der aber den ursprünglichen Antrag eingebracht hat und aus dessen Feder, denke ich mal, dieser Antrag auch stammt, weiß ganz genau um die Probleme bei der Ermittlung der Eigentümer für die Fließgewässer zweiter Ordnung. Er weiß auch, dass diese Ermittlungen langwierige Kleinarbeit bedeuten, dass sie Zeit und vor allem Geld kosten. Er weiß auch, dass die SPD es war, die ihn immer wieder an seine Pflicht erinnert hat, als er noch das Ministeramt innehatte, hier auf diesem Gebiet Klarheit zu schaffen, da die Nutzungsrechte für diese Gewässer zum Jahre 2002, also in diesem Jahr auslaufen.
Es ist nun schon ein tolles Ding gewesen – wir haben im Mai darüber gesprochen –, dass nun gerade von der Opposition dieser Antrag kam und man uns suggerieren wollte, dass erst sie es war, die das Problem jetzt als brennend erkannt hatte
und die Nachfolgeregierung zum Handeln auffordert. Ja, ich weiß, Sie wollten das immer nicht hören, aber es ist nun mal seit 1990 so.
Ich will Ihnen jetzt ehrlich sagen, meine Damen und Herren der CDU, es ist mir schwer gefallen, damals der Überweisung Ihres Antrages zuzustimmen.
Die Beratung im federführenden Landwirtschaftsausschuss hat ergeben, dass die Landesregierung tatsächlich seit längerem gewissenhaft mit Hilfe der Landgesellschaft daran arbeitet, privates Eigentum und Landeseigentum zu entflechten. Die landeseigenen Fließgewässer zweiter Ordnung werden in größtmöglichem Umfang in das Ressortvermögen des Landwirtschaftsministeriums überführt. Es wird daran gearbeitet, die Nutzungsverträge in reguläre Pachtverträge umzuarbeiten. Pachten darf nun auch der zahlungskräftigere Landesanglerverband, zuvor durften es nur seine Ortsvereine und Kreisverbände. Das wurde per Erlass geregelt. Die Formel lautet nun aber mal: Wer pachten will, muss wissen bei wem. Dazu bedarf es einer interessenübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem LAV und der Landesregierung, die meiner Kenntnis nach sehr gut funktioniert, was auch immer wieder von den Verbänden bestätigt wird.
Zum anderen, meine Damen und Herren, ist die Landesregierung nach dem Haushaltsrecht verpflichtet, die Pachtflächen, wenn sie denn ermittelt sind, auszuschreiben. Eine formale Übertragung, wie es im Antrag gefordert wird, ist rechtlich nicht möglich. Sie wissen das ganz genau und haben es trotzdem in den Antrag geschrieben.
Natürlich besteht nach sozialdemokratischer Herangehensweise das Interesse, dass diejenigen, welche die Gewässer bisher ordnungsgemäß nutzen, auch künftig im Nutzungsrecht bleiben. Vom Umweltministerium wird eine Zuordnung der Fließgewässer zweiter Ordnung in das Ressortvermögen des Umweltministeriums nicht angestrebt. Man will lediglich die Verfügung über die Gewässer erhalten, für die naturschutzrechtliche Vorgaben bestehen.
Meine Damen und Herren, die Fraktion der SPD wird sich auch weiterhin mit diesen zugegeben schwierigen Problemen, die nicht so einfach zu lösen sind, befassen und sie auch weiter begleiten. Die Beratungen im federführenden Ausschuss und in den Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse haben nochmals deutlich werden lassen, dass es dieses Antrages nicht bedurft hätte.
Das Wort in Vertretung des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei hat jetzt der Umweltminister Herr Professor Dr. Methling. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche also in Vertretung meines Kollegen Till Backhaus, der an der Sitzung hier nicht teilnehmen kann.
Es ist aber auch meine Rede, es ist eine gemeinsame Rede, ein gemeinsamer Standpunkt, den ich hier vortrage.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Landtag hat sich in den zurückliegenden Wochen mehrfach mit der Zuordnung und Verpachtung der Fließgewässer zweiter Ordnung, die sich im Eigentum des Landes Mecklenburg-Vorpommern befinden, befasst. Diese sollten nach Auffassung der Fraktion der CDU vollständig dem Ressortvermögen des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei zugeordnet werden. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Konzentration im Grundvermögen dieses Ressorts grundsätzlich richtig ist. Grundsätzlich heißt hier jedoch nicht vollständig, sondern in der weit überwiegenden Zahl der Fälle, nämlich dort, wo das Fischereirecht weitgehend uneingeschränkt verpachtet werden kann.
Gemeinsam mit dem Landwirtschaftsminister bin ich allerdings der Ansicht, dass die Zuordnung zum Landwirtschaftsressort dort keinen Sinn macht, wo Gewässer in der Kernzone eines Großschutzgebietes oder in einem Naturschutzgebiet liegen.
Diese Gewässer sollen, da sind wir uns einig, dem Ressortvermögen des Umweltministeriums zugeordnet werden. Dieses hat die Landesregierung in den Ausschüssen so auch deutlich dargestellt. Insofern bin ich überrascht über diesen Antrag.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal in Erinnerung rufen, worum es hier in erster Linie geht. Es geht um die Verpachtung des Fischereirechts vorwiegend an die Angler unseres Landes. Deren Verbände und Vereine möchten die angelfischereiliche Nutzung vor allem des
halb sichern, weil die bestehenden Nutzungsverträge zum Ende dieses Jahres auslaufen. Dies sicherzustellen war und ist auch Anliegen der Landesregierung. Wir haben also ein gemeinsames Interesse daran. Wir wissen, dass die ordnungsgemäße Verpachtung nicht nur die Voraussetzung für die Nutzung der Fischbestände ist, sondern auch für Hege und die Pflege der Gewässer, an der wir das gleiche Interesse haben.
Der Landesanglerverband hat sich im Vorfeld besorgt darüber geäußert, dass möglicherweise ein beträchtlicher Teil der Fließgewässer, für die der Landesanglerverband Pachtverträge anstrebt, künftig den Anglern aus Naturschutzgründen nicht mehr zur Verfügung stehen könnte. Ich kann Ihnen zusichern, diese Sorge ist unbegründet, das habe ich auch gegenüber dem Anglerverband zum Ausdruck gebracht. Mit Ausnahme eines einzigen Gewässers – ich betone, eines einzigen Gewässers – können alle anderen Gewässer entsprechend den Vorstellungen des Landesanglerverbandes aus naturschutzrechtlicher Sicht verpachtet werden, in einigen Fällen allerdings mit gewissen zeitlichen und räumlichen Einschränkungen.
Was die Zuordnung der landeseigenen Fließgewässer zweiter Ordnung angeht, so ist neben der erfolgten Herstellung des Einvernehmens zwischen dem Landwirtschaftsministerium und dem Umweltministerium eine Auflistung aller Fließgewässer, die ehemals der Wasserwirtschaftsdirektion unterstanden haben, erarbeitet worden. Sie können sich vielleicht erinnern, welchen Stapel ich Ihnen bereits im Ausschuss gezeigt hatte, und das war der Beginn der Zusammenstellung dieser Gewässer. Gleiches gilt für eine Übersicht zu allen in Kernzonen von Großschutzgebieten und in Naturschutzgebieten liegenden Fließgewässern, die in das Ressortvermögen des Umweltministeriums gehören. Die Vermögenszuordnung ist also auf einem guten Weg, dabei ist eine große Fleißarbeit zu leisten.
Was die künftige Verpachtung des Fischereirechts angeht, so hat mein Kollege Backhaus damit die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern betraut, die die Verpachtung so schnell wie möglich durchführen wird. Dabei folgt die Landesregierung dem Grundsatz, den bisherigen Nutzern den Vorrang einzuräumen, wozu es allerdings noch entsprechende Abstimmungen mit dem Finanzministerium geben wird, was Sie sich vorstellen können, denn es geht um Pachthöhen, die dabei eine Rolle spielen. Die Verpachtung seitens des Umweltministeriums wird analog durchgeführt, auch über die Landgesellschaft abgewickelt.
Über den Fortgang der Zuordnung und die Verpachtung der Fließgewässer wird die Landesregierung, der Bitte des Landwirtschaftsausschusses folgend, zum Ende des ersten Halbjahres 2002 informieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie sehen, hat die Landesregierung im Sinne der einheimischen Angler gehandelt und dieses in den Ausschussberatungen anhand von Fakten dargestellt. Insoweit hat sich, aus unserer Sicht, der Antrag der Opposition erledigt, weshalb ich Ihnen empfehlen würde, der Ausschussempfehlung folgend, den Antrag der CDU-Fraktion abzulehnen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht um zwei Dinge: erstens, dass die Fließgewässer zweiter Ordnung dem Landwirtschaftsministerium zugeordnet werden, und dass zweitens die Nutzungsverträge dieser Fließgewässer den jetzigen Nutzern verpachtet werden. Das ist bis heute nicht erfolgt. Nach unserer Auffassung sind wir in dieser Frage im Interesse des Landesanglerverbandes keinen Schritt weitergekommen. Deshalb stehen wir auf dem Standpunkt, dass zu dieser Problematik, das, was der Minister mündlich zugesagt hat, auch entsprechend schriftlich fixiert werden muss und dass dem Anglerverband mit einer hohen Sicherheit auch die Möglichkeit der Verpachtung dieser Gewässer zugesprochen werden kann.
Es kommt ja nicht von ungefähr. Der Landesanglerverband ist seit Jahren bemüht, seine genutzten Gewässer zu hegen und zu pflegen. Großzügige Unterstützung gibt es durch den Fischbesatz, auch gefördert vom Landwirtschaftsministerium. Da hat der Landesanglerverband mit seinen kreislichen und gebietlichen Mitstreitern eine sehr interessante und gute Arbeit geleistet. Es ist legitim – und das ist ja auch hier schon vom Minister gesagt worden –, dass einer Verpachtung nichts im Wege steht und dass man auch nicht akzeptieren kann, dass der, der nutzt, nicht pachten darf. Also wer nutzt, der darf auch pachten. Es ist nicht notwendig, dass eine Ausschreibung dieser Gewässer vorgenommen wird.
Wir fordern von der Landesregierung, jetzt endlich Taten zu vollziehen, damit der Landesanglerverband, damit unsere Angler wissen, woran sie sind. Deshalb können wir der Beschlussempfehlung der Regierung und des Ausschusses nicht zustimmen. Wir lehnen die Beschlussempfehlung mit der Nummer 3/2636 ab. – Danke schön.
Der Landwirtschaftsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2062 abzulehnen. Wer dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses auf Drucksache 3/2636 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und PDS – Olympische Segelwettbewerbe der Olympischen Sommerspiele 2 0 1 2 in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/2619. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2648 vor.
Antrag der Fraktionen der SPD und PDS: Olympische Segelwettbewerbe der Olympischen Sommerspiele 2012 in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 3/2619 –
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt ein Antrag vor, der die Unterstützung des ganzen Parlamentes sowie auch die der Landesregierung benötigt. Die Olympischen Segelwettbewerbe der Olympischen Sommerspiele 2012 sollen und – ich gehe davon aus – werden in Mecklenburg-Vorpommern stattfinden.
Für den Erfolg mitentscheidend ist, dass wir als Land deutlich machen, dass wir uns für die Ausrichtung der Olympischen Segelwettbewerbe in Mecklenburg-Vorpommern mit aller Kraft einsetzen,