Protocol of the Session on April 10, 2003

„Auch wenn Recht und Unversehrtheit nicht wiederhergestellt werden können, gibt es doch wenigstens Genugtuung durch Wahrheit. Wir wollen auch darauf achten, dass die Erinnerung an jene Opfer der Diktatur nicht verblasst, die nicht mehr leben. Und wir haben Verantwortung gegenüber Menschen, denen durch lange Haftstrafen Jahrzehnte ihres Lebens gestohlen worden sind, die heute zu kraftlos und enttäuscht sind, um ihre Interessen selber zu vertreten.

Es gibt aber auch Schäden, die über einzelne Schicksale hinaus entstanden sind. Es ist ein Verbrechen, ein Volk einzusperren, auch wenn dafür niemand vor Gericht gestellt werden kann. Es ist ein Verbrechen, nicht nur an

Menschen, sondern auch an Kultur und Zivilisation, wenn aus Schulen und Universitäten der freie Gedanke, das freie Wort verbannt wird, wenn Kinder zum Lügen erzogen werden.“

Ich erinnere an die Bücherverbrennung im Mai 1933. Passen wir mal auf, wer an der ersten Stelle steht, wenn wir der Bücherverbrennung der Nazis gedenken, wer dann wieder an der ersten Stelle steht und sagt: „Die bösen Nazis“. Aber die Verbannung der eigenen Bücher zu DDR-Zeiten wird sozusagen weggeschoben.

„Und es ist ein Verbrechen an der Würde von Millionen Menschen, wenn sie anstelle freier Wahlen ausgefüllte Zettel falten und in Kisten stecken müssen.

Einzugestehen, dass Verbrechen an sich und andere geschehen sind, verursacht Schmerz und Scham. Auch, sich geirrt zu haben, jahrzehntelang Überzeugungen angehangen zu haben, die sich als fataler Irrtum erwiesen. Mit solchem Wissen zu leben, ist schwer und traurig. Kein Wunder, dass viele Menschen versuchen, diesen Schmerz zu vermeiden. Es ist aber besser den Mund aufzumachen, als zu schweigen.“

Dies sind zutiefst wahre Worte von Marianne Birthler. Ich habe dieses Zitat bewusst an den Anfang meiner Rede gestellt, weil es einen guten Bogen zwischen Vergangenheit und Gegenwart schlägt, denn eine Beschäftigung mit der Geschichte, mit der eigenen Vergangenheit und deren Aufarbeitung ist für die Zukunft wichtig. Diese Beschäftigung mit der eigenen Vergangenheit ist dabei nicht nur für die Opfer, sondern genauso für die Täter von entscheidender Bedeutung.

Um sich mit der eigenen Vergangenheit beschäftigen zu können und sich auch zur eigenen Vergangenheit zu bekennen, bedarf es natürlich Vertrauen, Vertrauen in einen Ansprechpartner, mit dem man in einen Dialog treten kann, Vertrauen in eine Stelle, die unabhängig und gleichzeitig, aber glaubwürdig ist. Es muss ein Ansprechpartner sein, der kompetent und sensibel sowohl auf die Täter- als auch auf die Opferseite eingehen und mit ihnen in einen konstruktiven Dialog treten kann. Dieser Ansprechpartner war und ist der Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, nach dem Beauftragten Herrn Mothes kurz Mothes-Behörde genannt. Und diese Arbeit war, wie die Antrags- und Fallzahlen zeigen, eine überaus erfolgreiche.

Wir als Parlament müssen alles dafür tun, dass diese erfolgreiche Arbeit weiter geleistet werden kann, eine Fortsetzung findet. Denn es besteht auch in Zukunft ein uneingeschränkter Bedarf, vor allem ein Bedarf zur psychosozialen Beratung und zur Beratung in Rehabilitationsfragen sowie zu Fragen der Anerkennung von gesundheitlichen Haftfolgeschäden. Auch die Beratung öffentlicher Stellen wird nicht an Bedeutung verlieren. Ferner ist – und das sei auch hinzugefügt – die historisch-politische Aufarbeitung und die Zusammenarbeit mit den Opferverbänden und Aufarbeitungsinitiativen von herausragender Bedeutung.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Die vom Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR geleistete Bildungsarbeit sollte hier eine besondere Bedeutung finden. Und wenn Sie sich einmal vorstellen, wie viel Mitarbeiter in dieser Behörde arbeiten – es sind nur vier Mitarbeiter, wo gibt es über

haupt Behörden, die so klein sind bei der gewaltigen Arbeit, die geleistet wird –, so möchte ich zumindest im Namen meiner Fraktion, vielleicht stimmen andere Abgeordnete auch zu, wirklich einmal danke sagen für das, was sie die ganze Zeit tapfer und treu geleistet haben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU, einzelnen Abgeordneten der SPD und Regine Lück, PDS)

Der von ihnen vorgelegte Tätigkeitsbericht macht eindrucksvoll deutlich, was sie im Jahre 2001 geleistet haben.

Die Betreuung und Unterstützung Rat suchender Bürger ist seit Bestehen der Behörde die wichtigste Aufgabe und der umfangreichste Arbeitsbereich des Landesbeauftragten. Allein 2001 hatten sie telefonisch, mündlich, schriftlich 1.300 Beratungs- und Gesprächsmöglichkeiten, die sie Menschen unseres Landes und auch darüber hinaus geboten haben. Das unverändert große Interesse an dieser Thematik zeigt sich an den Antragszahlen auch in den Stasiunterlagen, die in Rostock, Schwerin und Neubrandenburg eingesehen werden. Es waren allein 8.000 Anträge, die dort eingegangen sind.

Auch 13 Jahre nach der Wende werden die Fragen und Probleme somit nicht geringer, ist der Bedarf an psychosozialer Beratung in Mecklenburg-Vorpommern sogar noch weiter angestiegen. Ich habe erst vor einer Woche noch einige Seiten meiner Stasibeobachtung bekommen. Man wundert sich schon, was da alles so für Dinge drinstehen. Und es ist unerhört, wenn einen solche Leute dann auch noch bei Gelegenheiten gegenüberstehen und sagen, wissen Sie, Herr Prachtl, von Ihnen wissen wir alles, denn wir haben damals ja über Sie geforscht, und mit einer Frechheit noch lachend dastehen und so tun, als wenn nichts gewesen wäre. Das sind Unverschämtheiten von diesen Leuten, denen müsste noch viel mehr auf die Finger gesehen werden,

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

und nicht nur auf die Finger gesehen werden, da müsste noch ganz etwas anderes manchmal gemacht werden.

(Regine Lück, PDS: Na, na, na!)

Diese Entwicklung, also die Zunahme, wurde auch von den Landesbeauftragten in den anderen Bundesländern bestätigt. Der statistisch erkennbare Anstieg hat verschiedene Ursachen. Zum einen nahm die Zahl derjenigen zu, die bereits Akteneinsicht bei der Behörde des Bundesbeauftragten hatten. Es ist auch so, dass die Betroffenen im Nachhinein zum Teil erst spüren, was mit ihnen da geschehen ist. Sie haben Nachfragen, sind verunsichert, sie sind zum Teil zerstört. Was da seelisch gemacht wurde mit ihnen, das begreifen sie erst viel später. Und es sind vor allem die 60- und 70-Jährigen, die einsam irgendwo sitzen. Ich habe vor kurzem noch jemanden angerufen, einen Sozialdemokraten aus Güstrow. Er war zerstört und sagte, Herr Prachtl, kümmern Sie sich um uns, machen Sie etwas.

(Minister Dr. Till Backhaus: Da kümmern wir uns schon drum. – Zuruf von Eckhardt Rehberg, CDU)

Der Mann ist mit 18 Jahren von der Staatssicherheit abgeholt worden, ein 18-Jähriger, fünf Tage ohne Essen. Und die anderen Geschichten, die er sonst erzählt hat, das sind ungehörige Dinge, die wirklich auch gesagt werden müssen.

Eine strafrechtliche Rehabilitierung ist seit Ende 1992 nach dem Ersten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz mög

lich. Über 12.000 entsprechende Anträge wurden bisher in Mecklenburg-Vorpommern bei den zuständigen Gerichten gestellt. An das Amt für Rehabilitierung wurden allein fast 17.000 Anträge auf Kapitalentschädigung für zu Unrecht erlittene politische Haft gerichtet.

Zum Zweiten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz wurden bis Dezember 2001 in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt über 13.607 Anträge gestellt. Diese Zahl verdeutlicht in anschaulicher Art und Weise den Umfang dieser Thematik, auch wenn es noch immer eine große Zahl von Betroffenen von politischem Unrecht gibt, die die Möglichkeit einer strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen oder beruflichen Rehabilitierung nicht in Anspruch genommen haben. Es gibt Schätzungen, dass es allein in der ehemaligen DDR oder in der sowjetischen Besatzungszone 40.000 Häftlinge und zwischen 1950 und 1989 allein in Mecklenburg-Vorpommern circa 17.000 bis 20.000 politische Häftlinge gab. Diese Differenz zwischen den Antragszahlen und der großen Zahl Antragsberechtigter zeigt, dass die Information über die Rehabilitierungsmöglichkeiten noch nicht alle Betroffenen erreicht hat.

Neben der Beratung zur formalen Seite, die natürlich sehr wichtig bei der Antragstellung ist, ist es für die Betroffenen natürlich auch wichtig, den gesamten Sachverhalt zur Sprache zu bringen. Ich glaube, dass bei vielen Kollegen Menschen, die damals gelitten haben, schon in den Bürger- oder Wahlkreisbüros waren. Sie wissen, wenn diese bei Ihnen eine halbe Stunde anmelden,

(Reinhard Dankert, SPD: Das werden vier.)

bleibt es nicht bei der halben Stunde, weil das Leid und die Dinge, die geschehen sind, so groß waren, dass man die Menschen einfach erzählen lassen muss, weil das Dinge sind, die wirklich ganz, ganz tief auf der Seele dieser Menschen lasten. Sie beklagen vor allem die mangelnde Würdigung ihres Leidens und des widerständigen Verhaltens. Zudem berichten Betroffene in Gesprächen immer wieder von demütigenden und entmutigenden Erfahrungen in den Versorgungsämtern und bei den Gutachterärzten.

Traumatische Erlebnisse wie politische Haft, Folter, Zwangsarbeit unter schwersten Bedingungen – und hier stand noch Vergewaltigung, das habe ich streichen lassen, da sagte er mir, auch das gab es –, jahrelange Mangelernährung, Isolation, absolute Rechtlosigkeit und Ohnmacht hinterlassen, und da dürften wir uns einig sein, ihre Spuren. Politisch Verfolgte und Inhaftierte leiden zudem nicht nur unter den schrecklichen Erinnerungen dieser Zeit und den sich daraus ergebenden Angsterkrankungen, sondern unter den sich daraus ergebenden Veränderungen der Persönlichkeit insgesamt. Sie entwickeln Depressionen, Suchtverhalten, leiden unter Panikanfällen, Angststörungen, Schmerzzuständen und anderen psychosomatischen Erkrankungen.

Seit Jahren werden von Opferverbänden und der Konferenz der Landesbeauftragen Verfahrenserleichterungen bei der Anerkennung von Haftfolgeschäden gefordert, die bislang jedoch vom Gesetzgeber abgelehnt wurden. Vorgeschlagen wird eine Anerkennung nach dem Bundesentschädigungsgesetz, das heißt, der Regelung, die bei Verfolgten des Nationalsozialismus zur Anwendung kommt, die ich nur unterstützen kann.

Neben der Beratung öffentlicher Stellen ist eine weitere zentrale Aufgabe die historisch-politische Aufarbeitung

der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes, die der Landesbeauftragte mit öffentlichen Veranstaltungen, Vorträgen, Ausstellungen der regionalhistorischen Forschung und Forschungsbegleitung sowie mit Seminaren für Jugendliche und Erwachsene erfüllt. Das Spektrum der Veranstaltungen des Landesbeauftragten schließt ganz bewusst, und das finde ich hervorragend, den Schulbereich mit ein, nach meiner Meinung viel zu spät, das hätte vielleicht schon eher geschehen sollen, aber je eher man etwas an die Wunden heranlässt, so schmerzlicher wird es wahrscheinlich auch.

Von besonderer Bedeutung sind die so genannten „SCHILF-Tage“, die schulinternen Lehrerfortbildungen, an denen sich das Lehrerkollegium einer ganzen Schule einen Tag dafür Zeit nimmt, Probleme, die diesen Bereich betreffen, zu besprechen. Lehrer, die daran teilgenommen haben, haben ihre eigene Betroffenheit, an die sie gar nicht erst geglaubt haben, im Nachhinein geschildert und waren auch sehr dankbar, dass sie sich das erste Mal offen über diese Dinge aussprechen durften.

Ein weiteres Betätigungsfeld, ich sage mal, der Mothes

Behörde ist die Herausgabe von Büchern, sind Ausstellungen, gerade auch über den Demmlerplatz. Die Ausstellung und das Buch über den Demmlerplatz, denke ich, sind hervorragende Grundlagen, um auch historisch hier einiges aufzuarbeiten. Vergleichen wir den heutigen Stand der moralischen, juristischen und menschlichen Aufarbeitung der Stasi- und SED-Vergangenheit mit dem Stand von, sagen wir, 1991, dann wird wohl niemand ernsthaft bestreiten, dass wir mit der Aufarbeitung unserer Geschichte ein gutes Stück vorangekommen sind. Doch diese Arbeit ist noch nicht beendet, sie darf auch nicht beendet werden.

Meine Damen und Herren, das Land ist auch weiterhin in der Pflicht, den Stasiopfern hilfreich zur Seite zu stehen, und zwar so lange, wie die Altlasten und Traumatisierungen durch den Überwachungs- und Repressionsapparat der DDR noch Wirkungen zeigen, die in den sozialen Turbulenzen und Umbrüchen der Gegenwart oftmals untergehen. Die Behörde des Landesbeauftragten ist eine gesellschaftstherapeutische Einrichtung, die notwendig ist, solange es etwas zu therapieren gibt. Wenn dieser geschützte Raum wegfällt, werden die Opfer die ungeschützte Öffentlichkeit scheuen, sich ganz in sich selbst zurückziehen, mit allen angedeuteten fatalen Folgen.

Wer die DDR als das Nonplusultra gesellschaftlicher Phänomene ansieht, der soll das tun, aber er sollte darin von den Trägern der neuen Demokratie nicht noch unterstützt werden, indem sie das Es-war-doch-alles-nicht-soschlimm unwidersprochen hinnehmen.

Die Behörde des Landesbeauftragten trägt zur gesellschaftlichen Versöhnung bei, indem sie dem Einzelnen in seiner Auseinandersetzung mit der Vergangenheit hilft. Diese Versöhnung ist dort sehr realitätsbezogen, es ist kein Wolkenkuckucksheim. Da geht tatsächlich etwas mit den Menschen vor, bezogen auf die Opfer, auf die Täter. Niemand kann eine totale, perfekte, allumfassende Gerechtigkeit erwarten, aber niemandem, außer den Tätern, ist damit geholfen, alle Ungerechtigkeit in die Grauzone, in die Unverbindlichkeit zu hüllen.

An die Sozialdemokraten dieses Hauses gewandt, möchte ich ausdrücklich betonen, dass sie sich aktiv am Prozess der Aufarbeitung und Versöhnung im Landtag beteiligt haben. Dies hat die Arbeit in der Enquetekom

mission „Leben in der DDR, Leben nach 1989 – Aufarbeitung und Versöhnung“ in der 2. Legislaturperiode gezeigt. Es war kein einfacher Prozess, aber ein Prozess, den ich mit dem Kollegen Rißmann und mit anderen Sozialdemokraten gern gegangen bin.

Der Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hat anlässlich der Verabschiedung des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes Herrn Gauck aus meiner Sicht zutreffend gesagt: „Das Ziel besteht darin, dass Menschen, die lange unterdrückt waren, in Erinnerungs- und Begegnungs- und Aufarbeitungsprozessen die Befreiung, von der sie früher geträumt haben und die sie sich auf der Straße erstritten haben, weiter fortführen können.“

(Zuruf von Dr. Till Backhaus, SPD)

„Früheres Herrschaftswissen sollte endlich einmal den Opfern einer Diktatur zur Verfügung gestellt werden. Ihre Interessen sollten endlich einmal mehr Gewicht bekommen als das Wohl der Täter, und zwar nicht nur symbolisch an Feiertagen und Gedenktagen, sondern in praktischen, lebensweltlichen, konkreten Formen.“ Diesen Worten von Herrn Thierse, glaube ich, gibt es nichts hinzuzufügen.

Deshalb möchte ich zum Schluss, unabhängig von den Planspielen in der letzten Zeit in der Staatskanzlei, darum bitten, dass wir uns getreu dem Vermächtnis der Männer und Frauen, Sozialdemokraten, Zentrumspolitiker, Christen, die sich in Gefängnissen und Konzentrationslagern der Nazis geschworen haben, jeder Diktatur eine Absage zu erteilen, für den Erhalt der Mothes-Behörde einsetzen. Wir haben der Behörde zu danken. Wir haben unserer Geschichte und den Menschen im Land gegenüber eine Verpflichtung. Sagen wir also Ja zum Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR! Und etwas scherzhaft sage ich: Sagen wir Ja zum Bärtigen! – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Herr Prachtl.

Jetzt hat das Wort der Justizminister des Landes. Herr Sellering, bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Herr Prachtl, alles, was Sie hier zur Wichtigkeit der Aufarbeitung, zur Wichtigkeit des Amtes des Landesbeauftragten vorgetragen haben, ist nach meiner festen Überzeugung Konsens hier im Haus und wird wohl von allen getragen. Deshalb möchte ich zu diesem Punkt nichts mehr sagen. Mir liegt daran, als der zuständige Minister für die Landesregierung den derzeitigen Stand der Überlegungen zum zukünftigen Umgang mit dem Amt des Landesbeauftragten unmissverständlich darzulegen, damit dieses wichtige Amt oder diese wichtige Aufgabe nicht durch Spekulationen ins Gerede kommt.

Meine Damen und Herren, die bisherigen gewählten Landesbeauftragten haben seit der Einrichtung dieses Amtes Anfang 1993 ihre wichtige Aufgabe gut und engagiert wahrgenommen. Die bisherigen Tätigkeitsberichte spiegeln sämtlich das besondere Engagement und den persönlichen Einsatz der jeweiligen Amtsinhaber wider.

Das Gesetz sieht für den Landesbeauftragten folgende Aufgaben vor: