Ja, Sie reden schon wieder von zusätzlichen Flächen. Es gibt keine zusätzlichen Flächen. Die Flächen sind durch die Verordnungen zum Landschaftsschutzgebiet durch die Landräte festgelegt worden
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS – Dr. Ulrich Born, CDU: Lesen Sie das doch mal durch!)
(Dr. Ulrich Born, CDU: Sie müssen doch wohl des Lesens kundig sein, bevor Sie so was hier erzählen!)
(Dr. Ulrich Born, CDU: Dann lesen Sie doch das, was hier drinsteht! – Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD)
Es wird die Zuständigkeit ausgedehnt im gesamten Biosphärenreservatsgebiet. Da wird dieses Gebiet nicht erweitert, das darf ich Ihnen wiederholt sagen. Und vielleicht können Sie ja doch eine Lernhilfe gebrauchen.
Im Übrigen will ich abschließend sagen, auf der westlichen Seite – Herr Kollege Backhaus kann das sicherlich bestätigen – gibt es durchaus so etwas wie Neid, was die Entwicklung des Biosphärenreservates Schaalsee betrifft.
Ja, da gibt’s ja auch Beteiligte, die neidisch sind. Diese hätten ganz gerne auch auf der westlichen Seite ein Biosphärenreservat. Und was Sie hier thematisieren, können die sicherlich gar nicht verstehen. Ich bin davon überzeugt, das war das richtige Konzept, was schon meine Vorgänger entwickelt haben.
(Dr. Till Backhaus, SPD: Und erhebliche Mittel, die zurückgefordert werden. Dafür sind Sie verantwortlich.)
Ich weiß nicht, ob hinten auf den Besucherbänken das jemand nachvollziehen kann, was Sie hier thematisieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Werdegang der Novelle unseres Landesnaturschutzgesetzes scheint man am besten kurz fassen zu können in der Formel: Was lange währt, wird gut. Und als umweltpolitisches Urgestein in diesem Landtag weiß ich, wovon ich rede. Seit 1990, beginnend mit der Landesverfassung, wo es noch einen übergreifenden parteipolitischen Konsens aller Fraktionen gab, dass die Umwelt- oder die Verbandsklage im Landesnaturschutzgesetz verankert wird,
über den Kampf der CDU gegen alle Versuche in den letzten elf Jahren, die Verbandsklage irgendwie zu verankern, hören wir nun heute wiederum von Frau Holznagel, dass die Verbandsklage der Untergang des Landes Mecklenburg-Vorpommern, vor allem der Wirtschaft ist.
Also bei aller Liebe, Frau Holznagel! Und wenn Sie sich noch auf die Erfahrungen aus der DDR beziehen, dann kann ich nur sagen: In den ersten vier Jahren nach der Wende haben Sie sich anscheinend noch nicht getraut, deutlich zu sagen, dass Ihnen zu viel Demokratie und zu viel Mitentscheidungsrecht auch nicht passen.
Keine Frage, es gab darüber hinaus eine ganze Reihe wichtiger fachlicher Inhalte, die wir in der Novelle beraten haben und mussten. Der Minister und der Umweltausschussvorsitzende haben darauf hingewiesen.
(Dr. Ulrich Born, CDU: Die Landesregierung sagt in jedem Ausschuss was anderes. Kom- men sie in den Umweltausschuss, erzählen sie das eine, kommen sie in den Wirtschafts- ausschuss, erzählen sie genau das Gegenteil.)
Darüber hinaus hat sich gerade in den vergangenen Monaten die Opposition allergrößte Mühe gegeben, das Verfahren zu verzögern. Deshalb ist es auch wirklich albern, Frau Holznagel, wenn Sie von Verzögerungen durch die Regierung sprechen. Teilweise haben Sie übrigens die Verzögerungen auch mit Erfolg betrieben, aber ohne das gute Endergebnis am Ende verhindern zu können. Dass es dabei vor allem immer um die Klage ging, ist ja auch heute wieder klar geworden. In zahlreichen Landtagsdebatten haben Sie immer wieder deutlich gemacht, wie Sie zu dieser stehen.
Ein wenig kurios mutet dabei allerdings an, dass sich die CDU letzten Endes doch verkalkuliert hat. Noch vor einigen Wochen versuchten Sie, mittels eines Parlamentsantrages eine Aussetzung des Novellierungsverfahrens zu erwirken.
Da noch das Bundesnaturschutzgesetz zu der Zeit in Arbeit war, würde es also wenig Sinn machen, eine eigene landesgesetzliche Neuregelung hier in Kraft zu setzen.
So haben Sie versucht, Zeit zu gewinnen, vor allem Zeit, um die Einführung der lästigen Klage zu verhindern. Das Unterfangen schien schon deshalb aussichtsreich, da der Werdegang des Bundesnaturschutzgesetzes im Bundesrat und bei der bevorstehenden Anrufung des Vermittlungsausschusses eine große Zeitverzögerung vermuten ließ. Aber wie heißt es so schön: Erstens kommt es anders und zweitens, als man denkt.
Ich gebe zu, selbst ich als bekennende Optimistin war angenehm überrascht, dass das Bundesgesetz so reibungslos, relativ reibungslos durch das Vermittlungsverfahren kam. Wie dem auch sei, am Ende ist es vollbracht. Und Ihre ganzen terminlichen Pläne und Ihre ganzen Spielchen zur Verhinderung der Klage haben nichts genützt. Ganz im Gegenteil, es gibt jetzt keine Einschränkung der Klage mehr. Und ich sage Ihnen das, was ich seit elf Jahren immer gesagt habe:
Ich bin heilfroh, dass diese Klage ohne Einschränkungen auch für das Land Mecklenburg-Vorpommern gilt.
Meine Damen und Herren, ich möchte ganz kurz an einem Beispiel, nämlich an der A 20, namentlich an der Wakenitzquerung, noch einmal den Vorwurf des Verhinderungsinstruments aufgreifen, das Sie ja immer vor sich herführen.
(Dr. Ulrich Born, CDU: Das ist doch alles, was Herr Methling erzählt hat. Das stimmt doch überhaupt nicht.)
Mal abgesehen davon, dass derartige Verfahren so selten sind, dass sie immer wieder als Paradebeispiel genommen werden, wie umstritten der Abschnitt der A 20 gerade an der Wakenitzquerung von Anfang an war, wissen Sie alle. Die Frage war, ob sie per Tunnel oder Brücke überquert wird.
Wir wissen, die Umweltschützer haben Klage eingereicht, weil sie den Bau eines Tunnels erzwingen wollten.