da brauchen wir auch keine neuen Maßnahmen zu ergreifen, da müssen wir tatsächlich nur das umsetzen, was schon als gesetzliche Regelung vorhanden ist. Da haben Sie, Herr Dr. Born, ja vollkommen Recht gehabt, die Ausführungen in der VOB, in dem GWB oder auch in den Richtlinien der Europäischen Union sind relativ eindeutig, dass tatsächlich in der Prüfung festgestellt werden muss, was das wirtschaftlichste Angebot ist.
Selbst wenn in den EU-Richtlinien steht, dass das preislich günstigste Angebot zu nehmen ist, so ist das, darüber sind wir uns auch einig, letztendlich trotzdem das wirtschaftlichste.
Bloß der springende Punkt ist natürlich der, da müssen wir tatsächlich dort ansetzen, wo der öffentliche Auftraggeber sitzt, und das sind in diesem Land vorrangig die Kommunen, die Gebietskörperschaften und nur in gewissem Teil – auch da gebe ich Ihnen Recht – natürlich dann die öffentliche Hand.
(Kerstin Fiedler, CDU: Ja, die kriegen ja meistens was auf die Mütze, wenn sie nicht das Billigste nehmen. Das ist das Problem.)
Da sind wir als Parlament in den Ausschüssen gefordert, das zu kontrollieren, und da ist es auch tatsächlich so, dass man Kritik des Landesrechnungshofes aufnehmen muss, das im Einzelfall dort angesetzt werden muss. Nur darauf zielt Ihr Antrag ja nicht ab. Ihr Antrag zielt letztendlich darauf ab, gegen das Diskriminierungsverbot des GWB von ‘97 zu verstoßen,
auch wenn der Kollege Dr. Born hier im Nachgang noch mal gesagt hat, dass es nicht die Aufforderung sein soll, sich gesetzeswidrig zu verhalten. Aber genau das steht in Ihrer Begründung.
(Wolfgang Riemann, CDU: Nein! – Kerstin Fiedler, CDU: Ach, das steht doch überhaupt nicht drin! Lesen Sie doch mal!)
Natürlich steht das drin. Also wenn der Herr Kollege Born jetzt ausdrücklich widersprechen würde, dann hätte ich das ja noch respektiert, aber ansonsten ist das so.
Wenn Sie sagen, dass Sie vorrangig mecklenburg-vorpommersche Unternehmen ohne sachliche Begründung bei Vergaben bevorzugen wollen, dann ist das eindeutig ein Vergabeverstoß.
Da kann ich Ihnen heute schon versprechen, dass jede Vergabekammer und jeder Vergabesenat eine solche Entscheidung aufheben wird. Das Einzige, was Sie damit erreicht haben, ist, dass mecklenburg-vorpommersche Unternehmen möglicherweise und sinnvollerweise den Auftrag bekommen hätten, sich in einen langwierigen Vergabeprozess gestürzt haben, um doch den Zuschlag zu bekommen. Sie lächeln, Herr Kollege Born, weil Sie wissen, dass das so ist.
Der zweite Punkt ist das Schweizer Modell. Dazu ist alles gesagt worden, da muss ich mich nicht wiederholen. Und deswegen, meine Damen und Herren, kann ich der Intention der Rede des Kollegen Born folgen, Ihrem Antrag nicht. – Danke schön.
Jetzt hat ums Wort gebeten der Wirtschaftsminister des Landes Dr. Ebnet. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
chen Arbeitsplätze. Dafür brauchen unsere Unternehmen Aufträge und es ist jammerschade um jeden Auftrag, der hier aus dem Land an ein Unternehmen geht, das nicht hier ansässig ist und hier nicht die Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt.
Und nun, Herr Dr. Born, zu Ihrem Anliegen. Sie haben gesagt, Sie befinden sich in guter Gesellschaft mit dem Landesrechnungshof. Sie befinden sich in allerbester Gesellschaft auch mit den anderen Fraktionen des Landtages, wie ich hier merke, und mit der Landesregierung.
Wir teilen dieses Anliegen, aber – und jetzt komme ich zum Aber – die Frage muss schon berechtigt sein: Ist der Lösungsweg, den Sie jetzt hier vorgeschlagen haben in Ihrem Antrag, der richtige oder müsste man da nicht noch etwas weiter gehen und sich etwas mehr Gedanken machen, was man denn in der Praxis bewirken kann? Ich denke, das ist notwendig.
(Wolfgang Riemann, CDU: Da hätte man ja einen Änderungsantrag machen können. – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)
Sie verweisen darauf in Ihrem Antrag, dass man mehr Transparenz braucht. Ich glaube, das ist ein Ansatzpunkt, den kann man natürlich leicht so sagen, aber das Vergaberecht ist ja nun wirklich transparent. Wenn Sie noch einen Vorschlag haben, wie man mehr Transparenz hineinbekommen sollte, dann machen Sie ihn bitte hier!
Das Bestreben in der Vergangenheit, auch des Gesetzgebers, hier ein transparentes Recht zu schaffen, glaube ich, ist ziemlich gelungen. Natürlich kann man immer das Bessere anstelle des Guten setzen, aber, Herr Dr. Born, dann bitte Vorschläge und nicht nur einfach sagen, transparenter und das war’s. So einfach geht das nicht.
Das Zweite, was Sie hier in dem Antrag greifbar und fassbar aufgeführt haben, ist der Verweis auf das so genannte Schweizer Modell. Da muss ich sagen, na ja, da müssen wir uns zuerst mal genau anschauen, was das ist. Erstens ist das so genannte Schweizer Modell nicht die Rechtslage, wie sie in der Schweiz gilt. Die Schweizer haben sich davon verabschiedet, sie haben die europäischen Rechtsnormen inzwischen übernommen. Dieses Schweizer Modell ist etwas, was die Schweiz früher mal praktiziert hat, jetzt nicht mehr, aber man kann ja trotzdem darüber reden, ob das geeignet ist. Das war in Deutschland auch schon mal ein Thema. Schon 1986 – das ist fast 20 Jahre her – hat die damalige Bundesregierung, und die wurde von der CDU geführt, genau dieses Schweizer Modell abgelehnt.
Sie hatte ihre Gründe, die waren auch nicht von der Hand zu weisen und diese Gründe sind nun nicht einfach plötzlich zu negieren oder unberücksichtigt zu lassen.
Das Schweizer Modell sieht vor, ich will es mal schildern, dass der Billigste ausgesondert wird, der Teuerste ausgesondert wird, dass aus den verbleibenden Anbietern ein Mittelwert gebildet wird und derjenige, der am nächsten an diesem Mittelwert dran ist, den Zuschlag bekommt. Über solche Verfahren kann man nachdenken, aber man muss natürlich auch wissen, wir sind in der Europäischen Union. Für uns gilt als übergeordnete Norm das europäische Vergaberecht und dieses europäische Vergaberecht lässt das nicht zu. Das konnten damals die Schweizer praktizieren, weil sie nicht in der EU sind. Aber das können wir in Deutschland jetzt nicht als Vorschlag für den Gesetzgeber
ernsthaft in die Diskussion einbringen. Wir wissen – und, Herr Dr. Born, Sie haben sich an der Stelle sehr vorsichtig ausgedrückt –, dass dieses europarechtlich nicht möglich ist. Aber wenn es nicht möglich ist, dann sollte man nicht so tun, als ob man es machen könnte. Dann geht es halt nicht.
Was kann man tun? Wir haben ja vor zwei Jahren schon angesetzt, von Seiten der Landesregierung einen Vorschlag gemacht beziehungsweise durchgeführt und den Wertgrenzenerlass geändert. Wir haben die Wertgrenze vervierfacht von damals 100.000 Mark auf 200.000 Euro.
Ich hoffe, das hat geholfen. Ich habe keine statistischen Unterlagen, aber nach dem, was ich höre, bringt das schon bei den Vergaben bis 200.000 Euro doch eine Erleichterung in der praktischen Handhabung zugunsten des Mittelstands und zugunsten von Aufträgen an Handwerk und Mittelstand.
Die Frage ist: Was kann man noch tun? Herr Dr. Born, Sie haben vorher fast in einem Halbsatz etwas angesprochen, von dem ich glaube, da ist noch ein Ansatzpunkt, den man gehen könnte. Sie haben die Kommunalaufsicht erwähnt. Nach dem, was mir erzählt wird von Unternehmen, aber auch von Kommunen, bei der Vergabe scheint eins der Probleme zu sein, dass man in einer kleinen Gemeinde Sorge hat, wenn man nicht den Billigsten nimmt, dass man dann Ärger bekommt.
(Beifall Dr. Armin Jäger, CDU – Kerstin Fiedler, CDU: Genau das ist das Pro- blem. Das ist völlig richtig. Ja, genau so ist es.)
Das ist ein Problem der praktischen Handhabung. Deshalb habe ich mich mit dem Innenminister verständigt, dass wir jetzt noch von Seiten der Kommunalaufsicht die Kommunen ausdrücklich darauf hinweisen, dass nicht der Billigste, sondern der Wirtschaftlichste den Auftrag zu bekommen hat. Und das ist nun das Prinzip „Umdrehen des Ärgers“. Das heißt, wir müssen klar machen, wer nicht den Wirtschaftlichsten nimmt, sondern den Billigsten nimmt, der bekommt Ärger mit der Kommunalaufsicht,
damit dieser falsche Eindruck verschwindet und wir da bei der Umsetzung an den anderen Hebel herankommen,