Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 2. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 2. Sitzung liegt Ihnen vor. Wird der vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Damit gilt die Tagesordnung der 2. Sitzung gemäß Paragraph 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung als festgestellt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1: Wahl des Ministerpräsidenten. Hierzu liegt Ihnen der Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/15 vor, das Mitglied des Landtages Herrn Dr. Harald Ringstorff zum Ministerpräsidenten des Landes MecklenburgVorpommern zu wählen.
Nach Artikel 42 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird der Ministerpräsident ohne Aussprache in geheimer Abstimmung vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt.
Den für die Wahl allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von der Schriftführerin Frau Schmidt zu meiner Linken vor Betreten der Wahlkabine von der Schriftführerin Frau Schlupp am Tisch zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel ist der Name des Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Wahlkabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, keine Kennzeichnung bei Ja, Nein oder Enthaltung enthält, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.
Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.
Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl des Ministerpräsidenten des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Ich bitte die Schriftführer und deren Vertreter, ihre vereinbarten Positionen einzunehmen, und die Schriftführerin zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.
Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und unterbreche
Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl des Ministerpräsidenten des Landes MecklenburgVorpommern bekannt. Es wurden 69 Stimmen abgegeben. Davon waren 69 Stimmen gültig. Es stimmten für den Abgeordneten Dr. Harald Ringstorff 46 Abgeordnete mit Ja,
23 Abgeordnete mit Nein, kein Abgeordneter enthielt sich der Stimme. Damit ist der Abgeordnete Dr. Harald Ringstorff nach Artikel 42 unserer Verfassung zum Ministerpräsidenten des Landes Mecklenburg-Vorpommern gewählt.
Meine Damen und Herren, damit kommen wir zum Tagesordnungspunkt 2: Eidesleistung des Ministerpräsidenten gemäß Artikel 44 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Eidesleistung des Ministerpräsidenten gemäß Artikel 44 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Herr Ministerpräsident, ich bitte Sie, zur Eidesleistung zu mir zu kommen. Die Abgeordneten bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben.
Herr Ministerpräsident, ich darf Ihnen die Glückwünsche des Hauses aussprechen und Ihnen zu Ihrem hohen Amt gratulieren. Herzlichen Glückwunsch!
Meine Damen und Herren, interfraktionell ist vereinbart worden, die Sitzung an dieser Stelle zu unterbrechen. Wir treten nun in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 13.00 Uhr mit Tagesordnungspunkt 3, der Eidesleistung der Minister gemäß Artikel 44 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, fortgesetzt.
Vereinbarungsgemäß rufe ich den T a g e s o r d n u n g spunkt 3 auf: Eidesleistung der Minister gemäß Artikel 44 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.