Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag greift die zuvor beschriebenen Ängste vieler Menschen auf und unternimmt den Versuch, auf Landesebene Regelungen zu treffen, die einen höheren Schutz der Verbraucherinteressen zur Folge haben.
Herr Kollege Rißmann, ich möchte Bezug nehmend auf Ihre Rede hinweisen auf eine Antwort, eine aktuelle Antwort der Bundesregierung vom Januar dieses Jahres, in der die Regierung auf die CDU/CSU-Fraktionsfrage zu
diesem Thema ausführlich Antwort gibt. Und ich muss Ihnen sagen, Ihre Darstellung der Probleme, so, wie Sie sie beschrieben haben, und vor allem die Darstellung der Defizite, die, wenn sie dann so da wären, hier in diesem Lande herrschen,
widerspricht sehr elementar dem, was die Bundesregierung hier an Auskunft gegeben hat. Eins wird besonders deutlich durch die Antwort der Bundesregierung: Die Regelung im Verbraucherschutz im Bereich des Mobilfunks ist Bundessache.
Und ich will da auch noch näher drauf eingehen. Zunächst fordern Sie ein gemeinsames abgestimmtes Vorgehen bei der Auswahl von Standorten für Sendeanlagen. Ein Grund für diese Forderung findet sich nicht im Antrag, aber ich darf unterstellen, dass dies aus der Sorge vieler Bürger resultiert, dass dann eben eher gesundheitliche Schädigungen zu erwarten sind, wenn die Anlagen in unmittelbarer Wohnnähe zu finden sind. Wie Sie wissen, gibt es bereits heute enge Kooperationen zwischen den Sendeanlagenerrichtern und Kommunen zu Fragen der Standorte. Dies wird nicht zuletzt auch durch die schriftliche Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Netzbetreibern unter Beweis gestellt. Die rechtzeitige, die üblich rechtzeitige Anmeldung geplanter Investitionen bietet den Kommunen die Gelegenheit, mit den Bürgern ins Gespräch zu kommen und diese zu informieren. Zusätzliche Sicherheit für Bürger bieten natürlich auch die bauordnungsrechtlichen Vorschriften, die es gilt einzuhalten und an denen auch kein Netzbetreiber vorbeikommt.
Ich möchte nur beispielhaft auf die 26. BImSchV eingehen, die Bundes-Immissionsschutz-Verordnung, die hier einzuhalten ist. Auch dort werden natürlich EU-Regelungen berücksichtigt, die Sie in Ihrem Antrag berücksichtigt fordern. Das heißt auf Deutsch, wenn ich ihn lese, das sei bis dato nicht ausreichend geschehen. Hier empfehle ich auch wieder die Konsultation mit der Bundesregierung, die hier eine völlig andere Auffassung hat in ihrer Antwort auf die CDU/CSU-Fraktionsanfrage. Die Überprüfung einer gegebenenfalls nötigen Anpassung ist damit geklärt und bedarf auch keiner weiteren Regelung.
Meine Damen und Herren, und nun noch einmal zu den Standorten insbesondere. Und da möchte ich auf die Antwort der Bundesregierung noch mal hinweisen: Wenn örtliche Strahlenbelastung minimiert werden soll, dann kann nicht auf der anderen Seite verlangt werden, dass hier Mobilnetzbetreiber sich zusammen an einem Mast wiederfinden und damit letztendlich die Strahlenbelastung potenzieren. Ihre Forderung sogar, hier Maßnahmen zu ergreifen, wenn diese Gespräche scheitern, im Sinne von Entziehung von Baurecht, meine Damen und Herren, die wirkt dem Ansinnen, Strahlen zu reduzieren, Strahlenkonzentration zu reduzieren, massiv entgegen. Klar ist, dort, wo Sendemasten gemeinsam genutzt werden können, sollte das getan werden. Klar ist aber auch, dort, wo Sendemasten gemeinsam genutzt werden, erhöht sich die Strahlenbelastung, und das geht zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger.
Folgenabschätzung und Monitoring sind angesprochen. Ich habe deutlich gemacht, dass ein Monitoring im Sinne von Zusammenfassung aller vorliegenden Informationen, auch eben der neuen, aber auch ein Monitoring des Erfassens von Sorgen der Bürger sinnvoll ist. Aber
auch das ist bereits tägliche Praxis. Noch einmal: Diese Forderungen vermitteln den Eindruck, als läge hier vieles im Argen.
(Dr. Margret Seemann, SPD: Waren Sie nicht bei der Anhörung dabei? Da ist genau das Gegenteil gesagt worden.)
Dennoch ist das Sammeln von neuen Erkenntnissen, wie gesagt, aber auch von Sorgen sinnvoll und das kann natürlich auch nur logischerweise dann sinnvoll sein, wenn es auf Bundesebene passiert und nicht im Ausschnitt auf Mecklenburg-Vorpommern begrenzt ist.
Meine Damen und Herren! Landesnetzplanung – hier ist überhaupt kein Handlungsbedarf in der Form notwendig, wie Sie es vorgetragen haben, weil dies tägliche Praxis ist der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Hier gibt es eine laufende Abstimmung zwischen den Behörden, und es ist überhaupt nicht erkennbar, was eine solche Forderung hier soll.
Ich komme zu den Forderungen Ihrerseits zur Unterstützung von Forschungsprojekten. Meine Damen und Herren, das kann ja wohl sicherlich nur eine ideelle Unterstützung sein. Also, dass die Landesregierung hier noch Geld ausgeben soll für Forschung an diesem Thema,
Die Regierung und auch die Koalitionsfraktionen in diesem Landtag haben nichts dafür getan, dass auch nur ein Cent von den Erlösen der UMTS-Versteigerung hier in das Land kommt.
(Barbara Borchardt, PDS: Das stimmt doch gar nicht. – Annegrit Koburger, PDS: Das ist doch gar nicht wahr.)
Herr Eichel hat das einmalige Experiment verstanden, seine Kassen damit zu füllen, dass er die Luft versteigert.
(Zurufe von Barbara Borchardt, PDS, Annegrit Koburger, PDS, und Dr. Arnold Schoenenburg, PDS – Glocke der Vizepräsidentin)
Wer es versteht, die Luft zu versteigern und damit Milliardeneinnahmen zu erzielen, ohne die Kommunen und die Länder dabei zu beteiligen, der kann nicht noch hinterher belohnt werden, dass die Länder Forschungsmittel ausgeben für den Bereich, für den sie verantwortlich sind. Das soll jetzt bitte schön auch der liebe Herr Eichel
dann bezahlen und das ist auch seine Pflicht, hier Forschung zu finanzieren, die sich genau mit diesem Thema beschäftigt.
Und es wird im Zusammenhang mit den UMTS-Lizenzen erhebliche Investitionen geben, Gott sei Dank, in Deutschland schätzungsweise 8.000 Basisstationen. Das heißt natürlich Investitionen in ein modernes Land, aber das heißt natürlich auch die Frage nach zusätzlichen Belastungen.
(Dr. Margret Seemann, SPD: Das haben Sie sich jetzt aber abgeguckt von Dr. Rißmann. Seien Sie mal ehrlich!)
wird mit uns nicht möglich sein. Es sei denn, Sie überzeugen noch, Frau Dr. Seemann, Ihren Bundesfinanzminister Eichel, dann doch noch ein paar Euros hier rüberzuschieben,
Ach ja, wissen Sie, also Ihr Einfluss auf die Bundesregierung ist ja sehr marginal, insofern mache ich Ihnen ja keinen Vorwurf. Sie haben bislang wenig erreicht.
Dass Sie in diesem Punkt nichts erreichen konnten, das nehme ich Ihnen auch nicht übel. Aber das ändert nichts an den Tatsachen, dass sich hier die Bundesregierung satt gemacht hat, ohne die Kommunen und das Land daran zu beteiligen. Es sei denn …
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Schwätzen Sie ruhig weiter! – Zurufe von Volker Schlotmann, SPD, und Dr. Ulrich Born, CDU)
Ja, dann erzählen Sie uns doch mal, wie die Wahrheit aus Ihrer Sicht denn aussehen soll, wenn das nicht die Fakten sind! Wie viel Geld bekommen wir denn von Herrn Eichel, Herr Kollege?