Protocol of the Session on April 24, 2002

(Heiterkeit bei Caterina Muth, PDS: Na, schauen wir mal!)

dann hätten wir mehr erreicht.

Ja, Frau Muth, doch.

Meine Damen und Herren! Einen weiteren Schwerpunkt der Beratung stellten die Regelungen hinsichtlich des Biosphärenreservates Schaalsee im Artikel 2 des Gesetzes dar. Im Jahr 1999 haben sich das Landwirtschaftsministerium, das Umweltministerium, das Amt für das Biosphärenreservat Schaalsee und die Landkreise Ludwigslust und Nordwestmecklenburg dazu bekannt, eine einheitliche Verwaltung des Gebietes Biosphärenreservat Schaalsee zu ermöglichen. Das ist in Ordnung und darum geht es eigentlich auch gar nicht. Im Absatz 2 des Artikels 2 des Regierungsentwurfes sollte dieses umgesetzt und sollten die Flächen des Biosphärenreservates Schaalsee näher beschrieben werden.

(Minister Dr. Wolfgang Methling: Ja.)

Was dann folgte, möchte ich doch als Halbwahrheiten bezeichnen. So legten die Koalitionäre im Rahmen der Beratung des Umweltausschusses einen Änderungsantrag vor, der entgegen der bisherigen Regelung auch die

Flächen umfasst, die innerhalb der Außengrenzen des Gesamtgebietes liegen

(Zuruf von Minister Dr. Wolfgang Methling)

und nicht durch die Verordnungen der Landkreise Ludwigslust und Nordwestmecklenburg über das Landschaftsschutzgebiet „Schaalsee-Landschaft“ abgedeckt sind. Das ist das Problem. Hier wurde bewusst der Versuch unternommen, das Gebiet des Biosphärenreservates Schaalsee ohne Beteiligung oder Anhörung der Betroffenen zusätzlich zu erweitern. Und das ist der Punkt, auch wenn der Umweltminister dies rigoros bestritt

(Caterina Muth, PDS: Es ändert sich doch am Schutzgebietstatus der einzelnen Flächen überhaupt nichts.)

und trotz Abwesenheit in der Presse aus dem Ausschuss berichtete. Ich hoffe, Herr Umweltminister, Sie sehen es ein. Das war kein guter Stil.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Sehr gut.)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Während der Beratungen des Umweltausschusses wurde deutlich, dass die Landesregierung die Vertreter der Koalition doch sehr stark instrumentalisierte,

(Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)

um nach der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf weitergehende Forderungen ins Gesetz aufzunehmen. Dieses Verfahren spricht für wenig Demokratieverständnis der Landesregierung.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Richtig.)

Gleichzeitig macht es aber auch deutlich, wie Sie, meine Damen und Herren der Koalition, die Interessen der Bürger unseres Landes vertreten. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie sich einmal vor Ort

(Zuruf von Caterina Muth, PDS)

im Biosphärenreservat Schaalsee ein Bild gemacht und mit den Bürgermeistern, Bürgern und Landwirten der Region gesprochen hätten, denn nur so kann man sich für die Interessen der Bevölkerung stark machen und das Handeln der Regierung kontrollieren.

(Beifall Dr. Ulrich Born, CDU)

Ja, ich denke da sehr gerne an das Arbeitsklima in den ersten Jahren, das wir auch in dem Ausschuss hatten bei der Erarbeitung von Gesetzen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Während der Beratungen des Umweltausschusses zum vorliegenden Gesetz brachte meine Fraktion acht Änderungsanträge ein. Alle Anträge meiner Fraktion wurden seitens der Koalitionäre aus oftmals nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt.

(Caterina Muth, PDS: Das ist doch nicht unser Problem, wenn Sie es nicht nachvollziehen können.)

Heute kann man gleichlautende Gesetzestexte in anderen Gesetzentwürfen der Landesregierung wiederfinden.

(Dr. Ulrich Born, CDU: So ist es.)

Meine Damen und Herren, meine Fraktion gibt Ihnen aber noch einmal die Chance, sich Ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgern des Landes zu stellen

(Wolfgang Riemann, CDU: High Noon!)

und beantragt, dass die in der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses, Drucksache 3/2050 zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung

(Wolfgang Riemann, CDU: Das war unsere Chance jetzt hier.)

auf Drucksache 3/2042 ergänzten Regelungen im Artikel 2 gestrichen werden. Ich betone es noch mal, ergänzten Regeln.

Insgesamt bleibt festzustellen, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung, aber auch die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses überflüssig sind. Sinnvolle Vorhaben, wie die Einführung des Kompensationsflächenkatasters scheiterten am Unvermögen der Landesregierung. Sogar bei der Einführung des umstrittenen Verbandsklagerechtes hat sie die Zeit – ich sage es hier jetzt einmal so – verschlafen, so dass bundesrechtliche Regelungen nun unmittelbar greifen.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Richtig. – Caterina Muth, PDS: Sie haben verzögert. Sie wollten doch immer was.)

Die erste Änderung des Landesnaturschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern ist nach wie vor unnötig.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Richtig.)

Das ist das Ergebnis, was meine Fraktion dazu zu sagen hat. Vielmehr wird sie zu weiteren Restriktionen und Hemmnissen für die wirtschaftliche Entwicklung führen. Aus diesem Grunde wird meine Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Richtig.)

Danke schön Frau Holznagel.

Ums Wort hat noch einmal gebeten der Umweltminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Frau Kollegin Holznagel, ich würde ganz gerne mal mit Ihnen auch eine längere Debatte führen, was das Verständnis des konziliaren Prozesses und die Bewahrung der Schöpfung betrifft. Ich kann von mir beanspruchen, dass ich in den letzten Monaten sehr viel mit solchen Kreisen gesprochen habe, und ich kann Ihnen nur dringend empfehlen, Ihr Verständnis mit den christlich gebundenen Umweltschützern in unserem Lande stärker zu pflegen. Übrigens was den Kontakt mit der Schaalseeregion betrifft, mit Bürgermeistern und Bauern, dazu brauche ich wirklich nicht Ihre Hinweise, dass ich dort vor Ort gehen soll.

Und im Übrigen, was die Einbeziehung der Bauern, der Gemeinden in die Regelung zur Zuständigkeit im Biosphärenreservat betrifft, dazu kann ich Ihnen noch mal jede Menge Daten zur Verfügung stellen, wie es denn gewesen ist. Wir haben die Fragen, die es gegeben hat, noch einmal aufgenommen und sind noch mal vor Ort gewesen und haben diese Diskussionen geführt. Wir waren am 19.03. im Amt Gadebusch. Dort haben die Bürgermeister sich an der Diskussion beteiligt, die dort betroffen sind, eventuell betroffen sind, sowohl was den Stand der Infor

mationen als auch die Konsequenzen betrifft. Wir haben noch einmal dargelegt, wie die Zeitleisten sind.

Übrigens am 8. Februar im Jahr 2001 hat die Amtsleitung des Amtes Gadebusch-Land den Beteiligten der betroffenen Kommunen mitgeteilt, welche Konsequenzen sich ergeben aus der Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten durch Verordnungen der jeweiligen Landräte, dass damit das Gebiet des Biosphärenreservats erweitert ist. Dieses war so gewollt, ich erinnere daran, Landkreise und Landesregierung – Landesregierung meint Umweltministerium und Landwirtschaftsministerium, meint das Biosphärenreservat selber – wollten dieses. Das Biosphärenreservat ist also erweitert worden durch diese Landschaftsschutzgebiete, in Recht gesetzt durch den Landrat und nicht durch das Landesnaturschutzgesetz und seine Novelle. Wir regeln die Zuständigkeit neu und diese Zuständigkeit neu zu regeln, nur darum ging es. Und Sie sollten bitte nicht weiterhin etwas anderes behaupten.

(Torsten Koplin, PDS: Das ist nicht verstanden worden.)

Nur diese Zuständigkeit ist geändert, sie wird in eine Hand gelegt. Dieses war Wunsch der Landkreise und auch der beteiligten Kommunen, die gesagt haben, es ist doch aberwitzig, dass ich es im gleichen Gebiet mit verschiedenen Behörden zu tun habe, und regele das so. Ich will noch mal darauf hinweisen, dass es bei der Anerkennung als Biosphärenreservat der UNESCO eine Forderung gab, die Verwaltung in eine Hand zu legen. Deswegen sage ich noch einmal: Wer das eine wollte, musste dieses andere tun. Eigentlich hätten uns die Landräte schon jahrelang dafür kritisieren können, dass wir es erst jetzt umsetzen im Landesnaturschutzgesetz.

(Caterina Muth, PDS: Ja.)

Das also zur Zuständigkeit. Und ich bitte Sie wirklich herzlich, nicht länger die Mär zu verbreiten, was inhaltliche Ausdehnungen betrifft, was flächenmäßige Ausdehnungen betrifft und was die Veränderung des Rechtsstatus betrifft. Inhaltlich hat sich nichts geändert, was die Verordnungen, was die Zuständigkeit der entsprechenden unteren Naturschutzbehörden, in diesem Fall des Amtes für das Biosphärenreservat, betrifft.

Wir haben diese Informationen auch im Umweltausschuss des Landkreises am 9. April gegeben. Wir haben dazu eine Beratung mit dem Landesbauernverband und dem Kreisbauernverband gehabt und haben darüber informiert. Und es gab dazu großes Verständnis, ja noch einmal die Bekräftigung des Wunsches, so zu verfahren, wie denn verfahren worden ist. Es wurde darüber auch selbstverständlich beraten im Kuratorium des Biosphärenreservates, was dort formell zuständig ist.

Insofern kann ich Ihre Vorwürfe wirklich überhaupt nicht nachvollziehen. Es sind Konsequenzen, die ergeben haben, dass der Schaalsee aus einem Naturpark zum Biosphärenreservat wurde. Und ich will auch hier noch mal ganz deutlich sagen, wer der Antragsteller dafür war: Das war der Vorgänger im Amt für den Naturschutz, Herr Kollege Brick, der diesen Antrag gestellt hat. Alles andere ist eine Folge. Nun sollten wir uns nicht so hinstellen, als ob wir diese Folge nicht haben wollten. Ganz im Gegenteil, vor Ort war sie gewollt. Es wird auch die Grundlage dafür sein, dass sich dort das Biosphärenreservat gedeihlich weiterentwickelt.

Und lassen Sie mich eine Erfahrung auch von den Gesprächen vor Ort weitergeben: Wenn ich auf der westlichen Seite in Schleswig-Holstein bin und anderswo …

(Dr. Ulrich Born, CDU: Es geht um zusätzliche Flächen. Davon hat Frau Holznagel gesprochen.)