Protocol of the Session on November 13, 2003

Es geht um Folgendes, Herr Thomas:

(Reinhardt Thomas, CDU: Weil Sie das schon öfter im Landtag abgelehnt haben.)

Wir sind in dieser Sache sicherlich einer Meinung. Diese Meinung habe ich als der zuständige Justizminister politisch folgendermaßen umgesetzt:

Anfang des Jahres habe ich durch entsprechende Pressearbeit eine Initiative bei den Justizministern vorbereitet, indem ich mich öffentlich dafür ausgesprochen habe, dass wir den Anwendungsbereich der DNA-Analyse ausweiten müssen, so weit wie möglich ausweiten müssen. Völlig klar ist aber auch – und das ist vielleicht der Unterschied zwischen Regierung und Opposition –, dass es eben in der Politik nicht reicht, sich mit einem Antrag, mit einer Resolution aus dem Fenster zu lehnen, sondern in dieser wichtigen Frage geht es mir wirklich

darum, etwas zu erreichen. Und wenn man etwas erreichen will, dann muss man ganz klar sagen, es muss von Mecklenburg-Vorpommern aus – ein kleines Land – darum gehen, dass wir erstens eine Mehrheit im Bundesrat bekommen, die einen entsprechenden Antrag unterstützt, und es muss natürlich auch darum gehen,

(Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

dass wir im Bundestag eine Mehrheit bekommen. Und da gebe ich Ihnen Recht, meine Damen und Herren von der CDU, dass da eher auf Seiten der SPD zu arbeiten war.

Das Ergebnis meiner Bemühungen und politischen Arbeit war, dass wir auf der Justizministerkonferenz im Mai auf einen Antrag von Mecklenburg-Vorpommern hin eine sehr weitreichende Mehrheit bekommen haben, und zwar über alle Parteigrenzen hinweg. Es hatte eine einzige Gegenstimme gegeben. Das ist also dieser Teil, den ich einmal als rituell bezeichnen möchte, dass Sie mich nicht auffordern müssen, tätig zu werden.

Der zweite Teil, der dann wieder zu dem rituellen Teil vielleicht auf Seiten der Regierungskoalition führt, ist, wenn Sie einen Minister auffordern tätig zu werden und er ist tätig geworden, dann liegt natürlich nahe zu sagen: Ja, das machen wir doch schon und dann lehnt man sozusagen rituell den Antrag ab.

Ich möchte diesen Teil der rituellen Verständigung möglichst kurz halten. Er sollte uns nicht hindern, gemeinsam zur Sache zu kommen. Ich habe den Eindruck, dass wir sehr weit gehend übereinstimmen. Wir sollten auch nicht künstlich zu anderen Ergebnissen kommen. Wo wir allerdings nicht übereinstimmen – und das ist für mich der zweite Grund, weshalb ich meine, man sollte Ihrem Antrag so nicht zustimmen –, ist Folgendes:

(Wolfgang Riemann, CDU: Siehste, jetzt kommt der Pferdefuß!)

Es geht ja nicht darum, dass wir jetzt einen Antrag stellen, in dem etwas Wünschbares hingestellt wird und wir genau wissen, dass es nicht durchsetzbar ist. Ich habe diese Diskussion mit Ihrem Parteifreund Weiß aus Bayern geführt, der hatte damals noch eine Landtagswahl vor sich und deshalb lag ihm sehr daran, bei der Justizministerkonferenz einen Beschluss zu bekommen, der festschreibt, wie wir eine Gesetzesneufassung bei der DNA machen wollen.

(Reinhardt Thomas, CDU: Das machen wir aber schon ein bisschen länger.)

Ich habe Herrn Weiß damals gesagt, dass dies einer der wenigen Fälle in der Politik ist, wo ich es für dringend notwendig halte, eine Arbeitsgruppe einzusetzen. Normalerweise kann man sagen, Arbeitsgruppen haben immer so den Ruf, als wollte man etwas beerdigen.

(Wolfgang Riemann, CDU: Wenn man nicht mehr weiter weiß, gründe ich einen Arbeitskreis!)

Hier geht es um Folgendes: Wir haben zu dieser Problematik DNA-Analyse – Herr Ankermann hat das angesprochen – drei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes. Diese Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes geben einen sehr schmalen Korridor vor. Wenn man politisch arbeiten will und sagt, ich will den Anwendungsbereich der DNA-Analyse ausweiten, dann kann man sich auf den Marktplatz stellen und sich etwas wünschen, aber das hilft nicht weiter, sondern Sie müssen

erreichen, dass wir uns in dem verfassungsrechtlichen Korridor so weit wie möglich vortasten.

Ich sage ganz klar: Wenn es uns nicht gelingt, jetzt zu einer Ausweitung zu kommen, die uns vollständig zufrieden stellt – ich bin der Meinung, dass wir das nicht schaffen werden –, dann möchte ich trotzdem diesen ersten Schritt gehen. Ich möchte ihn so gehen, dass die Regelung nicht vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben wird. Man muss die Dinge im Auge behalten und Sie haben ja völlig zu Recht gesagt, es handelt sich um eine Entwicklung. Ich möchte auch, da es sich um eine rechtsstaatliche Entwicklung handelt, dass wir da dran bleiben und dass wir vielleicht in zehn Jahren weiterkommen. Aber jetzt möchte ich das erreichen, was wirklich möglich ist, und deshalb habe ich mir bei dem Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern, denn er hat ja auch eine breite Mehrheit bekommen, nicht irgendwelche Dinge gewünscht, sondern meine Wünsche wären zu sagen: Ich möchte das so weit ausdehnen, dass die DNA ein wirksames Bekämpfungsmittel nicht nur bei schwersten Sexualstraftätern ist. Das ist etwas, was der Öffentlichkeit sehr bewusst ist, dass wir gerade bei schwersten Sexualstraftätern ein sehr wirksames Mittel haben, nicht nur bei der Überführung, sondern es handelt sich ja häufig um Serientäter und deshalb auch um ein Mittel, um demnächst Straftaten zu verhindern. Ich halte es für unverantwortbar, so ein Mittel nicht zu nutzen, wenn es dazu führen kann, dass schwerste Strafen verhindert werden. Das müssen wir dringend machen, das ist völlig klar!

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Mir geht es darüber hinaus darum, auch bei Taten bessere Aufklärungsquoten zu erzielen, die die Bürger sehr stark belasten. Das dürfen wir nicht vergessen, denn jeder Einbruchsdiebstahl bedeutet nicht nur, dass hinterher Sachen fehlen, Wertsachen, dass man materielle Verluste erlitten hat, sondern – sprechen Sie mal mit Menschen, die einen solchen Einbruch hinter sich haben – das ist ein ganz massiver Eingriff in die Intimsphäre. Das ist etwas, was Menschen über Monate traumatisiert. Da haben wir Aufklärungsquoten von 30 Prozent und die müssen wir steigern und dazu

(Der Abgeordnete Reinhardt Thomas bittet um das Wort für eine Anfrage.)

ist die DNA ein sehr wirksames Mittel. Ich bin jetzt schon etwas über den rituellen Teil hinaus. Die wichtigste Ebene, auf der wir uns unterhalten sollten, ist die Sachebene und die Sachebene geht...

(Zuruf von Reinhardt Thomas, CDU)

Herr Thomas, bitte zum Ende.

Bei der Sachebene geht es einfach darum, dass wir sehen müssen, für das, was ich gerade aufgezählt habe, und zwar für die Ziele, die wir bei der Verbrechensbekämpfung haben, ist die DNA das effektivste Instrument, was wir haben. Sie ist 1998 eingeführt worden, es gab sie ein paar Jahre früher, aber rechtlich seit 1998. Und wir feiern große Erfolge einmal im Überführen von Straftätern, das ist sicherlich das Wichtigste, aber was hier auch angesprochen worden ist, auch im Entlasten von Straftätern. Es hat auch spektakuläre Fälle gegeben, wo Leute seit zehn Jahren einsitzen und wir immer noch den Beweis erbringen können, dass nicht derjenige der Täter war, sondern jemand anderes. Und das halte ich auch für eine wichtige Sache.

(Reinhardt Thomas, CDU: Dann stimmen Sie doch unserem Antrag zu!)

Hier ist schon die Frage angesprochen worden, Herr Ankermann von Ihnen, dass manche Menschen sagen: Lass uns doch schon bei jedem Baby eine Probe nehmen. Ich persönlich hätte nichts dagegen, mir ist aber klar, dass das im Moment gesellschaftlich nicht durchsetzbar ist. Ich finde diesen Teil auch deshalb interessant, weil es einfach um Identifizierung geht, um Identifizierung von Menschen und nicht nur von Straftätern, sondern von Menschen überhaupt. Denken Sie an schwerste Unfälle, an den Flugzeugabsturz, wo wir hunderte von Toten haben, das würde selbstverständlich die Identifizierung sehr erleichtern.

Weshalb wir unbedingt zur Änderung kommen müssen bei der DNA-Analyse ist, dass das jetzige Instrumentarium, das rechtliche Instrumentarium einfach zu schwerfällig ist. Im Moment ist Voraussetzung, dass wir von jemandem die DNA speichern können, so dass wir sie, wenn eine Tat passiert, sofort abrufen und sagen können, der war es, um dann zu verhindern, dass sich eine Serie von Taten anschließt. Im Moment brauchen wir, dass dieser Mensch, von dem wir die DNA speichern wollen, mindestens zwei schwerste Straftaten begangen hat. Und das allein reicht noch nicht, sondern dann begutachten wir ihn und sagen: Ja, es ist zu befürchten, dass von ihm weitere schwerste Straftaten zu befürchten sind. Das alles muss dann von einem Richter begutachtet und entschieden werden. Das ist ein schwerfälliges Verfahren. Und denken Sie daran, dass wir zum Beispiel mit dem normalen Fingerabdruck auch schon ein Instrument haben, das sehr wirkungsvoll ist, womit man Leute überführen kann. Fingerabdrücke werden von Leuten genommen, die wir erkennungsdienstlich behandeln, weil sie in irgendeiner Weise aufgefallen sind und von denen wir einfach befürchten, dass sie wieder straffällig werden könnten, damit wir sie dann identifizieren können. Ich halte es für nicht vertretbar, dass wir dieses wirksamste Mittel der DNA nur von den Menschen nehmen, von denen wir mit einer gewissen Sicherheit sowieso schon wissen, dass sie wieder straffällig werden wollen. Anders ist die Prognose ja nicht zu verstehen. Das halte ich nicht für richtig, denn das ist schwerfällig und nicht zu leisten.

Ich will aber nicht nur die Vorteile aufzählen, sondern man muss sich auch mit den Gegenargumenten auseinander setzen. Es wird einmal gesagt,

(Zuruf von Reinhardt Thomas, CDU)

wenn wir das machen, kommt es zu einer Beweislastumkehr. Das halte ich für Unsinn! Das Argument läuft ja darauf hinaus, dass man sagt: Ja, dann kann jeder Täter an der nächsten Bushaltestelle ein paar Zigarettenkippen aufsammeln und dann verstreut er die am Tatort und derjenige, dessen Zigarettenkippe da gefunden wird, der muss dann beweisen, dass er es nicht war.

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Reinhardt Thomas, CDU: Das ist doch Unsinn! Das ist doch ein glatter Unsinn!)

Herr Thomas, ich höre selten, dass wir einer Meinung sind. In diesem Fall ja. Das ist Unsinn, und zwar ist es einfach deshalb Unsinn, Herr Thomas, weil diese Argumentation natürlich für jede Spur gilt. Sie können genauso gut ein Wasserglas mitnehmen mit Fingerabdrücken und dann ist das das gleiche Problem. Es ist einfach so. Natür

lich dürfen die Strafermittlungsbehörden, wenn ihnen so ein hochwirksames Mittel zur Verfügung steht, nicht das Denken einstellen, sondern sie müssen weiter verantwortlich damit arbeiten und die Beweise würdigen. Das ist selbstverständlich.

Ein Argument, was ich gehört habe, ist, wenn wir das machen, gefährden wir die Resozialisierung von Straftätern. Also, wenn das ernsthaft gemeint ist, dann muss ich sagen, ja, das möchte ich. Wenn die Resozialisierung von Straftätern dadurch gefährdet wird, dass ich den Mann wieder überführen kann, dass er eine Straftat begangen hat, dann, meine ich, versteht jemand Resozialisierung falsch. Die Grundvoraussetzung für Resozialisierung ist, dass jemand sich zu seinen Taten bekennt und wir dann vielleicht dazu kommen, dass er keine weiteren begeht. Aber zu sagen, ich will lieber gar nicht wissen, welche Taten er begangen hat, das halte ich für völlig falsch.

Ein starkes Argument, mit dem sich natürlich auch das Bundesverfassungsgericht auseinander setzen muss, ist der Datenschutz. Ich unterstütze grundsätzlich, dass wir den Datenschutz brauchen, denn es geht um die Persönlichkeitsrechte.

(Zuruf von Reinhardt Thomas, CDU)

Aber ich muss auch klar sagen als politischer Grundsatz, ich halte es nicht für richtig, wenn sich ein Staat sozusagen in einem Bereich künstlich unwissend macht, wo es um den Schutz der Bürger geht. Das halte ich für falsch.

(Zuruf aus dem Plenum: Na, von Schutz ist noch nichts gesagt worden.)

Das größte Argument, das vorgetragen wird, ist, es geht um Genmaterial. Und wenn wir das speichern, dann sind wir bei vielleicht... Ich meine, wir Deutschen brauchen nicht so weit zu gehen, dass wir ein literarisches Beispiel nehmen, sondern wir haben erlebt, was Staaten anrichten können, die über die Bürgerrechte hinweggehen und die totalitär mit den Menschen umgehen.

Auf der sachlichen Ebene muss ich dazu sagen, was bei der DNA gespeichert wird, ist nur das so genannte nicht codierende Material, das keinerlei Erbinformationen trägt. Von daher ist keine Missbrauchsmöglichkeit gegeben, sondern die Missbrauchsmöglichkeit besteht nur darin, dass ich eine Probe habe und in einer bestimmten Weise mit ihr umgehen muss.

(Wolfgang Riemann, CDU: Na, dann können Sie unserem Antrag ja zustimmen.)

Wir waren, Herr Riemann, und zwar der Rechtsausschuss, in Rostock in der Rechtsmedizin und wir haben uns das dort angesehen. Ich fand das für die Überzeugung, die ich vorher hatte, sehr bestärkend und bestätigend, dass dort die Missbrauchsmöglichkeiten nicht bestehen. Natürlich kann ein verbrecherischer Mensch gegen das Gesetz handeln und versuchen, Erbinformationen aus den Proben zu entnehmen.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Was? Können wir hier die Probe auch machen?)

Völlig richtig, Herr Dr. Born. Wir haben in Rostock in dem Institut gesehen, dass in einem anderen Raum die Blutproben von Alkoholstraftätern bearbeitet wurden. Diese Proben kann man genauso gut nehmen, wenn man da verbrecherisch herangehen will und Erbmaterial ent

nehmen. Deshalb ist es das Wichtigste, dass wir uns gegen Missbrauch schützen.

Und damit komme ich zu der dritten Ebene, die dieses Problem aufwirft, und das ist vielleicht die schwierigste Ebene. Das ist die Ebene der Ängste, und zwar der Ängste in der Bevölkerung. Und ich meine schon, dass es bei der Frage der Ängste um die Frage des Missbrauchs geht. Beim Missbrauch, glaube ich, können wir in unserem Staat sagen, sehe ich nicht so sehr den einzelnen Verbrecher, sondern, wenn es um Missbrauch geht, dann kann es nur um den Missbrauch durch einen totalitären Staat gehen. Und das wirft in der Tat die Frage auf: Wie schützen wir uns? Wie schützen wir uns gegen Missbrauch durch einen verbrecherischen Staat? Ich meine schon, dass wir Deutschen Grund haben, in unsere Geschichte zu gucken und zu fragen: Was kann so ein verbrecherischer Staat anrichten?

(Reinhardt Thomas, CDU: Und das anlässlich der DNA-Analyse. Das ist ja unglaublich!)

Meine Antwort darauf, wie schützen wir uns, ist nicht die, dass ich sage, wir brauchen einen möglichst schwachen Staat. Je schwächer der Staat ist, desto weniger kann er seinen Bürgern tun. Das halte ich für die falsche Antwort, sondern meine Antwort ist: Wir brauchen einen starken Staat, der die Bürger schützt. Wir brauchen, dass dieser Staat starker Kontrolle unterliegt, starker Kontrolle. Die wirksamste Kontrolle, die wir haben, sind die Mechanismen des demokratischen Rechtsstaates. Es sind auch die Mechanismen, dass wir Gewaltenteilung haben, dass wir eine unabhängige dritte Gewalt haben, die den Staat kontrolliert. Ich weiß, dass gerade Abgeordnete, die politische Entscheidungen treffen, die manchmal vom Verfassungsgericht kassiert werden, dass Abgeordnete nicht so gern bereit sind zu sagen, das, was sie mit Mehrheit, immerhin als gewählte Volksvertreter, beschlossen haben, das kann ein Gericht aufheben. Aber ich denke schon, dass das ein ganz wichtiger Punkt von Kontrolle des Staates ist. Dazu sollten wir uns bekennen! Wenn diese Kontrolle funktioniert, sehe ich auch für die DNAAnalyse keine wirklichen Gefahren und dann sollten wir den Weg beschreiten, da möglichst weit zu kommen.

Die Justizminister haben beschlossen zu sagen, wir wollen den Anwendungsbereich so weit ausdehnen, wie das zurzeit verfassungsrechtlich möglich ist. Die Innenminister haben nach uns getagt und sie haben uns unterstützt. Sie haben natürlich, weil sie nicht den Verfassungsaspekt im Auge haben wie die Justizminister, gesagt, wir wollen, dass die DNA ein möglichst wirksames Mittel ist, so, wie wir es jetzt auch formulieren. Aber ich meine, der richtige Weg ist zu sagen: Wir gehen so weit, wie die Verfassung es zulässt.

Vielleicht noch etwas, worauf ich auch ein bisschen stolz bin. Die Arbeitsgruppe, die eingesetzt worden ist, tagt unter der Leitung von Mecklenburg-Vorpommern. Uns wird da eine gewisse Führerschaft zuerkannt und ich hoffe, dass die Arbeitsgruppe so etwas hinbekommt, dass wir dann sehr einvernehmlich entsprechende Gesetze hinbekommen. Und dann, denke ich, ist für den Schutz der Bevölkerung ein weiterer und guter Schritt getan. – Vielen Dank.