(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Herr Buske, ein Vorpommer. – Dr. Ulrich Born, CDU: Ein kluger Mann, ein kluger Vorpommer.)
Der Entwurf der Landesregierung wurde offensichtlich aus diesem Grunde, denke ich, mit der heißen Nadel gestrickt, denn nur so ist es erklärlich, und da möchte ich auch noch mal auf das Kompensationsflächenkataster zurückgreifen, dass der Artikel 72 der Landesverfassung eben doch nicht so umgesetzt werden konnte, weil die Kostenfolgeabschätzung eben fehlte. Das mangelte hier. Ich hätte das sehr begrüßt, damit wir das Konnexitätsprinzip hier auch anders hätten festschreiben können.
Während sich die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf selbst blockierte und so nach EU-Recht notwendige Rechtssetzungsverfahren, wie die Umsetzung der IVU- und UVP-Richtlinie, doch vernachlässigte, werden diese nun im Eiltempo durchs parlamentarische Verfahren getrieben und wir haben kaum Zeit, dies zu schaffen. Das möchte ich wirklich zu bedenken geben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Begründet wurde die Einführung der Klagemöglichkeit mit der Vollzugskontrolle von Verwaltungsentscheidungen. Das heißt also, man traut der eigenen Verwaltung keine gesetzeskonformen Entscheidungen im naturschutzrelevanten Bereich zu beziehungsweise muss hier noch diese Kontrolle einziehen. Das ist für mich umso unverständlicher, da das bestehende Landesnaturschutzgesetz, welches auf der Grundlage einer intensiven fachlichen und sachlichen Erörterung zustande gekommen ist, dem von der Verfassung vorgegebenen Auftrag zum Schutz der jetzigen und künftigen Lebensgrundlagen gerecht wurde und für die Bewahrung der Schöpfung steht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDUFraktion vertrat immer die Auffassung, dass Naturschutz
Wenn aber der Umweltminister der Meinung ist, er könne sich auf seine Verwaltung nicht so ganz verlassen und müsse zusätzlich Kontrollorgane haben, dann erinnert mich das an die unrühmliche Vergangenheit.
(Heiterkeit bei Caterina Muth, PDS – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Na, na, na! – Zuruf von Caterina Muth, PDS)
Meine Damen und Herren! Den konkreten Naturschutz bringt das Vereinsklagerecht keinen Schritt weiter.
und das tut sie immer noch – gegen die Verankerung restriktiver Vorgaben im Landesnaturschutzgesetz gewandt und sich sogar besonders für höhere Beteiligungsmöglichkeiten der Verbände ausgesprochen. Und das ist für uns das Wichtigste.
Herr Umweltminister, Sie haben in der letzten Rede zu diesem Thema auf den konziliaren Prozess der Kirchen in der DDR hingewiesen, was mich natürlich gefreut hat, denn es ist so: Christen haben sich, sehr geehrter Herr Umweltminister, schon zu Zeiten, als Sie und Ihre Partei das Wort „Verbandsklage“ noch nicht so kannten, für die Bewahrung der Schöpfung eingesetzt und wollten mehr pragmatischen Umweltschutz.
Dass Sie das hier würdigen, das finde ich gut. Aber ich sage Ihnen, es bringt der Natur auch heute nichts, wenn sich Behörden und ernannte Naturschützer vor Verwaltungsgerichten streiten, anstatt sich im Rahmen der Genehmigungsverfahren einzubringen.
(Dr. Ulrich Born, CDU: Richtig. – Caterina Muth, PDS: Das geht nicht. Klagen darf nur, wer sich wirklich eingebracht hat.)
Bereits bei der Einbringung des vorliegenden Gesetzentwurfes haben wir darauf verwiesen, dass es äußerst kontraproduktiv sei,
in der Phase der Erarbeitung eines Bundesgesetzes das entsprechende Landesgesetz zu novellieren. So stellt doch gerade das Bundesnaturschutzgesetz gemäß Artikel 72 des Grundgesetzes eine Rahmenvorschrift dar, die die Länder umzusetzen haben. Anstatt sich aber an geeigneter Stelle für die Interessen des Landes einzubringen, legte die Landesregierung einen eigenen Gesetzentwurf vor, der die Wirtschaft doch sehr verunsicherte.
Da hilft es auch nichts, dass sich die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf für die Einführung der Verbandsklage in Lightversion entschieden hat. Im Rahmen der Anhörung zum Gesetzentwurf votierte der überwiegende Teil der Anzuhörenden folgerichtig gegen die Einführung der Verbandsklage. Insgesamt machte die Anhörung deutlich, dass die Verbandsklage für Mecklenburg-Vorpommern ein ungeeignetes Instrument sei und die im geltenden Gesetz sichergestellte breite Verbandsbeteiligung bereits im Vorfeld eines naturschutzrelevanten Vorhabens sinnvoller und richtiger ist. Auch wenn die Landesregierung immer wieder betonte, die Einführung der Verbandsklage steht den wirtschaftlichen Interessen des Landes nicht entgegen, sehen die Wirtschaftsverbände unseres Landes und auch meine Fraktion dieses anders,
Offensichtlich ging auch die Landesregierung von Einschränkungen und Verzögerungen bei der Umsetzung von bestimmten Projekten aus. Denn nur so ist es zu verstehen, dass die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit oder Projekte im bauplanungsrechtlichen Innenbereich sowie nach dem Mineralsteuergesetz vom Verbandsklagerecht ausgenommen werden sollten.
Meine Damen und Herren! Versuche der Landesregierung, Ausnahmen vom Klagerecht auch im Bundesnaturschutzgesetz festzuschreiben, scheiterten leider, wie uns allen bekannt ist, doch kläglich.
Heute ist nun sozusagen auch die Stunde der Wahrheit. Vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald wird beraten hinsichtlich der Errichtung der Gaskraftwerke in Lubmin. Das ist nun eine Geschichte, wo wir ganz gespannt sind, wie sie ausgehen wird.
Aber lassen Sie mich doch noch mal Folgendes bemerken: Obwohl der Umweltminister noch im Januar betonte, dass sich die Landesregierung seit langem für Ausnahmen des Vereinsklagerechtes auf Bundesebene einsetzte,
wurde ein umfängliches Klagerecht ins Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen. Auch hieran, meine Damen und Herren der Koalition, kann man erkennen, welches Gewicht der Aufbau Ost bei der Bundesregierung wirklich hat
Insgesamt konnte der Umweltausschuss lediglich das Landesrecht an die Vorgaben des Bundes anpassen. Dies geschah allerdings auf Druck der Koalition so schnell, dass die Anpassung an das Bundesgesetz beinahe – und
hier muss ich schmunzeln, ich denke, Sie schmunzeln noch mit – noch vor Veröffentlichung desselben realisiert wurde.
Auch dies bleibt sicherlich ein Novum der Rechtssetzung, welches nur in diesem Landtag bisher passiert ist.
Und heute wissen wir – und das ist es eigentlich, was mich nachdenklich stimmt –, dass es gar nicht notwendig war, denn das Vereinsklagerecht wirkt direkt, wie wir alle wissen, Dank der rot-grünen Mehrheiten im Bund.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Neben der Einführung der Verbandsklage sah der Gesetzentwurf der Landesregierung weitere Änderungen vor. Die grundlegenden Argumente zum vorliegenden Gesetzentwurf wurden in der Vergangenheit hinreichend debattiert und ich möchte auch nicht alles wiederholen. Aus diesem Grunde möchte ich mich im Folgenden auf die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Einführung des Kompensationsflächenkatasters und die Regelungen zum Biosphärenreservat Schaalsee beziehen. Herr Minister, hier muss ich doch noch mal einen anderen Standpunkt sagen.
Während der Gesetzentwurf der Landesregierung die Einführung eines Kompensationsflächenkatasters vorsah, kam der Umweltausschuss zu der Auffassung, dass hinsichtlich der Einführung dieses Katasters das Konnexitätsprinzip gemäß Paragraph 72 Absatz 3 der Kommunalverfassung anzuwenden ist. Da eine Kostenfolgeabschätzung durch die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände nicht vorlag, ist im Umweltausschuss gegen die Einführung dieses Katasters votiert worden, um den – und das möchte ich hier betonen – Gesetzentwurf nicht zu gefährden. Wir hätten uns vielleicht doch die Zeit nehmen und diese Kostenfolgeabschätzung abwarten sollen,