschreiben! Das reicht nicht, wenn Sie davon ausgehen. Das weiß keiner.)

andere Lösungen …