Und ich bitte doch das Parlament darum, dass wir zunächst einmal über die Mehrheit der Opfer reden, bevor wir über die Minderheit der Opfer sprechen. Dass man sich über das Thema amüsieren kann, dafür habe ich überhaupt kein Verständnis, das bedauere ich außerordentlich.
Na, so, wie Sie da eben auf Ihrem Stuhl herumgesprungen sind, da konnte ich nicht feststellen, dass das eine ernsthafte Beschäftigung mit dem Thema ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit meinen Ausführungen wollte ich deutlich machen, welche Anstrengungen diese Landesregierung und auch das Parlament bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt unternommen haben, und natürlich sollte das auch der Bericht sein. Und ich hätte mir gewünscht, dass wir uns hier ernsthaft damit auseinander setzen und gemeinsam überlegen, wie wir diesen Landesaktionsplan fortschreiben.
Im Übrigen tagen auch verschiedene Arbeitskreise noch in dem Zusammenhang. Und es war dort ursprünglich einmal abgesprochen, dass auch Abgeordnete in dem Bereich weiter tätig sind. Ich habe nicht festgestellt, dass die CDU-Fraktion sich bei diesen Arbeitskreisen durch besondere Tätigkeit hervortut.
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein bisschen mehr Ernsthaftigkeit. Akzeptieren Sie die Bemühungen der Landesregierung, die wirklich auf Bundesebene vorbildlich sind, anstatt das hier so lächerlich zu machen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Namens der SPD-Fraktion und der Koalitionsfraktionen möchte ich bemerken, dass wir meinen, mit den mündlichen Ausführungen von Frau Dr. Seemann betrachten wir diesen Antrag verfahrensmäßig als erledigt. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Damit ist im Rahmen der Debatte seitens der Fraktion der SPD gemäß Paragraph 45 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung beantragt worden, den Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/532 für erledigt zu erklären.
Über diesen Antrag lasse ich jetzt abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/532 für erledigt zu erklären, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit wird dem Antrag mehrheitlich entsprochen und somit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/532 für erledigt erklärt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Wahl der Gemeinde- und Ortswehrführer der freiwilligen Feuerwehr auch durch Mitglieder der Ehrenabteilung ermöglichen, Drucksache 4/526. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/584 vor.
Antrag der Fraktion der CDU: Wahl der Gemeinde- und Ortswehrführer der freiwilligen Feuerwehr auch durch Mitglieder der Ehrenabteilung ermöglichen – Drucksache 4/526 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Jeder Antrag hat eine Vorgeschichte, manche Anträge haben sogar eine besondere Vorgeschichte.
Dieser Antrag der CDU-Fraktion, mit dem die Wahl der Gemeinde- und Ortswehrführer auch für die Mitglieder der Ehrenabteilung ermöglicht werden soll, geht auf eine Anregung lebensälterer Feuerwehrkameraden zurück, die nach Erreichen des 65. Lebensjahres ihren aktiven Dienst in der freiwilligen Feuerwehr beendet hatten und in die Ehrenabteilung der Feuerwehr übertraten. Diese empfanden es einfach als ungerecht, dass sie nun nach dem Willen des Brandschutzgesetzes den Gemeinde- und Ortswehrführer und deren Stellvertreter nicht mehr wählen dürfen. Paragraph 9 des Brandschutzgesetzes sieht nämlich vor, dass nur die aktiven Mitglieder der Gemeindefeuerwehr das aktive Wahlrecht haben.
„nur weil wir für den aktiven Dienst zu alt sind.“ „Wir können doch gerade aufgrund unserer Erfahrungen, die wir in oft über 30 Jahren freiwilliger Feuerwehr gesammelt haben, über die Erfahrung eines Kameraden, der zur Wahl ansteht, viel besser argumentieren“
„und viel besser mitdenken als andere.“ „Wir dürfen doch auch bei allen anderen Wahlen, seien es Kommunal-, Landtags- oder Bundestagswahlen, mitwählen, warum dann unseren eigenen Wehrführer nicht?“ Das waren die Argumente, die uns vorgetragen wurden und die wir überzeugend fanden.
Immerhin gibt es in den 1.200 freiwilligen Feuerwehren unseres Landes neben den aktiven Mitgliedern 7.132 Männer und Frauen, die Mitglied der Ehrenabteilung ihrer Wehr sind und für die der Einsatz für „ihre“ Feuerwehr eben nicht mit der Beendigung des aktiven Dienstes endet. Diesen wollten wir die Möglichkeit einräumen, die Wehrführer mitzuwählen.
Aber, meine Damen und Herren, jedes Ding hat zwei Seiten und auf jedes gute Argument gibt es immer auch ein Gegenargument. Kaum hatten wir unseren Antrag in den Landtag eingebracht, fanden sich die Kritiker: „Die aktiven Feuerwehrleute sollen ihre Führer alleine bestimmen, weil sie diesen ja im Einsatz auch blind vertrauen müssen.“ Das war im Übrigen ein Argument, dem ich auch persönlich viel abgewinnen kann. „Derartige Altersbeschränkungen bei den Wahlen der Feuerwehrführer gibt es auch in anderen Bundesländern.“ Oder: „Die ,Alten‘ müssen endlich einsehen, dass mit 65 Jahren Schluss ist.“
Meine Damen und Herren, was tun? Die soeben vorgetragenen Ansichten verdeutlichen meines Erachtens ein Grundproblem unserer Gesellschaft: Jung gegen Alt. Den Jungen traut man fast alles, den Alten traut man fast nichts mehr zu.
Aber diese Einstellung können wir uns nicht mehr leisten. Aufgrund der demographischen Entwicklung wird die Gesellschaft immer älter. Und gerade aus dem ländlichen Raum, unter anderem von den neun Orts- und Gemeindefeuerwehren meines Amtsbereiches, weiß ich, wie unverzichtbar die Hilfe der jungen Alten bereits heute in den Feuerwehren eigentlich ist. Das reicht von Wartung und Pflege der Technik bis zur Ausbildung der aktiven Wehr. Daher müssen wir meines Erachtens einen Weg finden, um Jung und Alt zusammenzubringen.
Meine Damen und Herren, aus diesem Grund haben wir unseren eigenen Antrag abgeändert. Wir schlagen jetzt vor, die Entscheidung darüber, wer die Feuerwehrführer wählen soll, den freiwilligen Feuerwehren vor Ort selbst zu überlassen. Die Männer und Frauen, die in der Wehr sind, sollen selbst darüber befinden, ob die Mitglieder der Ehrenabteilung mitwählen dürfen oder nicht. Ich weiß, dass in manchen Wehren bereits heute – gesetzeswidrig – die Mitglieder der Ehrenwehr bei den Wahlen mitstimmen und niemand hat vor Ort ein Problem damit. In anderen Wehren mag es selbstverständlich sein, dass die Kameradinnen und Kameraden über 65 nicht mitstimmen. Das soll jede Feuerwehr so entscheiden, wie sie das für richtig hält.
Meine Damen und Herren, wir alle wollen doch Deregulierung und Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Die freiwilligen Feuerwehren erfüllen die gemeindlichen Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung im eigenen Wirkungskreis. Sie geben sich eine Satzung, in der sie die Rechte und Pflichten der Mitglieder regeln. Dann sollen sie bitte auch dort in dieser Satzung regeln, wer an der Wahl der Gemeindeund Ortswehrführer aktiv teilnehmen darf.
Meine Damen und Herren, vertrauen wir unserer kommunalen Selbstverwaltung! Ich bitte Sie um Zustimmung zum Antrag der CDU-Fraktion. – Danke schön.
Das Wort hat jetzt der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Vertretung des Innenministers.
(Wolfgang Riemann, CDU: Sozusagen ein Feuerwehreinsatz. – Heiterkeit bei einzel- nen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehöre sozusagen zur Reserveabteilung in diesem Falle
Er hat mir die Partitur übergeben. Und, Herr Ringguth, er gehört offensichtlich zu den Kritikern, die Sie angesprochen haben.
Ich brauche wahrscheinlich gar nicht zu wiederholen, dass die freiwilligen Feuerwehren nach Paragraph 9 Brandschutzgesetz im Kern Einsatzabteilungen sind und dass sie dazu auch noch Reserve-, Ehren-, Jugend-, und Musikabteilungen haben. Und wenn es darum geht, den Wehrführer und seinen Stellvertreter zu wählen, dann greift man zurück auf die aktiven Mitglieder und die wählen aus ihrer Mitte für sechs Jahre den Wehrführer.