Ich beschimpfe keine Kommune, ich fordere die Kommunen auf, diese Mittel und Möglichkeiten zu nutzen, die jetzt zur Verfügung stehen, aus einer Mark zehn zu machen
Das können die Kommunen und das werden sie nutzen, auch gegen diese Diskussion, die Sie hier führen.
Ich meine, das Regionalprogramm, das uns jetzt zur Verfügung steht, bietet neue weitere Möglichkeiten, die Entwicklung voranzutreiben. Eine Mark kann man nur einmal ausgeben, Herr Glawe.
Und, Herr Dr. Born, wenn Sie Statistiken hier zu Rate ziehen und sagen, es sind mehr Betriebe dem Verfall preisgegeben
Dann muss man sich fragen: Was habe ich gemacht, um diese Betriebe stabil zu gestalten? Das ist nicht nur Bauwirtschaft. Wo ist beraten worden? Auf welche Betriebe konzentriert sich das Problem? Das sind Betriebe, die sich ‘90, ‘91, ‘92 gegründet haben. Wie haben wir die begleitet? Tun Sie das manchmal?
(Dr. Ulrich Born, CDU: Aber Sie sind doch schon seit Jahren dafür verantwortlich. – Zuruf von Harry Glawe, CDU)
Es ist wichtig, dass diese Vision, die Kompetenz, die da ist, auch stark gemacht wird. Und das erwarte ich dabei. Ich erwarte, dass das, was an Hilfsmitteln existiert, auch beratend zur Seite gegeben wird und man unterstützt, dass diese Hilfsmittel genutzt werden.
Und insofern bin ich überzeugt, dass wir mit diesem Rahmenplan auf dem richtigen Weg sind. – Besten Dank.
Kann ich auch in diesem Fall davon ausgehen, dass wir nach der jetzigen Aussprache die Unterrichtung durch die Landesregierung auf der Drucksache 3/2598 verfahrensmäßig für erledigt erklären?
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Unterrichtung durch die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Sechster Bericht der Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes MecklenburgVorpommern für den Berichtszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2000, auf Drucksache 3/2022, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Petitionsausschusses, Drucksache 3/2640.
Unterrichtung durch die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Sechster Bericht der Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes MecklenburgVorpommern (Petitions- und Bürgerbeauf- tragtengesetz – PetBüG M-V) für den Berichtszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2000 – Drucksache 3/2022 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Redezeit von bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Allerdings liegen mir keine Wortmeldungen vor. Da zur Aussprache das Wort nicht gewünscht wird, schließe ich diese wieder.
Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Bericht der Bürgerbeauftragten auf Drucksache 3/2022 sowie die aus dem vorliegenden Bericht ersichtlichen Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse zur Kenntnis zu nehmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 3/2640 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Zuordnung und Verpachtung der Fließgewässer zweiter Ordnung, Drucksache 3/2062, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Landwirtschaftsausschusses auf der Drucksache 3/2636.
Antrag der Fraktion der CDU: Zuordnung und Verpachtung der Fließgewässer zweiter Ordnung – Drucksache 3/2062 –
Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Redezeit von bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Angler gehören nun mal zu den Gewässern, das ist seit Menschengedenken so.
Die Qualität dieser Beschäftigung hat sich jedoch im Laufe der Zeit grundlegend geändert. Die Angelei ist heute zu einer sozialen Komponente in der Gesellschaft geworden. Die Angler hegen die Fischbestände, sorgen sich um die Erhaltung der Artenvielfalt, tragen mit dem Fischfang zur gesunden Ernährung bei und leisten auch in zahlreichen Vereinen des Landesanglerverbandes Beachtliches für die Erhaltung und den Schutz der Umwelt. Meine Damen und Herren, das wird von der SPD seit eh und je sehr hoch bewertet. Die SPD ist es doch auch, die immer wieder darauf gedrungen hat und weiter darauf drängt, dass die Angler in unserem Bundesland in ihren Rechten möglichst wenig eingeschränkt werden.
der aber den ursprünglichen Antrag eingebracht hat und aus dessen Feder, denke ich mal, dieser Antrag auch stammt, weiß ganz genau um die Probleme bei der Ermittlung der Eigentümer für die Fließgewässer zweiter Ordnung. Er weiß auch, dass diese Ermittlungen langwierige Kleinarbeit bedeuten, dass sie Zeit und vor allem Geld kosten. Er weiß auch, dass die SPD es war, die ihn immer wieder an seine Pflicht erinnert hat, als er noch das Ministeramt innehatte, hier auf diesem Gebiet Klarheit zu schaffen, da die Nutzungsrechte für diese Gewässer zum Jahre 2002, also in diesem Jahr auslaufen.